Freiwillige Krankenversicherung
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Jede Person, die einer vergüteten beruflichen Tätigkeit in Luxemburg nachgeht, unterliegt der Versicherungspflicht und muss sich bei den luxemburgischen Sozialversicherungsträgern anmelden.
In Luxemburg ansässige Personen, die ansonsten keinen Krankenversicherungsschutz haben, können sich freiwillig über eine Weiterversicherung oder eine fakultative Versicherung in der Krankenkasse versichern.
Durch diese freiwillige Krankenversicherung haben die Versicherten Anspruch auf die Naturalleistungen der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS), das heißt zum Beispiel auf die Übernahme von Medikamentenkosten und die Erstattung von medizinischen Honoraren.
Betroffene Personen
Jede gebietsansässige Person, die nicht in einer der folgenden Eigenschaften bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) versichert ist, kann freiwillig der Kranken-/Mutterschaftsversicherung beitreten:
- persönlich (zum Beispiel: Arbeitnehmer, Praktikant, Selbstständiger usw.); oder
- als mitversicherte Person (zum Beispiel: Kinder eines Arbeitnehmers, Ehepartner ohne berufliche Beschäftigung usw.).
Voraussetzungen
- Freiwillige Weiterversicherung
- Freiwillige fakultative Krankenversicherung
Eine Person, die zuvor bei der CCSS gemeldet war und deren Mitgliedschaft endet, hat die Möglichkeit, eine freiwillige Weiterversicherung zu beantragen.
Beispiel: Infolge der Auflösung einer Lebenspartnerschaft kann ein Lebenspartner ohne berufliche Beschäftigung, der bisher bei seinem als Arbeitnehmer gemeldeten Lebenspartner mitversichert war, in den Genuss einer freiwilligen Weiterversicherung gelangen.
Um in den Genuss der freiwilligen Weiterversicherung zu gelangen, muss die antragstellende Person:
- in Luxemburg ansässig sein;
- mindestens 18 Jahre alt sein;
- bei der CCSS (als Hauptversicherter oder Mitversicherter) während eines dem Verlust dieses Status unmittelbar vorausgehenden kontinuierlichen Zeitraums von 6 Monaten versichert gewesen sein.
Der 6-monatige Zeitraum gilt als kontinuierlich, wenn die Mitgliedschaft nicht länger als 8 Tage unterbrochen wurde; - ihren Antrag innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach dem Verlust ihrer Mitgliedschaft bei der CCSS einreichen.
Eine Person, die nicht krankenversichert ist (als Hauptversicherter oder Mitversicherter) oder nicht in den Genuss der freiwilligen Weiterversicherung gelangen kann, hat die Möglichkeit, eine freiwillige fakultative Versicherung zu beantragen.
Beispiel: Eine Person ohne berufliche Beschäftigung, die auch keine Entgeltersatzleistung bezieht, kann in den Genuss der freiwilligen fakultativen Versicherung gelangen.
Um in den Genuss der freiwilligen fakultativen Versicherung zu gelangen, muss die antragstellende Person:
- in Luxemburg ansässig sein;
- keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz genossen haben.
Vorgehensweise und Details
- Freiwillige Weiterversicherung
- Freiwillige fakultative Krankenversicherung
Beitrittsantrag
Die antragstellende Person beantragt ihre freiwillige Weiterversicherung anhand des Formulars für den Antrag auf freiwillige Versicherung in der Krankenkasse.
Dieser Antrag ist der CCSS auf dem normalen Postweg, per E-Mail oder per Fax innerhalb von 3 Monaten ab dem Monat nach dem Verlust des Versichertenstatus zukommen zu lassen.
Beginn dieser Frist ist das tatsächliche (im Schreiben der CCSS angegebene) Austrittsdatum und nicht das Zustellungsdatum des Empfangsscheins der CCSS betreffend die (gegebenenfalls vom Arbeitgeber vorgenommene) Abmeldung.
Die antragstellende Person behält ihre 13-stellige nationale Identifikationsnummer (Matricule) und ihren Sozialversicherungsausweis, den sie als Hauptversicherter oder Mitversicherter hatte.
Personen, die einer freiwilligen Weiterversicherung beigetreten sind, gelangen unverzüglich in den Genuss der Naturalleistungen der Krankenversicherung, das heißt, sie können sich die Kosten für Gesundheitsversorgung und Medikamente sofort erstatten lassen.
Beiträge
Die Beiträge betragen seit dem 1. Januar 2014 107,58 Euro pro Monat.
Die Beiträge werden wie folgt gezahlt:
- per Überweisung zu Beginn eines jeden Monats; oder
- per Bankeinzug, wenn dies von der antragstellenden Person genehmigt wurde.
