Zugehörigkeit zu einem arbeitsmedizinischen Dienst
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Jeder Arbeitgeber muss einem arbeitsmedizinischen Dienst angehören oder einen eigenen internen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten.
Die wichtigsten arbeitsmedizinischen Dienste, denen ein Arbeitgeber angehören kann, sind:
- der Multisektorielle arbeitsmedizinische Dienst (Service de santé au travail multisectoriel - STM);
- die Vereinigung für Gesundheit am Arbeitsplatz des Dienstleistungs- und des Finanzsektors (Association pour la santé au travail des secteurs tertiaire et financier - ASTF);
- der Arbeitsmedizinische Dienst des Industriesektors (Service de santé au travail de l’industrie - STI).
Die wichtigste Aufgabe der arbeitsmedizinischen Dienste besteht darin, die Arbeitgeber bei ihren Maßnahmen in Bezug auf die Gesundheit, die Ergonomie, die Hygiene und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu beraten und zu unterstützen.
Betroffene Personen
Alle Arbeitgeber müssen einem arbeitsmedizinischen Dienst angehören oder einen unternehmenseigenen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten.
Größere Unternehmen müssen ihren eigenen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten, wenn sie:
- zwischen 3.000 und 5.000 Arbeitnehmer beschäftigen, von denen mindestens 100 einen risikobehafteten Arbeitsplatz haben;
- mehr als 5.000 Arbeitnehmer beschäftigen.
Die anderen Unternehmen müssen:
- entweder ihren eigenen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten;
- oder sich einer Vereinigung anschließen, die einen arbeitsmedizinischen Dienst für mehrere Unternehmen anbietet;
- oder sich dem Multisektoriellen arbeitsmedizinischen Dienst (STM) anschließen.
Wichtigste arbeitsmedizinische Dienste:
- Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI) für die Unternehmen, die Mitglied sind:
- bei der Fedil - Business Federation oder;
- beim Verband der luxemburgischen Hoch- und Tiefbauunternehmen;
- Vereinigung für Gesundheit am Arbeitsplatz des Dienstleistungs- und des Finanzsektors (ASTF) für Unternehmen des Dienstleistungs- und des Finanzsektors, die Mitglied sind:
- bei der Luxemburger Banken- und Bankiersvereinigung (Association des banques et banquiers - ABBL);
- bei der Vereinigung der Versicherungsgesellschaften (Association des compagnies d’assurances - ACA);
- bei der Vereinigung der Wirtschaftsprüfer und Steuer- und Wirtschaftsberater in Sachen Gesundheit am Arbeitsplatz (Association des réviseurs d’entreprises et des experts-comptables pour la santé au travail - AREST);
- bei der Luxemburgischen Vereinigung der Vermögensdienstleister (Association luxembourgeoise des professionnels du patrimoine - ALPP);
- bei der Luxembourg International Management Services Association (LIMSA);
- Multisektorieller arbeitsmedizinischer Dienst (STM) für die Unternehmen aller anderen Sektoren.
Kosten
Die Beiträge an den arbeitsmedizinischen Dienst werden direkt von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) bei der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge erhoben.
Der von den Arbeitgebern an den Multisektoriellen arbeitsmedizinisches Dienst zu zahlende Beitragssatz wird jedes Jahr im Amtsblatt (Mémorial) B veröffentlicht. Für das Jahr 2013 beträgt er 0,11 % der gesamten Lohnkosten.
Der Beitragssatz für den Arbeitsmedizinischen Dienst des Industriesektors wird jedes Jahr anlässlich der Jahreshauptversammlung festgelegt. 2013 beträgt er 0,10 % der gesamten Lohnkosten.
Der Beitrag für die Vereinigung für Gesundheit am Arbeitsplatz des Dienstleistungs- und des Finanzsektors wird ebenfalls anlässlich der Jahreshauptversammlung festgelegt. Er beträgt 45 Euro pro Arbeitnehmer.
Vorgehensweise und Details
Anmeldung bei einem arbeitsmedizinischen Dienst
Arbeitgeber, die sich für einen eigenen arbeitsmedizinischen Dienst entscheiden, müssen hierfür in ihrem Unternehmen eine spezielle Abteilung einrichten. In dieser Abteilung muss mindestens ein qualifizierter Arbeitsmediziner in Vollzeit beschäftigt sein.
Die anderen Arbeitgeber müssen sich bei dem entsprechenden arbeitsmedizinischen Dienst anmelden, indem sie je nach Sachlage Folgendes ausfüllen:
- das Antragsformular des Multisektoriellen arbeitsmedizinischen Dienstes (Französisch, Pdf, 145 KB);
- das Antragsformular des Arbeitsmedizinischen Dienstes des Industriesektors;
- das Antragsformular der Vereinigung für Gesundheit am Arbeitsplatz des Dienstleistungs- und des Finanzsektors (Französisch, Pdf, 382 KB).
Rolle der arbeitsmedizinischen Dienste
Die wichtigste Aufgabe der arbeitsmedizinischen Dienste besteht darin, die Arbeitgeber bei ihren Maßnahmen in Bezug auf die Gesundheit, die Ergonomie, die Hygiene und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu beraten und zu unterstützen. Dabei kann es sich um folgende Maßnahmen handeln:
- medizinische Untersuchungen anlässlich der Einstellung von Arbeitnehmern;
- regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen;
- Unterstützung des Arbeitgebers bei der Bestandsaufnahme der Risiken der Arbeitsplätze;
- Schulung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter in Sachen Sicherheit;
- Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Multisektorieller arbeitsmedizinischer Dienst (STM)
- Adresse:
- 32, rue Glesener L-1630 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 09 42 1000
- Fax:
- (+352) 40 09 42 512
- Website:
- http://www.stm.lu/
-
Vereinigung für Gesundheit am Arbeitsplatz des Dienstleistungs- und des Finanzsektors (ASTF)
- Adresse:
- 15-17, avenue Gaston Diderich L-1420 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 22 80 90 1
- Fax:
- (+352) 22 80 81
- E-Mail:
- accueil@astf.lu
- Website:
- http://www.astf.lu/
-
Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI)
- Adresse:
- Luxemburg
-
Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI) STI Ettelbruck
- Adresse:
- 2, rue Félicie Schlesser L-9072 Ettelbruck Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 80 98 70
- Fax:
- (+352) 26 80 08 68
- E-Mail:
- sti.nord@sti.lu
- Website:
- http://www.sti.lu/
-
Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI) STI Esch-sur-Alzette
- Adresse:
- 17, rue de Bergem L-4029 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 24 84 57 1
- Fax:
- (+352) 24 84 57 28
- E-Mail:
- sti.sud@sti.lu
- Website:
- http://www.sti.lu/
-
Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI) STI Kirchberg
- Adresse:
-
6, rue Antoine de Saint Exupéry
L-1432
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 326
- Telefon:
- (+352) 26 00 61
- Fax:
- (+352) 26 00 67 77
- E-Mail:
- sti.centre@sti.lu
- Website:
- http://www.sti.lu/
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Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
sur le site du Service de santé au travail multisectoriel (STM)
Rechtsgrundlagen
- Code du travail, Livre III, Titre I
- Code du travail, Livre III, Titre II – Services de santé au travail
-
Règlement grand-ducal modifié du 2 avril 1996
relatif au personnel, aux locaux et à l'équipement des services de santé au travail
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