Sich als Saisonarbeiter aus einem Drittstaat in Luxemburg niederlassen

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Drittstaatsangehörige, die sich für mehr als 3 Monate in Luxemburg niederlassen möchten, um dort einer saisonalen Tätigkeit nachzugehen, müssen ein 2-stufiges Verfahren befolgen:

  • 1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg:
    • eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde (Direction de l’immigration) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel beantragen;
    • im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
    • nach Erhalt der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis ein Visum vom Typ D beantragen, falls eine Visumpflicht für die Einreise nach Luxemburg besteht;
  • 2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg:
    • sich binnen 3 Tagen bei der neuen Wohnsitzgemeinde in Luxemburg anmelden;
    • sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen;
    • anschließend einen Aufenthaltstitel für Saisonarbeiter aus einem Drittstaat beantragen.

Zielgruppe

Eine Aufenthaltserlaubnis und ein anschließender Aufenthaltstitel sind für sämtliche Drittstaatsangehörigen (das heißt Angehörige eines Landes, das weder ein EU-Mitgliedstaat noch einem EU-Mitgliedstaat gleichgestellt ist – Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz) erforderlich, die:

  • entweder im Ausland leben und sich in Luxemburg niederlassen und dort einer saisonalen Tätigkeit nachgehen möchten;
  • oder bereits ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind, ohne jedoch dort zu arbeiten, und dort einer saisonalen Tätigkeit nachgehen möchten.

Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis kann vom Drittstaatsangehörigen oder vom Arbeitgeber eingereicht werden. Der Drittstaatsangehörige kann jedoch eine Drittperson, zum Beispiel den Arbeitgeber, bevollmächtigen, die erforderlichen Schritte zu unternehmen.

Voraussetzungen

Drittstaatsangehörige, die in Luxemburg eine Aufenthaltserlaubnis als Saisonarbeiter beantragen, dürfen nur saisonalen Tätigkeiten nachgehen.

Als saisonale Tätigkeit gelten folgende Tätigkeiten:

  • Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ernte oder Weinlese;
  • Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verpackung der geernteten Produkte;
  • Betreuer und Animateure für Freizeit- und Ferienaktivitäten;
  • Reiseleiter und Fremdenführer;
  • Beaufsichtigung und Pflege von Strandanlagen, Freibädern und Campingplätzen;
  • Tätigkeiten in Einzelhandelsgeschäften, Hotels und Restaurants, die nur während einer bestimmten Zeit des Jahres geöffnet sind oder deren Geschäftstätigkeit in der Hauptsaison regelmäßig und absehbar zunimmt;
  • Tätigkeiten in Luftfahrt- und Personentransportunternehmen, deren Geschäftstätigkeit in der Hauptsaison regelmäßig und absehbar zunimmt.

Zudem muss ein Drittstaatsangehöriger vor seiner Ankunft auf luxemburgischem Staatsgebiet:

  • im Besitz eines gültigen Reisepasses sein;
  • überprüfen, ob er ein Visum benötigt, um in den Schengen-Raum einzureisen;
  • im Besitz des Originals der von der ADEM ausgestellten Bescheinigung sein, durch die der Arbeitgeber befugt ist, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen.

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Bevor ein Arbeitgeber einen Saisonarbeiter einstellen kann, muss er zuerst eine Meldung einer freien Stelle bei der ADEM vornehmen. Anhand dieser Meldung kann die ADEM überprüfen, ob es auf dem nationalen oder EU-Arbeitsmarkt passende Arbeitsuchende gibt, die über ein Vorrecht auf Einstellung verfügen.

Kann die Stelle nicht mit einer bei der ADEM als arbeitsuchend gemeldeten Person besetzt werden, darf der Arbeitgeber nach Ablauf einer 3-wöchigen Frist unter gewissen Bedingungen eine Person seiner Wahl und demnach auch einen Drittstaatsangehörigen einstellen.

Hierzu muss der Arbeitgeber formlos eine entsprechende Bescheinigung des Direktors der ADEM beantragen, die ihm gestattet, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen.

Dann muss er einen datierten Arbeitsvertrag mit dem zukünftigen Saisonarbeiter abschließen. Unter „Datum des Inkrafttretens“ kann der Vermerk „ab Erlangung der Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeiter“ eingetragen werden.

Der Arbeitgeber muss dem Saisonarbeiter aus einem Drittstaat das Original der Bescheinigung der ADEM aushändigen, da dieser sie seinem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beilegen muss. Hat der Drittstaatsangehörige ihm eine Vollmacht erteilt, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, übermittelt der Arbeitgeber die Bescheinigung direkt an die Einwanderungsbehörde.

Ein Arbeitgeber, der einen Saisonarbeiter aus einem Drittstaat einstellt, muss:

  • vor Dienstantritt auf die Vorlage der Aufenthaltserlaubnis des Saisonarbeiters bestehen;
  • eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Saisonarbeiters verlangen, die er während der gesamten Beschäftigungszeit aufbewahren muss;
  • dem MAEE den Beginn der Beschäftigungszeit innerhalb von 3 Werktagen nach dem 1. Arbeitstag mitteilen.

