Bildungs- und Betreuungseinrichtung für Kinder – Zulassung
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Als Akteur der non-formalen Bildung bietet die Bildungs- und Betreuungseinrichtung (service d’éducation et d’accueil - SEA) für Kinder eine Betreuung im Rahmen ihres erzieherischen Auftrags an.
Jede juristische oder natürliche Person, die zahlungspflichtig eine SEA für Kinder betreiben möchte, benötigt zwingend eine schriftliche ministerielle Zulassung.
Um eine Zulassung zu erhalten, muss der Betreiber einen Antrag auf Zulassung als Bildungs- und Betreuungseinrichtung bei der Abteilung Erziehung und Betreuung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend stellen und seinem Antrag die erforderlichen Belege beifügen.
SEA für Kinder, die Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung (chèque-service accueil - CSA) werden möchten, müssen einen entsprechenden Antrag stellen. Dabei handelt es sich um einen gesonderten Antrag vom Zulassungsantrag, und zwar einen Antrag auf Erhalt der Anerkennung als Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung. Dieser Antrag kann gleichzeitig mit dem Zulassungsantrag eingereicht werden.
Betroffene Personen
Jede juristische oder natürliche Person, die zahlungspflichtig eine Bildungs- und Betreuungseinrichtung (SEA) für mehr als 3 Kinder (Tagesbetreuung) betreiben möchte, benötigt eine ministerielle Zulassung.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Zulassungen für SEA für Kinder:
- für nicht schulpflichtige Kleinkinder;
- für eingeschulte Kinder unter 12 Jahren oder Kinder, die die Grundschule oder ein spezialisiertes psychopädagogisches Kompetenzzentrum für die schulische Inklusion besuchen.
Für Kinder zwischen 3 und 4 Jahren, die die Früherziehung (éducation précoce) besuchen, kommen beide Arten infrage.
Voraussetzungen
Von der SEA im Hinblick auf den Erhalt der Zulassung einzuhaltende Bedingungen
Anzubietende Leistungen
Die SEA für Kinder muss mindestens folgende Leistungen garantieren:
- Erholung und Ruhe;
- ausgewogene Verpflegung;
- beaufsichtigtes Lernen, um den Schulkindern einen günstigen Rahmen zu bieten, in dem sie ihre Hausaufgaben selbstständig und in Ruhe, unter Aufsicht und mit einem Mindestmaß an Unterstützung erledigen können;
- Aktivitäten, die gemäß dem im Nationalen Rahmenplan zur non-formalen Bildung im Kindes- und Jugendalter festgelegten Aktionsfeld ausgearbeitet und umgesetzt werden, das heißt:
- Emotionen und soziale Beziehungen;
- Werteorientierung, Partizipation und Demokratie;
- Sprache, Kommunikation und Medien;
- Ästhetik, Kreativität und Kunst;
- Bewegung, Körperbewusstsein und Gesundheit;
- Naturwissenschaft und Technik.
- Emotionen und soziale Beziehungen;
Diese Leistungen müssen dem Alter der betreuten Kinder angepasst sein.
Die SEA für Kinder bietet die Leistungen während mindestens 46 Wochen pro Kalenderjahr entsprechend den vom Betreiber festzulegenden Tageszeitfenstern zwischen 5.00 und 23.00 Uhr an.
Ehrenhaftigkeitsbedingungen
Jedes Mitglied des Betreibers und des Personals der SEA (leitendes Personal, Betreuer, Koch, Reinigungskraft usw.) müssen die Ehrenhaftigkeitsbedingungen erfüllen.
Die Ehrenhaftigkeit des Betreibers und des leitenden Personals wird bei Einreichung des Zulassungsantrags von den Bediensteten des zuständigen Ministeriums überprüft. Gegebenenfalls kann im Hinblick auf den Erhalt der Zulassung eine Kontrolle der Betreuer erfolgen.
Der Betreiber ist für die Überprüfung der Ehrenhaftigkeit des eingestellten Personals verantwortlich.
Die Bediensteten des zuständigen Ministeriums können jederzeit die Ehrenhaftigkeit des Personals der Einrichtung und des Betreibers überprüfen.
Luxemburgische Staatsangehörige (Betreiber, leitendes Personal oder Betreuer) müssen aktuelle Führungszeugnisse Nr. 3 und Nr. 5 aus dem Strafregister vorlegen.
Im Rahmen der Einstellung von Personal, das für die Beförderung der betreuten Kinder zuständig ist, das heißt, wenn der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis eine notwendige Bedingung für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit darstellt und im Arbeitsvertrag vorgesehen ist, kann der Arbeitgeber von einem Bewerber auch die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses Nr. 4 verlangen.
Nicht-Luxemburger müssen ebenfalls Führungszeugnisse oder Auszüge aus dem Strafregister oder ähnliche Dokumente vorlegen, die in dem oder den Ländern ausgestellt wurden, deren Staatsangehörigkeit sie besitzen oder in denen sie ab dem Alter von 18 Jahren gelebt haben.
Unter einem aktuellen Strafregisterauszug oder einem aktuellen ähnlichen Dokument ist ein Dokument zu verstehen, das vor weniger als 2 Monaten ausgestellt wurde.
Jedes Mitglied des Personals einer Einrichtung, das einer Straftat gegen Minderjährige beschuldigt oder wegen einer solchen Straftat verurteilt wird, muss seinen Arbeitgeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen.
Im Hinblick auf den Ablauf der Aufbewahrungsfrist des Führungszeugnisses muss der Arbeitgeber in der Personalakte des betreffenden Mitarbeiters angeben, dass er dessen Ehrenhaftigkeit geprüft hat und gegen Vorlage der Führungszeugnisse feststellen konnte, dass dieser die Ehrenhaftigkeitsbedingungen erfüllt.
Im Falle einer Änderung in der Zusammensetzung der leitenden Organe des Betreibers müssen die betreffenden Personen die Ehrenhaftigkeitsbedingungen erfüllen und werden einer entsprechenden Kontrolle unterzogen.
Qualifikationen des Personals
Das leitende Personal, die Betreuer und das Küchenpersonal müssen die qualifikationsbezogenen Bedingungen erfüllen.
Sprachliche Bedingungen
Das pädagogische Betreuungspersonal der Bildungs- und Betreuungseinrichtung muss so zusammengesetzt sein, dass die 3 Amtssprachen (Luxemburgisch, Französisch und Deutsch) in der Einrichtung gesprochen werden können. Diese Bedingung muss vom Betreiber formell bescheinigt werden.
Die 3 Sprachen müssen nicht unbedingt von allen Betreuern beherrscht werden, aber sie müssen alle 3 in der Einrichtung benutzt werden. Die Sprachkenntnisse werden – anders als beim Programm der frühen mehrsprachigen Bildung, für das eine offizielle Bescheinigung unabdingbar ist – vom Betreiber geprüft. Unterlagen, die sich auf die Sprachkenntnisse beziehen, sind in der Personalakte aufzubewahren.
Diese Bedingung muss vom Betreiber formell bescheinigt werden.
Das nachzuweisende Kompetenzniveau in jeder der 3 Sprachen muss mindestens das folgende sein:
- Hörverstehen: Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS);
- Sprechen: Niveau A2 des GERS.
Mindestanzahl an pädagogischen Mitarbeitern
Der Betreuungsschlüssel bestimmt die Mindestanzahl an Betreuern, die der Betreiber einstellen muss, um den Betrieb einer Einrichtung gewährleisten zu können.
Kinder unter 2 Jahren |
6 |
Kinder von 2 bis 4 Jahren |
8 |
Kinder über 4 Jahre |
11 |
NPE = x/6 + y/8 + z/11 wobei x, y und z jeweils die Anzahl der angemeldeten Kinder nach Altersstufe darstellen. |
Bei der Organisation der personellen Mittel werden die Bedürfnisse der Einrichtung, die angebotenen Leistungen und die Anzahl der zu einem gegebenen Tageszeitpunkt tatsächlich anwesenden Kinder berücksichtigt. Der Betreiber muss diesen Betreuungsschlüssel jederzeit einhalten.
Maximale Aufnahmekapazität einer Einrichtung
Die per Ministerialbeschluss genehmigte maximale Aufnahmekapazität der Einrichtung muss jederzeit eingehalten werden.
Sie wird unter anderem errechnet, indem die Nettofläche der für die Erbringung der Leistungen verfügbaren Aufenthaltsräume durch die Anzahl der pro Kind zugewiesenen Quadratmeter geteilt wird:
- bei (nicht schulpflichtigen) Kleinkindern:
- 4 m2 pro Kind in den Aufenthaltsräumen;
- mindestens 2 m2 pro Kind unter 2 Jahren, was die Schlafräume angeht (die Schlafräume werden bei der Berechnung der maximalen Aufnahmekapazität nicht berücksichtigt);
unter Berücksichtigung der Bedingung der 4 m2 pro Kind dürfen die für die Erbringung der Leistungen dienenden Räume folgende Kinder aufnehmen: - höchstens 12 Kinder unter 2 Jahren;
- höchstens 16 Kinder zwischen 2 und 4 Jahren;
- höchstens 12 Kinder bei einer Gruppe von Kindern unterschiedlichen Alters;
- bei Schulkindern:
- mindestens 3 m2 pro Kind.
