Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Um als Taxifahrer arbeiten zu können, benötigt der Antragsteller eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein), die vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten ausgestellt wird.

Betroffene Personen

Jeder Taxifahrer muss im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein) sein.

Für die Tätigkeit als Fahrer eines Mietwagens, der zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Personenbeförderung mit einem Fahrer vermietet wird, ist in Luxemburg keine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

Voraussetzungen

Die Tätigkeit als Taxifahrer erfordert bestimmte Qualifikationen sowie eine gewisse Ehrenhaftigkeit. Der Betroffene muss deshalb folgende Bedingungen erfüllen:

  • seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der das Führen von Taxis gestattet;
  • angemessene Kenntnisse in mindestens einer der 3 Amtssprachen des Landes besitzen (Deutsch, Französisch oder Luxemburgisch);
  • keine disqualifizierende Verurteilung (jede strafrechtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten wegen Diebstahl, Betrug, sexueller Gewalt usw.) im Strafregister stehen haben;
  • über einen Teilnahmeschein einer vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten veranstalteten Informationsveranstaltung verfügen. Die Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung muss alle 10 Jahre wiederholt werden.

Kosten

Die Kosten für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung betragen 50 Euro (25 Euros bei Erneuerung und 20 Euro bei Änderungen oder Ausstellung eines Duplikats).

Vorgehensweise und Details

Teilnahme an der Informationsveranstaltung

Wer eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein) erhalten möchte, muss an der Informationsveranstaltung für Taxifahrer teilgenommen haben, die vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten organisiert wird.

Um an dieser Informationsveranstaltung teilnehmen zu können, ist eine Anmeldung für den auf der entsprechenden Website angegebenen Termin erforderlich.

Die Teilnahme an der Informationsveranstaltung:

  • wird mit einer schriftlichen Lernkontrolle (ohne Ausschluss) abgeschlossen;
  • wird bescheinigt;
  • muss alle 10 Jahre wiederholt werden.

Antragstellung

Die Anmeldung zur Informationsveranstaltung sowie der Erhalt der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind in einem einzigen Online-Vorgang zusammengefasst, um einen schnellen Zugang zum Beruf zu ermöglichen.

Der Antrag kann ausschließlich online über einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu gestellt werden (siehe den Vorgang TAXI C01 unter "Online-Dienste und Formulare").

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Belege

Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Belege beifügen:

  • eine Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises;
  • eine Kopie des gültigen Führerscheins, der das Führen von Taxis gestattet (Kategorie B, seit mindestens 2 Jahren gültig);
  • im Falle eines ausländischen Führerschein eine aktuelle Echtheitsbescheinigung (<1 Monat), die die Gültigkeit des Führerscheins bestätigt;
  • eine Kopie des Arbeitsvertrags mit dem zukünftigen Betreiber;
  • ein aktuelles Passfoto (Maße: 45x35 mm, frontal aufgenommen, weißer Hintergrund);
  • die Quittung über die Entrichtung der Bearbeitungsgebühr.

Antwortfrist der Behörde

Binnen 15 Tagen ab Eingang des Antrags bestätigt der Minister den Empfang und informiert den Antragsteller über etwaige fehlende Belege.

Der Antrag muss binnen 2 Monaten ab dem Eingangsdatum ergänzt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag nicht mehr zulässig.

Der Antragsteller erhält binnen eines Monats nach Eingang des vollständigen Antrags eine Antwort des Ministers.

Ausstellung der Fahrerlaubnis

Der Inhaber:

  • erhält seine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung per Einschreiben mit Rückschein; oder
  • kann sie nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich bei der Abteilung Taxis (Services des taxis) des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten (ministère de la Mobilité et des Travaux publics) abholen.

Gültigkeit

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:

  • hat eine Gültigkeit von 10 Jahren;
  • kann erneuert werden;
  • verliert seine Gültigkeit automatisch bei unentgeltlicher oder entgeltlicher Übertragung an eine andere Person.

Mitführpflicht

Der Taxifahrer muss seine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung während der Fahrten sichtbar im Taxi anbringen. Er ist personengebunden und nicht übertragbar.

Strafen

Taxifahrer, die ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht sichtbar anbringen, können mit einer Geldstrafe von 25 bis 250 Euro bestraft werden.

Gegen Taxifahrer können auch verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden, wie zum Beispiel Entzug oder Nichterneuerung der Fahrerlaubnis.

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