Zugehörigkeit zu einem arbeitsmedizinischen Dienst

Zum letzten Mal aktualisiert am

Jeder Arbeitgeber muss einem arbeitsmedizinischen Dienst angehören oder einen eigenen internen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten.

Die wichtigsten arbeitsmedizinischen Dienste, denen ein Arbeitgeber angehören kann, sind:

  • der Multisektorielle arbeitsmedizinische Dienst (Service de santé au travail multisectoriel - STM);
  • die Vereinigung für Gesundheit am Arbeitsplatz des Dienstleistungs- und des Finanzsektors (Association pour la santé au travail des secteurs tertiaire et financier - ASTF);
  • der Arbeitsmedizinische Dienst des Industriesektors (Service de santé au travail de l’industrie - STI). 

Die wichtigste Aufgabe der arbeitsmedizinischen Dienste besteht darin, die Arbeitgeber bei ihren Maßnahmen in Bezug auf die Gesundheit, die Ergonomie, die Hygiene und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu beraten und zu unterstützen.

Betroffene Personen

Alle Arbeitgeber müssen einem arbeitsmedizinischen Dienst angehören oder einen unternehmenseigenen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten.

Größere Unternehmen müssen ihren eigenen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten, wenn sie:

  • zwischen 3.000 und 5.000 Arbeitnehmer beschäftigen, von denen mindestens 100 einen risikobehafteten Arbeitsplatz haben;
  • mehr als 5.000 Arbeitnehmer beschäftigen.

Die anderen Unternehmen müssen:

  • entweder ihren eigenen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten;
  • oder sich einer Vereinigung anschließen, die einen arbeitsmedizinischen Dienst für mehrere Unternehmen anbietet;
  • oder sich dem Multisektoriellen arbeitsmedizinischen Dienst (STM) anschließen.

Wichtigste arbeitsmedizinische Dienste:

  • Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI) für die Unternehmen, die Mitglied sind:
    • bei der Fedil - Business Federation oder;
    • beim Verband der luxemburgischen Hoch- und Tiefbauunternehmen;
  • Vereinigung für Gesundheit am Arbeitsplatz des Dienstleistungs- und des Finanzsektors (ASTF) für Unternehmen des Dienstleistungs- und des Finanzsektors, die Mitglied sind:
  • Multisektorieller arbeitsmedizinischer Dienst (STM) für die Unternehmen aller anderen Sektoren.

Kosten

Die Beiträge an den arbeitsmedizinischen Dienst werden direkt von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) bei der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge erhoben.

Der von den Arbeitgebern an den Multisektoriellen arbeitsmedizinisches Dienst zu zahlende Beitragssatz wird jedes Jahr im Amtsblatt (Mémorial) B veröffentlicht. Für das Jahr 2013 beträgt er 0,11 % der gesamten Lohnkosten.

Der Beitragssatz für den Arbeitsmedizinischen Dienst des Industriesektors wird jedes Jahr anlässlich der Jahreshauptversammlung festgelegt. 2013 beträgt er 0,10 % der gesamten Lohnkosten.

Der Beitrag für die Vereinigung für Gesundheit am Arbeitsplatz des Dienstleistungs- und des Finanzsektors wird ebenfalls anlässlich der Jahreshauptversammlung festgelegt. Er beträgt 45 Euro pro Arbeitnehmer.

Vorgehensweise und Details

Anmeldung bei einem arbeitsmedizinischen Dienst

Arbeitgeber, die sich für einen eigenen arbeitsmedizinischen Dienst entscheiden, müssen hierfür in ihrem Unternehmen eine spezielle Abteilung einrichten. In dieser Abteilung muss mindestens ein qualifizierter Arbeitsmediziner in Vollzeit beschäftigt sein.

Die anderen Arbeitgeber müssen sich bei dem entsprechenden arbeitsmedizinischen Dienst anmelden, indem sie je nach Sachlage Folgendes ausfüllen:

Rolle der arbeitsmedizinischen Dienste

Die wichtigste Aufgabe der arbeitsmedizinischen Dienste besteht darin, die Arbeitgeber bei ihren Maßnahmen in Bezug auf die Gesundheit, die Ergonomie, die Hygiene und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu beraten und zu unterstützen. Dabei kann es sich um folgende Maßnahmen handeln:

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI)

    Adresse:
    Luxemburg
  • Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI) STI Ettelbruck

    Adresse:
    2, rue Félicie Schlesser L-9072 Ettelbruck
    Fax:
    (+352) 26 80 08 68
  • Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI) STI Esch-sur-Alzette

    Adresse:
    17, rue de Bergem L-4029 Esch-sur-Alzette
    Fax:
    (+352) 24 84 57 28
  • Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI) STI Kirchberg

    Adresse:
    6, rue Antoine de Saint Exupéry L-1432 Luxemburg
    Postfach 326
    Fax:
    (+352) 26 00 67 77

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