Die durch Möbel (Küchenblock, große Schränke usw.) belegte Fläche sowie die den Kindern nicht zur Verfügung stehende Fläche werden von der Nettofläche, die für die Berechnung berücksichtigt wird, abgezogen. Flure, Garderoben, Sanitärräume usw. sowie Räume ohne natürlichen Lichteinfall werden bei der Berechnung der maximalen Aufnahmekapazität nicht berücksichtigt. Bei der Berechnung der maximalen Aufnahmekapazität werden nur Räume mit natürlichem Lichteinfall berücksichtigt, deren Gestaltung den Anforderungen der non-formalen Bildung entspricht.
Die Einrichtung muss ebenfalls über einen angrenzenden eigenen Spielplatz (der direkt von der SEA aus erreichbar ist) von mindestens 5 m2 pro Kind verfügen. Die Gestaltung der Außenbereiche muss den Leitlinien des Nationalen Rahmenplans zur non-formalen Bildung im Kindes- und Jugendalter entsprechen und dem Alter der Kinder angepasst sein. Die Verwendung von natürlichen Materialien wird dringend empfohlen. Der Zugang zum Spielplatz muss möglich sein, ohne einen anderen Aufenthaltsraum durchqueren zu müssen.
Die maximale Aufnahmekapazität sowie die geltenden gesetzlichen Betreuungsstandards müssen sichtbar am Eingang zur Einrichtung aushängen.
Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheit
Die Infrastruktur der SEA muss den Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheit sowie den Bedürfnissen der Kinder Rechnung tragen.
Dies muss vom Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) und gegebenenfalls von der Nationalen Dienstelle für Sicherheit im öffentlichen Dienst bescheinigt werden.
Die Infrastrukturen (drinnen und draußen) müssen so ausgewählt, gebaut und ausgestattet sein, dass die Kinder keinen überhöhten Belastungen ausgesetzt sind, wie zum Beispiel:
- extremem Lärm;
- Gerüchen;
- unangenehmen Vibrationen;
- schädlichen Emissionen;
- Zugluft;
- sonstigen Unannehmlichkeiten.
In allen Räumen müssen eine ausreichende Lüftung und eine gute Akustik gewährleistet sein. Die für die Erbringung der Leistungen vorgesehenen Räume (einschließlich der Schlafräume) sowie die Personalräume müssen zwingend über einen natürlichen Lichteinfall verfügen.
Die im Rahmen des Betriebs der Einrichtung genutzten Infrastrukturen dürfen nicht für andere Zwecke genutzt werden als im Rahmen der Zulassung vorgesehen, zum Beispiel für andere gewerbliche oder private Zwecke.
Bestimmungen in den Bereichen Hygiene, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Die Infrastruktur der SEA muss den hygienischen und gesundheitlichen Anforderungen entsprechen und die Vorschriften im Bereich der Lebensmittelsicherheit erfüllen. Diese Übereinstimmung muss vom Minister für Gesundheit bescheinigt werden.
Barrierefreiheit
Der Betreiber verpflichtet sich, dass er „dafür Sorge trägt, dass die Tätigkeiten für alle zugänglich sind, unabhängig von sämtlichen Erwägungen ideologischer, philosophischer und religiöser Art, und dass die Nutzer der Einrichtung ein Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre und die Achtung ihrer religiösen oder philosophischen Überzeugungen haben“.
Allgemeines zu den Infrastrukturen
Den Kindern zugängliche Räume und Spielbereich der Einrichtung
Alle für die Kinder zugänglichen Räume sowie der Spielbereich der Einrichtung müssen gemäß den Leitlinien des Nationalen Rahmenplans zur non-formalen Bildung gestaltet sein. Die Raumgestaltung muss dem Alter der Kinder angepasst sein und den Standards einer professionellen Betreuung entsprechen.
Sind die Innen- und Außenbereiche nicht angemessen eingerichtet, kann die Zulassung nicht erteilt werden.
Angesichts der anzubietenden Leistungen und da die Kinder jederzeit Zugang dazu haben müssen, muss eine SEA für Schulkinder mindestens 2 Aufenthaltsräume haben.
Speisesaal für Schulkinder
Der für die Verpflegung der Schulkinder vorgesehene Raum muss über eine gute Akustik verfügen und durch optische und akustische Trennungselemente in mehrere Speisebereiche eingeteilt sein, wobei in diesem Speisesaal insgesamt nicht mehr als 60 Kinder gleichzeitig betreut werden dürfen.
Es wird jedoch empfohlen, maximal 30 Plätze pro Speisesaal für die Kinder der Zyklen 2 bis 4 und maximal 20 für die Kinder des Zyklus 1 vorzusehen. Die Zahl der verfügbaren Plätze kann je nach Fläche des Raums und um den Kindern die nötige Zeit zu geben, um nach ihrem eigenen Rhythmus zu essen, angepasst werden. So entsteht eine entspannte Atmosphäre für Kinder und Personal, da sie sich beim Essen unterhalten können.
Es wird ebenfalls empfohlen, dort andere Leistungen vorzusehen, um die Attraktivität des Raums außerhalb der Essenszeiten zu erhöhen.
Schlaf-/Ruheräume
Die SEA für Kinder muss über Folgendes verfügen:
- für Kleinkinder unter 2 Jahren (Französisch, Pdf, 100 KB) – über mindestens einen Schlafraum auf derselben Etage wie der Aufenthaltsraum oder auf der direkt darüber- oder darunterliegenden Etage. Dieser Schlafraum muss:
- eine Fläche von mindestens 2 m2 pro Kind unter 2 Jahren haben;
- mit Geräten zur akustischen Überwachung ausgestattet sein;
- einen störungsfreien Schlaf ermöglichen;
- für Kinder über 2 Jahren – über Bereiche zum Ausruhen und Entspannen. Diese können auch Teil der Gestaltung des Hauptaufenthaltsraums sein. Es wird empfohlen, einen getrennten Ruheraum vorzusehen, der ebenfalls für andere Leistungen genutzt werden kann.
Sanitärräume
Bei Kleinkindern muss der Waschraum der SEA für Kinder über Folgendes verfügen:
- mindestens eine Toilette und einen Handwaschplatz, die für die Kinder erreichbar sind, pro angefangene Gruppe von 10 Kindern (das heißt 2 ab 11 Kindern, 3 ab 21 Kindern usw.);
- einen gesicherten und dem Alter der Kinder angepassten Wickeltisch;
- einen hygienischen Handwaschplatz für das Personal neben dem Wickeltisch.
Für Kinder unter 2 Jahren muss keine Toilette vorgesehen sein.
Hoch- oder zusammenklappbare Wickeltische sind nicht zulässig. Die Größe der Waschbecken ist an die Anzahl der Wasserhähne anzupassen.
Der Waschraum muss sich auf der gleichen Etage befinden wie der Aufenthaltsraum beziehungsweise die Aufenthaltsräume und muss durch eine Tür von den gemeinschaftlichen Räumen oder Teilen abgetrennt sein.
Bei Schulkindern müssen die Sanitärräume:
- über mindestens eine Toilette und einen Handwaschplatz verfügen, die für die Kinder erreichbar sind, pro angefangene Gruppe von 15 Kindern;
- sich in der Nähe der Aufenthaltsräume befinden;
- über vollständig geschlossene Toilettenkabinen verfügen.
Es wird empfohlen, spätestens ab dem Alter von 6 Jahren getrennte Toiletten für Jungen und Mädchen zu haben.
Die Größe der Waschbecken ist an die Anzahl der Wasserhähne anzupassen.
Die Sanitäranlagen sind an die Größe der betreuten Kinder anzupassen. Die Intimsphäre der Kinder muss unabhängig von ihrem Alter garantiert sein.
Pissoirs sind nicht zulässig.
Jede Bildungs- und Betreuungseinrichtung für Kinder muss über mindestens eine Toilettenkabine für Erwachsene verfügen, vorzugsweise in der Nähe der Aufenthaltsräume.
Küche
Eine SEA für Kinder muss eine altersgerechte und ausgewogene Ernährung anbieten, die auf frischen Produkten basiert.
Diese Bestimmung gilt auch für das Frühstück und alle anderen Zwischenmahlzeiten.
Die SEA muss über eine Produktionsküche oder eine Ausgabeküche verfügen. Die Mahlzeiten können entweder vor Ort zubereitet oder von einem Unterauftragnehmer geliefert werden. In beiden Fällen müssen die Anlagen den hygienischen und gesundheitlichen Anforderungen entsprechen und die von der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) festgelegten Vorschriften im Bereich der Lebensmittelsicherheit erfüllen.
