Sozialpädagogische Berufe
Zum letzten Mal aktualisiert am
Die Ausübung eines Berufs im sozialpädagogischen Bereich (Erzieher oder Lebensbetreuer) bedarf einer Zulassung, die von der Abteilung für Diplomanerkennung (Service de la reconnaissance des diplômes) ausgestellt wird.
Betroffene Personen
Personen, die in Luxemburg einem sozialpädagogischen Beruf nachgehen möchten, müssen im Besitz einer entsprechenden Zulassung sein.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Bevor der Antrag auf Erhalt der Zulassung eingereicht werden kann, ist eine Anerkennung der beruflichen Qualifikationen in diesem Bereich unabdingbar.
Dieser Anerkennungsantrag ist bei der Abteilung für Diplomanerkennung einzureichen.
Kosten
Für den Zulassungsantrag ist eine Gebühr in Höhe von 75 Euro zu entrichten.
Die Gebühr ist auf das Postscheckkonto der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) zu überweisen:
IBAN: LU13 1111 0011 4679 0000
BIC: CCPLLULL
Betreff: Gebühr Diplomanerkennung, MENEJ, Name des Antragstellers, Datum des Antrags
Der Zahlungsnachweis muss dem Antrag beigefügt werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Antragsteller erhält die Bescheinigung der Anerkennung seiner beruflichen Qualifikationen (zwingend vor der Zulassung zu beantragen) auf dem Postweg.
Dieses Schreiben listet zudem die zusätzlichen Elemente auf, die zwecks Erhalt der Zulassung zur Ausübung eines sozialpädagogischen Berufs einzureichen sind:
- die Zahlung des Betrags von 75 Euro im Hinblick auf die Ausstellung der Zulassung;
- einen nicht mehr als 2 Monate alten Strafregisterauszug (Führungszeugnis Nr. 3 und Führungszeugnis Nr. 5 für luxemburgische Gebietsansässige / Modell 2 für belgische Gebietsansässige).
Der Zahlungsnachweis über die Entrichtung der Gebühr in Höhe von 75 Euro ist den Unterlagen beizufügen.
Bearbeitung des Antrags
Sobald alle vollständigen Unterlagen vorliegen, antwortet die Abteilung für Diplomanerkennung grundsätzlich innerhalb einer Frist von 2 bis 6 Wochen, spätestens aber innerhalb von 3 Monaten.
Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Abteilung für Diplomanerkennung die vollständigen Unterlagen vorliegen.
Zuständige Kontaktstellen
Abteilung für Diplomanerkennung
-
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Abteilung für Diplomanerkennung
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
Luxemburg
L-2926 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 247 85 910
- E-Mail:
- reconnaissance@men.lu
Geöffnet Schließt um 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
relative à la mise en oeuvre du paquet d'avenir - première partie (2015)
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.