Vorgehensweise und Details

1. Schritt: vor der Einreise nach Luxemburg

Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis

Der Drittstaatsangehörige oder sein Arbeitgeber muss von seinem Herkunftsland aus bei einer der folgenden Stellen einen (formlosen) Antrag auf eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis einreichen:

Außer in Ausnahmefällen (zum Beispiel Drittstaatsangehörige, die bereits über einen Aufenthaltstitel für Luxemburg verfügen) muss der Antrag vor der Einreise nach Luxemburg eingereicht und bewilligt werden. Ein Antrag, der nach der Einreise eingereicht wird, wird für unzulässig erklärt.

Dem Antrag beizufügende Belege

Im Antrag auf die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis sind die Personalien des Antragstellers (Name, Vornamen und genaue Adresse im Wohnsitzland) anzugeben und folgende Unterlagen und Informationen sind beizufügen:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • ein Auszug aus dem Strafregister oder Affidavit (eidesstattliche Erklärung) des Antragstellers aus dem Wohnsitzland;
  • eine Kopie der Diplome oder beruflichen Qualifikationen;
  • eine Kopie des datierten und vom Antragsteller und seinem zukünftigen Arbeitgeber in Luxemburg unterzeichneten Saisonarbeitsvertrags;
  • das Original der von der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l'emploi - ADEM) ausgestellten Bescheinigung, welche den Arbeitgeber dazu berechtigt, einen Drittstaatsangehörigen einzustellen;
  • ein Nachweis, dass der Drittstaatsangehörige über eine angemessene Unterkunft verfügt oder ihm eine solche zur Verfügung gestellt wird. Ein solcher Nachweis ist nicht notwendig, wenn der Drittstaatsangehörige im Laufe der 5 vorangehenden Jahre bereits mindestens einmal in Luxemburg als Saisonarbeiter zugelassen wurde;
  • eine Vollmacht, falls der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vom Arbeitgeber eingereicht wurde.

Vollmacht: Drittstaatsangehörige können einer Drittperson (beispielsweise ihrem zukünftigen Arbeitgeber) eine Vollmacht erteilen, um den Antrag an ihrer Stelle einzureichen. In diesem Fall muss der Vollmachtnehmer, mit Ausnahme von juristischen Beratern, eine vom Vollmachtgeber ordnungsgemäß datierte und unterzeichnete Vollmacht vorlegen können, wobei der Unterschrift der handschriftliche Vermerk „bon pour procuration“ (gilt als Vollmacht) vorangehen muss.

Die Unterlagen müssen in Form eines Originals oder einer beglaubigten Kopie beigefügt werden. Dies gilt jedoch nicht für Reisepässe und Diplome; eine einfache Kopie ist in diesem Fall ausreichend. Bei Zweifeln hinsichtlich der Echtheit eines Dokuments, kann der für die Einwanderung zuständige Minister verlangen, dass von der zuständigen örtlichen Behörde die Echtheit bestätigt wird und das Dokument von der Botschaft beglaubigt wird (oder dass es mit der Haager Apostille versehen wird).

Sofern die Dokumente nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers beizufügen.

Nur vollständige Anträge werden bearbeitet. Unvollständige Anträge werden an den jeweiligen Antragsteller zurückgeschickt.

Die Antwortfrist des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel liegt in der Regel bei maximal 3 Monaten. Bei Ausbleiben einer Antwort innerhalb dieser Frist ist davon auszugehen, dass der Antrag abgelehnt wurde.

Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Drittstaatsangehörige eine „vorübergehende Aufenthaltserlaubnis“, die ihm per Post zugeschickt wird. Diese vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ist 90 Tage lang gültig. Während dieser Zeit muss der Drittstaatsangehörige:

  • entweder ein Einreisevisum beantragen, falls eine Visumpflicht zur Einreise in den Schengen-Raum besteht. Er muss das Visum vor der Einreise nach Luxemburg erhalten haben;
  • oder, wenn er keiner Visumpflicht unterliegt, nach Luxemburg einreisen und sich bei der Gemeindeverwaltung seines Wohnsitzortes anmelden.

Nach seiner Einreise nach Luxemburg muss der Drittstaatsangehörige die erforderlichen Formalitäten erledigen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen.

Reisepass und Visum

Falls keine Visumpflicht besteht, kann der Drittstaatsangehörige mit seiner Aufenthaltserlaubnis und einem gültigen Reisepass nach Luxemburg einreisen.

Falls er für die Einreise ein Visum benötigt, muss er vor seiner Reise in seinem Herkunftsland ein Visum vom Typ D beantragen und dabei seine Aufenthaltserlaubnis vorlegen, dies:

Das Visum mit einer höchstens 3-monatigen Gültigkeitsdauer wird in Form eines Aufklebers in den Reisepass eingetragen.

Falls der Reisepass des Antragstellers in weniger als 6 Monaten abläuft, wird empfohlen, vor der Einreise nach Luxemburg einen neuen Reisepass zu beantragen.

Sofern ein Drittstaatsangehöriger im Besitz einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers oder eines von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Aufenthaltstitels ist, benötigt er kein Visum. Der Drittstaatsangehörige muss jedoch im Besitz der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis sein.

