Bei Streitigkeiten mit einer ausländischen Behörde SOLVIT Luxemburg einschalten

Zum letzten Mal aktualisiert am

SOLVIT Luxemburg ist Teil eines informellen Netzes für Zusammenarbeit, das 2002 in den Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in den zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehörenden Ländern (Norwegen, Island, Liechtenstein) eingerichtet wurde, um die Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der fehlerhaften Anwendung von Gemeinschaftsrecht zu erleichtern.

SOLVIT Luxemburg richtet sich insbesondere an Privatpersonen mit grenzüberschreitenden Problemen, die sich für sie im Zusammenhang mit den Behörden eines EU- oder EWR-Mitgliedstaats ergeben können (Sozialversicherung, Steuern, Arbeitsrecht, Aufenthaltserlaubnis usw.).

SOLVIT Luxemburg bemüht sich, unbeschadet jedweden juristischen Verfahrens zu einer einvernehmlichen Lösung der vorgebrachten Probleme zu gelangen.

Betroffene Personen

Jeder luxemburgische Bürger, der mit einer Behörde eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates Schwierigkeiten hat, kann sich an SOLVIT Luxemburg wenden.

Voraussetzungen

Damit eine Beschwerde durch das SOLVIT-Netzwerk bearbeitet werden kann, müssen bestimmte Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt werden:

  • Es muss sich um ein Problem mit grenzüberschreitendem Charakter handeln.
  • Es muss sich um eine fehlerhafte Anwendung der Rechtsvorschriften des EU-Binnenmarktes handeln.
  • Bei der Institution, gegen die die Beschwerde gerichtet ist, muss es sich um eine öffentliche Behörde eines EU-Mitgliedstaates handeln.
  • Eine gütliche Lösung des Problems ist noch möglich (es darf kein Gerichtsverfahren in Bezug auf dieses Problem anhängig sein).

Vorgehensweise und Details

Einreichung einer Beschwerde bei SOLVIT Luxemburg

Der luxemburgische Bürger kann seine Beschwerde folgendermaßen einreichen:

  • als Online-Antrag (siehe „Online-Dienste und Formulare“);
  • telefonisch;
  • per Post;
  • per E-Mail; oder
  • per Fax.

Der Beschwerde sind beizufügen:

  • eine kurze Darstellung des Sachverhalts, der als Verstoß gegen die Bestimmungen des EU-Binnenmarkts erachtet wird;
  • Nachweise wie der Briefwechsel und die angefochtenen behördlichen Entscheidungen.

SOLVIT Luxemburg prüft die Zulässigkeit der Beschwerde eines luxemburgischen Bürgers über die Behörde eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaates und übermittelt sie zusammen mit einer rechtlichen Analyse über die Datenbank an das SOLVIT-Zentrum des Landes, in dem das Problem entstand (das „zuständige“ SOLVIT-Zentrum).

Suche nach einer Lösung

Das dann federführende Zentrum bestätigt im Allgemeinen innerhalb einer Woche, ob es sich der Rechtsauffassung von SOLVIT Luxemburg anschließt und ob es die eingereichte Akte akzeptiert. Fällt die Antwort positiv aus, verpflichtet es sich, das Problem innerhalb von 10 Wochen zu lösen.

Das SOLVIT-Verfahren ist ein individuelles Verfahren, dessen Ziel eine gütliche Beilegung des Streitfalls ist, doch falls der Betroffene sich die Möglichkeit vorbehalten möchte, eine gerichtliche Klage in dem Land einzureichen, aus dem die strittige Entscheidung stammt, weil das von SOLVIT vorgeschlagene Verfahren nicht zufriedenstellend oder zu langwierig ist, ist es wichtig, dass die in dem besagten Land geltenden gesetzlichen Klagefristen eingehalten werden (je nach Staat können diese Fristen mehr oder weniger lang sein). Das SOLVIT-Verfahren hat in der Tat keinerlei aufschiebende Wirkung in Bezug auf die Klagefristen.

Gelingt es dem zuständigen Zentrum nicht, eine Lösung des Problems herbeizuführen oder sagt die vorgeschlagene Lösung dem Beschwerdeführer nicht zu, kann dieser die Einleitung eines Beschwerdeverfahrens beantragen und gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, der die angefochtene Entscheidung ausgesprochen hat, von seinem förmlichen Beschwerderecht Gebrauch machen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

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