Zugehörigkeit zu einem arbeitsmedizinischen Dienst
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Als Arbeitgeber müssen Sie einem arbeitsmedizinischen Dienst angehören oder ansonsten einen unternehmenseigenen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten.
Die wichtigsten arbeitsmedizinischen Dienste sind:
- der Arbeitsmedizinische Dienst des Industriesektors (Service de santé au travail de l’industrie - STI);
- die Vereinigung für Gesundheit am Arbeitsplatz des Dienstleistungs- und des Finanzsektors (Association pour la santé au travail des secteurs tertiaire et financier - ASTF);
- der Multisektorielle arbeitsmedizinische Dienst (Service de santé au travail multisectoriel - STM).
Die wichtigste Aufgabe der arbeitsmedizinischen Dienste besteht darin, Sie bei Ihren Maßnahmen in Bezug auf die Gesundheit, die Ergonomie, die Hygiene und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu beraten und zu unterstützen.
Ziel dieser gesetzlichen Verpflichtung ist es, die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer in allen arbeitsbezogenen Aspekten zu gewährleisten.
Betroffene Personen
- Betreffende Unternehmen
- Betreffende Dienste
Jeder Arbeitgeber muss:
- sich einem arbeitsmedizinischen Dienst anschließen; oder
- einen unternehmenseigenen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten; oder
- sich mit anderen Arbeitgebern in einem Unternehmensverband zusammenschließen, der einen unternehmensübergreifenden arbeitsmedizinischen Dienst für alle Mitglieder des Verbandes organisiert.
Große Unternehmen müssen ihren eigenen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten, wenn sie:
- zwischen 3.000 und 5.000 Arbeitnehmer beschäftigen, von denen mindestens 100 einen risikobehafteten Arbeitsplatz haben; oder
- mehr als 5.000 Arbeitnehmer beschäftigen.
Die wichtigsten arbeitsmedizinischen Dienste, die entsprechend den Tätigkeitsbereichen der Unternehmen organisiert sind, sind:
- der Arbeitsmedizinische Dienst des Industriesektors (STI) für die Unternehmen, die Mitglied sind:
- bei der Fedil – Business Federation; oder
- beim Verband der luxemburgischen Hoch- und Tiefbauunternehmen (Fédération des entreprises de construction et de génie civil);
- die Vereinigung für Gesundheit am Arbeitsplatz des Dienstleistungs- und des Finanzsektors (ASTF) für Unternehmen des Dienstleistungs- und des Finanzsektors, die Mitglied sind:
- bei der Luxemburger Bankenvereinigung (Association des banques et banquiers - ABBL); oder
- bei der Vereinigung der Versicherungsgesellschaften (Association des compagnies d’assurances - ACA); oder
- bei der Luxemburgischen Vereinigung der Vermögensdienstleister (Association luxembourgeoise des professionnels du patrimoine - ALPP); oder
- bei der Luxembourg International Management Services Association (LIMSA);
- der Multisektorielle arbeitsmedizinische Dienst (STM) für die Unternehmen aller anderen Sektoren.
Kosten
Bei der Entrichtung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge zieht die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) die an den arbeitsmedizinischen Dienst zu entrichtenden Beiträge direkt ab.
Der von Ihnen zu zahlende Beitragssatz hängt von Ihrem Tätigkeitsbereich ab.
Vorgehensweise und Details
Einrichtung eines oder Beitritt zu einem arbeitsmedizinischen Dienst
Wenn Sie einen eigenen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten, muss dieser:
- eine gesonderte Abteilung in Ihrem Unternehmen sein; und
- mindestens einen qualifizierten Arbeitsmediziner in Vollzeit beschäftigen.
Wenn Sie sich dem für Sie zuständigen arbeitsmedizinischen Dienst anschließen möchten, finden Sie die entsprechenden Links unter Online-Dienste und Formulare.
Rolle der arbeitsmedizinischen Dienste
Die wichtigste Aufgabe der arbeitsmedizinischen Dienste besteht darin, Sie bei Ihren Maßnahmen in Bezug auf die Gesundheit, die Ergonomie, die Hygiene und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu beraten und zu unterstützen.
Sie gewährleisten:
- die medizinischen Einstellungsuntersuchungen;
- die regelmäßigen medizinischen Nachuntersuchungen;
- Unterstützung des Arbeitgebers bei der Bestandsaufnahme der risikobehafteten Arbeitsplätze;
- Schulungen für Arbeitnehmer und ihre Vertreter in Sachen Sicherheit;
- Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Multisektorieller arbeitsmedizinischer Dienst (STM)
- Adresse:
- 32, rue Glesener L-1630 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 09 42 10 00
- Website:
- https://www.stm.lu/
-
Multisektorieller arbeitsmedizinischer Dienst (STM) Direktion des STM
- Adresse:
- 32, rue Glesener L-1630 Luxembourg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 09 42 10 00
- Website:
- https://www.stm.lu/
-
Multisektorieller arbeitsmedizinischer Dienst (STM) Medizinisches Zentrum Esch-Belval
- Adresse:
- 6, boulevard des Lumières - Bâtiment Moiré L-4369 Belvaux Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 09 42 20 00
- Website:
- https://www.stm.lu/
-
Multisektorieller arbeitsmedizinischer Dienst (STM) Medizinisches Zentrum Ettelbruck
- Adresse:
- 1, rue de Feulen L-9043 Ettelbruck Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 09 42 30 00
- Website:
- https://www.stm.lu/
-
Multisektorieller arbeitsmedizinischer Dienst (STM) Medizinisches Zentrum Grevenmacher
- Adresse:
- 20, route du Vin L-6794 Grevenmacher Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 09 42 40 00
- Website:
- https://www.stm.lu/
Es werden 2 von 5 Stellen angezeigt
Vereinigung für Gesundheit am Arbeitsplatz des Dienstleistungs- und des Finanzsektors (ASTF)
- Adresse:
- 15-17, avenue Gaston Diderich L-1420 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 22 80 90 1
- E-Mail:
- accueil@astf.lu
- Website:
- https://www.astf.lu/
-
Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI)
- Adresse:
- Luxemburg
-
Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI) STI Ettelbruck
- Adresse:
- 2, rue Félicie Schlesser L-9072 Ettelbruck
- Telefon:
- (+352) 80 98 70
- Fax:
- (+352) 26 80 08 68
- E-Mail:
- sti.nord@sti.lu
- Website:
- https://www.sti.lu/
-
Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI) STI Kockelscheuer
- Adresse:
-
15, rue de l’Innovation
L-1896
Kockelscheuer
Postfach 326 / L-2013 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 00 61
- Fax:
- (+352) 26 00 67 77
- E-Mail:
- sti.centre@sti.lu
- Website:
- https://www.sti.lu/
Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
sur le site du Service de santé au travail multisectoriel (STM)
Rechtsgrundlagen
- Code du travail, Livre III, Titre I
- Code du travail, Livre III, Titre II – Services de santé au travail
-
Règlement grand-ducal modifié du 2 avril 1996
relatif au personnel, aux locaux et à l'équipement des services de santé au travail
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