Erklärung im Hinblick auf die Durchführung praktischer Ausbildungen und die Bewertung praktischer Fähigkeiten im Rahmen eines Standardszenarios (STS) - Kategorie SPEZIELL

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Der Betrieb von UAS (Drohnen) unterliegt europäischen Vorschriften. Der vorliegende Vorgang bezieht sich auf Erklärungen im Hinblick auf die Durchführung praktischer Ausbildungen und die Bewertung praktischer Fähigkeiten im Rahmen eines Standardszenarios (STS) in der Kategorie SPEZIELL.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue europäische Vorschriften für den Betrieb von Drohnen (auch bekannt als unbemanntes Luftfahrtsystem oder Unmanned Aircraft System - UAS).

Diese Vorschriften sehen die Möglichkeit vor, europäische Standardszenarien (STS) zu verwenden. Dabei handelt es sich um Betriebsszenarien mit geringem Risiko, die von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) festgelegt wurden, um den Betrieb in der Kategorie SPEZIELL zu erleichtern.

Derzeit gibt es 2 Szenarien:

  • STS-01: Betrieb in direkter Sicht (visual line of sight operation - VLOS) über einem kontrollierten Bereich am Boden.
  • STS-02: Betrieb außerhalb direkter Sicht (beyond visual line of sight operation - BVLOS) über einem kontrollierten Bereich am Boden.

Beide Szenarien:

  • legen genaue Einschränkungen für den kontrollierten Bereich am Boden fest;
  • werden in einer Höhe von maximal 120 Metern über dem Boden durchgeführt.

Der UAS-Betreiber gewährt der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l'aviation civile - DAC) Zugang zu allen UAS, Anlagen, Dokumenten, Aufzeichnungen, Daten, Verfahren sowie zu jedem sonstigen Material, das sich auf seine Tätigkeit bezieht.

Betroffene Personen

UAS-Betreiber (natürliche oder juristische Personen), die – im Rahmen eines Standardszenarios in der Kategorie SPEZIELL – praktische Ausbildungen und Bewertungen der praktischen Fähigkeiten von Fernpiloten durchführen möchten.

Einrichtungen (juristische Personen), die von der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) für die Durchführung dieser Art von Ausbildung anerkannt werden möchten.

Voraussetzungen

1. Registrierung des UAS-Betreibers

Als natürliche oder juristische Person, die ein UAS betreibt, müssen Sie:

  • sich vorab als UAS-Betreiber registrieren; und
  • eine den EU-Rechtsvorschriften entsprechende UAS-Betreiber-Registrierungsnummer vorlegen.

Die Registrierung als UAS-Betreiber muss in dem Mitgliedstaat erfolgen, in dem Sie Ihren:

  • Wohnsitz haben, wenn Sie eine natürliche Person sind; oder
  • Hauptgeschäftssitz haben, wenn Sie eine juristische Person sind.

2. Schulungshandbuch

Die Einrichtung bzw. der UAS-Betreiber:

  • hat sicherzustellen, dass die Ausbildung und Bewertung der praktischen Kompetenzen im Rahmen von Standardszenarien gemäß der Verordnung (EU) 2019/947 durchgeführt werden;
  • muss ein Schulungshandbuch für das geplante Szenario sowie das Muster für den Bewertungsbericht ausarbeiten. Diese Dokumente werden für den Abschluss des Vorgangs benötigt.

3. Qualifikation des Ausbildungspersonals

Die Einrichtung bzw. der UAS-Betreiber hat sicherzustellen, dass die Ausbildung und die Beurteilung der praktischen Fertigkeiten des Fernpilotschülers durch ordnungsgemäß beauftragtes Ausbildungspersonal erfolgt.

Dieses Personal muss über die für das geplante Szenario erforderlichen Kompetenzen verfügen.

Nachweise über die Qualifikation des Schulungspersonals sind für den Abschluss des Vorgangs erforderlich.

4. Betriebs- und Konformitätsunterlagen

Einrichtungen, die eine Anerkennung durch die DAC für die Durchführung von Schulungen und die Beurteilung praktischer Fertigkeiten anstreben, müssen im Besitz von Dokumenten sein, die die Konformität der für die Schulung verwendeten Drohne(n) nachweisen.

UAS-Betreiber, die beabsichtigen, im Rahmen eines STS praktische Ausbildungen durchzuführen und die praktischen Fertigkeiten von Fernpiloten zu beurteilen, müssen zuvor einen Betrieb nach demselben STS anmelden, der alle für die Ausbildung und Beurteilung verwendeten Drohnen umfasst. Für den Abschluss des Vorgangs sind die Bestätigung des Eingangs und der Vollständigkeit sowie das Meldeformular im EU-Format erforderlich.

Kosten

Die Erklärung ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Einreichung der Erklärung

Ihre Erklärung zur Durchführung der praktischen Ausbildung und die Beurteilung praktischer Fertigkeiten im Rahmen eines Standardszenarios (STS) in der Kategorie SPEZIELL können Sie wie folgt bei der Zivilluftfahrtbehörde (DAC) einreichen:

  • über die Plattform MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“ oder über die App MyGuichet.lu. Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt, ein elektronischer Personalausweis oder ein eIDAS-Identifizierungsmittel erforderlich ist.
  • über ein Papierformular, das ausgefüllt auf einem der folgenden Wege verschickt werden kann:

Antwortfrist der Behörde

Nach Abschluss des Vorgangs werden innerhalb von 10 Arbeitstagen folgende Dokumente ausgestellt:

  • das Meldeformular im EU-Format; und
  • die Bestätigung des Eingangs und der Vollständigkeit (Betreiber); oder
  • der Anerkennungsausweis (Einrichtung).

Gültigkeit

Die Bestätigung des Eingangs und der Vollständigkeit ist so lange gültig, wie eine gültige Betriebserklärung für das entsprechende STS vorliegt.

Die Gültigkeit des Anerkennungsnachweises ist nicht zeitlich begrenzt.

Verpflichtungen

Die Ausbildung darf erst dann beginnen, wenn die Bestätigung des Eingangs und der Vollständigkeit bzw. der Anerkennungsnachweis in Bezug auf das geplante Szenario vorliegt.

Wenn wesentliche Änderungen an der ursprünglichen Erklärung vorgenommen werden, muss der UAS-Betreiber bzw. die Einrichtung eine aktualisierte Erklärung einreichen.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Zivilluftfahrtbehörde

    Adresse:
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Senningerberg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.30 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Registrierung als UAS-Betreiber Erklärung eines Betriebs nach einem Standardszenario (STS) – Kategorie SPEZIELL

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Règlement d'exécution (UE) modifié n° 2019/947 de la Commission du 24 mai 2019

concernant les règles et procédures applicables à l'exploitation d'aéronefs sans équipage à bord

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.