Anmeldung des Arbeitgebers
Zum letzten Mal aktualisiert am
Um Personal einstellen zu können, müssen Unternehmen eine Betriebsanmeldung bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) einreichen, um sich als Arbeitgeber eintragen zu lassen.
Anhand dieser Betriebsanmeldung kann die CCSS jedem Unternehmen eine Eintragungsnummer – „Arbeitgeber-Identifikationsnummer“ (matricule-employeur) – sowie eine seinen Tätigkeiten entsprechende Beitragsklasse zuteilen.
Betroffene Personen
Jeder neue Arbeitgeber, ob natürliche oder juristische Person, der zum 1. Mal Arbeitnehmer einstellen möchte, wie Einzelunternehmer, Gesellschaften, Vereinigungen usw.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Gesellschaften oder natürliche Personen, deren Tätigkeit den Bestimmungen des Niederlassungsrechts unterliegt und die Personal einstellen möchten, müssen im Vorfeld eine Niederlassungsgenehmigung bei dem Ministerium für Wirtschaft beantragen.
Fristen
Der Arbeitgeber muss innerhalb von 8 Tagen nach Dienstantritt seines 1. Arbeitnehmers eine Betriebsanmeldung einreichen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Arbeitgeber muss die Betriebsanmeldung anhand des Antragsformulars oder über MyGuichet.lu an die CCSS schicken.
Arbeitgeber müssen insbesondere Folgendes in ihrem Antrag angeben:
- ihre 13-stellige nationale Identifikationsnummer (matricule);
- wenn es sich um eine natürliche Person handelt: Name(n), Vorname(n), Adresse und Telefonnummer;
- wenn es sich um eine juristische Person handelt:
- die Eintragungsnummer im luxemburgischen Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS);
- die Gesellschaftsbezeichnung und die Adresse des Gesellschaftssitzes;
- das Gründungsdatum;
- ihre Telefonnummer;
- eine Beschreibung der Tätigkeit des Unternehmens usw.
Belege
Arbeitgeber, die ihren Sitz in Luxemburg haben, müssen dem Antrag nur Urkunden beizufügen, die nicht im RCS hinterlegt sind.
Arbeitgeber, die ihren Sitz nicht in Luxemburg haben, müssen dem Antrag eine aktuelle Kopie der offiziellen Eintragung in einem ausländischen Handelsregister (zum Beispiel: K-bis in Frankreich) beifügen.
Anmerkung: Anhand der Betriebsanmeldung kann sich das Unternehmen bei der CCSS als Arbeitgeber eintragen lassen. Sie darf nicht mit der Anmeldung verwechselt werden, die für jeden neu eingestellten Arbeitnehmer eingereicht werden muss, um diesen bei der Sozialversicherung anzumelden.
Pflichtmitgliedschaften
Jeder Arbeitgeber muss Mitglied sein bei:
- der Unfallversicherung (Association d’assurance accident - AAA): Der Grundbeitragssatz wird zu Beginn der Tätigkeit angewandt. Dieser Satz kann durch einen individuellen Multiplikationsfaktor, den sogenannten Bonus-Malus-Faktor, der jedem Arbeitgeber von der AAA mitgeteilt wird, gesenkt oder erhöht werden;
- der Mutualität der Arbeitgeber (Mutualité des employeurs), die 4 Beitragsklassen zählt. Jeder neu versicherte Arbeitgeber leistet bis zum Ende des 2. Geschäftsjahres, das auf den Abschluss der Versicherung folgt, die für Klasse 2 geltenden Beiträge (höchste Beitragsklasse). Die anwendbare Beitragsklasse wird jedes Jahr auf der Grundlage der finanziellen Abwesenheitsrate des Arbeitgebers neu ermittelt;
- einem arbeitsmedizinischen Dienst: Der Arbeitgeber ist automatisch beim Multisektoriellen arbeitsmedizinischen Dienst (Service de santé multisectoriel - STM) angemeldet, es sei denn, er übermittelt innerhalb von 3 Monaten nach seiner Anmeldung bei der CCSS eine Bescheinigung über seine Mitgliedschaft bei einem anderen arbeitsmedizinischen Dienst.
Bestätigung der Anmeldung
Nach der Anmeldung schickt die CCSS dem Arbeitgeber ein Schreiben, das:
- seine Anmeldung bestätigt;
- die ihm zugeteilte „Arbeitgeber-Identifikationsnummer“ (matricule-employeur) enthält.
Änderungen
Die Arbeitgeber-Identifikationsnummer ist für die gesamte Dauer des Bestehens des Unternehmens gültig, es sein denn, die Rechtsform ändert sich. In diesem Fall ist eine neue Betriebsanmeldung erforderlich.
Bei Änderung der Gesellschaftsbezeichnung, des Gesellschaftssitzes oder der Kontaktadresse reicht es, die CCSS schnellstmöglich davon in Kenntnis zu setzen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2975 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- E-Mail:
- ccss@secu.lu
- Website:
- https://ccss.public.lu/de.html
Geöffnet Schließt um 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Zentralstelle der Sozialversicherungen
-
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- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2975 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- E-Mail:
- ccss@secu.lu
- Website:
- https://ccss.public.lu/de.html
Geöffnet Schließt um 16.00 Uhr
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- Dienstag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
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Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf der Website der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
Rechtsgrundlagen
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