Antrag auf Genehmigung zum grenzüberschreitenden Betrieb – Kategorie „SPECIFIC“

Zum letzten Mal aktualisiert am

Für den Betrieb von Drohnen (auch bekannt als „unbemanntes Luftfahrtsystem“ oder „Unmanned Aircraft System“ - UAS) gelten neue europäische Vorschriften.

Diese Regeln sehen 3 Kategorien vor, die vom Betriebsrisiko abhängen:

  • die Kategorie „OPEN“ bei geringem Risiko;
  • die Kategorie „SPECIFIC“ bei mittlerem Risiko;
  • die Kategorie „CERTIFIED“ bei sehr hohem Risiko.

Der vorliegende Vorgang betrifft nur Anträge für den grenzüberschreitenden Betrieb für die Kategorie „SPECIFIC“.

Betroffene Personen

Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen

In einem anderen EU-Mitgliedstaat als Luxemburg registrierte Betreiber von unbemannten Luftfahrtsystemen („Unmanned Aircraft System - UAS“), die einen Betrieb in der Kategorie „SPECIFIC“ durchzuführen beabsichtigen, der ganz oder teilweise im luxemburgischen Luftraum stattfinden wird.

Voraussetzungen

Betreiber von unbemannten Luftfahrtsystemen („Unmanned Aircraft System - UAS“) aus einem anderen EU-Mitgliedstaat als Luxemburg, die einen grenzüberschreitenden Betrieb in der Kategorie „SPECIFIC“ durchführen möchten, müssen:

  • als UAS-Betreiber in einem Mitgliedstaat der EASA registriert sein;
  • im Besitz einer bzw. eines vom Mitgliedstaat der Registrierung ausgestellten gültigen Betriebsgenehmigung oder Betreiberzeugnisses für Leicht-UAS („light UAS operator certificate“ - LUC) sein.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Der Betreiber muss zuerst Folgendes bei der nationalen Luftfahrtbehörde (National Aviation Authority - NAA) des Mitgliedstaats der Registrierung beantragen:

  • eine Betriebsgenehmigung; oder
  • ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC)

je nach geplantem Betrieb.

Daraufhin stellt die nationale Luftfahrtbehörde des Mitgliedstaats der Registrierung nach Prüfung und Validierung eine Betriebsgenehmigung oder ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC) aus.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Um einen grenzüberschreitenden Betrieb in der Kategorie „SPECIFIC“ zu beantragen, muss die antragstellende Person das für diesen Vorgang vorgesehene Formular verwenden (siehe Rubrik „Formulare / Online-Dienste“):

  • DAC-UAS408 Application for a cross-border UAS operation in the SPECIFIC category

Die antragstellende Person kann der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l'Aviation Civile - DAC) ihren Antrag folgendermaßen zukommen lassen:

Wichtiger Hinweis: Im Falle eines Betreiberzeugnisses für Leicht-UAS (LUC) ist das Formular DAC-UAS408 stets erforderlich, es muss jedoch entsprechend den darin enthaltenen Anweisungen ausgefüllt werden.

Belege

Zusätzlich zum Antragsformular DAC-UAS408 müssen Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) Folgendes einreichen:

  • eine Kopie der bzw. des von der nationalen Luftfahrtbehörde des Mitgliedstaats der Registrierung ausgestellten Betriebsgenehmigung oder Betreiberzeugnisses für Leicht-UAS (LUC); und
  • gegebenenfalls Zusatzinformationen zu dem bzw. den geplanten Betriebsort(en), einschließlich der aktualisierten Risikominderungsmaßnahmen.

Gültigkeit

In der Bestätigung der Zulässigkeit des geplanten Betriebs ist angegeben, für welchen Zeitraum sie gilt.

Verpflichtungen

Der Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) hat jeder Person, die von der zuständigen Behörde hierfür ordnungsgemäß ermächtigt wurde, den Zugang zu allen UAS, Anlagen, Unterlagen, Aufzeichnungen, Daten und Verfahren oder zu sonstigem für seine Tätigkeit relevantem Material zu gewähren, das Gegenstand des Betreiberzeugnisses für Leicht-UAS (LUC) oder der Betriebsgenehmigung ist.

Der UAS-Betreiber reicht einen Antrag auf Aktualisierung der Betriebsgenehmigung ein, wenn sich erhebliche Änderungen gegenüber dem in der Betriebsgenehmigung aufgeführten Betrieb oder den dort genannten Risikominderungsmaßnahmen ergeben haben.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde

  • Zivilluftfahrtbehörde

    Adresse:
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Senningerberg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Registrierung als UAS-Betreiber Antrag auf Betriebsgenehmigung – Kategorie „SPECIFIC“

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Règlement d'exécution (UE) modifié n° 2019/947 de la Commission du 24 mai 2019

concernant les règles et procédures applicables à l'exploitation d'aéronefs sans équipage à bord

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