Zu diesem Zweck sind die Betreiber einer SEA aufgefordert, den Leitfaden für eine gute Lebensmittelhygienepraxis zu beachten.
Gemäß der Verordnung 852/2004/EG sind die SEA Lebensmittelunternehmer, da sie eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erzeugung, Behandlung und Abgabe von Lebensmitteln ausüben. Demnach sind sie verpflichtet, ständige Verfahren auf der Grundlage der HACCP-Grundsätze einzuführen oder die Anweisungen eines Leitfadens für eine gute Praxis in ihrer Branche anzuwenden, wie in Artikel 5 Abschnitt 5 erwähnt. Jede SEA muss sich daran halten.
Das Personal der SEA, das im Rahmen des Lebensmittelmanagements eventuell Kinder mit Allergien betreuen muss, muss eine mindestens 2-stündige Schulung zum Thema Allergene absolvieren, in der die Kennzeichnung der Allergene, die Erklärung des Unterschieds zwischen einer einfachen und einer strengen Ernährung und die Folgen für die Kinder im Falle des Verzehrs eines verbotenen Allergens behandelt werden.
Für Kleinkinder unter 2 Jahren müssen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen über eine Küche oder Kochnische verfügen, die sich auf derselben Etage wie der Aufenthaltsraum befindet.
Die Kochnische muss über folgende Ausstattung verfügen:
- eine Arbeitsfläche;
- eine Stelle zum Aufwärmen der Fläschchen;
- Stauraum (Schrank);
- ein Waschbecken mit Sensorarmaturen für das Personal;
- Seife und Papierhandtücher.
Büro und sonstige Räume
Die SEA für Kinder muss über folgende Räume verfügen:
- einen getrennten Raum mit natürlichem Lichteinfall für die Verwaltung;
- einen getrennten Raum mit natürlichem Lichteinfall für die pädagogische Vorbereitung sowie die Aufbewahrung der persönlichen Gegenstände der Mitarbeiter (abschließbar);
- einen Elternbereich im Zentralbereich;
- einen leicht zugänglichen Abstellbereich für die Kinderwagen und Buggys in Einrichtungen für Kleinkinder;
- einen Bereich, in dem die Kinder ihre persönlichen Gegenstände ablegen können, für jedes Kind, das die Einrichtung mindestens einmal pro Woche besucht.
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Betriebsgenehmigung für klassifizierte Einrichtungen
Vor der Beantragung der Zulassung muss die antragstellende Person beim ITM eine Betriebsgenehmigung für klassifizierte Einrichtungen (Klasse 3A) beantragen.
Die SEA muss folgende Standardbedingungen einhalten:
- die allgemeinen Brandschutzvorschriften:
- für niedrige Gebäude (ITM-SST 1501); oder
- für mittelhohe Gebäude (ITM-SST 1502); und
- für niedrige Gebäude (ITM-SST 1501); oder
- die speziellen Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften:
- für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für nicht eingeschulte Kinder (ITM-SST 1514); und/oder
- für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Schul- und Früherziehungskinder (ITM-SST 1524).
- für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für nicht eingeschulte Kinder (ITM-SST 1514); und/oder
Der Betreiber muss seinen Antrag auf Betriebsgenehmigung für eine Bildungs- und Betreuungseinrichtung für Kinder zusammen mit den im Standardformular angegebenen Belegen an das ITM richten.
Nach Erhalt der Betriebsgenehmigung für klassifizierte Einrichtungen können die Bau-/Einrichtungsarbeiten beginnen.
In der Genehmigung sind die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung (der Räumlichkeiten) festgelegt. Die Gültigkeitsdauer ist unbegrenzt, selbst im Falle eines Betreiberwechsels.
Bebauungspläne
Vor Einreichung seines Zulassungsantrags muss sich der Betreiber an die zuständige Gemeindeverwaltung wenden, um zu überprüfen, ob der Betrieb einer Bildungs- und Betreuungseinrichtung in dem betreffenden Gebäude gemäß dem allgemeinen Bebauungsplan (PAG) und dem Teilbebauungsplan (PAP) gestattet ist.
Die Gemeindeverwaltung stellt ihm dann eine Bescheinigung als Nachweis für die Übereinstimmung der Einrichtung mit dem PAG aus.
Wenn für das Vorhaben Umbauten erforderlich sind, muss der Betreiber ferner eine Baugenehmigung beantragen.
Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen
Vor Beginn der Arbeiten muss sich der Betreiber an folgende Stellen wenden:
- die Gesundheitsbehörde (Direction de la Santé) im Hinblick auf die Erfüllung der hygienischen und gesundheitlichen Anforderungen; und
- die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) für die Vorschriften in Sachen Lebensmittelsicherheit.
Hierzu sollte der Betreiber die Modalitäten bezüglich der Stellungnahme der Gesundheitsinspektion (Französisch, Pdf, 429 KB) der Gesundheitsbehörde einsehen.
Fristen
Eröffnung einer Einrichtung
Das Verfahren zum Erhalt der Betriebsgenehmigung für klassifizierte Einrichtungen kann 2 bis 3 Monate dauern.
Der Antrag sollte gleich zu Beginn des Vorhabens oder noch vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Die Dauer des Zulassungsverfahrens hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Die Bearbeitungsdauer beträgt 3 Monate und beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem alle erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Minister eingereicht wurden. In besonders komplizierten Fällen kann diese Frist um einen begrenzten Zeitraum verlängert werden. Die Entscheidung für eine solche Verlängerung sowie ihre Dauer sind vom Minister zu begründen und werden der antragstellenden Person vor Ablauf der ursprünglichen Frist mitgeteilt.
Es wird wärmstens empfohlen, die Fristen betreffend das Verfahren des Dienstleisters im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
Verlängerung der Zulassung
Betreiber, die die Zulassung einer Einrichtung verlängern lassen möchten, müssen spätestens 3 Monate vor Ablauf der Zulassung einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei dem für die Kinder zuständigen Minister stellen.
Vorgehensweise und Details
Zulassungsantrag
Der datierte und unterzeichnete Zulassungsantrag ist an die Abteilung Erziehung und Betreuung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend zu schicken. Dem Antrag sind folgende Belege beizufügen:
- ein Antrag auf Zulassung als Bildungs- und Betreuungseinrichtung für Kinder;
- eine Kopie der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Konformitätsbescheinigung in Bezug auf den PAG;
- eine Bescheinigung (vom ITM abgezeichneter zusammenfassender Bericht und Betriebsgenehmigung) des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts für Einrichtungen, die unter Klasse 3A der klassifizierten Einrichtungen fallen, die belegt, dass die Infrastrukturen, in denen die antragstellende Person ihre Tätigkeiten ausübt, den Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheit sowie den Bedürfnissen der Kinder Rechnung tragen;
- gegebenenfalls eine Bescheinigung der Nationalen Dienstelle für Sicherheit im öffentlichen Dienst für Einrichtungen, die in den Anwendungsbereich des geänderten Gesetzes vom 19. März 1988 über die Sicherheit im öffentlichen Dienst fallen, die belegt, dass die Infrastrukturen, in denen die antragstellende Person ihre Tätigkeiten ausübt, den Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheit sowie den Bedürfnissen der Kinder Rechnung tragen;
- eine Kopie der Stellungnahme des Ministeriums für Gesundheit und soziale Sicherheit, in der bescheinigt wird, dass die Infrastrukturen den Gesundheits- und Hygienevorschriften und der Gesetzgebung im Bereich der Lebensmittelsicherheit entsprechen;
- eine Kopie des Schreibens an die Feuerwehr, in dem diese über das Bestehen und den Standort der Einrichtung informiert wird;
- ein Dokument mit Angaben zur Nutzung des Raums über die Umsetzung der vorgeschriebenen Leistungen zusammen mit:
- einem ausführlichen Plan der Infrastrukturen mit ihren jeweiligen Funktionen;
- einem Plan des Außenspielplatzes;
- aktuelle Strafregisterauszüge des Betreibers oder seiner Stellvertreter und des leitenden Personals:
- für luxemburgische Staatsangehörige: Führungszeugnis Nr. 3 und Führungszeugnis Nr. 5 „Kinder- und Jugendschutz“;
- für Nicht-Luxemburger und Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit: Strafregisterauszüge („klassisches“ Führungszeugnis und Führungszeugnis mit der Aufstellung der Verurteilungen wegen Straftaten gegen Minderjährige) aus dem Land/den Ländern, dessen/deren Staatsangehörigkeit sie besitzen und in dem/denen sie ab dem Alter von 18 Jahren gelebt haben;
- ein voraussichtliches Budget und entsprechende Belege zur Darstellung der finanziellen Situation;
- eine schriftliche Verpflichtung des Betreibers, dass er „dafür Sorge trägt, dass die von der Zulassung abgedeckten Tätigkeiten für alle Nutzer zugänglich sind, unabhängig von sämtlichen Erwägungen ideologischer, philosophischer und religiöser Art, und dass die Nutzer der Einrichtung ein Recht auf den Schutz ihrer Privatsphäre und die Achtung ihrer religiösen oder philosophischen Überzeugungen haben“;
- eine schriftliche Verpflichtung des Betreibers betreffend die in der Einrichtung praktizierten Sprachen und die Sprachkompetenzen der Betreuer;
- Dokumente zu den Personalien und den beruflichen Qualifikationen des leitenden Personals;
- Dokumente zu den Personalien des Betreibers.