Hierzu muss sie im Antragsformular das entsprechende Kästchen ankreuzen und einen Bankidentitätsnachweis beifügen.
Die Beiträge sind ab dem 3. Monat nach Ende der Pflichtmitgliedschaft fällig.
Ende der Mitgliedschaft
Möchte der freiwillig Versicherte nicht mehr in den Genuss seiner freiwilligen Weiterversicherung gelangen, muss er einen Antrag auf Abmeldung aus der freiwilligen Weiter-/Selbstversicherung bei der Krankenkasse an die CCSS richten.
Dieses Formular kann auf dem normalen Postweg, per E-Mail oder per Fax übermittelt werden.
Darüber hinaus endet die freiwillige Versicherung von Rechts wegen, wenn an 2 aufeinanderfolgenden Fälligkeitsterminen keine Zahlung erfolgt.
Die freiwillige Versicherung endet ebenso von Rechts wegen beim Eintreten einer erneuten Pflichtmitgliedschaft, zum Beispiel, wenn der Versicherte wieder anfängt zu arbeiten.
Im Falle eines erneuten Verlusts der Pflichtmitgliedschaft muss der Arbeitnehmer, bevor er eine freiwillige Weiterversicherung beantragen kann, von Neuem unmittelbar vor dem Verlust der Pflichtmitgliedschaft ununterbrochen während 6 Monaten versichert gewesen sein.
Beitrittsantrag
Die antragstellende Person muss der CCSS ihren Beitrittsantrag auf dem normalen Postweg, per E-Mail oder per Fax anhand des Formulars für den Antrag auf freiwillige Krankenversicherung zukommen lassen.
Antragstellende Personen, die bereits eine 13-stellige nationale Identifikationsnummer (Matricule) in Luxemburg hatten, behalten diese und müssen sie im Formular angeben.
Personen, die noch nie eine nationale Identifikationsnummer in Luxemburg hatten, müssen ihr Geburtsdatum (im Format Jahr/Monat/Tag) angeben und dem Antrag einen Identitätsnachweis beifügen.
Im Anschluss an die Anmeldung zur freiwilligen Mitgliedschaft erhält der Versicherte einen Sozialversicherungsausweis, der die Rechtmäßigkeit seiner Mitgliedschaft bestätigt. Dieser ersetzt dann gegebenenfalls den Sozialversicherungsausweis, den die antragstellende Person bis dahin hatte.
Erstattung der Kosten für Gesundheitsversorgung und Medikamente
Personen, die einer freiwilligen Versicherung beigetreten sind, gelangen erst nach 3 Monaten in den Genuss der Naturalleistungen der Krankenversicherung (das heißt der Erstattung von medizinischen Honoraren und der Übernahme von Medikamentenkosten usw.).
Beiträge
Die Beiträge betragen seit dem 1. Januar 2014 107,58 Euro pro Monat.
Die Beiträge werden wie folgt gezahlt:
- per Überweisung zu Beginn eines jeden Monats; oder
- per Bankeinzug, wenn dies von der antragstellenden Person genehmigt wurde.
Hierzu muss sie im Antragsformular das entsprechende Kästchen ankreuzen und einen Bankidentitätsnachweis beifügen.
Die Beiträge sind ab dem Tag der Einreichung des Beitrittsantrags bei der CCSS fällig.
Ende der Mitgliedschaft
Möchte der freiwillig Versicherte nicht mehr in den Genuss seiner freiwilligen fakultativen Versicherung gelangen, muss er einen Antrag auf Abmeldung aus der freiwilligen Weiter-/Selbstversicherung bei der Krankenkasse an die CCSS richten.
Dieses Formular kann auf dem normalen Postweg, per E-Mail oder per Fax übermittelt werden.
Darüber hinaus endet die freiwillige Versicherung von Rechts wegen, wenn an 2 aufeinanderfolgenden Fälligkeitsterminen keine Zahlung erfolgt, sowie bei einer erneuten Pflichtmitgliedschaft (zum Beispiel, wenn der Versicherte wieder anfängt zu arbeiten).
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Zentralstelle der Sozialversicherungen
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2975 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- Website:
- https://ccss.lu/de.html
Geöffnet Schließt um 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 16:00 Uhr
Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.
Nationale Gesundheitskasse (CNS)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2980 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 27 57 1
- Fax:
- (+352) 27 57 27 58
- E-Mail:
- cns@secu.lu
- Website:
- https://cns.public.lu/de
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Arbeitnehmer anmelden
auf der Website der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
-
Freiwillige Krankenversicherung
auf der Website der Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS)
Rechtsgrundlagen
- Code de la sécurité sociale
- Statuts de la Caisse nationale de santé (CNS)
-
Règlement grand-ducal du 8 décembre 2011
relatif à l'assurance maladie volontaire
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