2. Schritt: nach der Einreise nach Luxemburg

Anmeldung

Bei seiner Einreise muss der Drittstaatsangehörige ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum) sowie seine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis mit sich führen.

Innerhalb von 3 Tagen nach seiner Ankunft in Luxemburg muss er sich bei seiner neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und dort folgende Unterlagen vorlegen:

  • ein gültiges Reisedokument (Reisepass und gegebenenfalls Visum oder von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte(r) Aufenthaltskarte bzw. Aufenthaltstitel);
  • das Original der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis;
  • gegebenenfalls einen Wohnsitznachweis (zum Beispiel: Mietvertrag, Stromrechnung, Bescheinigung des Arbeitgebers).

Der Anmelder erhält dann eine Kopie seiner Anmeldung als Empfangsbestätigung.

Diese Kopie gilt zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis bis zur Ausstellung des Aufenthaltstitels als saisonale Arbeitsgenehmigung und als Aufenthaltsgenehmigung.

Medizinische Untersuchung

Der Saisonarbeiter muss sich schnellstmöglich einer medizinischen Untersuchung für Einwanderer unterziehen, die sich aus den folgenden Teilen zusammensetzt:

  • einer medizinischen Untersuchung bei einem Arzt, der in Luxemburg niedergelassen und dort als Allgemeinmediziner, Facharzt für Innere Medizin oder Facharzt für Pädiatrie zugelassen ist; und
  • einem Tuberkulosetest, der in einem Labor für medizinische Analysen (auf Verordnung des Arztes, der die medizinische Untersuchung durchgeführt hat) oder bei der Sozialmedizinischen Liga (Ligue médico-sociale - LMS) durchgeführt wird, für jede Person ab 2 Jahren; und
  • einem Tuberkulintest bei der Sozialmedizinischen Liga (LMS) für Kinder zwischen 2 Monaten und 2 Jahren.

Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen stellt die Gesundheitsinspektion (Inspection sanitaire) der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) eine ärztliche Bescheinigung aus, die zur Bearbeitung des Antrags auf einen Aufenthaltstitel an die Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel weitergeleitet wird.

Antrag auf einen Aufenthaltstitel

Innerhalb von 3 Monaten nach seiner Einreise muss der Saisonarbeiter aus einem Drittstaat einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel stellen.

Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann online über MyGuichet.lu oder per Post unter Verwendung eines bestimmten Formulars (siehe „Online-Dienste und Formulare“) gestellt werden.

Online-Einreichung

Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel kann über MyGuichet.lu eingereicht werden. Der Online-Vorgang kann durchgeführt werden:

  • mit Authentifizierung, wofür Folgendes benötigt wird:
    • ein LuxTrust-Produkt (Smartcard, Signing Stick oder Token); oder
    • ein elektronischer Personalausweis (eID); oder
  • ohne Authentifizierung.

Die unten aufgeführten Unterlagen sind dem Online-Antrag beizufügen.

Einreichung per Post

Bei einem Antrag per Post sind das Antragsformular und die unten aufgeführten Unterlagen an das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel zu senden.

Belege

Die folgenden Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • eine Kopie der von der Gemeindeverwaltung ausgestellten Anmeldebescheinigung;
  • ein Nachweis für eine angemessene Unterkunft (zum Beispiel: Mietvertrag, Stromrechnung, Bescheinigung des Arbeitgebers);
  • ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel, Einwanderungsbehörde; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).

Sofern dem Antrag stattgegeben wird, erhält der Antragsteller ein Schreiben, durch welches er aufgefordert wird, einen Termin bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel zu vereinbaren, damit dort für seinen Aufenthaltstitel ein Foto von ihm gemacht wird und seine Fingerabdrücke abgenommen werden. Der Antragsteller kann auch ein aktuelles, den ICAO-Normen entsprechendes Passbild (Standard biometrischer Reisepass) mitbringen.

Einige Tage nach Erfassung der biometrischen Daten kann der Antragsteller seinen Aufenthaltstitel nach Terminvereinbarung persönlich bei der Einwanderungsbehörde abholen.

Der Aufenthaltstitel hat die Form einer Chipkarte mit den biometrischen Daten des Inhabers. Er beinhaltet die Arbeitserlaubnis für Saisonarbeiter.

Der Aufenthaltstitel enthält Informationen über seinen Inhaber (Name, Vorname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und -ort) sowie spezifische Angaben zum Aufenthaltstitel (Art, Beginn und Ende der Gültigkeit).

Einige Arten von Aufenthaltstiteln enthalten zusätzliche Informationen (Französisch, Pdf, 151 KB), die unter „Anmerkungen“ auf dem Titel angegeben sind.

Gültigkeit und Erneuerung

Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels

Die maximale Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels für Saisonarbeiter beträgt 5 Monate während eines Bezugszeitraums von 12 Monaten.

Der Aufenthaltstitel gilt ab dem Datum der Anmeldung bei der Gemeinde.

Erneuerungsverfahren

Drittstaatsangehörige müssen ihren Antrag auf Erneuerung des Aufenthaltstitels 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Aufenthaltstitels bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel einreichen.