Wenn es sich beim Betreiber um eine juristische Person handelt:
- muss der Zulassungsantrag von der/den zur Vertretung der juristischen Person vor Gericht befugten Person(en) eingereicht und unterzeichnet werden;
- muss die Antragsakte ebenfalls eine Kopie der Satzung oder der Gründungsurkunde der juristischen Person enthalten;
- sind die Ehrenhaftigkeitsbedingungen von der zur Vertretung der juristischen Person befugten Person zu erfüllen, das heißt wenn:
- es sich beim Betreiber um:
- eine Aktiengesellschaft (SA), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) oder eine europäische Gesellschaft handelt: vom Verwaltungsratsmitglied oder vom Geschäftsführer der Einrichtung, das/der diesbezüglich Befugnisse vom Verwaltungsrat oder laut Satzung erteilt bekommen hat;
- eine öffentlich-rechtliche Anstalt oder eine Vereinigung ohne Gewinnzweck handelt: vom Vorsitzenden ihres Verwaltungsrats;
- eine Gemeinde handelt: von den Mitgliedern des Bürgermeister- und Schöffenrats;
- einen Gemeindeverband handelt: von den Mitgliedern seines Vorstands;
- es sich beim Verwaltungsratsmitglied oder verantwortlichen Mitglied der Geschäftsführung um eine juristische Person handelt: vom ständigen Vertreter der juristischen Person.
- es sich beim Betreiber um:
Beantragung der Abnahme und Kontrollbesuch
Sobald die Bau- und Einrichtungsarbeiten abgeschlossen sind, muss der Betreiber folgende Termine vereinbaren:
- einen Termin mit einer zugelassenen Prüfstelle für eine erste Abnahme des eingerichteten Gebäudes und der Nebengebäude (Kontrolle der in der Betriebsgenehmigung für klassifizierte Einrichtungen des ITM festgelegten Sicherheits-, Gesundheits- und Hygienestandards);
- gegebenenfalls einen Termin mit der Nationalen Dienstelle für Sicherheit im öffentlichen Dienst;
- einen Termin mit der Gesundheitsbehörde, um eine Stellungnahme nach Abschluss der Arbeiten zu erhalten;
- einen Termin mit der Abteilung Erziehung und Betreuung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend für einen Kontrollbesuch (Kontrolle der Infrastrukturen, ihrer Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Leistungen und Bestimmung der maximalen Aufnahmekapazität).
Zusammenfassender Bericht (einer vom ITM zugelassenen Prüfstelle)
Die zugelassene Prüfstelle erstellt einen Endbericht (oder zusammenfassenden Bericht), in dem Folgendes angeführt werden kann:
- ein oder mehrere wesentliche Mängel („Anmerkung: 0 Tage“); oder
- einige unwesentliche Mängel, die mit einer Behebungsfrist versehen werden (Beispiel: „Anmerkung: 90 Tage“); oder
- keinerlei Anmerkung.
Wesentliche Mängel
Sind im Abnahmeprotokoll ein oder mehrere wesentliche Mängel („Anmerkung: 0 Tage“) vermerkt, erhält die Bildungs- und Betreuungseinrichtung keine Zulassung. Der Betreiber muss dann:
- Arbeiten zur Behebung der Mängel vornehmen;
- eine neue Abnahme bei einer zugelassenen Prüfstelle beantragen.
Unwesentliche Mängel
Sind im Abnahmeprotokoll unwesentliche Mängel („Anmerkung: 90 Tage“), aber keine wesentlichen Mängel („Anmerkung: 0 Tage“) vermerkt, übermittelt der Betreiber:
- dem ITM die von der Prüfstelle ausgestellte Bescheinigung (oder den zusammenfassenden Bericht) zur Abzeichnung;
- der Abteilung Erziehung und Betreuung die (vom ITM abgezeichnete) Bescheinigung, um den Zulassungsantrag zu vervollständigen.
Anschließend erhält er eine vorläufige Zulassung, sofern:
- die Antragsakte vollständig ist;
- beim Kontrollbesuch des Ministeriums nichts zu beanstanden war.
Nach Erteilung der Zulassung kann er die Einrichtung dann eröffnen, muss jedoch:
- etwaige Mängel innerhalb der angegebenen Frist beheben;
- eine neue Abnahme beantragen;
- der Abteilung Erziehung und Betreuung des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend das Abnahmeprotokoll übermitteln.
Mängelfreiheit
Sind in dem Protokoll keinerlei Mängel vermerkt, übermittelt der Betreiber:
- dem ITM die von der Prüfstelle ausgestellte Bescheinigung (oder den zusammenfassenden Bericht) zur Abzeichnung;
- der Abteilung Erziehung und Betreuung die (vom ITM abgezeichnete) Bescheinigung, um den Zulassungsantrag zu vervollständigen. Anschließend erhält er eine Zulassung, sofern:
- die Antragsakte vollständig ist;
- beim Kontrollbesuch der Abteilung Erziehung und Betreuung nichts zu beanstanden war.
Nach Erhalt der Zulassung kann er dann die Einrichtung eröffnen.
Alle Briefe, Rechnungen oder sonstigen Dokumente, die für die Nutzer der Einrichtung oder die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen einen Verweis auf die Zulassung enthalten.
Gültigkeit der Zulassung
Im Falle einer Änderung der Bedingungen, auf deren Grundlage die Zulassung erteilt wurde, muss der Betreiber eine neue Zulassung beantragen.
Verlängerung der Zulassung
Betreiber, die die Zulassung einer Einrichtung verlängern lassen möchten, müssen spätestens 3 Monate vor Ablauf der Zulassung einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei dem für die Kinder zuständigen Minister stellen.
Dem Antrag auf Verlängerung sind folgende Belege beizufügen:
- eine Bescheinigung darüber, dass die Infrastrukturen, in denen die antragstellende Person ihre Tätigkeiten ausübt, den Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheit sowie den Bedürfnissen der Kinder Rechnung tragen, ausgestellt von:
- dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt im Falle von Einrichtungen, die unter Klasse 3A der klassifizierten Einrichtungen fallen;
- gegebenenfalls der Abteilung für die Sicherheit im öffentlichen Dienst;
- eine Kopie der Stellungnahme des Gesundheitsministers, in der bescheinigt wird, dass die Infrastrukturen den Gesundheits- und Hygienevorschriften und der Gesetzgebung im Bereich der Lebensmittelsicherheit entsprechen.
Erforderlichenfalls muss der Betreiber ebenfalls Folgendes vorlegen:
- ein Dokument mit Angaben zur Nutzung des Raums;
- eine von der Gemeindeverwaltung ausgestellte Bescheinigung als Nachweis für die Übereinstimmung der Einrichtung mit dem PAG.
Betreiberwechsel
Bei einem Betreiberwechsel muss ein neuer Zulassungsantrag (sowie ein neuer Antrag für Dienstleister im Rahmen des Gutscheinsystems für Kinderbetreuung) mit sämtlichen Belegen gestellt werden.
Renovierung oder wesentliche Anpassungen der Infrastrukturen
Im Falle einer Renovierung oder wesentlicher Anpassungen der Infrastrukturen, in denen Tätigkeiten ausgeübt werden, muss der Betreiber einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend stellen und folgende Belege vorlegen:
- eine Bescheinigung darüber, dass die Infrastrukturen, in denen die antragstellende Person ihre Tätigkeiten ausübt, den Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheit sowie den Bedürfnissen der Kinder Rechnung tragen, ausgestellt von:
- dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt im Falle von Einrichtungen, die unter Klasse 3A der klassifizierten Einrichtungen fallen;
- oder der nationalen Abteilung für die Sicherheit im öffentlichen Dienst;
- ein Dokument mit Angaben zur Nutzung des Raums;
- eine Kopie der Stellungnahme des Gesundheitsministers, in der bescheinigt wird, dass die Infrastrukturen den Gesundheits- und Hygienevorschriften und der Gesetzgebung im Bereich der Lebensmittelsicherheit entsprechen.
Erforderlichenfalls muss er zudem Folgendes vorlegen:
- eine von der Gemeindeverwaltung ausgestellte Bescheinigung als Nachweis für die Übereinstimmung der Einrichtung mit dem allgemeinen Bebauungsplan der Gemeinde;
- eine Kopie des Schreibens an die Feuerwehr, in dem über das Bestehen und den Standort der Einrichtung informiert wird.
