Auf die Dienste des Mediationszentrums für Zivil- und Handelssachen zurückgreifen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Mediationszentrums für Zivil- und Handelssachen (Centre de médiation civile et commerciale - CMCC) bietet ein Verfahren zur gütlichen Einigung bei Rechtsstreitigkeiten in Zivil-, Handels- oder Sozialsachen an, sowohl auf nationaler als auch auf grenzüberschreitender Ebene. Es handelt sich dabei um eine Alternative zur gerichtlichen Beilegung eines Rechtsstreits.

Ziel ist es, den Parteien zu einer optimalen oder aber für alle Seiten annehmbaren Lösung zu verhelfen.

Das vom CMCC angebotene schnelle und kostengünstige Mediationsverfahren ermöglicht eine Verbesserung der Beilegung sämtlicher Rechtsstreitigkeiten.

Die Mediation ist auch möglich, wenn bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist.

Zielgruppe

Gewerbetreibende und Privatpersonen, die in einen Rechtsstreit in Zivil-, Handels- oder Sozialsachen verwickelt werden, können auf die Dienste des Mediationszentrums für Zivil- und Handelssachen (CMCC) zurückgreifen.

Für einige spezifische Bereiche gibt es auch andere zuständige Organisationen bzw. Vereinigungen:

  • Mediationszentrum ASBL (Centre de médiation ASBL): Familienangelegenheiten, Nachbarschaftsbeziehungen, Ehe;
  • Ombudsperson: Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden;
  • Pro Familia: Familienangelegenheiten (Scheidung, Trennung, Familienstreit usw.);
  • Familljen-Center: Familienangelegenheiten (Scheidung, Trennung, Familienstreit usw.);
  • Regionaldienst zur sozialen Mediation (für die Einwohner der Regionen LEADER Mullerthal und LEADER Miselerland): Nachbarschaftsbeziehungen (Lärmbelästigungen, Streitigkeiten, Gerüche usw.).

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist der gemeinsame und redliche Wille der Parteien, zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.

Kosten

Der Mediator berechnet sein Honorar nach einem zwischen den Parteien und dem Mediator festgelegten Stundensatz.

Die Verwaltungskosten belaufen sich auf 150 Euro (zzgl. MwSt.).

Die Kosten und Honorare für die Mediation werden zu gleichen Teilen zwischen den Parteien aufgeteilt, sofern die Parteien sich nicht anders entscheiden.

Das Mediationszentrum für Zivil- und Handelssachen (CMCC) erstellt die Fakturierung und kann für folgende Kosten eine Vorauszahlung verlangen:

  • das endgültige festgelegte Honorar des Mediators;
  • die Verwaltungskosten.

Die Partei, die sich an das CMCC wendet, verauslagt die Kosten für die Eröffnung der Akte.

Vorgehensweise und Details

Kontaktaufnahme mit dem CMCC

Der Antragsteller richtet einen formlosen schriftlichen Mediationsantrag (ebenfalls per E-Mail möglich) an das CMCC und gibt darin Folgendes an:

  • Namen, Vornamen, Funktionen/Eigenschaften bzw. Firmenbezeichnungen und Adressen der Parteien und ihres Rechtsbeistands;
  • eine Zusammenfassung der Streitigkeit und des Streitwerts in 3 Sätzen;
  • die jeweiligen Positionen der Parteien oder die Position der Partei, die sich einseitig an das CMCC wendet.

Das CMCC informiert die jeweiligen Parteien über den Antrag und lässt ihnen die Mediationsregeln zukommen.

Die Parteien haben 15 Tage Zeit, um zu antworten. In Ermangelung einer Antwort oder im Falle einer ausdrücklichen Verweigerung des Mediationsvorschlags wird die Akte unverzüglich geschlossen.

Durch die Anrufung des CMCC wird die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor dem zuständigen Gericht nicht unterbrochen.

Bestellung des Mediators

Das CMCC bestellt einen Mediator, der je nach Art des Rechtsstreits und gemäß den von den Parteien geäußerten Wünschen ausgewählt wird.

Unterzeichnung des Übereinkommens im Hinblick auf die Mediation

Zu Beginn der Mediation unterzeichnen der Mediator und die Parteien ein Übereinkommen im Hinblick auf die Mediation, durch das sie sich dazu verpflichten, ihren Streit im Wege der Mediation gemäß den von den Parteien für angenommen erklärten Mediationsregeln des CMCC beizulegen.

Sowohl der Mediator als auch die Parteien verpflichten sich zu höchster Vertraulichkeit.

Ablauf der Mediation

Bei der Ausübung seiner Aufgabe hilft der Mediator den Parteien dabei, eine auf dem Verhandlungsweg erzielte Lösung für ihren Streit zu finden

Die Mediation darf nicht länger als 3 Monate ab Unterzeichnung des Übereinkommens im Hinblick auf die Mediation dauern. Sie kann jedoch im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien verlängert werden.

Sowohl die Parteien als auch der Mediator können die Mediation jederzeit beenden.

Unterzeichnung der Einigung

Am Ende der Mediation, wenn die Parteien zu einer Einigung gelangen, werden die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen schriftlich in dem von ihnen unterzeichneten Mediationsübereinkommen festgehalten.

Diese Einigung kann nach einer einfachen Anerkennung durch das Gericht wie ein gerichtliches Urteil durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Mediationszentrum für Zivil- und Handelssachen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Sich an die Ombudsperson wenden, um eine Streitigkeit mit den Behörden beizulegen Bei Streitigkeiten mit einer ausländischen Behörde SOLVIT Luxemburg einschalten Die Anwaltskosten kennen

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Loi du 24 février 2012

portant introduction de la médiation en matière civile et commerciale dans le Nouveau Code de procédure civile

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