Registrierung als UAS-Betreiber
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Zusammenfassung:
Die Registrierung als UAS-Betreiber können Sie online auf MyGuichet.lu oder anhand der hierfür vorgesehenen Formulare vornehmen.
Betroffene Personen: alle natürlichen und juristischen Personen, die ein oder mehrere UAS besitzen.
Kosten: 10 Euro für einen Antrag auf Registrierung oder Erneuerung.
Für den Betrieb von Drohnen (auch bekannt als „unbemanntes Luftfahrzeugsystem“ oder „Unmanned Aircraft System“ - UAS) gelten europäische Vorschriften.
In diesen Vorschriften sind 3 Kategorien vorgesehen, die vom Betriebsrisiko abhängen:
- die „offene“ Kategorie bei geringem Risiko;
- die „spezielle“ Kategorie bei mittlerem Risiko;
- die „zulassungspflichtige“ Kategorie bei sehr hohem Risiko.
Natürliche und juristische Personen, die ein UAS in der „offenen“ oder „speziellen“ Kategorie betreiben möchten, müssen sich bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’aviation civile - DAC) als Betreiber registrieren.
Der vorliegende Vorgang:
- dient ausschließlich zur Registrierung als Betreiber (und nicht zur Registrierung von UAS); und
- stellt keine Betriebsgenehmigung dar.
Betroffene Personen
Betroffene Betreiber
4 Standardprofile können sich als UAS-Betreiber registrieren:
- natürliche Personen:
- die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben; und
- mindestens 16 Jahre alt sind;
- natürliche Personen:
- die ihren Wohnsitz in Luxemburg haben; und
- mindestens 14 oder 15 Jahre alt sind.
In diesem Fall muss die Registrierung durch den Sorgeberechtigten erfolgen (unabhängig davon, ob dieser in Luxemburg wohnt oder nicht);
- juristische Personen, deren Hauptsitz sich in Luxemburg befindet;
- nationale Behörden: Einreichung des Antrags ausschließlich anhand des Papierformulars.
Natürliche und juristische Personen, die in einem Drittland (außerhalb der EASA-Mitgliedstaaten) ansässig sind, können sich per E-Mail an uas@av.etat.lu bei der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) über die Vorgehensweise für die Registrierung als UAS-Betreiber erkundigen.
Ein UAS-Betreiber kann nicht gleichzeitig in 2 verschiedenen Mitgliedstaaten der EASA registriert sein.
Betroffene UAS
Natürliche und juristische Personen müssen sich über MyGuichet.lu registrieren, wenn sie Folgendes betreiben:
- ein UAS mit einem Gewicht von mehr als 250 g;
- ein UAS:
- das ein Gewicht von weniger als 250 g hat; und:
- mit einer Kamera oder einem Sensor ausgestattet ist.
Eine Registrierung des Betreibers ist nicht erforderlich, wenn die Person ein UAS mit einem Gewicht von weniger als 250 g betreibt und dieses als Spielzeug eingestuft ist.
Voraussetzungen
Natürliche Personen müssen sich selbst registrieren. Hierfür benötigen Sie ein Authentisierungsmittel für MyGuichet.lu, das heißt ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID) oder ein eIDAS-Identifizierungsmittel. Das System erlaubt keine Registrierung von Drittpersonen.
Juristische Personen müssen von einem gesetzlichen Vertreter registriert werden, der über ein Authentisierungsmittel für MyGuichet.lu verfügt.
Kosten
Zu zahlender Betrag
Für einen Antrag auf Registrierung oder Erneuerung ist eine Gebühr von 10 Euro zu entrichten.