Unter „Renovierung oder wesentliche Anpassungen der Infrastrukturen“ fallen Renovierungen oder Anpassungen, die Folgendes mit sich bringen:
- eine Änderung auf Ebene des Angebots;
- eine Änderung (Erhöhung oder Verringerung) der maximalen Aufnahmekapazität;
- eine Neueinteilung der Räume der Einrichtung, die eine Neubeurteilung der Sicherheit in der Einrichtung erfordert.
Ausnahmen
Bei einer Aufnahme der Kinder im Freien können Ausnahmen bezüglich der Nettofläche der Aufenthaltsräume, der Größe des Außenspielplatzes und der Infrastruktur bewilligt werden.
Die entsprechenden Anträge müssen begründet sein, und ihnen wird je nach Sachlage und entsprechend der Situation der Einrichtung stattgegeben.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM)
- Adresse:
-
3, rue des Primeurs
L-2361
Strassen
Luxemburg
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
- E-Mail:
- contact@itm.etat.lu
- Website:
- https://itm.public.lu/de.html
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Diekirch
- Adresse:
-
2, rue Clairefontaine
L-9220
Diekirch
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Esch/Alzette
- Adresse:
-
1, boulevard de la Porte de France
L-4360
Esch-sur-Alzette
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Strassen
- Adresse:
-
3, rue des Primeurs
L-2361
Strassen
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
-
Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Wiltz
- Adresse:
-
20, route de Winseler
L-9577
Wiltz
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
Geschlossen ⋅ Öffnet Mittwoch à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- Geschlossen
- Dienstag:
- Geschlossen
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- Geschlossen
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Gesundheitsinspektion
-
Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit Gesundheitsinspektion
- Adresse:
- 2, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85 650
Gemeinden (Gemeindeverwaltungen)
-
Gemeindeverwaltungen
- Adresse:
- Luxemburg
-
Gemeindeverwaltungen Beaufort
- Adresse:
- 9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort
- Telefon:
- (+352) 83 60 45 1
- Fax:
- (+352) 86 93 88
- Website:
- http://www.beaufort.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 20h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 16h30
Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Bech
- Adresse:
- 1, Enneschtgaass L-6230 Bech
- Telefon:
- (+352) 79 01 68 1
- Fax:
- (+352) 79 06 74
- E-Mail:
- bech@pt.lu
- Website:
- http://www.bech.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr) -
Gemeindeverwaltungen Beckerich
- Adresse:
- 6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich
- Telefon:
- (+352) 23 62 21 1
- Fax:
- (+352) 23 62 91 62
- Website:
- http://www.beckerich.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00, 14h00 à 17h45
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Berdorf
- Adresse:
- 5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf
- Telefon:
- (+352) 79 01 87 1
- Fax:
- (+352) 79 91 89
- Website:
- http://www.berdorf.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00, 14h00 à 19h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Bertrange
- Adresse:
-
2, beim Schlass
L-8058
Bertrange
Postfach 28 / L-8005 Bertrange
- Telefon:
- (+352) 26 31 2 1
- Fax:
- (+352) 26 31 27 57
- Website:
- http://www.bertrange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Bettembourg
- Adresse:
-
13, rue du Château
L-3217
Bettembourg
Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
- Telefon:
- (+352) 51 80 80 1
- Fax:
- (+352) 51 80 80 601
- Website:
- http://www.bettembourg.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Bettendorf
- Adresse:
- 1, rue Neuve L-9353 Bettendorf
- Telefon:
- (+352) 80 25 92 1
- Fax:
- (+352) 80 92 34
- Website:
- http://www.bettendorf.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 18h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 7h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen) -
Gemeindeverwaltungen Betzdorf
- Adresse:
-
11, rue du Château
L-6922
Berg
Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
- Telefon:
- (+352) 77 00 49 1
- Fax:
- (+352) 77 00 82
- Website:
- http://www.betzdorf.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30, 16h30 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h30
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Bissen
- Adresse:
-
1, rue des Moulins
L-7784
Bissen
Postfach 25 / L-7703 Bissen
- Telefon:
- (+352) 83 50 03 21
- Fax:
- (+352) 85 97 63
- Website:
- http://www.bissen.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 18h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen) -
Gemeindeverwaltungen Biwer
- Adresse:
- 6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer
- Telefon:
- (+352) 71 00 08 1
- Fax:
- (+352) 71 90 25
- Website:
- http://www.biwer.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
(geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr) -
Gemeindeverwaltungen Boulaide
- Adresse:
- 3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide
- Telefon:
- (+352) 99 30 12
- Fax:
- (+352) 99 36 92
- Website:
- http://www.boulaide.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 14h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00
- Donnerstag:
- 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00
Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Bourscheid
- Adresse:
- 1, Schlassweee L-9140 Bourscheid
- Telefon:
- (+352) 99 03 57 1
- Fax:
- (+352) 99 03 57 565
- Website:
- http://www.bourscheid.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs) -
Gemeindeverwaltungen Bous-Waldbredimus
- Adresse:
- 20, rue Luxembourg L-5408 Bous
- Telefon:
-
(+352) 28 86 04 01
Biergerzenter
- Fax:
- (+352) 28 86 04 109
- E-Mail:
- info@bouswaldbredimus.lu
- Website:
- http://www.bouswaldbredimus.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h45, 13h15 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h45, 13h15 à 17h15
- Mittwoch:
- 13h15 à 19h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h45, 13h15 à 17h00
- Freitag:
- 7h00 à 13h00
Andere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten -
Gemeindeverwaltungen Clervaux
- Adresse:
-
Montée du Château
L-9712
Clervaux
Postfach 35 / L-9701 Clervaux
- Telefon:
- (+352) 27 800 1
- Fax:
- (+352) 27 800 900
- Website:
- http://www.clervaux.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 19h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags) -
Gemeindeverwaltungen Colmar-Berg
- Adresse:
-
5, rue de la Poste
L-7730
Colmar-Berg
Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
- Telefon:
- (+352) 83 55 43 1
- Fax:
- (+352) 83 55 43 225
- Website:
- http://www.colmar-berg.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00
- Freitag:
- Geschlossen
Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen) -
Gemeindeverwaltungen Consdorf
- Adresse:
- 8, route d'Echternach L-6212 Consdorf
- Telefon:
- (+352) 79 00 37 1
- Fax:
- (+352) 79 04 31
- Website:
- http://www.consdorf.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Contern
- Adresse:
- 4, place de la Mairie L-5310 Contern
- Telefon:
- (+352) 35 02 61
- Fax:
- (+352) 35 72 36
- E-Mail:
- info@contern.lu
- Website:
- http://www.contern.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h15
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h15 à 11h30, 13h30 à 16h30
Montag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Dalheim
- Adresse:
- Gemengeplaz L-5680 Dalheim
- Telefon:
- (+352) 23 60 53 25
- Fax:
- (+352) 23 60 53 50
- Website:
- http://www.dalheim.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00
Montag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden. -
Gemeindeverwaltungen Diekirch
- Adresse:
-
27, avenue de la Gare
L-9233
Diekirch
Postfach 145 / L-9202 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 80 87 80 1
- Fax:
- (+352) 80 87 80 250
- Website:
- http://www.diekirch.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet -
Gemeindeverwaltungen Differdange
- Adresse:
-
40, avenue Charlotte
L-4530
Differdange
Postfach 12 / L-4501 Differdange
- Telefon:
- (+352) 58 77 1 01
- Website:
- http://www.differdange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet à 9h00
- Samstag:
- 9h00 à 11h00
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
Montag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet -
Gemeindeverwaltungen Dippach
- Adresse:
-
11, rue de l'Eglise
L-4994
Schouweiler
Postfach 59 / L-4901 Bascharage
- Telefon:
- (+352) 27 95 25 200
- Fax:
- (+352) 27 95 25 299
- E-Mail:
- commune@dippach.lu
- Website:
- http://www.dippach.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 7h30 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Dudelange
- Adresse:
-
Place de l'Hôtel de Ville
L-3590
Dudelange
Postfach 73 / L-3401 Dudelange
- Telefon:
- (+352) 51 61 21 1
- Fax:
- (+352) 51 61 21 299
- Website:
- http://www.dudelange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00 -
Gemeindeverwaltungen Echternach
- Adresse:
-
2, place du Marché
L-6460
Echternach
Postfach 22 / L-6401 Echternach
- Telefon:
- (+352) 72 92 22 1
- Fax:
- (+352) 72 92 22 51
- Website:
- http://www.echternach.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 19h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 13h00
Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet -
Gemeindeverwaltungen Ell
- Adresse:
-
27, Haaptstrooss
L-8530
Ell
Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
- Telefon:
- (+352) 26 62 38 1
- Fax:
- (+352) 26 62 38 55
- Website:
- http://www.ell.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h15
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h15 à 11h45
- Dienstag:
- Geschlossen
- Mittwoch:
- 8h15 à 11h45
- Donnerstag:
- 13h30 à 18h00
- Freitag:
- 8h15 à 11h45
Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Erpeldange sur Sûre