Der Antrag auf Erneuerung ist anhand eines speziellen Formulars zu stellen, und es sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses;
  • eine Kopie des ordnungsgemäß datierten und unterzeichneten (gemäß dem luxemburgischen Arbeitsrecht abgeschlossenen gültigen) Saisonarbeitsvertrags;
  • ein kürzlich ausgestellter Sozialversicherungsnachweis, in dem sämtliche Mitgliedschaftszeiträume des Saisonarbeiters bei der luxemburgischen Sozialversicherung aufgelistet sind;
  • ein Auszug neueren Datums aus dem luxemburgischen Strafregister;
  • ein Beleg über die Überweisung der Gebühr von 80 Euro auf das Konto IBAN LU46 1111 2582 2814 0000 (BIC: CCPLLULL, Zahlungsempfänger: Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel, Einwanderungsbehörde; Verwendungszweck: Aufenthaltstitel für …).

Der Aufenthaltstitel kann mehrmals verlängert werden, wenn der Saisonarbeiter seinen Vertrag mit dem gleichen Arbeitgeber verlängert. Wird er von einem anderen Arbeitgeber eingestellt, kann der Aufenthaltstitel nur einmal verlängert werden.

Läuft der Aufenthaltstitel ab, wenn bereits ein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde, kann der Drittstaatsangehörige weiterhin in Luxemburg bleiben:

  • bis der für die Einwanderung zuständige Minister über den Antrag entscheidet;
  • vorausgesetzt, die maximale Aufenthaltsdauer von 5 Monaten während eines Bezugszeitraums von 12 Monaten ist noch nicht erreicht.

Im Übrigen sind Saisonarbeiter nach Ablauf ihres Aufenthaltstitels für Saisonarbeiter nicht befugt, die Art des Aufenthaltstitels zu wechseln.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Aufenthaltstitels ist ein spezifisches Verfahren zu befolgen.

Entzug der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis oder des Aufenthaltstitels

Die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis oder der Aufenthaltstitel können entzogen werden, wenn der Arbeitgeber:

  • wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltserlaubnis bestraft wurde;
  • sich in Insolvenz oder gerichtlicher Liquidation befindet oder wenn keinerlei wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird;
  • seinen gesetzlichen Verpflichtungen in Sachen Sozialversicherung, Steuern, Arbeitsrecht oder Arbeitsbedingungen nicht nachgekommen ist;
  • seinen sich aus dem Arbeitsrecht ergebenden Verpflichtungen nicht nachgekommen ist;
  • in den 12 Monaten vor der Antragstellung eine Vollzeitbeschaffung gestrichen hat, um die freie Stelle zu schaffen, die er versucht hat, mit einem Saisonarbeiter zu besetzen.

Erfolgt der Entzug aus einem dieser Gründe, muss der Arbeitgeber dem Saisonarbeiter eine Entschädigung zahlen.

Diese Entschädigung entspricht der Summe der Löhne für den im Arbeitsvertrag vorgesehenen Zeitraum, während dessen der Saisonarbeiter hätte arbeiten müssen, wenn ihm die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis oder der Aufenthaltstitel nicht entzogen worden wäre.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Einwanderungsbehörde – Ausländerstelle

Gemeindeverwaltungen

  • Gemeindeverwaltungen

    Adresse:
    Luxemburg
  • Beaufort

    Adresse:
    9, rue de l'Eglise L-6315 Beaufort Luxemburg
    Fax:
    (+352) 86 93 88
    Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (Donnerstagnachmittag geschlossen) / Mittwoch bis 20.00 Uhr
  • Bech

    Adresse:
    1, Enneschtgaass L-6230 Bech Luxemburg
    Fax:
    (+352) 79 06 74
    E-Mail:
    bech@pt.lu
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 (Montagnachmittag geschlossen) / Donnerstag, 13.00–19.00 Uhr (während der Schulferien bis 17.00 Uhr)
  • Beckerich

    Adresse:
    6, Dikrecherstrooss L-8523 Beckerich Luxemburg
    Fax:
    (+352) 23 62 91 62
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–12.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr und 14.00–17.45 Uhr
  • Berdorf

    Adresse:
    5, rue de Consdorf L-6551 Berdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 79 91 89
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag–Mittwoch, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
  • Bertrange

    Adresse:
    2, beim Schlass L-8058 Bertrange Luxemburg
    Postfach 28 / L-8005 Bertrange
    Fax:
    (+352) 26 31 27 57
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Bettembourg

    Adresse:
    13, rue du Château L-3217 Bettembourg Luxemburg
    Postfach 29 / L-3201 Bettembourg
    Fax:
    (+352) 51 80 80-601
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / „Biergerzenter“ am Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Bettendorf

    Adresse:
    1, rue Neuve L-9353 Bettendorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 80 92 34
    Montag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–18.45 Uhr / Dienstag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr (mittwochs geschlossen)
  • Betzdorf

    Adresse:
    11, rue du Château L-6922 Berg Luxemburg
    Postfach 2 / L-6901 Roodt/Syre
    Fax:
    (+352) 77 00 82
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    Einwohnermeldeamt: Nur nach Terminvereinbarung: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 16.30–17.00 Uhr; Mittwoch, 7.00–8.00 Uhr
  • Bissen

