Zugehörigkeit zu einem arbeitsmedizinischen Dienst

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Arbeitgeber sind verpflichtet, sich einem arbeitsmedizinischen Dienst anzuschließen oder einen eigenen internen arbeitsmedizinischen Dienst einzurichten, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer in allen arbeitsbezogenen Aspekten zu gewährleisten.

Als Arbeitgeber müssen Sie einem arbeitsmedizinischen Dienst angehören oder ansonsten einen unternehmenseigenen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten.

Die wichtigsten arbeitsmedizinischen Dienste sind:

  • der Arbeitsmedizinische Dienst des Industriesektors (Service de santé au travail de l’industrie - STI);
  • die Vereinigung für Gesundheit am Arbeitsplatz des Dienstleistungs- und des Finanzsektors (Association pour la santé au travail des secteurs tertiaire et financier - ASTF);
  • der Multisektorielle arbeitsmedizinische Dienst (Service de santé au travail multisectoriel - STM).

Die wichtigste Aufgabe der arbeitsmedizinischen Dienste besteht darin, Sie bei Ihren Maßnahmen in Bezug auf die Gesundheit, die Ergonomie, die Hygiene und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu beraten und zu unterstützen.

Ziel dieser gesetzlichen Verpflichtung ist es, die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer in allen arbeitsbezogenen Aspekten zu gewährleisten.

Betroffene Personen

Jeder Arbeitgeber muss:

  • sich einem arbeitsmedizinischen Dienst anschließen; oder
  • einen unternehmenseigenen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten; oder
  • sich mit anderen Arbeitgebern in einem Unternehmensverband zusammenschließen, der einen unternehmensübergreifenden arbeitsmedizinischen Dienst für alle Mitglieder des Verbandes organisiert.

Große Unternehmen müssen ihren eigenen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten, wenn sie:

  • zwischen 3.000 und 5.000 Arbeitnehmer beschäftigen, von denen mindestens 100 einen risikobehafteten Arbeitsplatz haben; oder
  • mehr als 5.000 Arbeitnehmer beschäftigen.

Die wichtigsten arbeitsmedizinischen Dienste, die entsprechend den Tätigkeitsbereichen der Unternehmen organisiert sind, sind:

  • der Arbeitsmedizinische Dienst des Industriesektors (STI) für die Unternehmen, die Mitglied sind:
    • bei der Fedil – Business Federation; oder
    • beim Verband der luxemburgischen Hoch- und Tiefbauunternehmen (Fédération des entreprises de construction et de génie civil);
  • die Vereinigung für Gesundheit am Arbeitsplatz des Dienstleistungs- und des Finanzsektors (ASTF) für Unternehmen des Dienstleistungs- und des Finanzsektors, die Mitglied sind:
  • der Multisektorielle arbeitsmedizinische Dienst (STM) für die Unternehmen aller anderen Sektoren.

Kosten

Bei der Entrichtung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge zieht die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) die an den arbeitsmedizinischen Dienst zu entrichtenden Beiträge direkt ab.

Der von Ihnen zu zahlende Beitragssatz hängt von Ihrem Tätigkeitsbereich ab.

Vorgehensweise und Details

Einrichtung eines oder Beitritt zu einem arbeitsmedizinischen Dienst

Wenn Sie einen eigenen arbeitsmedizinischen Dienst einrichten, muss dieser:

  • eine gesonderte Abteilung in Ihrem Unternehmen sein; und
  • mindestens einen qualifizierten Arbeitsmediziner in Vollzeit beschäftigen.

Wenn Sie sich dem für Sie zuständigen arbeitsmedizinischen Dienst anschließen möchten, finden Sie die entsprechenden Links unter Online-Dienste und Formulare.

Rolle der arbeitsmedizinischen Dienste

Die wichtigste Aufgabe der arbeitsmedizinischen Dienste besteht darin, Sie bei Ihren Maßnahmen in Bezug auf die Gesundheit, die Ergonomie, die Hygiene und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu beraten und zu unterstützen.

Sie gewährleisten:

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Es werden 2 von 5 Stellen angezeigt

Vereinigung für Gesundheit am Arbeitsplatz des Dienstleistungs- und des Finanzsektors (ASTF)

Adresse:
15-17, avenue Gaston Diderich L-1420 Luxemburg
  • Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI)

    Adresse:
    Luxemburg
  • Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI) STI Ettelbruck

    Adresse:
    2, rue Félicie Schlesser L-9072 Ettelbruck
    Fax:
    (+352) 26 80 08 68
  • Arbeitsmedizinischer Dienst des Industriesektors (STI) STI Kockelscheuer

    Adresse:
    15, rue de l’Innovation L-1896 Kockelscheuer
    Postfach 326 / L-2013 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 00 67 77

Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt

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