- Adresse:
-
21, porte des Ardennes
L-9145
Erpeldange-sur-Sûre
Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
- Telefon:
- (+352) 81 26 74 1
- Fax:
- (+352) 81 97 08
- Website:
- http://www.erpeldange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 7h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 18h00
- Dienstag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Freitag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen. -
Gemeindeverwaltungen Esch sur Alzette
- Adresse:
-
Place de l'Hôtel de Ville
L-4002
Esch-sur-Alzette
Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
- Telefon:
- (+352) 2754 1
- Fax:
- (+352) 54 35 14 667
- Website:
- http://www.esch.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 17h00
Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“) -
Gemeindeverwaltungen Esch-sur-Sûre
- Adresse:
- 1, an der Gaass L-9150 Eschdorf
- Telefon:
- (+352) 83 91 12 1
- Fax:
- (+352) 83 91 12 25
- Website:
- http://www.esch-sur-sure.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 18h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30
Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Ettelbruck
- Adresse:
-
Place de l'Hôtel de Ville
L-9087
Ettelbruck
Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
- Telefon:
- (+352) 81 91 81 1
- Fax:
- (+352) 81 91 81 364
- Website:
- http://www.ettelbruck.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 18h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Feulen
- Adresse:
- 19, rue de la Fail L-9175 Niederfeulen
- Telefon:
- (+352) 81 27 47 1
- Fax:
- (+352) 81 79 08
- Website:
- http://www.feulen.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 13h00 à 18h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- 9h00 à 13h00
-
Gemeindeverwaltungen Fischbach
- Adresse:
- 1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach
- Telefon:
- (+352) 32 70 84 1
- Fax:
- (+352) 32 70 84 50
- Website:
- http://www.acfischbach.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Flaxweiler
- Adresse:
- 1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler
- Telefon:
- (+352) 77 02 04 1
- Fax:
- (+352) 77 08 33
- Website:
- http://www.flaxweiler.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Frisange
- Adresse:
-
10, Munnerëferstrooss
L-5701
Frisange
Postfach 12 / L-5701 Aspelt
- Telefon:
- (+352) 23 66 84 08 1
- Fax:
- (+352) 23 66 06 88
- Website:
- http://www.frisange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
- Dienstag:
- 7h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 18h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30
Freitagnachmittag geschlossen -
Gemeindeverwaltungen Garnich
- Adresse:
- 15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich
- Telefon:
- (+352) 38 00 19 1
- Fax:
- (+352) 38 00 19 90
- Website:
- http://www.garnich.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h00
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen. -
Gemeindeverwaltungen Goesdorf
- Adresse:
- 1, op der Driicht L-9653 Goesdorf
- Telefon:
- (+352) 83 92 70
- Fax:
- (+352) 89 91 73
- Website:
- http://www.goesdorf.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen. -
Gemeindeverwaltungen Grevenmacher
- Adresse:
-
6, place du Marché
L-6755
Grevenmacher
Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
- Telefon:
- (+352) 75 03 11 1
- Fax:
- (+352) 75 03 11 80
- Website:
- http://www.grevenmacher.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h40, 13h10 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h40, 14h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h40, 13h10 à 15h00
-
Gemeindeverwaltungen Grosbous-Wahl
- Adresse:
-
1, rue de Bastogne
L-9154
Grosbous
Postfach 7 L-9006 Grosbous
- Telefon:
- (+352) 83 80 22 1
- Fax:
- (+352) 83 86 55
- Website:
- https://g-w.lu/
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00
- Mittwoch:
- 14h00 à 18h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00
-
Gemeindeverwaltungen Habscht
- Adresse:
- Place Denn L-8465 Eischen
- Telefon:
- (+352) 39 01 33 1
- Fax:
- (+352) 39 01 33 209
- Website:
- http://www.hobscheid.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Heffingen
- Adresse:
- 2, am Duerf L-7651 Heffingen
- Telefon:
- (+352) 83 71 68 1
- Fax:
- (+352) 87 97 54
- Website:
- http://www.heffingen.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 7h00 à 12h00, 14h00 à 17h00, 7h00 à 19h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00
-
Gemeindeverwaltungen Helperknapp
- Adresse:
- 2, rue de Hollenfels L-7481 Tuntange
- Telefon:
- (+352) 28 80 40 1
- Fax:
- (+352) 28 80 40 299
- Website:
- http://www.helperknapp.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30
Montag, 08.00 - 11.30 Uhr / Dienstag, 07.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr / Mittwoch, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (* * Jeden ersten Mittwoch im Monat bis 18.30 Uhr) / Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (** Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung) / Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr. -
Gemeindeverwaltungen Hesperange
- Adresse:
-
474, route de Thionville
L-5886
Hesperange
Postfach 10 / L-5801 Hesperange
- Telefon:
- (+352) 36 08 08 1
- Fax:
- (+352) 36 00 06
- Website:
- http://www.hesperange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 7h45
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7h45 à 11h45, 13h30 à 17h00
- Dienstag:
- 7h45 à 11h45, 13h30 à 17h00
- Mittwoch:
- 7h45 à 11h45, 13h30 à 18h00
- Donnerstag:
- 7h45 à 11h45, 13h30 à 17h00
- Freitag:
- 7h45 à 11h45, 13h30 à 17h00
Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet -
Gemeindeverwaltungen Junglinster
- Adresse:
-
12, rue de Bourglinster
L-6112
Junglinster
Postfach 14 / L-6101 Junglinster
- Telefon:
- (+352) 78 72 72 1
- Fax:
- (+352) 78 83 19
- Website:
- http://www.junglinster.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h30
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h30
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags) -
Gemeindeverwaltungen Käerjeng
- Adresse:
-
24, rue de l'Eau
L-4920
Bascharage
Postfach 50 / L-4901 Bascharage
- Telefon:
- (+352) 50 05 52 1
- Fax:
- (+352) 50 05 52 399
- Website:
- http://www.kaerjeng.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung) -
Gemeindeverwaltungen Kayl
- Adresse:
-
4, rue de l'Hôtel de Ville
L-3674
Kayl
Postfach 56 / L-3601 Kayl
- Telefon:
- (+352) 56 66 66 1
- Fax:
- (+352) 56 33 23
- Website:
- http://www.kayl.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 7h30 à 11h30, 13h30 à 18h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
-
Gemeindeverwaltungen Kehlen
- Adresse:
- 15, rue de Mamer L-8280 Kehlen
- Telefon:
- (+352) 30 91 91 1
- Fax:
- (+352) 30 91 91 200
- Website:
- http://www.kehlen.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 7h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 7h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 7h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 7h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 7h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
Montag–Freitag, 7.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Kiischpelt
- Adresse:
- 7, op der Gare L-9776 Wilwerwiltz
- Telefon:
- (+352) 92 14 45
- Fax:
- (+352) 92 06 15
- Website:
- http://www.kiischpelt.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 9h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Dienstag:
- 9h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 9h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 9h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Freitag:
- 9h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Koerich
- Adresse:
- 2, rue du Château L-8385 Koerich
- Telefon:
- (+352) 39 02 56 1
- Fax:
- (+352) 39 73 62
- Website:
- http://www.koerich.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 13h00 à 19h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00, 13h00 à 16h00
-
Gemeindeverwaltungen Kopstal
- Adresse:
- 28, rue de Saeul L-8189 Kopstal
- Telefon:
- (+352) 30 01 71 1
- Fax:
- (+352) 30 04 15
- Website:
- http://www.kopstal.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 7h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7h30 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 7h30 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 7h30 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 7h30 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 7h30 à 12h00, 13h30 à 16h00
Montag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Lac de la Haute-Sûre
- Adresse:
- 7, Duerfstrooss L-9635 Bavigne
- Telefon:
- (+352) 99 35 54 1
- Fax:
- (+352) 99 35 53
- Website:
- http://www.lac-haute-sure.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h45, 14h00 à 16h45
- Dienstag:
- 8h00 à 11h45, 14h00 à 16h45
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h45, 14h00 à 16h45
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h45, 14h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h00 à 11h45
Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen -
Gemeindeverwaltungen Larochette
- Adresse:
- 33, chemin J.A. Zinnen L-7626 Larochette
- Telefon:
- (+352) 83 70 38 1
- Fax:
- (+352) 87 96 46
- Website:
- http://www.larochette.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 19h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Lenningen
- Adresse:
- 3, rue de l'Église L-5414 Canach
- Telefon:
- (+352) 35 97 35 1
- Fax:
- (+352) 35 97 36
- Website:
- http://www.lenningen.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Dienstag:
- 7h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 18h00
- Donnerstag:
- 7h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
Einwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Leudelange
- Adresse:
-
5, place des Martyrs
L-3361
Leudelange
Postfach 32 / L-3205 Leudelange
- Telefon:
- (+352) 37 92 92 1
- Fax:
- (+352) 37 92 92 50
- Website:
- http://www.leudelange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 18h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Lintgen
- Adresse:
- 2, rue de Diekirch L-7440 Lintgen
- Telefon:
- (+352) 32 03 59 1
- Fax:
- (+352) 32 03 59 35
- Website:
- http://www.lintgen.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Dienstag:
- 8h30 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 12h00, 13h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h30 à 12h00, 13h00 à 16h00
Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Lorentzweiler
- Adresse:
-
87, route de Luxembourg
L-7373
Lorentzweiler
Postfach 7 / L-7507 Lorentzweiler
- Telefon:
- (+352) 33 72 68 1
- Fax:
- (+352) 33 32 88
- Website:
- http://www.lorentzweiler.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 9h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 18h30
- Dienstag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 9h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 9h00 à 11h30
-
Gemeindeverwaltungen Luxembourg
- Adresse:
-
42, place Guillaume II
Luxembourg
L-2090 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 47 96 1
- Website:
- http://www.vdl.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 18h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 18h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 18h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 18h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 18h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Mamer
- Adresse:
-
1, place de l'Indépendance
L-8252
Mamer
Postfach 50 / L-8201 Mamer
- Telefon:
- (+352) 31 00 31 1
- Fax:
- (+352) 31 00 31 72
- Website:
- http://www.mamer.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
Mittwochs von 16.30 bis 19.00 Uhr: nur nach Terminvereinbarung (https://rendezvous.mamer.lu) -
Gemeindeverwaltungen Manternach
- Adresse:
- 3, Kirchewee L-6850 Manternach
- Telefon:
- (+352) 71 01 72 21
- Fax:
- (+352) 71 08 16
- Website:
- http://www.manternach.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 17h00
- Mittwoch:
- 7h00 à 12h00, 13h30 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00
-
Gemeindeverwaltungen Mersch
- Adresse:
-
Place St. Michel
L-7556
Mersch
Postfach 93 / L-7501 Mersch
- Telefon:
- (+352) 32 50 23 1
- Fax:
- (+352) 32 80 13
- Website:
- http://www.mersch.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 19h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Mertert
- Adresse:
-
1-3, Grand-Rue
L-6630
Wasserbillig
Postfach 4 / L-6601 Wasserbillig
- Telefon:
- (+352) 74 00 16 1
- Fax:
- (+352) 74 85 97
- Website:
- http://www.mertert.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 7h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Dienstag:
- 7h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 7h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 7h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
- Freitag:
- 7h00 à 12h00, 13h00 à 16h00
Montag–Freitag, 7.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Mertzig
- Adresse:
- 22, rue Principale L-9168 Mertzig
- Telefon:
- (+352) 83 82 44 1
- Website:
- http://www.mertzig.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 7h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
-
Gemeindeverwaltungen Mondercange
- Adresse:
-
Rue Arthur Thinnes
L-3901
Mondercange
Postfach 50 / L-3901 Mondercange
- Telefon:
- (+352) 55 05 74 1
- Fax:
- (+352) 57 21 66
- Website:
- http://www.mondercange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 7h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 16h00
- Dienstag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 16h00
- Freitag:
- 7h30 à 11h30, 13h00 à 16h00
Montag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Mondorf-les-Bains
- Adresse:
-
1, place des Villes Jumelées
L-5627
Mondorf-les-Bains
Postfach 55 / L-5601 Mondorf-les-Bains
- Telefon:
- (+352) 23 60 55 1
- Fax:
- (+352) 23 60 55 29
- Website:
- http://www.mondorf-les-bains.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 7h00 à 15h00
Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / bis 18.30 Uhr jeden 1. Mittwoch im Monat / Freitag, 7.00–15.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Niederanven
- Adresse:
-
18, rue d'Ernster
L-6977
Oberanven
Postfach 21 / L-6905 Niederanven
- Telefon:
- (+352) 34 11 34 1
- Fax:
- (+352) 34 11 34 47
- Website:
- http://www.niederanven.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 19h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 14h00
Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Nommern
- Adresse:
- 31, rue Principale L-7465 Nommern
- Telefon:
- (+352) 83 73 18 1
- Fax:
- (+352) 83 73 18 299
- Website:
- http://www.nommern.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30
- Freitag:
- Geschlossen
-
Gemeindeverwaltungen Parc Hosingen
- Adresse:
-
11, Op der Héi
L-9809
Hosingen
Postfach 12 / L-9801 Hosingen
- Telefon:
- (+352) 92 13 41 1
- Fax:
- (+352) 92 93 19
- Website:
- http://www.hosingen.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h15
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h15 à 11h45, 14h00 à 16h45
- Dienstag:
- 8h15 à 11h45, 14h00 à 16h45
- Mittwoch:
- 8h15 à 11h45, 14h00 à 18h30
- Donnerstag:
- 8h15 à 11h45, 14h00 à 16h45
- Freitag:
- 8h15 à 11h45, 14h00 à 16h45
Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 14.00–16.45 Uhr / mittwochs bis 18.30 Uhr geöffnet -
Gemeindeverwaltungen Petange
- Adresse:
-
Place J.F. Kennedy
L-4760
Pétange
Postfach 23 / L-4701 Pétange
- Telefon:
- (+352) 50 12 51 1000
- E-Mail:
- commune@petange.lu
- Website:
- http://www.petange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 18h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr) -
Gemeindeverwaltungen Preizerdaul
- Adresse:
- 3, rue de l'Eglise L-8606 Bettborn
- Telefon:
- (+352) 26 62 99 10
- Fax:
- (+352) 26 62 99 99
- Website:
- http://www.preizerdaul.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag und Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Putscheid
- Adresse:
- 7, Veinerstrooss L-9462 Putscheid
- Telefon:
- (+352) 99 04 20 1
- Fax:
- (+352) 90 80 24
- Website:
- http://www.putscheid.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- Geschlossen
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 19h00
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
Dienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung -
Gemeindeverwaltungen Rambrouch
- Adresse:
- 19, rue Principale L-8805 Rambrouch
- Fax:
- (+352) 23 64 06 57
- Website:
- http://www.rambrouch.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00
-
Gemeindeverwaltungen Reckange-sur-Mess
- Adresse:
- 83, rue Jean-Pierre Hilger L-4980 Reckange-sur-Mess
- Telefon:
- (+352) 37 00 24 1
- Fax:
- (+352) 37 92 20
- Website:
- http://www.reckange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 7h00 à 11h30, 14h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
Montag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Redange/Attert
- Adresse:
-
38, Grand-Rue
L-8510
Redange/Attert
Postfach 8 / L-8501 Redange/Attert
- Telefon:
- (+352) 23 62 24 1
- Fax:
- (+352) 23 62 04 28
- Website:
- http://www.redange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 18h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Reisdorf
- Adresse:
- 2, place de l'Eglise L-9391 Reisdorf
- Telefon:
- (+352) 83 62 21
- Fax:
- (+352) 86 92 30
- Website:
- http://www.reisdorf.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwoch geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Remich
- Adresse:
-
Place de la Résistance
L-5501
Remich
Postfach 9 / L-5501 Remich
- Telefon:
- (+352) 23 69 2 1
- Website:
- http://www.remich.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 7h00 à 13h00
Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / jeden 1. Mittwoch im Monat bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00-13.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Roeser
- Adresse:
- 40, Grand-Rue L-3394 Roeser
- Telefon:
- (+352) 36 92 32 1
- Fax:
- (+352) 36 92 32 219
- Website:
- http://www.roeser.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 13h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 13h00 à 16h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Freitag:
- 7h00 à 16h30
-
Gemeindeverwaltungen Rosport-Mompach
- Adresse:
- 9, rue Henri Tudor L-6582 Rosport
- Telefon:
- (+352) 73 00 66 1
- Fax:
- (+352) 73 04 26
- Website:
- http://www.rosportmompach.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 19h00
- Dienstag:
- 14h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Freitag:
- 7h30 à 14h00
Montag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr / Dienstag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch, Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 7.30–14.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Rumelange
- Adresse:
- 2, place G.-D. Charlotte L-3710 Rumelange
- Telefon:
- (+352) 56 31 21 1
- Fax:
- (+352) 56 57 04
- Website:
- http://www.rumelange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h30
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Saeul
- Adresse:
-
8, rue Principale
L-7470 Saeul
Postfach 11 / L-7506 Saeul
- Telefon:
- (+352) 23 63 22 1
- Fax:
- (+352) 23 63 94 29
- Website:
- http://www.saeul.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 14h00 à 18h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30
Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Sandweiler
- Adresse:
-
18, rue Principale
L-5240
Sandweiler
Postfach 11 / L-5201 Sandweiler
- Telefon:
- (+352) 35 97 11 1
- Fax:
- (+352) 35 79 66
- Website:
- http://www.sandweiler.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h15
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h15 à 11h45, 13h15 à 16h45
- Dienstag:
- 8h15 à 11h45, 13h15 à 16h45