    Adresse:
    1, rue des Moulins L-7784 Bissen Luxemburg
    Postfach 25 / L-7703 Bissen
    Fax:
    (+352) 85 97 63
    Montag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.30 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt)
    Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (am Donnerstagvormittag geschlossen)
  • Biwer

    Adresse:
    6, Kiirchestrooss L-6834 Biwer Luxemburg
    Fax:
    (+352) 71 90 25
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr
    (geschlossen am ersten Mittwochvormittag des Monats, geöffnet am ersten Mittwochnachmittag des Monats von 14.00–18.00 Uhr)
  • Boulaide

    Adresse:
    3, rue de la Mairie L-9640 Boulaide Luxemburg
    Fax:
    (+352) 99 36 92
    Montag, Donnerstag, 14.00–17.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.30–12.00 Uhr
  • Bourscheid

    Adresse:
    1, Schlassweee L-9140 Bourscheid Luxemburg
    Fax:
    (+352) 99 03 57-565
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.00 Uhr (außer mittwochs)
  • Bous-Waldbredimus

    Adresse:
    20, rue Luxembourg L-5408 Bous Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 28 86 04 01
    Biergerzenter
    Fax:
    (+352) 28 86 04 109
    Andere Dienste : bitte vereinbaren Sie einen Termin während den üblichen Bürozeiten
  • Clervaux

    Adresse:
    Montée du Château L-9712 Clervaux Luxemburg
    Postfach 35 / L-9701 Clervaux
    Fax:
    (+352) 27 800-900
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag–Freitag, 14.00–16.30 Uhr
    Mittwoch bis 19.00 Uhr (nur das Einwohnermeldeamt, außer am Vortag eines Feiertags)
  • Colmar-Berg

    Adresse:
    5, rue de la Poste L-7730 Colmar-Berg Luxemburg
    Postfach 10 / L-7701 Colmar-Berg
    Fax:
    (+352) 83 55 43-225
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 13.00–17.00 Uhr (freitags geschlossen)
  • Consdorf

    Adresse:
    8, route d'Echternach L-6212 Consdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 79 04 31
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr / Dienstag bis 18.00 Uhr
  • Contern

    Adresse:
    4, place de la Mairie L-5310 Contern Luxemburg
    Fax:
    (+352) 35 72 36
    Montag–Freitag, 08.15–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
    oder nach Vereinbarung zwischen 7.00–08.15 Uhr und 16.30–18.30 Uhr
  • Dalheim

    Adresse:
    Gemengeplaz L-5680 Dalheim Luxemburg
    Fax:
    (+352) 23 60 53-50
    Montag- und Freitagnachmittag geschlossen; für dringende Behördengänge kann ein Termin vereinbart werden.
  • Diekirch

    Adresse:
    27, avenue de la Gare L-9233 Diekirch Luxemburg
    Postfach 145 / L-9202 Diekirch
    Fax:
    (+352) 80 87 80-250
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Einwohnermeldeamt: mittwochs bis 18.00 Uhr geöffnet
  • Differdange

    Adresse:
    40, avenue Charlotte L-4530 Differdange Luxemburg
    Postfach 12 / L-4501 Differdange
    Fax:
    (+352) 58 77 1-1210
    Montag–Freitag, 08.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / „Biergeramt“: auch am Samstag, 9.00–11.00 Uhr geöffnet
  • Dippach

    Adresse:
    11, rue de l'Eglise L-4994 Schouweiler Luxemburg
    Postfach 59 / L-4901 Bascharage
    Fax:
    (+352) 27 95 25-299
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr / am Montag geöffnet bis 18.00 Uhr / am Mittwoch geöffnet ab 7.30 Uhr
  • Dudelange

    Adresse:
    Place de l'Hôtel de Ville L-3590 Dudelange Luxemburg
    Postfach 73 / L-3401 Dudelange
    Fax:
    (+352) 51 61 21-299
    Montag, Dienstag und Freitag: 8.00-12.00 und 13.00-17.00; Mittwoch: 8.00-12.00 und 13.00-19.00; Donnerstag: 8.00-17.00
  • Echternach

    Adresse:
    2, place du Marché L-6460 Echternach Luxemburg
    Postfach 22 / L-6401 Echternach
    Fax:
    (+352) 72 92 22-51
    Montag–Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr; Freitag, 8.30–13.00 Uhr / Einwohnermeldeamt: am Montag bis 19.00 Uhr geöffnet
  • Ell

    Adresse:
    27, Haaptstrooss L-8530 Ell Luxemburg
    Postfach 9 / L-8501 Redange/Attert
    Fax:
    (+352) 26 62 38-55
    Montag, Mittwoch, Freitag, 8.15–11.45 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr
  • Erpeldange sur Sûre

    Adresse:
    21, porte des Ardennes L-9145 Erpeldange-sur-Sûre Luxemburg
    Postfach 39 / L-9001 Ettelbruck
    Fax:
    (+352) 81 97 08
    Montag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–18.00 Uhr / Dienstag, Donnerstag, Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
  • Esch sur Alzette

