Meldung von Arzneimittelnebenwirkungen (Pharmakovigilanz)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Pharmakovigilanz (Arzneimittelsicherheit) umfasst die Aktivitäten, die zur Überwachung, zur Beurteilung, zum Verständnis und zur Vorbeugung von unerwünschten Wirkungen in Verbindung mit der Nutzung von Arzneimitteln beim Menschen dienen.

Diese fortlaufende Überwachung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsdienstleistern und den Patienten. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen sind insbesondere verpflichtet, jede Nebenwirkung zu melden, die möglicherweise auf ein Arzneimittel zurückzuführen ist und von der sie Kenntnis haben. Die anderen Gesundheitsdienstleister und Patienten können Nebenwirkungen ebenfalls melden.

Dieses System dient der Einholung von hilfreichen Informationen über Risiken, die Arzneimittel für die Gesundheit von Patienten und die öffentliche Gesundheit im Allgemeinen bergen. Es ermöglicht die Überwachung des sicheren und ordnungsgemäßen Gebrauchs von Arzneimitteln, die bestmögliche Information von Patienten und Gesundheitsdienstleistern sowie die fortlaufende Sicherstellung eines positiven Nutzen-Risiko-Verhältnisses für die Patienten.

Diese Informationen betreffen insbesondere die Nebenwirkungen, die bei Menschen in den folgenden Fällen auftreten:

  • beim Gebrauch eines Arzneimittels gemäß seiner Marktzulassung;
  • bei einem Gebrauch entgegen den Bestimmungen der Marktzulassung;
  • bei einer berufsbedingten Exposition.

Sie betreffen ebenfalls eine Reihe von besonderen Situationen mit oder ohne entsprechende(n) Nebenwirkungen wie Medikationsfehler, Missbrauch, unsachgemäßer Gebrauch, Überdosierung, Verwendung ohne Marktzulassung, versehentliche Exposition oder Exposition während der Schwangerschaft oder der Stillzeit.

Diese Informationen sind Gegenstand einer wissenschaftlichen Beurteilung, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Vorbeugung oder Verminderung der Risiken aus dem Arzneimittelverbrauch.

Betroffene Personen

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen sind zur Meldung mutmaßlicher Nebenwirkungen von Arzneimitteln verpflichtet.

Die anderen Gesundheitsdienstleister und Patienten können Meldungen vornehmen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.

Die Abteilung Pharmazie und Medikamente (Division de la pharmacie et des médicaments – DPM) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) ist die für die Arzneimittelsicherheit zuständige Behörde in Luxemburg und arbeitet mit dem regionalen Pharmakovigilanzzentrum (Centre Régional de Pharmacovigilance – CRPV) von Nancy, Frankreich, zusammen.

Die pharmazeutischen Labore als Inhaber der Marktzulassungen von Arzneimitteln sind zur Umsetzung eines Pharmakovigilanzsystems verpflichtet.

Vorgehensweise und Details

Einreichung der Meldung

Um ein mutmaßliches unerwünschtes Ereignis in Verbindung mit einem Arzneimittel zu melden, steht allen Gesundheitsdienstleistern das Formular zur Meldung von unerwünschten Nebenwirkungen zur Verfügung. Dieses Formular kann auch von Patienten verwendet werden.

Senden Sie das ausgefüllte Formular an das CRPV in Nancy und die DPM:

  • vorzugsweise per E-Mail; oder
  • per Post.

Sie können mutmaßliche Nebenwirkungen auf jede andere Weise melden, indem Sie das CRPV in Nancy oder die DPM der Gesundheitsbehörde direkt kontaktieren.

Es steht Ihnen ebenfalls frei, die Pharmakovigilanzabteilung des pharmazeutischen Labors zu kontaktieren, das für die Markteinführung des/der betreffenden Arzneimittel(s) verantwortlich ist.

Datenschutz

Die Datenschutzhinweise, in denen erläutert wird, wie die personenbezogenen Daten im Rahmen der Pharmakovigilanz-Meldungen verarbeitet werden, können hier in deutscher Sprache (Pdf, 50 KB) eingesehen werden.

Online-Dienste und Formulare

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Weitere Informationen

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