Befristete Genehmigung zur Absolvierung eines Praktikums im Rahmen der medizinischen Ausbildung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Der Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit kann unter bestimmten Bedingungen eine befristete Genehmigung zur Berufsausübung unter der Aufsicht eines Praktikumsbetreuers für folgende Berufe erteilen:

  • Arzt;
  • Zahnarzt; oder
  • Fachzahnarzt.

Diese Genehmigung kann einem EU-Bürger oder einem Drittstaatsangehörigen gemäß den jeweils geltenden Bedingungen erteilt werden.

Zielgruppe

Personen, die ihre medizinische Grundausbildung abgeschlossen haben und ein Praktikum in Allgemeinmedizin oder einer anderen Facharztrichtung absolvieren

EU-Bürger

Ärzte in der Facharztausbildung, die:

  • Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind; und
  • ein Praktikum im Rahmen der Fachausbildung in Allgemeinmedizin oder einer anderen Facharztrichtung absolvieren.

Drittstaatsangehörige

Ärzte in der Facharztausbildung, die:

  • Drittstaatsangehörige sind; und
  • ein Praktikum im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit absolvieren.

Studierende der Zahnmedizin oder Zahnärzte im Praktikum der Zahnmedizin oder Fachzahnmedizin

EU-Bürger

EU-Bürger, die:

  • Zahnmedizin studieren; oder
  • Zahnärzte in der zahnmedizinischen Ausbildung oder in der Fachzahnarztausbildung unter der Aufsicht eines Praktikumsbetreuers sind, der über eine endgültige Zulassung als Zahnarzt in Luxemburg verfügt.

Drittstaatsangehörige

Drittstaatsangehörige, die:

  • Zahnärzte sind; und
  • ein Praktikum im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit absolvieren.

Voraussetzungen

Erforderliche Sprachkenntnisse

Die antragstellende Person muss die für die Ausübung ihres Berufs in Luxemburg erforderlichen Sprachkenntnisse besitzen.

Wenn die Muttersprache nicht Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch ist, ist ein Nachweis über die Sprachkenntnisse erforderlich, um vorübergehend als Mediziner in Luxemburg tätig zu sein.

Das erforderliche Mindestniveau der Sprachkenntnisse in Französisch oder Deutsch ist das Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS). Dieses Niveau kann mit allen Mitteln nachgewiesen werden, wie:

  • einer Kopie des Bildungsnachweises in einer dieser beiden Sprachen;
  • einem Nachweis über Berufserfahrung in einem französisch- oder deutschsprachigen Land.

Kann die antragstellende Person keinen der vorgenannten Nachweise erbringen, muss sie eine von einem akkreditierten Prüfungszentrum ausgestellte Bescheinigung über das Sprachkompetenzniveau B2 vorlegen.

In Luxemburg ist das akkreditierte Prüfungszentrum das Nationale Spracheninstitut Luxemburg (Institut national des langues Luxembourg - INLL).

Vorgehensweise und Details

Befristete Genehmigung zur Berufsausübung unter der Aufsicht eines Praktikumsbetreuers

Die befristete Genehmigung, um ein Praktikum zu absolvieren, wird vom Minister für Gesundheit und soziale Sicherheit auf Stellungnahme des Collège médical erteilt.

In dieser Genehmigung sind die Modalitäten und Bedingungen des Praktikums im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit festgelegt.

Einreichung des Antrags auf befristete Genehmigung

Die antragstellende Person kann ihren Antrag auf befristete Genehmigung zur Berufsausübung unter der Aufsicht eines Praktikumsbetreuers folgendermaßen einreichen:

  • online über MyGuichet.lu. Der Vorgang kann mit oder ohne Authentifizierung mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) erfolgen (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Er ist ebenfalls in der App verfügbar;
  • per Post, indem das entsprechende Formular (siehe „Online-Dienste und Formulare“) und die erforderlichen Belege an folgende Adresse geschickt werden:

Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit
1, rue Charles Darwin
L-1433 Luxembourg

Der Vorgang mit Authentifizierung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber dem Vorgang ohne Authentifizierung. Zum Beispiel können die eingegebenen Daten vorübergehend gespeichert werden, damit die antragstellende Person später darauf zurückgreifen kann.

Nach Übermittlung der Meldung erfolgt jede Kommunikation oder Mitteilung einer Änderung des Bearbeitungsstatus des Antrags per E-Mail.

Belege

Allgemeinmediziner oder andere Fachärzte

Sie müssen Ihrem Antrag folgende Belege beifügen:

  1. Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises;
  2. Lebenslauf;
  3. Auszug aus dem Strafregister;
  4. Bescheinigung über einen guten körperlichen und psychischen Gesundheitszustand;
  5. Bescheinigung über Zuverlässigkeit und guten Leumund (nur wenn Sie Mitglied der für Ihren Beruf zuständigen Kammer sind);
  6. Kopie des Bildungsnachweises für die medizinische Grundausbildung;
  7. ordnungsgemäß bestätigter und unterzeichneter Praktikumsplan oder Bescheinigung des Praktikumsbetreuers, der bescheinigt, dass Sie ein Praktikum bei ihm absolvieren (samt Angabe des genauen Zeitraums), und Bescheinigung der Ärztekammer (die, die Ausbildung anerkennen wird), in der angegeben ist, dass der Praktikumsbetreuer zugelassen ist.

Die unter 3., 4. und 5. genannten Dokumente dürfen nicht vor mehr als 3 Monaten ausgestellt worden sein.

Zahnärzte

Sie müssen Ihrem Antrag folgende Belege beifügen:

  1. Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises;
  2. Lebenslauf;
  3. Auszug aus dem Strafregister;
  4. Bescheinigung über einen guten körperlichen und psychischen Gesundheitszustand;
  5. Bescheinigung über Zuverlässigkeit und guten Leumund (nur wenn Sie Mitglied der für Ihren Beruf zuständigen Kammer sind);
  6. Bescheinigung des Praktikumsbetreuers, der bescheinigt, dass Sie ein Praktikum bei ihm absolvieren, samt Angabe des genauen Zeitraums;
  7. Bescheinigung der Behörde, die die Ausbildung anerkennen wird, in der bescheinigt wird, dass der Ausbildungsbetreuer zugelassen ist.

Die unter 3., 4. und 5. genannten Dokumente dürfen nicht vor mehr als 3 Monaten ausgestellt worden sein.

Fachzahnärzte

Sie müssen Ihrem Antrag folgende Belege beifügen:

  1. Kopie Ihres gültigen Reisepasses oder Personalausweises;
  2. Lebenslauf;
  3. Auszug aus dem Strafregister;
  4. Bescheinigung über einen guten körperlichen und psychischen Gesundheitszustand;
  5. Bescheinigung über Zuverlässigkeit und guten Leumund (nur wenn Sie Mitglied der für Ihren Beruf zuständigen Kammer sind);
  6. Kopie des Bildungsnachweises in Zahnmedizin;
  7. Bescheinigung des Praktikumsbetreuers, der bescheinigt, dass Sie ein Praktikum bei ihm absolvieren, samt Angabe des genauen Zeitraums;
  8. Bescheinigung der Behörde, die die Ausbildung anerkennen wird, in der bescheinigt wird, dass der Ausbildungsbetreuer zugelassen ist.

Die unter 3., 4. und 5. genannten Dokumente dürfen nicht vor mehr als 3 Monaten ausgestellt worden sein.

Übersetzung der Unterlagen

Den Dokumenten muss eine von einem vereidigten Übersetzer angefertigte französische, deutsche oder luxemburgische Übersetzung beiliegen, sofern diese Dokumente oder eines davon in einer anderen Sprache ausgestellt wurden.

Dauer der befristeten Genehmigungen

EU-Bürger

Die befristete Genehmigung, um ein Praktikum zu absolvieren, ist höchstens 12 Monate gültig.

Sie kann auf Antrag der betreffenden Person erneuert werden, sofern diese einen Nachweis erbringt, dass das Praktikum Teil ihrer Ausbildung zum Allgemeinmediziner, Facharzt, Zahnarzt oder Fachzahnarzt ist.

Drittstaatsangehörige

Die befristete Genehmigung, um ein Praktikum im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit zu absolvieren, ist höchstens 6 Monate gültig.

Antrag auf Verlängerung

Das Verfahren für einen Antrag auf Verlängerung ist das gleiche wie bei einem Erstantrag (Übermittlung über MyGuichet.lu oder per Post).

Die antragstellende Person muss ihrem Antrag auf Verlängerung einen Nachweis beifügen, dass das Praktikum Teil ihrer Ausbildung zum Allgemeinmediziner, Facharzt, Zahnarzt oder Fachzahnarzt ist. Erforderlichenfalls ist diesem Dokument eine Übersetzung beizulegen.

Rechtsbehelfe im Falle einer negativen Antwort

Innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung kann beim Verwaltungsgericht ein Rechtsbehelf eingelegt werden.

Verpflichtungen

Informationen

Die Ärzte müssen sich über die Gesetzgebung in Sachen Gesundheit und Soziales sowie die in Luxemburg geltende Berufsethik informieren.

Haftpflichtversicherung

In Luxemburg tätige Ärzte müssen über eine Haftpflichtversicherung für ihre beruflichen Risiken verfügen.

Inhaber eines Doktortitels

Das Führen der Abkürzung „Dr.“ ist den Inhabern eines Diploms vorbehalten, durch das der akademische Titel Doktor/PhD erlangt wird und das infolge der Verteidigung einer Doktorarbeit verliehen wird. Dieses Diplom muss Niveaustufe 8 des luxemburgischen Qualifikationsrahmens (CLQ) entsprechen.

Anschließend muss dem Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit eine Kopie des Ministerialbeschlusses bezüglich der Eintragung übermittelt werden, damit die Daten im Berufsregister aktualisiert werden können.

Strafen

Wenn der Arzt bei der Ausübung seines Berufs wegen unzureichender Sprachkenntnisse einen Fehler begeht, kann seine disziplinarische, zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung ausgelöst werden.

Der Dienstleister erhält in folgenden Fällen eine Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe:

  • im Falle der missbräuchlichen Verwendung des Titels „Doktor“; oder
  • im Falle der illegalen Ausübung des Berufs oder der Anstiftung zur illegalen Berufsausübung.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Angehörige der Gesundheitsberufe – ärztliche Berufe

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

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Links

Weitere Informationen

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