    Adresse:
    Place de l'Hôtel de Ville L-4002 Esch-sur-Alzette Luxemburg
    Postfach 145 / L-4002 Esch-sur-Alzette
    Fax:
    (+352) 54 35 14 667
    Montag–Freitag, 8.00–17.00 Uhr („Biergeramt“)
  • Esch-sur-Sûre

    Adresse:
    1, an der Gaass L-9150 Eschdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 83 91 12-25
    Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 18.30 Uhr / Freitag, 8.00–11.30 Uhr
  • Ettelbruck

    Adresse:
    Place de l'Hôtel de Ville L-9087 Ettelbruck Luxemburg
    Postfach 116 / L-9002 Ettelbruck
    Fax:
    (+352) 81 91 81-364
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 18.30 Uhr
  • Feulen

    Adresse:
    25, route de Bastogne L-9176 Niederfeulen Luxemburg
    Fax:
    (+352) 81 79 08
    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr (am Donnerstagmorgen und Freitagnachmittag geschlossen) / Montag 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag, 13.00–18.00 Uhr
  • Fischbach

    Adresse:
    1, rue de l'Eglise L-7430 Fischbach Luxemburg
    Fax:
    (+352) 32 70 84-50
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.00 Uhr
  • Flaxweiler

    Adresse:
    1, rue de Berg L-6926 Flaxweiler Luxemburg
    Fax:
    (+352) 77 08 33
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
  • Frisange

    Adresse:
    10, Munnerëferstrooss L-5701 Frisange Luxemburg
    Postfach 12 / L-5701 Aspelt
    Fax:
    (+352) 23 66 06 88
    Freitagnachmittag geschlossen
  • Garnich

    Adresse:
    15, rue de l'Ecole L-8353 Garnich Luxemburg
    Fax:
    (+352) 38 00 19 90
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Montag, 14.00–18.00 Uhr / Dienstag, Mittwoch, Freitag, 14.00–16.00 Uhr / Donnerstagnachmittag geschlossen.
  • Goesdorf

    Adresse:
    1, op der Driicht L-9653 Goesdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 89 91 73
    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Jeden 2. Dienstagabend von 16.30 Uhr-18.30 Uhr / Mittwochs geschlossen.
  • Grevenmacher

    Adresse:
    6, place du Marché L-6755 Grevenmacher Luxemburg
    Postfach 5 / L-6701 Grevenmacher
    Fax:
    (+352) 75 03 11-80
  • Grosbous-Wahl

    Adresse:
    1, rue de Bastogne L-9154 Grosbous Luxemburg
    Postfach 7 L-9006 Grosbous
    Fax:
    (+352) 83 86 55
  • Habscht

    Adresse:
    Place Denn L-8465 Eischen Luxemburg
    Fax:
    (+352) 39 01 33-209
    Gemeindeverwaltung Eischen: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr; Montag, Donnerstag, Freitag, 13.00–17.00 Uhr; Dienstag, 13.00–19.00 Uhr; Mittwochs geschlossen / Gemeindeverwaltung Hobscheid: Mittwoch, 10.00–12.00 Uhr / Gemeindeverwaltung Septfontaines: Mittwoch, 13.30–16.30 Uhr
  • Heffingen

    Adresse:
    2, am Duerf L-7651 Heffingen Luxemburg
    Fax:
    (+352) 87 97 54
  • Helperknapp

    Adresse:
    2, rue de Hollenfels L-7481 Tuntange Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 80 40-299
    Montag, 08.00 - 11.30 Uhr / Dienstag, 07.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr / Mittwoch, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (* * Jeden ersten Mittwoch im Monat bis 18.30 Uhr) / Donnerstag, 08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr (** Donnerstagnachmittag nur nach Vereinbarung) / Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr.
  • Hesperange

    Adresse:
    474, route de Thionville L-5886 Hesperange Luxemburg
    Postfach 10 / L-5801 Hesperange
    Fax:
    (+352) 36 00 06
    Montag–Freitag, 7.45–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet
  • Junglinster

    Adresse:
    12, rue de Bourglinster L-6112 Junglinster Luxemburg
    Postfach 14 / L-6101 Junglinster
    Fax:
    (+352) 78 83 19
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / donnerstags bis 19.00 Uhr geöffnet (außer am Vortag eines Feiertags)
  • Käerjeng

    Adresse:
    24, rue de l'Eau L-4920 Bascharage Luxemburg
    Postfach 50 / L-4901 Bascharage
    Fax:
    (+352) 50 05 52 399
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (oder nach Terminvereinbarung)
  • Kayl

    Adresse:
    4, rue de l'Hôtel de Ville L-3674 Kayl Luxemburg
    Postfach 56 / L-3601 Kayl
    Fax:
    (+352) 56 33 23
  • Kehlen

    Adresse:
    15, rue de Mamer L-8280 Kehlen Luxemburg
    Fax:
    (+352) 30 91 91-200
    Montag–Freitag, 7.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
  • Kiischpelt

    Adresse:
    7, op der Gare L-9776 Wilwerwiltz Luxemburg
    Fax:
    (+352) 92 06 15
    Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
  • Koerich

