Sich in Luxemburg einstellen lassen: Was Sie wissen sollten

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Meldung von Stellenangeboten: gut zu wissen

Um Transparenz und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten, ist es wichtig zu wissen, dass ein Unternehmen vor der Veröffentlichung eines Stellenangebots die freie Stelle bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi - ADEM) melden muss. Diese Meldung muss mindestens 3 Werktage im Voraus erfolgen. So wird sichergestellt, dass das Stellenangebot durch seine Verbreitung über die Kanäle der ADEM sichtbar wird, was Ihre Chancen erhöht, auf Ihr Profil zugeschnittene Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden.

Ihre Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM: ein Vorteil für Sie

Ihre Arbeitsuchendmeldung bei der ADEM ist ein wesentlicher Schritt hin zur Maximierung Ihrer Chancen auf einen Arbeitsplatz. Sie ermöglicht Ihnen eine auf Ihr Profil zugeschnittene persönliche Betreuung und Beratung und erleichtert Ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt. Außerdem ist sie unerlässlich, um unter bestimmten Bedingungen verschiedene finanzielle Leistungen zu erhalten, die von der ADEM oder anderen Stellen gezahlt werden. Diese Hilfen bieten Ihnen finanzielle Unterstützung während Ihrer Arbeitssuche.

Den Einstellungsprozess verstehen

Mit der Ausschreibung der Stelle beginnt der Einstellungsprozess. Hier erfahren Sie, was Sie erwarten müssen und wie Sie sich darauf vorbereiten können:

  • Analyse der Bewerbungen: Ihr Lebenslauf und Ihr Bewerbungsschreiben werden geprüft, um festzustellen, ob Ihre Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen für die freie Stelle geeignet sind;
  • persönliche Gespräche und Follow-up: Wenn Sie in die engere Auswahl kommen, werden Sie zu persönlichen Gesprächen eingeladen, bei denen Ihr Profil genauer unter die Lupe genommen wird. Je nach zu besetzender Stelle kann von Ihnen verlangt werden, sich fachlichen oder praktischen Tests zu unterziehen.
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Formalisierung Ihrer Einstellung: die wichtigsten Schritte

Wenn das Unternehmen sich für Sie entschieden hat, muss es Ihre Einstellung formalisieren und dabei mehrere wichtige Schritte beachten. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen, um sicherzustellen, dass alles seine Richtigkeit hat:

  • Gesetzeskonforme Beschäftigung: Bevor Sie eine Stelle annehmen, sollten Sie sich vergewissern, dass die Arbeitsbedingungen den luxemburgischen Rechtsvorschriften entsprechen, insbesondere was die Vergütung, die Arbeitszeiten und den Urlaub betrifft. Durch diese Überprüfung können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte als Arbeitnehmer geschützt sind;
  • Aufsetzen eines klaren und präzisen Arbeitsvertrags: Sobald Ihre Einstellung bestätigt ist, wird ein Arbeitsvertrag gemäß den gesetzlichen Standards aufgesetzt. In diesem offiziellen Dokument ist insbesondere Folgendes geregelt:
    • die Dauer und Organisation der Arbeit (unbefristet, befristet, Teilzeit, Telearbeit usw.);
    • Ihr Gehalt;
    • Ihre Urlaubsansprüche und alle anderen zusätzlichen Vorteile.

Lesen Sie alle im Vertrag genannten Bedingungen gründlich durch und überlegen Sie, ob Sie damit einverstanden sind, bevor Sie unterschreiben.

Zugehörigkeit zu einem System der sozialen Sicherheit

Sobald Sie eingestellt werden, muss Ihr Arbeitgeber Sie bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) anmelden. Durch diese Anmeldung haben Sie vom ersten Tag an Zugang zu einer umfassenden sozialen Absicherung, die unter anderem Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rente umfasst. Der Arbeitgeber kann diese Meldung über SECUline, die Online-Plattform der CCSS, oder per Papierformular vornehmen. Vergewissern Sie sich, dass dies getan wurde, damit Sie alle Ihre Rechte in Anspruch nehmen können.

Sonderfälle: gut zu wissen

Einige besondere Situationen können sich auf Ihre Einstellung auswirken:

  • Wiedereinstellung ehemaliger Mitarbeiter: Wenn Sie bereits für das Unternehmen gearbeitet haben und Ihr Profil der Stelle entspricht, könnten Sie bei der Stellenbesetzung bevorzugt werden, insbesondere wenn Sie das Unternehmen verlassen haben:
    • aus wirtschaftlichen Gründen;
    • nach einem Elternurlaub; oder
    • wenn Sie in der Vergangenheit mit einem Sondervertrag eingestellt waren;
  • Einstellung von Bewerbern aus Nicht-EU-Ländern: Wenn Sie Drittstaatsangehöriger sind, sollten Sie wissen, dass das Unternehmen die freie Stelle bei der ADEM melden und eine Einstellungsgenehmigung einholen muss. Außerdem müssen Sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sein. Vergewissern Sie sich, dass diese Schritte eingeleitet wurden, um administrative Probleme zu vermeiden;
  • Besonderheiten für Grenzgänger: Wenn Sie in einem Nachbarland (Frankreich, Belgien, Deutschland) wohnen, erleichtern bilaterale Abkommen Ihre Behördengänge, insbesondere was die Besteuerung und die Sozialversicherung betrifft. Diese Abkommen garantieren auch faire Arbeitsbedingungen. Informieren Sie sich über diese Abkommen, um Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.

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