• Veuillez noter qu’aujourd'hui (23 avril 2025), de 19h30 à 23h30, des travaux de maintenance auront lieu sur l’infrastructure du CTIE. Les sites étatiques comme Guichet.lu ainsi que les services proposés sur MyGuichet.lu et sur l’application mobile MyGuichet.lu pourront être indisponibles pendant de courts moments. Les plateformes eCDF et LBR seront également impactées. Merci pour votre compréhension.
  • Bitte beachten Sie, dass heute (23. April 2025) von 19:30 bis 23:30 Uhr eine Wartung der CTIE-Infrastruktur stattfinden wird. Staatliche Websites wie Guichet.lu sowie die auf der Plattform MyGuichet.lu und der App MyGuichet.lu angebotenen Dienste könnten für kurze Zeit nicht verfügbar sein. Die Plattformen eCDF und LBR werden ebenfalls betroffen sein. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
  • Please note that today (23 April 2025), from 19.30 to 23.30 that maintenance work on the CTIE infrastructure will take place. Government websites such as Guichet.lu and the services offered on MyGuichet.lu and the MyGuichet.lu mobile app may be unavailable for short periods of time. The eCDF and LBR platforms will also be affected. Thank you for your understanding.

Begleichung der Kosten von Gerichtsverfahren

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Kosten, die durch ein Gerichtsverfahren entstehen, können verschiedenartig sein:

  • Anwaltskosten und -honorare;
  • Gerichtsvollzieherkosten;
  • Zeugengebühr und Vergütung von gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Vorgehensweise und Details

Anwaltskosten und -honorare

Die höchsten Kosten bei einem Gerichtsverfahren sind in der Regel die Anwaltskosten und -honorare.

Jede Partei muss ihre gesamten Anwaltskosten allein tragen, unabhängig davon, ob sie den Prozess gewinnt oder verliert.

Der Richter kann jedoch ausnahmsweise und auf ausdrücklichen Antrag die Partei, die den Prozess verliert, dazu verurteilen, der anderen Partei eine Verfahrensentschädigung zu zahlen. Der Betrag einer solchen Entschädigung ist jedoch oft nur symbolisch und deckt nur einen Teil des Honorars eines Anwalts ab.

Gerichtsvollzieherkosten

In vielen Gerichtsverfahren muss auf die Dienste eines Gerichtsvollziehers zurückgegriffen werden, um der gegnerischen Partei die prozesseinleitende Urkunde zuzustellen (ausnahmsweise, beispielsweise bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht, lädt der Gerichtsschreiber anstelle des Gerichtsvollziehers die gegnerische Partei vor). In der Regel muss auch auf einen Gerichtsvollzieher zurückgegriffen werden, um die Zwangsvollstreckung eines Gerichtsbeschlusses vorzunehmen.

Die Dienste eines Gerichtsvollziehers sind immer kostenpflichtig und die entsprechenden Kosten müssen von der Partei verauslagt werden, die den Einsatz des Gerichtsvollziehers beantragt hat.

Im Gegensatz zu den Anwaltskosten können die Gerichtsvollzieherkosten jedoch von der unterliegenden Partei zurückgefordert werden, sofern diese zahlungsfähig ist.

Zeugengebühr und Vergütung von gerichtlich bestellten Sachverständigen

In Zivilverfahren muss die unterliegende Partei endgültig die Zeugengebühren (welche einem Zeugen als Ausgleich für seine Fahrt- und/oder Aufenthaltskosten und den Zeitverlust, den er erlitten hat, gezahlt werden) sowie die Vergütungen der gerichtlich bestellten Sachverständigen übernehmen. Es kommt auch vor, dass der Richter eine Aufteilung der Kosten zwischen den einzelnen Verfahrensparteien anordnet.

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