• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Antrag auf Betriebsgenehmigung – Kategorie „SPECIFIC“

Zum letzten Mal aktualisiert am

Für den Betrieb von Drohnen (auch bekannt als „unbemanntes Luftfahrtsystem“ oder „Unmanned Aircraft System“ - UAS) gelten neue europäische Vorschriften.

Diese Regeln sehen 3 Kategorien vor, die vom Betriebsrisiko abhängen:

  • die Kategorie „OPEN“ bei geringem Risiko;
  • die Kategorie „SPECIFIC“ bei mittlerem Risiko;
  • die Kategorie „CERTIFIED“ bei sehr hohem Risiko.

Der vorliegende Vorgang betrifft nur Anträge auf Betriebsgenehmigungen für die Kategorie „SPECIFIC“.

Betroffene Personen

Die Betreiber von UAS, die in die Kategorie „SPECIFIC“ aufsteigen wollen.

Voraussetzungen

Registrierung des Betreibers

Die natürliche oder juristische Person, die UAS in der Kategorie „SPECIFIC“ betreiben möchte, muss:

  • sich im Vorfeld als UAS-Betreiber registrieren; und
  • in der Lage sein, eine der EU-Gesetzgebung entsprechende UAS-Betreiber-Registrierungsnummer anzugeben.

UAS-Betreiber registrieren sich in dem Mitgliedstaat, in dem sie:

  • ihren Wohnsitz haben, wenn es sich um natürliche Personen handelt; oder
  • ihre Hauptniederlassung haben, wenn es sich um juristische Personen handelt.

Risikobewertung

Der UAS-Betreiber muss eine Bewertung der Betriebsrisiken sowie die damit verbundenen Risikominderungsmaßnahmen vorlegen. Diese Analyse muss Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/947 entsprechen.

Nur die 2 folgenden Optionen können dieses Erfordernis erfüllen:

  • SORA-Analyse (Specific Operations Risk Assessment) gemäß AMC1 zu Artikel 11. Diese Analyse erfordert eine ganze Reihe von dokumentierten Informationen;
  • PDRA – (Pre Defined Risk Assessment) - vereinfachte Fassung der SORA für bestimmte vorgegebene Vorgänge. Die Elemente zu den PDRA sind auf der Website der EASA zu finden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Um einen Antrag auf eine Betriebsgenehmigung der Kategorie „SPECIFIC“ zu stellen, muss der Antragsteller die für diesen Vorgang benötigten Formulare ausfüllen:

  • DAC-UAS401 – „Application for operational authorisation“;
  • DAC-UAS402 – „Application for operational authorisation – Annex UAS“;
  • DAC-UAS403 – „Description of the procedures established by the UAS operator to ensure that the UAS operation is in compliance with General Data Protection Regulation“.

Der Antragsteller kann seinen Antrag bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l'aviation civile - DAC) folgendermaßen stellen:

Gültigkeitsdauer

Die Betriebsgenehmigung hat eine Gültigkeitsdauer, die bei ihrer Ausstellung festgelegt wird.

Verpflichtungen

Der UAS-Betreiber gewährt der zuständigen Behörde Zugang zu allen UAS, Anlagen, Unterlagen, Aufzeichnungen, Daten und Verfahren oder zu sonstigem für seine Tätigkeit relevantem Material.

Der UAS-Betreiber reicht einen Antrag auf Aktualisierung der Betriebsgenehmigung ein, wenn sich erhebliche Änderungen gegenüber dem in der Betriebsgenehmigung aufgeführten Betrieb oder den dort genannten Risikominderungsmaßnahmen ergeben haben.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde

  • Zivilluftfahrtbehörde

    Adresse:
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Senningerberg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Registrierung als UAS-Betreiber

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Règlement d'exécution (UE) modifié n° 2019/947 de la Commission du 24 mai 2019

concernant les règles et procédures applicables à l'exploitation d'aéronefs sans équipage à bord

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