Anmeldung von Tätowierstudios und von Einrichtungen, die öffentliche Bräunungsgeräte bereitstellen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Sämtliche Tätowierdienstleistungen und/oder Bereitstellungen von Bräunungsgeräten müssen angemeldet werden. Sie können dies über MyGuichet.lu tun.

Jeder Anbieter von Dienstleistungen, die Bräunungs- oder Tätowiertechniken beinhalten, muss die Eröffnung, Schließung oder Änderung des Studios bzw. der Einrichtung bei der Gesundheitsbehörde (Direction de la Santé) melden.

Betroffen sind:

  • Tätowierstudios;
  • Einrichtungen, die öffentliche Bräunungsgeräte bereitstellen.

Die Vorgänge müssen online über MyGuichet.lu durchgeführt werden.

Um die beantragte Genehmigung zu erhalten, müssen der Meldende sowie sein Personal je nach Fall an einer der folgenden Schulungen teilgenommen haben:

  • einer spezifischen Schulung über die Hygiene- und Gesundheitsbedingungen; oder
  • einer Schulung über die Hygienebedingungen und den Schutz vor UV-Strahlung.

Betroffene Personen

Alle Inhaber von Tätowierstudios und von Einrichtungen, die öffentliche Bräunungsgeräte bereitstellen.

Demnach sind folgende Tätigkeiten betroffen:

Folgende Personen sind nicht betroffen:

  • Angehörige der Gesundheitsberufe, wenn sie ausschließlich Gesundheitspflegeleistungen erbringen;
  • Personen, die über eine von der Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel (Direction générale des PME, artisanat et commerce) ausgestellte Niederlassungsgenehmigung als Goldschmied verfügen, wenn sie die Technik des Durchstechens von Ohrläppchen mit einer Ohrlochpistole anwenden.

Voraussetzungen

Dienstleister, die Tätowierdienstleistungen anbieten, müssen eine mindestens 21-stündige Schulung in Hygiene- und Gesundheitsvorschriften absolvieren. Diese Schulung ist bei einer der folgenden Einrichtungen zu absolvieren:

  • einem Schulungsanbieter, der eine Genehmigung besitzt, um Schulungen in Luxemburg anzubieten; oder
  • sofern es sich um eine in einem EU-Mitgliedstaat absolvierte Schulung handelt, einer von den zuständigen Behörden des jeweiligen Staates anerkannten Einrichtung.

Personen, die öffentliche UV-Bräunungsgeräte bereitstellen, müssen eine Schulung von mindestens 8 Stunden zum Thema Hygienebedingungen und Schutz vor ultravioletter Strahlung absolvieren. Diese Schulung ist bei einer der folgenden Einrichtungen zu absolvieren:

  • einem Schulungsanbieter, der eine Genehmigung besitzt, um Schulungen in Luxemburg anzubieten; oder
  • sofern es sich um eine in einem EU-Mitgliedstaat absolvierte Schulung handelt, einer von den zuständigen Behörden des jeweiligen Staates anerkannten Einrichtung.

Fristen

Sie müssen Ihre Tätigkeit einen Monat vor Aufnahme der Tätigkeit anmelden.

Eine Änderung oder Einstellung der Tätigkeit muss hingegen spätestens einen Monat nach Eintritt der Änderung oder Einstellung gemeldet werden.

Kosten

Der Vorgang ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Online-Einreichung

Der Meldevorgang erfolgt online über MyGuichet.lu. Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, das heißt, Sie müssen sich anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID) authentisieren.

Sie loggen sich in Ihren beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein, um die Aufnahme, die Änderung oder die Einstellung der Tätigkeit Ihres Studios bzw. Ihrer Einrichtung zu melden.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Dort geben Sie Folgendes an:

  • die vollständige Adresse Ihrer Einrichtung;
  • das Datum des Meldevorgangs;
  • Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
  • Ihre 13-stellige nationale Identifikationsnummer (matricule).

Anschließend wählen Sie die Art des Vorgangs aus, das heißt die Anmeldung einer Tätigkeit, die Meldung einer Änderung oder die Meldung der Einstellung einer Tätigkeit.

Tätowierstudios

Sie müssen Informationen angeben, die:

  • Sie betreffen:
    • Ihren Namen und Vornamen;
    • Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer;
  • Folgendes betreffen:
    • das Tätowierstudio:
      • Datum der Aufnahme der Tätigkeit;
      • Name des Studios;
      • Name und Vorname des Leiters;
      • Adresse des Studios;
      • Website des Studios;
      • Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Leiters bzw. des Verantwortlichen des Studios;
    • die im Studio ausgeübten Tätigkeiten: Tätowieren bzw. Permanent Make-up, Bodypiercing, Cutting, Branding;
    • die Personen, die Gegenstand der Meldung sind: ihre Namen und Vornamen.

