Antrag auf eine Betriebsgenehmigung in der „speziellen“ Kategorie

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Der Betrieb von UAS (Drohnen) unterliegt europäischen Vorschriften. Der vorliegende Vorgang betrifft Anträge auf eine Betriebsgenehmigung für den Betrieb in der „speziellen“ Kategorie.

Betroffene Personen: UAS-Betreiber, die ein UAS in der „speziellen“ Kategorie fliegen lassen möchten.

Kosten:

  • eine Gebühr von 12 Euro für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung;
  • eine Gebühr von 130 EUR für jede Einreichung von Unterlagen.

Für den Betrieb von Drohnen (auch bekannt als „unbemanntes Luftfahrzeugsystem“ oder „Unmanned Aircraft System“ - UAS) gelten europäische Vorschriften.

In diesen Vorschriften sind 3 Kategorien vorgesehen, die vom Betriebsrisiko abhängen:

  • die „offene“ Kategorie bei geringem Risiko;
  • die „spezielle“ Kategorie bei mittlerem Risiko;
  • die „zulassungspflichtige“ Kategorie bei sehr hohem Risiko.

Der vorliegende Vorgang betrifft ausschließlich Anträge auf eine Betriebsgenehmigung für die „spezielle“ Kategorie.

Betroffene Personen

UAS-Betreiber, die ein UAS in der „speziellen“ Kategorie fliegen lassen möchten.

Voraussetzungen

Registrierung des Betreibers

Natürliche und juristische Personen, die UAS in der „speziellen“ Kategorie betreiben möchten, müssen:

UAS-Betreiber registrieren sich in dem Mitgliedstaat, in dem sie:

  • ihren Wohnsitz haben, wenn es sich um natürliche Personen handelt; oder
  • ihre Hauptniederlassung haben, wenn es sich um juristische Personen handelt.

Risikobewertung

UAS-Betreiber müssen eine Bewertung des Betriebsrisikos und der damit verbundenen Maßnahmen zur Risikominderung vorlegen. Diese Risikoanalyse muss mit Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/947 vereinbar sein.

Diese Anforderung kann mit den folgenden 2 Optionen erfüllt werden:

  • SORA-Analyse (Specific Operations Risk Assessment) gemäß AMC1 zu Artikel 11. Diese Analyse erfordert einen umfassenden Satz an dokumentierten Informationen;
  • PDRA (Pre Defined Risk Assessment): vereinfachte Version der SORA-Analyse für bestimmte vorgegebene Betriebsarten. Weitere Informationen zu den PDRA finden Sie auf der Website der EASA.

Kosten

Zu zahlender Betrag

Die zu zahlenden Beträge variieren:

  • 12 Euro: Gebühr für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung;
  • 130 Euro: Pauschale, die vor der Antragstellung zu zahlen ist (diese ist nicht erstattungsfähig und wird von der Gesamtgebühr abgezogen);
  • eine Gesamtgebühr, die nach der Bearbeitungszeit berechnet wird (130 Euro/Stunde), mit einem Zeitlimit von 8 Stunden.

Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung kann per Einzahlung oder Überweisung erfolgen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Um eine Betriebsgenehmigung für die „spezielle“ Kategorie zu beantragen, müssen Sie die entsprechenden Formulare verwenden:

  • DAC-UAS401 – Application for operational authorisation;
  • DAC-UAS402 – Application for operational authorisation – Annex UAS;
  • DAC-UAS403 – Description of the procedures established by the UAS operator to ensure that the UAS operation is in compliance with General Data Protection Regulation.

Sie können Ihren Antrag wie folgt bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’aviation civile - DAC) einreichen:

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer der Betriebsgenehmigung wird bei ihrer Ausstellung festgelegt.

Verpflichtungen

Der UAS-Betreiber gewährt der zuständigen Behörde Zugang zu allen Anlagen, UAS, Unterlagen, Aufzeichnungen, Daten und Verfahren oder zu sonstigem für seine Tätigkeit relevantem Material.

Der UAS-Betreiber reicht einen Antrag auf Aktualisierung der Betriebsgenehmigung ein, wenn sich erhebliche Änderungen gegenüber dem in der Betriebsgenehmigung aufgeführten Betrieb oder den dort genannten Risikominderungsmaßnahmen ergeben haben.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde (DAC)

Adresse:
4, rue Lou Hemmer L-1748 Senningerberg Luxemburg
Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:30 Uhr
Samstag:
Geschlossen
Sonntag:
Geschlossen
Montag:
8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag:
8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch:
8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag:
8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Registrierung als UAS-Betreiber

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019

über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR.)

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