    Adresse:
    2, rue du Château L-8385 Koerich Luxemburg
    Fax:
    (+352) 39 73 62
  • Kopstal

    Adresse:
    28, rue de Saeul L-8189 Kopstal Luxemburg
    Fax:
    (+352) 30 04 15
    Montag bis Freitag: 7.30–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
  • Lac de la Haute-Sûre

    Adresse:
    7, Duerfstrooss L-9635 Bavigne Luxemburg
    Fax:
    (+352) 99 35 53
    Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Dienstag und Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / am Mittwoch geschlossen
  • Larochette

    Adresse:
    33, chemin J.A. Zinnen L-7626 Larochette Luxemburg
    Fax:
    (+352) 87 96 46
    Einwohnermeldeamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr; montags bis 19.00 Uhr geöffnet / Sekretariat und Standesamt: Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
  • Lenningen

    Adresse:
    3, rue de l'Église L-5414 Canach Luxemburg
    Fax:
    (+352) 35 97 36
    Einwohnermelde- und Standesamt: montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr; nach vorheriger Terminvereinbarung dienstags und donnerstags von 7.00 bis 8.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 18.00 Uhr
  • Leudelange

    Adresse:
    5, place des Martyrs L-3361 Leudelange Luxemburg
    Postfach 32 / L-3205 Leudelange
    Fax:
    (+352) 37 92 92 50
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Donnerstag bis 18.30 Uhr
  • Lintgen

    Adresse:
    2, rue de Diekirch L-7440 Lintgen Luxemburg
    Fax:
    (+352) 32 03 59-35
    Montag–Freitag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr / Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Lorentzweiler

    Adresse:
    87, route de Luxembourg L-7373 Lorentzweiler Luxemburg
    Postfach 7 / L-7507 Lorentzweiler
    Fax:
    (+352) 33 32 88
  • Luxembourg

    Adresse:
    42, place Guillaume II Luxembourg Luxemburg
    L-2090 Luxembourg
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
  • Mamer

    Adresse:
    1, place de l'Indépendance L-8252 Mamer Luxemburg
    Postfach 50 / L-8201 Mamer
    Fax:
    (+352) 31 00 31-72
    Mittwochs von 16.30 bis 19.00 Uhr: nur nach Terminvereinbarung (https://rendezvous.mamer.lu)
  • Manternach

    Adresse:
    3, Kirchewee L-6850 Manternach Luxemburg
    Fax:
    (+352) 71 08 16
  • Mersch

    Adresse:
    Place St. Michel L-7556 Mersch Luxemburg
    Postfach 93 / L-7501 Mersch
    Fax:
    (+352) 32 80 13
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / am Mittwoch bis 19.00 Uhr
  • Mertert

    Adresse:
    1-3, Grand-Rue L-6630 Wasserbillig Luxemburg
    Postfach 4 / L-6601 Wasserbillig
    Fax:
    (+352) 74 85 97
    Montag–Freitag, 7.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
  • Mertzig

    Adresse:
    22, rue Principale L-9168 Mertzig Luxemburg
  • Mondercange

    Adresse:
    Rue Arthur Thinnes L-3901 Mondercange Luxemburg
    Postfach 50 / L-3901 Mondercange
    Fax:
    (+352) 57 21 66
    Montag–Freitag, 7.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Mondorf-les-Bains

    Adresse:
    1, place des Villes Jumelées L-5627 Mondorf-les-Bains Luxemburg
    Postfach 55 / L-5601 Mondorf-les-Bains
    Fax:
    (+352) 23 60 55-29
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / bis 18.30 Uhr jeden 1. Mittwoch im Monat / Freitag, 7.00–15.00 Uhr
  • Niederanven

    Adresse:
    18, rue d'Ernster L-6977 Oberanven Luxemburg
    Postfach 21 / L-6905 Niederanven
    Fax:
    (+352) 34 11 34 47
    Montag–Donnerstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.30 Uhr / Montag bis 19.00 Uhr / Freitag, 8.00–14.00 Uhr
  • Nommern

    Adresse:
    31, rue Principale L-7465 Nommern Luxemburg
    Fax:
    (+352) 83 73 18-299
  • Parc Hosingen

    Adresse:
    11, Op der Héi L-9809 Hosingen Luxemburg
    Postfach 12 / L-9801 Hosingen
    Fax:
    (+352) 92 93 19
    Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 14.00–16.45 Uhr / mittwochs bis 18.30 Uhr geöffnet
  • Petange

    Adresse:
    Place J.F. Kennedy L-4760 Pétange Luxemburg
    Postfach 23 / L-4701 Pétange
    Fax:
    (+352) 50 12 51-2000
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr)
  • Preizerdaul

    Adresse:
    3, rue de l'Eglise L-8606 Bettborn Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 62 99 99
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Montag und Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
  • Putscheid

    Adresse:
    7, Veinerstrooss L-9462 Putscheid Luxemburg
    Fax:
    (+352) 90 80 24
    Dienstag und Donnerstag nur nach Terminvereinbarung
  • Rambrouch

    Adresse:
    19, rue Principale L-8805 Rambrouch Luxemburg
    Fax:
    (+352) 23 64 06 57
  • Reckange-sur-Mess

