Die Anwaltskosten kennen

Zum letzten Mal aktualisiert am

In Luxemburg gibt es keine vorgeschriebene Honorartabelle für Rechtsanwälte. Die Festsetzung der Honorare erfolgt anhand bestimmter Kriterien, je nach Situation unterschiedlich ausfallen.

Die Einforderung des Honorars erfolgt in Form einer Rechnung, die der Rechtsanwalt seinem Mandanten bei Abschluss des Falls zukommen lässt.

Die Honorarrechnung enthält ebenfalls einen Teil für die von der Anwaltskanzlei verauslagten Kosten.

Kriterien für die Erstellung der eigentlichen Honorarrechnungen

Auch wenn es keine Honorartabelle gibt, dürfen Anwälte ihre Honorarrechnungen trotzdem nicht nach Gutdünken erstellen.

Ein Anwalt muss sich bei der Festlegung seiner Honorare an mehrere Kriterien halten, wobei die einzelnen Elemente des Falls zu berücksichtigen sind, das heißt:

  • die Verantwortung des Anwalts je nach Streitwert: seine Verantwortung in einem Fall, bei dem es um 500 Euro geht, ist nicht die gleiche wie in einem Fall, bei dem es um 500.000 Euro geht. Dieses Element hat natürlich Auswirkungen auf sein Honorar;
  • der Schwierigkeitsgrad: die Komplexität des Rechtsstreits hat einen direkten Einfluss auf die für juristische Recherchen und die Vorbereitung des Plädoyers aufgewandte Zeit;
  • das erzielte Ergebnis: das Anwaltshonorar wird unabhängig vom Ausgang eines Prozesses immer geschuldet wird. Dem Anwalt obliegt keine Erfolgspflicht. Er kann in der Tat nie garantieren, dass er einen Prozess gewinnt;
  • die finanziellen Möglichkeiten des Mandanten: das Honorar muss verhältnismäßig zu den finanziellen Möglichkeiten des Mandanten ausfallen.

Die Geschäftsordnung der Anwaltskammer von Luxemburg (Ordre des Avocats du Barreau de Luxembourg) fügt noch einige Kriterien hinzu:

  • die vom Anwalt (oder von anderen Anwälten seiner Kanzlei) geleistete Arbeit: dabei handelt es sich zweifelsohne um das Hauptkriterium, da die Höhe des Honorars in erster Linie von der Zeit abhängt, die der Anwalt und/oder seine Mitarbeiter für den Fall aufgebracht haben;
  • den Bekanntheitsgrad des Anwalts: Mandanten, die sich für einen bekannten Anwalt entscheiden, müssen sich bewusst sein, dass ein solcher Anwalt teurer ist als ein weniger bekannter;
  • die Berufserfahrung des Anwalts: Anwälte mit einer langjährigen Erfahrung auf einem speziellen Rechtsgebiet sind teurer als junge Anwälte, die ihre ersten Erfahrungen erst noch sammeln müssen.

Aufgrund dieser Kriterien legt der Anwalt meistens einen Stundensatz fest, den er für einen bestimmten Fall in Rechnung stellen möchte und den er seinem Mandanten zu Beginn seines Mandats mitteilt.

Falls ein Anwalt seinem Mandanten nicht von sich aus Auskunft darüber erteilt, wie er sein Honorar festzulegen gedenkt, sollte der Mandant dieses Thema ansprechen:

  • beim ersten Beratungsgespräch;
  • bzw. beim ersten telefonischen Kontakt zur Vereinbarung eines Termins.  

Dazu sei angemerkt, dass das erste Gespräch bei einem Anwalt nicht kostenlos ist. Entscheidet ein Mandant sich danach, die Sache fallen zu lassen oder sich an einen anderen Anwalt zu wenden, muss er für das Gespräch mit dem Anwalt trotzdem zahlen.

Es ist umso ratsamer, sich mit dem Anwalt über dessen Honorar zu unterhalten, wenn das Anwaltshonorar im Vergleich zu einem geringen Streitwert unverhältnismäßig sein könnte.

Vertragliche Festlegung des Honorars

Auch wenn es in der Regel nicht üblich ist, kann ein Anwalt sein Honorar mit seinem Mandanten vertraglich vereinbaren. Hierzu schließen der Anwalt und sein Mandant eine Honorarvereinbarung ab, in der die Berechnung der Vergütung des Anwalts festgelegt wird. Für diese Vereinbarung gelten immer noch die oben genannten Kriterien.

In einer solchen Vereinbarung kann ebenfalls vorgesehen werden, dass dem Anwalt ein bestimmter Betrag entsprechend dem erzielten Ergebnis zusteht (beispielsweise 5 % des vom Mandanten erhaltenen Betrags).

Es ist jedoch verboten, eine Vereinbarung abzuschließen, laut welcher das Honorar des Anwalts ausschließlich entsprechend dem durch den Einsatz des Anwalts erzielten Ergebnis bestimmt wird.

Anwaltskosten

Neben der Vergütung für die eigentliche Arbeit enthält die Honorarrechnung in der Regel einen Teil für die von der Kanzlei verauslagten Kosten.

Damit sollen die verschiedenen beruflichen Kosten des Anwalts (Sekretariat, Briefmarken, Aktenarchivierung usw.) abgedeckt werden. In der Regel werden diese Kosten dem Mandanten in Form eines Pauschalbetrags von etwa 5 bis 10 % des Honorars in Rechnung gestellt.

MwSt. von 17 %

Da es sich bei einem Anwalt um einen Dienstleister handelt, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, auf sämtlichen Dienstleistungen die Mehrwertsteuer von 17 % zu erheben.

Vorschuss

Üblicherweise verlangen Anwälte von ihren Mandanten zu Beginn oder im Laufe des Rechtsstreits einen Vorschuss.

Dabei handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die Endhonorarrechnung.

Die Endhonorarrechnung wird erst nach Abschluss des Falls erstellt, in der Regel, nachdem der entsprechende Gerichtsbeschluss vollständig rechtskräftig geworden ist.

Da sich ein Gerichtsverfahren über mehrere Jahre hinziehen kann, trägt die Vorauszahlung dazu bei, dass der Mandant am Ende nicht einen Betrag zahlen muss, der seine finanziellen Möglichkeiten übersteigt.

Beanstandung von Honorarrechnungen

Ist ein Mandant der Ansicht, dass das ihm von seinem Anwalt in Rechnung gestellte Honorar jeden vernünftigen Rahmen übersteigt, kann er sich im Hinblick auf eine Festsetzung der Honorare und Kosten des Anwalts an die Anwaltskammer wenden Diese Vorgehensweise nennt sich Verfahren zur Festsetzung der Anwaltshonorare und -kosten.

Gegebenenfalls wird das Honorar auf gerechtere Ausmaße reduziert.

Der Festsetzungsbeschluss der Anwaltskammer ist jedoch kein Urteil. Bei Uneinigkeit bezüglich dieses Festsetzungsbeschlusses haben sowohl der Anwalt als auch der Mandant, die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten.

Verwandte Vorgänge und Links

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.