- Mittwoch:
- 8h15 à 11h45, 13h15 à 16h45
- Donnerstag:
- 8h15 à 11h45, 13h15 à 16h45
- Freitag:
- 8h15 à 11h45, 13h15 à 16h45
Gemeinde: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.45 / Einwohnermeldeamt, Standesamt und Dienststelle für Unterrichtswesen: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Sanem
- Adresse:
-
60, rue de la Poste
L-4477
Belvaux
Postfach 74 / L-4401 Belvaux
- Telefon:
- (+352) 59 30 75 1
- Fax:
- (+352) 59 30 75 67
- Website:
- http://www.sanem.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 7h15 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 18h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
Montag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Dienstag, 7.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Schengen
- Adresse:
-
75, Wäistrooss
L-5440
Remerschen
Postfach 10 / L-5506 Remerschen
- Telefon:
- (+352) 23 66 40 28
- Fax:
- (+352) 23 66 48 25
- Website:
- http://www.schengen.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 7h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Donnerstag ab 8.00 und jeweils am 1. Mittwoch des Monates bis 18.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Schieren
- Adresse:
- 90, route de Luxembourg L-9125 Schieren
- Telefon:
- (+352) 81 26 68 54
- Fax:
- (+352) 81 67 87
- Website:
- http://www.schieren.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 7h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 7h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 7h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- 13h30 à 18h00
- Freitag:
- 7h30 à 11h30
Montag–Mittwoch, 7.30–11.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr / Freitag, 7.30-11.30 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Schifflange
- Adresse:
-
Rue Aloyse Kayser
L-3852
Schifflange
Postfach 11, Avenue de la Libération / L-3801 Schifflange
- Telefon:
- (+352) 54 50 61 1
- Fax:
- (+352) 45 42 02
- Website:
- http://www.schifflange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Schuttrange
- Adresse:
- 2, place de l'Eglise L-5367 Schuttrange
- Telefon:
- (+352) 35 01 13 1
- Fax:
- (+352) 35 01 13 259
- Website:
- http://www.schuttrange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 14h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 18h30
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 13h00 à 16h00
Montag, 8.00–14.00 Uhr / Dienstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr / Mittwoch–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Stadtbredimus
- Adresse:
- 17, Dicksstrooss L-5451 Stadtbredimus
- Telefon:
- (+352) 23 69 62 1
- Fax:
- (+352) 23 69 95 21
- Website:
- http://www.stadtbredimus.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
-
Gemeindeverwaltungen Steinfort
- Adresse:
-
4, Square Patton
L-8443
Steinfort
Postfach 42 / L-8401 Steinfort
- Telefon:
- (+352) 39 93 13 1
- Fax:
- (+352) 39 00 15
- Website:
- http://www.steinfort.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 9h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9h00 à 11h30, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 9h00 à 11h30, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 9h00 à 11h30, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 9h00 à 11h30, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 9h00 à 11h30, 14h00 à 16h00
Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Steinsel
- Adresse:
- 9, rue Paul Eyschen L-7317 Steinsel
- Telefon:
- (+352) 33 21 39 1
- Fax:
- (+352) 33 21 39 39
- Website:
- http://www.steinsel.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 18h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h00
-
Gemeindeverwaltungen Strassen
- Adresse:
-
1, place G. D. Charlotte
L-8041
Strassen
Postfach 22 / L-8001 Strassen
- Telefon:
- (+352) 31 02 62 1
- Fax:
- (+352) 31 02 62 111
- Website:
- http://www.strassen.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 18h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Tandel
- Adresse:
-
6, Haaptstrooss
L-9350
Bastendorf
Postfach 141 / L-9202 Diekirch
- Fax:
- (+352) 80 38 03 20
- Website:
- http://www.tandel.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 18h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30
-
Gemeindeverwaltungen Troisvierges
- Adresse:
-
9-11, Grand-Rue
L-9905
Troisvierges
Postfach 9 / L-9901 Troisvierges
- Telefon:
- (+352) 99 80 50 1
- Fax:
- (+352) 99 82 38
- Website:
- http://www.troisvierges.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Dienstag:
- Geschlossen
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 18h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 14h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h00 à 11h30
-
Gemeindeverwaltungen Useldange
- Adresse:
- 2, rue de l'Eglise L-8706 Useldange
- Telefon:
- (+352) 23 63 00 51 1
- Fax:
- (+352) 23 63 82 27
- Website:
- http://www.useldange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00
- Dienstag:
- 13h00 à 19h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00
-
Gemeindeverwaltungen Vallée de l'Ernz
- Adresse:
- 18, rue de Larochette L-7661 Medernach
- Telefon:
- (+352) 83 73 02 1
- Fax:
- (+352) 87 96 65
- Website:
- http://www.aerenzdall.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 14h00 à 17h00
-
Gemeindeverwaltungen Vianden
- Adresse:
-
Place Vic. Abens
L-9401
Vianden
Postfach 10 / L-9401 Vianden
- Telefon:
- (+352) 83 48 21 1
- Fax:
- (+352) 83 48 26
- Website:
- http://www.vianden.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 9h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 9h00 à 11h30
- Mittwoch:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 9h00 à 11h30
- Freitag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
-
Gemeindeverwaltungen Vichten
- Adresse:
- 1, rue de l'Eglise L-9188 Vichten
- Telefon:
- (+352) 88 80 50 1
- Fax:
- (+352) 88 92 10
- Website:
- http://www.vichten.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30
- Dienstag:
- Geschlossen
- Mittwoch:
- Geschlossen
- Donnerstag:
- 14h00 à 19h00
- Freitag:
- 8h00 à 11h30
Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Waldbillig
- Adresse:
- 1, rue André Hentges L-7680 Waldbillig
- Telefon:
- (+352) 83 72 87 1
- Fax:
- (+352) 83 77 89
- Website:
- http://www.waldbillig.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 7h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7h30 à 12h00
- Dienstag:
- 7h30 à 12h00, 13h30 à 17h00
- Mittwoch:
- 7h30 à 12h00
- Donnerstag:
- 7h30 à 12h00, 13h30 à 19h00
- Freitag:
- 7h30 à 12h00
Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr / Dienstag, 13.30–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.30–19.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Walferdange
- Adresse:
-
Place de la mairie
L-7201
Walferdange
Postfach 1 / L-7201 Walferdange
- Telefon:
- (+352) 33 01 44 1
- Fax:
- (+352) 33 30 60
- E-Mail:
- secretariat@walfer.lu
- Website:
- http://www.walfer.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 8h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
-
Gemeindeverwaltungen Weiler-la-Tour
- Adresse:
- 7, rue du Schlammestee L-5770 Weiler-la-Tour
- Telefon:
- (+352) 26 61 71 1
- Website:
- http://www.weiler-la-tour.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 18h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
-
Gemeindeverwaltungen Weiswampach
- Adresse:
- Om Leempuddel L-9991 Weiswampach
- Telefon:
- (+352) 97 80 75 10
- Fax:
- (+352) 97 80 78
- Website:
- http://www.weiswampach.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 13h00 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h00 à 16h00
-
Gemeindeverwaltungen Wiltz
- Adresse:
-
8-10, Grand-Rue
L-9530
Wiltz
Postfach 60 / L-9501 Wiltz
- Telefon:
- (+352) 95 99 39 1
- Fax:
- (+352) 95 99 39 45
- Website:
- http://www.wiltz.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Dienstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Mittwoch:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 19h00
- Donnerstag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
- Freitag:
- 8h30 à 11h30, 13h30 à 16h30
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Wincrange
- Adresse:
- Maison n°85 L-9780 Wincrange
- Telefon:
- (+352) 99 46 96 1
- Fax:
- (+352) 99 46 96 222
- Website:
- http://www.wincrange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 18h00
- Donnerstag:
- 8h00 à 12h00
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
-
Gemeindeverwaltungen Winseler
- Adresse:
- 27, Duerfstrooss L-9696 Winseler
- Telefon:
- (+352) 95 84 74 20
- Fax:
- (+352) 95 77 73
- Website:
- http://www.winseler.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Dienstag à 8h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- Geschlossen
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h00 à 17h00
Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr -
Gemeindeverwaltungen Wormeldange
- Adresse:
- 95, rue Principale L-5480 Wormeldanage
- Telefon:
- (+352) 76 00 31 1
- Fax:
- (+352) 76 84 92
- Website:
- http://www.wormeldange.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 9h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Dienstag:
- 9h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Mittwoch:
- 9h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Donnerstag:
- 9h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
- Freitag:
- 9h00 à 12h00, 14h00 à 16h00
Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
Es werden 2 von 101 Stellen angezeigt
Abteilung Erziehung und Betreuung – Dienststelle für die Zulassung von SEA
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung Erziehung und Betreuung – Dienststelle für die Zulassung von SEA
- Adresse:
-
33, rives de Clausen
L-2165
Luxemburg
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- E-Mail:
- agrement.accueil@men.lu
- Website:
- http://www.men.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr