Zivilluftfahrtbehörde

Die Aufgabe der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l'aviation civile - DAC) besteht insbesondere darin:

  • für die Sicherheit sämtlicher ziviler Luftfahrtaktivitäten in Luxemburg zu sorgen, indem sie diesbezügliche Sondervorschriften erlässt und auf deren Einhaltung seitens aller Akteure der Luftfahrt achtet;
  • die Vorschriften in Sachen Luftfahrt im Einklang mit den internationalen Vorschriften auszuarbeiten und zu aktualisieren;
  • das Melderegister der Luftfahrzeuge zu verwalten;
  • die Anträge auf Betriebsgenehmigungen und Bescheinigungen als Luftfrachtführer zu prüfen;
  • unbeschadet der ministeriellen Zuständigkeiten, Lizenzen, Bescheinigungen, Zulassungen, Zustimmungen und alle sonstigen laut den geltenden Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften erforderlichen Genehmigungen auszustellen und auf deren Einhaltung zu achten;
  • auf die Einhaltung und Verbesserung des Sicherheitsniveaus im Bereich des Luftverkehrs im Einklang mit den nationalen und internationalen Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften zu achten;
  • als Verwaltungsstelle die Verwaltung und das Management der Flughafeninfrastrukturen sowie die Koordination und die Überwachung der Aktivitäten der einzelnen Akteure am Flughafen zu übernehmen;
  • die Entwicklung der Zivilluftfahrt zu fördern, zu koordinieren und zu beaufsichtigen.
  • Zivilluftfahrtbehörde

    Adresse:
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Senningerberg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr

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