Eintragung in die Liste der zugelassenen Verbraucherkreditvermittler

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn Sie als Kreditvermittler tätig sind, müssen Sie sich in eine Liste von Unternehmern eintragen lassen, die befugt sind, diese Tätigkeit auszuüben.

Der Verbraucherkreditvermittler ist eine (natürliche oder juristische) Person, die beim Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags mitwirken kann. Dies muss folgendermaßen erfolgen:

  • im Rahmen seiner gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit; und
  • gegen eine finanzielle Vergütung.

Er kann diese Leistungen hauptberuflich oder als Nebentätigkeit erbringen (zum Beispiel Autoverkäufer).

Als Kreditvermittler müssen Sie sich bei der Direktion für Verbraucherschutz (Direction de la protection des consommateurs) in die Liste der zugelassenen Kreditvermittler eintragen lassen.

Hier finden Sie die Liste der zugelassenen Kreditvermittler (Französisch, Pdf, 490 KB).

Betroffene Personen

Personen, die als Verbraucherkreditvermittler tätig sind.

Voraussetzungen

Ministerielle Genehmigung

Als Verbraucherkreditvermittler müssen Sie im Besitz aller erforderlichen ministeriellen Genehmigungen sein, das heißt:

  • einer Genehmigung des Ministeriums der Finanzen, falls Sie dem Finanzsektor angehören;
  • einer Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, wenn Sie hauptberuflich als Handelstreibender oder Handwerker und nebenberuflich als Kreditvermittler tätig sind.

Erstellung eines beruflichen Bereichs

Um die Eintragung beantragen zu können, müssen Sie über einen beruflichen Bereich verfügen.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen Ihren Antrag auf Eintragung in die Liste der zugelassenen Kreditvermittler online über MyGuichet.lu in Ihrem beruflichen Bereich stellen (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

Dieser Vorgang erfordert:

  • ein LuxTrust-Produkt;
  • einen elektronischen Personalausweis (eID); oder
  • ein eIDAS-Identifizierungsmittel aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Sie können:

  • diesen Schritt selbst in Ihrer Eigenschaft als Kreditvermittler ausführen; oder
  • dies von einer bevollmächtigten Person erledigen lassen.

In Ihrem Antrag auf Eintragung müssen Sie folgende Angaben machen:

  • die Identität des Kreditgebers, in dessen Auftrag Sie handeln oder mit dem Sie zusammenarbeiten; und
  • dessen geografische Anschrift.

Wenn Sie mit einem anderen Verbraucherkreditvermittler zusammenarbeiten, müsse Sie dessen Identität und geografische Anschrift angeben.

Beizufügende Unterlagen

Sie müssen Ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • eine Kopie des Vertrags, den Sie mit dem Kreditgeber geschlossen haben;
  • eine Kopie der Vollmacht, wenn eine bevollmächtigte Person die Schritte in Ihrem Namen ausführt;
  • ein Dokument, in dem die für Ihr Unternehmen zeichnungsberechtigten Personen aufgelistet sind, wenn die Person, die den Antrag stellt, nicht über diese Befugnis verfügt.

Änderung oder Löschung

Sie können auch online über MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“):

  • die Änderung Ihrer in der Liste der zugelassenen Kreditvermittler eingetragenen Daten beantragen;
  • die Löschung Ihres Eintrags aus der Liste der zugelassenen Kreditvermittler beantragen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Verbraucherschutz

Verwandte Vorgänge und Links

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