Begleichung der Kosten von Gerichtsverfahren

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Die Kosten, die durch ein Gerichtsverfahren entstehen, können verschiedenartig sein.

Anwaltskosten und -honorare

Die höchsten Kosten bei einem Gerichtsverfahren sind in der Regel die Anwaltskosten und -honorare.

Jede Partei muss ihre gesamten Anwaltskosten allein tragen, unabhängig davon, ob sie den Prozess gewinnt oder verliert.

Der Richter kann jedoch ausnahmsweise und auf ausdrücklichen Antrag die Partei, die den Prozess verliert, dazu verurteilen, der anderen Partei eine Verfahrensentschädigung zu zahlen. Der Betrag einer solchen Entschädigung ist jedoch oft nur symbolisch und deckt nur einen Teil des Honorars eines Anwalts ab.

Gerichtsvollzieherkosten

In vielen Gerichtsverfahren muss auf die Dienste eines Gerichtsvollziehers zurückgegriffen werden, um der gegnerischen Partei die prozesseinleitende Urkunde zuzustellen (ausnahmsweise, beispielsweise bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht, lädt der Gerichtsschreiber anstelle des Gerichtsvollziehers die gegnerische Partei vor). In der Regel muss auch auf einen Gerichtsvollzieher zurückgegriffen werden, um die Zwangsvollstreckung eines Gerichtsbeschlusses vorzunehmen.

Die Dienste eines Gerichtsvollziehers sind immer kostenpflichtig und die entsprechenden Kosten müssen von der Partei verauslagt werden, die den Einsatz des Gerichtsvollziehers beantragt hat.

Im Gegensatz zu den Anwaltskosten können die Gerichtsvollzieherkosten jedoch von der unterliegenden Partei zurückgefordert werden, sofern diese zahlungsfähig ist.

Zeugengebühr und Vergütung von gerichtlich bestellten Sachverständigen

In Zivilverfahren muss die unterliegende Partei endgültig die Zeugengebühren (welche einem Zeugen als Ausgleich für seine Fahrt- und/oder Aufenthaltskosten und den Zeitverlust, den er erlitten hat, gezahlt werden) sowie die Vergütungen der gerichtlich bestellten Sachverständigen übernehmen. Es kommt auch vor, dass der Richter eine Aufteilung der Kosten zwischen den einzelnen Verfahrensparteien anordnet.

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