Projekt zur individuellen Betreuung (PAI)
Zum letzten Mal aktualisiert am
Das 2015 ins Leben gerufene Projekt zur individuellen Betreuung (projet d’accueil individualisé - PAI) zielt darauf ab, die Begleitung und Integration von Kindern mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen in Bildungs- (Grund- und Sekundarstufe) und Betreuungseinrichtungen zu verbessern.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine vollständige Integration in das Bildungssystem und auf die bestmögliche Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Bestrebungen unter Berücksichtigung des Schutzes ihrer Gesundheit.
Das PAI ist ein detailliertes Protokoll, in dem Folgendes festgelegt ist:
- die Bedingungen für die Begleitung;
- die umzusetzenden Maßnahmen;
- die zu verabreichenden Medikamente;
- der zu befolgende Notfallplan;
- die zu ergreifenden Erste-Hilfe-Maßnahmen;
- die Personen, die im Notfall oder bei Fragen zum PAI oder zur Gesundheit des Kindes zu kontaktieren sind.
Betroffene Personen
Betreffende Personen
Eine Begleitung, die es ihnen ermöglicht, bestmöglich am Unterricht sowie an pädagogischen, sportlichen und kulturellen Aktivitäten teilzunehmen, können Kinder und Jugendliche erhalten, die:
- eine chronische Krankheit haben; oder
- besondere gesundheitliche Bedürfnisse haben.
Betreffende Krankheiten
Unter das PAI fallen insbesondere:
- Allergien;
- Lebensmittelallergien;
- Asthma;
- Herzkrankheiten;
- Diabetes;
- Epilepsie;
- Hämophilie.
Voraussetzungen
Die im PAI beschriebenen Maßnahmen beschränken sich auf diejenigen:
- die vom behandelnden Arzt dokumentiert wurden;
- die unerlässlich sind und die zum Wohle des Kindes unbedingt im Rahmen der Schule oder der Betreuungseinrichtung durchgeführt werden müssen, das heißt dann, wenn sich das Kind außerhalb der elterlichen Betreuung und unter der Aufsicht der Bildungs- oder Betreuungseinrichtungen befindet.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die Eltern, die Personen, die die elterliche Sorge haben, oder gegebenenfalls die volljährigen Schüler müssen einen unterschriebenen formellen Antrag auf Unterstützung stellen.
Wenn die Schüler volljährig werden, müssen sie der Verlängerung ihres PAI durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars zustimmen. Andernfalls müssen sie das Formular zur Beendigung des PAI ausfüllen.
Die ärztliche Verschreibung des PAI muss vom verschreibenden Arzt datiert und unterschrieben sein und folgende Angaben enthalten:
- die zu verabreichenden Medikamente;
- ihre Dosierung;
- die Häufigkeit der Verabreichung;
- die wiederholt oder im Notfall zu ergreifenden Maßnahmen.
Der behandelnde Arzt legt auch die besonderen Bedingungen für die Betreuung fest.
Er kann das PAI regelmäßig aktualisieren.
Umsetzung
Bei Bedarf wird eine Konzertierungssitzung mit allen Personen organisiert, die mit dem Kind in Kontakt kommen werden.
Je nach Bedarf oder auf Anfrage wird eine spezifische Schulung zum besseren Verständnis der Krankheit des Kindes, seiner Bedürfnisse und seiner Betreuung organisiert.
Verpflichtungen
Für den reibungslosen Ablauf des PAI muss jede Partei eine Reihe von Verpflichtungen erfüllen.
Die Eltern / volljährigen Schüler:
- überprüfen den Bestand und das Verfallsdatum der Medikamente;
- achten auf die Einhaltung der sie betreffenden medizinischen Anweisungen (Lunchpaket bei schwerer Allergie, Lebensmittel zur Erhöhung des Blutzuckerspiegels bei Diabetes);
- stehen den Betreuungspersonen für Fragen und Anweisungen in Bezug auf das Kind zur Verfügung;
- verpflichten sich, die verantwortlichen Personen über jede vom behandelnden Arzt beschlossene Änderung des PAI zu informieren;
- informieren die Abteilung für schulärztliche Betreuung und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, wenn das PAI nicht mehr erforderlich ist, indem sie das Formular zur Beendigung des PAI ausfüllen;
- informieren die Abteilung für schulärztliche Betreuung und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, wenn das Kind die Einrichtung wechselt, sei es zu Beginn des Jahres (Wechsel der Kinderkrippe, Schule, Kindertagesstätte) oder im Laufe des Jahres.
Das schulärztliche Team:
- sorgt für die ordnungsgemäße Umsetzung, indem es das PAI an die Kontaktperson unter dem Personal der für das Kind verantwortlichen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen verteilt;
- nimmt an Konzertierungssitzungen teil;
- organisiert bei Bedarf die Schulung des Betreuungspersonals;
- sorgt für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem betroffenen Kind, dem behandelnden Arzt und den Bildungs- oder Betreuungseinrichtungen;
- gewährleistet die Überwachung des PAI;
- organisiert zu Beginn des Schuljahres eine Besprechung zur Aktualisierung bestehender PAI und Umsetzung neuer PAI.
Die Personen in den Schulen und Betreuungseinrichtungen, die für das Kind verantwortlich sind:
- nehmen das PAI zur Kenntnis und sorgen für seine ordnungsgemäße Umsetzung durch das Personal, das mit dem Kind in Kontakt steht;
- achten auf die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Medikamente und die Dokumentation ihrer Verabreichung;
- informieren die Eltern und das schulärztliche Team über alle Bedenken oder Probleme im Zusammenhang mit dem Kind oder dem Jugendlichen mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen;
- planen oder beantragen erforderlichenfalls die Ausarbeitung zusätzlicher Anweisungen für außerordentliche Schulaktivitäten;
- sorgen für die Kontinuität der Betreuung des Kindes oder Jugendlichen im Falle einer Vertretung des Aufsichtspersonals, eines Klassenwechsels oder sonstiger Veränderungen, die die Betreuung des betroffenen Kindes beeinträchtigen könnten, und leiten die für die ordnungsgemäße Fortsetzung des PAI erforderlichen Schritte ein;
- benachrichtigen die Eltern rechtzeitig über geplante Ausflüge oder außerordentliche Schulaktivitäten während des Schuljahres, um Folgendes zu ermöglichen:
- die angemessene Vorbereitung der Begleitung des Kindes mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen;
- die Organisation der notwendigen Maßnahmen;
- teilen dem Regionalleiter, dem Schulleiter oder dem Leiter der Betreuungseinrichtung den Namen des betroffenen Kindes sowie die Art des PAI mit.
Online-Dienste und Formulare
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Zuständige Kontaktstellen
-
Gesundheitsbehörde Abteilung für schulärztliche Betreuung und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
- Adresse:
- 20, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 75 540
- E-Mail:
- secmedscol@ms.etat.lu
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