Am Ende des Vorgangs müssen Sie das Dokument mit allen angegebenen Informationen elektronisch unterschreiben.

Öffentlich bereitgestellte Bräunungsgeräte

Sie müssen Informationen angeben, die:

  • Sie betreffen:
    • Ihren Namen und Vornamen;
    • Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer;
    • den Namen des Sitzes Ihrer Einrichtung;
    • die Adresse des Sitzes in Luxemburg;
  • Folgendes betreffen:
    • die Betriebsstätte(n):
      • Name(n) der Einrichtung(en);
      • Adresse(n) der Betriebsstätte(n);
    • die UV-Geräte:
      • Hersteller;
        • Modelle;
        • Seriennummern;
        • UV-Klassifizierungen;
        • tatsächliche Gesamt-Strahlungsintensität;
        • zugelassene Prüfstellen;
        • Daten der letzten Prüfungen;
    • das Personal:
      • Namen und Vornamen;
      • Ausbildung, einschließlich des Datums der Ausbildung.

Am Ende des Vorgangs müssen Sie das Dokument mit allen angegebenen Informationen elektronisch unterschreiben.

Besonderheiten bei der Änderung und Einstellung der Tätigkeit Ihres Studios bzw. Ihrer Einrichtung

Wenn Sie Ihre ursprüngliche Anmeldung ändern oder eine Einstellung der Tätigkeit melden möchten, müssen Sie :

  • sich in Ihren beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu einloggen;
  • den ursprünglichen Anmeldevorgang auswählen, den Sie bei der Eröffnung des Studios bzw. der Einrichtung durchgeführt haben;
  • eine Kopie dieses Vorgangs anlegen und anschließend „Änderung“ (Modification) oder „Einstellung der Tätigkeit“ (Cessation d’activité) auswählen.

Besonderheiten für Künstler, die im Tattoo-Milieu tätig sind und keine luxemburgische nationale Identifikationsnummer (matricule) haben

Der Meldevorgang muss online über MyGuichet.lu erfolgen. Dabei handelt es sich um einen Vorgang ohne Authentifizierung.

Nach Übermittlung Ihres Antrags erhalten Sie eine Benachrichtigungs-E-Mail.

Wenn Sie nach der Übermittlung Ihres Antrags keine E-Mail erhalten, überprüfen Sie bitte, ob sich die E-Mail nicht in Ihrem Spam-Ordner befindet.

Einzureichende Unterlagen

Für jede angegebene Person müssen Sie eine Kopie der Bescheinigung der Teilnahme an der Schulung zum Thema Hygienevorschriften oder eine Kopie des Diploms beifügen.

Die Behörde kann weitere Belege verlangen.

Antwort der Behörde

Ihr Antrag wird an die Gesundheitsbehörde weitergeleitet.

Ein Inspektor der Gesundheitsinspektion (Inspection sanitaire) überprüft die angegebenen Daten und gibt dem Antrag statt bzw. lehnt ihn ab.

Wird der Antrag angenommen, erhalten Sie:

  • bei einem Erstantrag: eine Mitteilung mit der Bescheinigung;
  • eine Mitteilung darüber, dass dem Antrag stattgegeben wurde.

Strafen

Wenn Sie Ihre Tätigkeit nicht anmelden, können Sie mit einer Freiheits- und/oder einer Geldstrafe belegt werden.

Rechtsbehelfe

Die Ablehnung des Antrags ist eine behördliche Entscheidung, gegen die unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen die üblichen Rechtsbehelfe (außergerichtlicher Widerspruch, gerichtlicher Widerspruch) eingelegt werden können.

Außerdem besteht die Möglichkeit, sich an die Ombudsperson zu wenden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

  • Loi du 24 mai 2018

    sur les conditions d’hygiène et de salubrité relatives à la pratique des techniques de tatouage par effraction cutanée, du perçage, du branding, cutting, ainsi que du bronzage UV

  • Règlement grand-ducal du 9 novembre 2018

    portant exécution de la loi modifiée du 24 mai 2018 sur les conditions d'hygiène et de salubrité relatives à la pratique des techniques de tatouage par effraction cutanée, du perçage, du branding, cutting, ainsi que du bronzage UV, et portant modification du règlement grand-ducal du 1er décembre 2011

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