Der Vorgang, der eine Berichtigung oder eine endgültige Streichung aus dem Register betrifft, ist kostenlos.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung kann erfolgen:
- online über MyGuichet.lu; oder
- per Einzahlung oder Überweisung.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Wenn die antragstellende Person eine natürliche oder juristische Person ist, kann sie ihren Antrag folgendermaßen bei der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) einreichen:
- über den Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe Online-Dienste und Formulare); oder
- über ein Formular in Papierform für Personen, die keinen Zugang zu MyGuichet.lu haben. Dieses Formular kann ausgefüllt folgendermaßen versandt werden:
- per Post an die DAC; oder
- per E-Mail an uas@av.etat.lu.
Ist die antragstellende Person eine Behörde, muss der Antrag von dem Leiter der betreffenden Behörde oder seinem Vertreter unterzeichnet werden.
Nach der Eingabe der grundlegenden Informationen auf MyGuichet.lu muss die antragstellende Person zwischen mehreren Antragsarten wählen:
- neuer UAS-Betreiber: darf nur verwendet werden, wenn:
- der Betreiber noch keine Betreibernummer hat; oder
- die Nummer aus dem Register gestrichen wurde;
- Berichtigung: zur Änderung der Kontaktdaten wie Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Versicherungsnummer;
- Erneuerung:
- zur Verlängerung der Gültigkeit der Registrierungsnummer. Dieser Antrag auf Erneuerung muss jedes Jahr gestellt werden;
- Der Antrag auf Erneuerung kann frühestens 90 Tage vor dem Ablaufdatum gestellt werden. Das Ablaufdatum der Bescheinigung bleibt unverändert und fällt im nächsten Jahr erneut auf denselben Termin.
Beispiel: Bescheinigungen, die am 4. März 2026 ablaufen, können ab dem 4. Dezember 2025 erneuert werden. Es wird eine neue Bescheinigung ausgestellt, die bis zum 4. März 2027 gültig ist. Bitte beachten Sie, dass Anträge, die mehr als 90 Tage vor dem Ablaufdatum gestellt werden, automatisch abgelehnt werden;
- endgültige Streichung aus dem Register: wenn der Betreiber seine Tätigkeiten endgültig einstellen will. Die Nummer kann nie wieder verwendet werden und wird endgültig gesperrt.
Für den Abschluss des Vorgangs wird die Nummer einer Haftpflichtversicherung benötigt.
Antwortfrist der Behörde
Innerhalb von 3 Stunden nach Übermittlung des Vorgangs erhalten Sie eine Antwort im Tab „Mitteilungen“ in Ihrem MyGuichet.lu-Bereich.
Bei Anträgen in Papierform beträgt die Bearbeitungsfrist 15 Werktage.
Auf der Bescheinigung über die Registrierung als UAS-Betreiber ist eine Betreiber-Registrierungsnummer angegeben.
Die Bescheinigung enthält ebenfalls eine vollständige ID-Zeichenfolge, die im System der UAS eingegeben werden muss, falls Letztere über eine Funktion zur Fernidentifikation verfügen. Anhand dieser Elemente kann der Betreiber identifiziert werden.
Gültigkeitsdauer
Die Registrierungsbescheinigung ist ein Jahr lang gültig. Der Vorgang muss daher jährlich wiederholt werden, damit die Registrierungsnummer ihre Gültigkeit behält.
Verpflichtungen
Der Betreiber muss die Betreibernummer (ohne den Geheimcode, der aus 3 Buchstaben besteht) sichtbar auf jedem betriebenen UAS anbringen. Dies kann in ausgedruckter oder handschriftlicher Form erfolgen.
Die Registrierungsbescheinigung enthält eine vollständige ID-Zeichenfolge, die im System der UAS eingegeben werden muss, falls Letztere über eine Funktion zur Fernidentifikation verfügen. Anhand dieser Elemente kann der Betreiber identifiziert werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
- Adresse:
-
4, rue Lou Hemmer
L-1748
Senningerberg
Luxemburg
Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 74 900
- E-Mail:
- civilair@av.etat.lu
- Website:
- https://dac.gouvernement.lu/fr.html
Geöffnet ⋅ Schließt um 12:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
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Weitere Informationen
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Rechtsgrundlagen
über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR.)
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