Erklärung über den Betrieb gemäß einem Standardszenario (STS) – spezielle Kategorie
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Zusammenfassung:
Der Betrieb von UAS (Drohnen) unterliegt europäischen Vorschriften. Der vorliegende Vorgang betrifft die Erklärung über einen Betrieb gemäß einem Standardszenario (STS) für die „spezielle“ Kategorie.
Betroffene Personen: UAS-Betreiber, die gemäß einem europäischen Standardszenario fliegen möchten.
Kosten: 30 Euro für eine Erklärung über den Betrieb gemäß einem Standardszenario (STS).
Für den Betrieb von Drohnen (auch bekannt als „unbemanntes Luftfahrzeugsystem“ oder „Unmanned Aircraft System“ - UAS) gelten europäische Vorschriften.
In diesen Vorschriften ist die Möglichkeit vorgesehen, europäische Standardszenarien (STS) zu verwenden. Dabei handelt es sich um Betriebsszenarien mit geringem Risiko, die von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) festgelegt wurden, um den Betrieb in der „speziellen“ Kategorie zu erleichtern.
Derzeit gibt es 2 Szenarien:
- STS-01: Betrieb in direkter Sicht (visual line of sight operation - VLOS) über einem kontrollierten Bereich am Boden;
- STS-02: Betrieb außerhalb direkter Sicht (beyond visual line of sight operation - BVLOS) über einem kontrollierten Bereich am Boden.
Beide Szenarien:
- enthalten genaue Beschränkungen betreffend den kontrollierten Bereich am Boden;
- werden in einer Höhe von höchstens 120 Metern über dem Boden durchgeführt.
Der UAS-Betreiber gewährt der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l'aviation civile - DAC) Zugang zu allen UAS, Anlagen, Dokumenten, Aufzeichnungen, Daten, Verfahren sowie zu jedem sonstigen Material, das sich auf seine Tätigkeit bezieht.
Betroffene Personen
UAS-Betreiber, die in der „speziellen“ Kategorie gemäß einem europäischen Standardszenario fliegen möchten.
Voraussetzungen
1. Registrierung als UAS-Betreiber
Als natürliche oder juristische Person, die UAS im Rahmen eines Standardszenarios betreiben möchte, müssen Sie:
- sich vorab als UAS-Betreiber registrieren; und
- über eine mit den europäischen Vorschriften übereinstimmende UAS-Betreibernummer verfügen.
Die Registrierung als UAS-Betreiber muss in dem Mitgliedstaat erfolgen, in dem Sie Ihren:
- Wohnsitz haben, wenn Sie eine natürliche Person sind; oder
- Hauptgeschäftssitz haben, wenn Sie eine juristische Person sind.
2. Klassenkennzeichnung
Die Standardszenarien sind ausschließlich für Drohnen der Klassen C5 (STS-01) und C6 (STS-02) bestimmt.
Für den Abschluss des Vorgangs sind Dokumente erforderlich, die die Konformität des bzw. der gemeldeten UAS belegen.
3. Ausbildung
Der Betrieb von UAS im Rahmen von Standardszenarien muss von einem Fernpiloten durchgeführt werden, der über ein Fernpiloten-Zeugnis über Theoriekenntnisse gemäß der Verordnung (EU) 2019/947 verfügt. Für den Abschluss des Vorgangs sind Dokumente erforderlich, die die Theoriekenntnisse des bzw. der Fernpiloten belegen.
4. Betrieb
Der Betrieb von UAS im Rahmen von Standardszenarien muss in Übereinstimmung mit dem Betriebshandbuch durchgeführt werden. Dieses umfasst die in Anlage 5 der Verordnung (EU) 2019/947 festgelegten Elemente.
Für den Abschluss des Vorgangs ist eine Kopie des Betriebshandbuchs für das geplante Szenario erforderlich.
Kosten
Zu zahlender Betrag
Für jede Erklärung über den Betrieb gemäß einem Standardszenario (STS) ist eine Gebühr von 30 Euro zu entrichten.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung kann erfolgen:
- online über MyGuichet.lu; oder
- per Einzahlung oder Überweisung.
Vorgehensweise und Details
Einreichung der Erklärung
Ihre Erklärung über den Betrieb gemäß einem Standardszenario (STS) können Sie über MyGuichet.lu bei der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) einreichen (siehe Online-Dienste und Formulare).
Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt, ein elektronischer Personalausweis (eID) oder ein eIDAS-Identifizierungsmittel erforderlich ist.
Hinweis:
- Pro Vorgang kann nur ein Standardszenario gemeldet werden.
- Ein Vorgang kann mehrere UAS umfassen, die mit demselben Standardszenario verbunden sind.
- Alle nach einem Standardszenario betriebenen UAS müssen gemeldet werden.
Antwortfristen
Innerhalb von 10 Werktagen nach Übermittlung des Vorgangs erhalten Sie eine Antwort im Tab „Mitteilungen“ in Ihrem MyGuichet.lu-Bereich.
Gültigkeitsdauer
Die Bestätigung des Erhalts und der Vollständigkeit ist 2 Jahre lang gültig.
Verpflichtungen
Der Betrieb darf erst dann aufgenommen werden, wenn der Erhalt und die Vollständigkeit der Erklärung in Bezug auf das geplante Szenario bestätigt wurden.
Wenn wesentliche Änderungen an der ursprünglichen Erklärung vorgenommen werden, muss der UAS-Betreiber eine aktualisierte Betriebserklärung einreichen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
- Adresse:
-
4, rue Lou Hemmer
L-1748
Senningerberg
Luxemburg
Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 74 900
- E-Mail:
- civilair@av.etat.lu
- Website:
- https://dac.gouvernement.lu/fr.html
Geöffnet ⋅ Schließt um 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:30 bis 12:00 Uhr , 13:00 bis 17:00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Easy access rules for aerodromes
on the website of the European Union Aviation Safety Agency
-
Catégorie spécifique
sur le site de la Direction de l'aviation civile (DAC)
-
Scénarios standards (STS)
sur le site de la Direction de l'aviation civile (DAC)
-
Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)
Website
-
Drones
sur le site de la Direction de l'aviation civile (DAC)
Rechtsgrundlagen
über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR.)
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