    Adresse:
    83, rue Jean-Pierre Hilger L-4980 Reckange-sur-Mess Luxemburg
    Fax:
    (+352) 37 92 20
    Montag–Mittwoch, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Donnerstag, 7.00–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr
  • Redange/Attert

    Adresse:
    38, Grand-Rue L-8510 Redange/Attert Luxemburg
    Postfach 8 / L-8501 Redange/Attert
    Fax:
    (+352) 23 62 04 28
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr / Mittwoch, 14.00–18.00 Uhr
  • Reisdorf

    Adresse:
    2, place de l'Eglise L-9391 Reisdorf Luxemburg
    Fax:
    (+352) 86 92 30
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr (am Mittwoch geschlossen) / am Donnerstag bis 19.00 Uhr
  • Remich

    Adresse:
    Place de la Résistance L-5501 Remich Luxemburg
    Postfach 9 / L-5501 Remich
    Fax:
    (+352) 23 69 2-227
    Montag–Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / jeden 1. Mittwoch im Monat bis 19.00 Uhr / Freitag, 7.00-13.00 Uhr
  • Roeser

    Adresse:
    40, Grand-Rue L-3394 Roeser Luxemburg
    Fax:
    (+352) 36 92 32 219
  • Rosport-Mompach

    Adresse:
    9, rue Henri Tudor L-6582 Rosport Luxemburg
    Fax:
    (+352) 73 04 26
    Montag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–19.00 Uhr / Dienstag, 14.00–16.30 Uhr / Mittwoch, Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr / Freitag, 7.30–14.00 Uhr
  • Rumelange

    Adresse:
    2, place G.-D. Charlotte L-3710 Rumelange Luxemburg
    Fax:
    (+352) 56 57 04
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr
  • Saeul

    Adresse:
    8, rue Principale L-7470 Saeul Luxemburg
    Postfach 11 / L-7506 Saeul
    Fax:
    (+352) 23 63 94 29
    Dienstag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr / Donnerstag, 8.30–11.30 Uhr und 14.00–18.30 Uhr
  • Sandweiler

    Adresse:
    18, rue Principale L-5240 Sandweiler Luxemburg
    Postfach 11 / L-5201 Sandweiler
    Fax:
    (+352) 35 79 66
    Gemeinde: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.45 / Einwohnermeldeamt, Standesamt und Dienststelle für Unterrichtswesen: Montag–Freitag, 8.15–11.45 Uhr und 13.15–16.00 Uhr
  • Sanem

    Adresse:
    60, rue de la Poste L-4477 Belvaux Luxemburg
    Postfach 74 / L-4401 Belvaux
    Fax:
    (+352) 59 30 75 67
    Montag, Donnerstag, Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Dienstag, 7.15–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
  • Schengen

    Adresse:
    75, Wäistrooss L-5440 Remerschen Luxemburg
    Postfach 10 / L-5506 Remerschen
    Fax:
    (+352) 23 66 48 25
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Donnerstag ab 8.00 und jeweils am 1. Mittwoch des Monates bis 18.00 Uhr
  • Schieren

    Adresse:
    90, route de Luxembourg L-9125 Schieren Luxemburg
    Fax:
    (+352) 81 67 87
    Montag–Mittwoch, 7.30–11.30 Uhr und 13.30-16.30 Uhr / Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr / Freitag, 7.30-11.30 Uhr
  • Schifflange

    Adresse:
    Rue Aloyse Kayser L-3852 Schifflange Luxemburg
    Postfach 11, Avenue de la Libération / L-3801 Schifflange
    Fax:
    (+352) 45 42 02
    Montag–Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 14.00–17.00 Uhr
  • Schuttrange

    Adresse:
    2, place de l'Eglise L-5367 Schuttrange Luxemburg
    Fax:
    (+352) 35 01 13-259
    Montag, 8.00–14.00 Uhr / Dienstag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–18.30 Uhr / Mittwoch–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
  • Stadtbredimus

    Adresse:
    17, Dicksstrooss L-5451 Stadtbredimus Luxemburg
    Fax:
    (+352) 23 69 95-21
  • Steinfort

    Adresse:
    4, Square Patton L-8443 Steinfort Luxemburg
    Postfach 42 / L-8401 Steinfort
    Fax:
    (+352) 39 00 15
    Montag–Freitag, 9.00–11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr
  • Steinsel

    Adresse:
    9, rue Paul Eyschen L-7317 Steinsel Luxemburg
    Fax:
    (+352) 33 21 39-39
  • Strassen

    Adresse:
    1, place G. D. Charlotte L-8041 Strassen Luxemburg
    Postfach 22 / L-8001 Strassen
    Fax:
    (+352) 31 02 62-111
    Montag–Freitag, 8.00–11.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Mittwoch bis 18.00 Uhr
  • Tandel

    Adresse:
    6, Haaptstrooss L-9350 Bastendorf Luxemburg
    Postfach 141 / L-9202 Diekirch
    Fax:
    (+352) 80 38 03 20
  • Troisvierges

    Adresse:
    9-11, Grand-Rue L-9905 Troisvierges Luxemburg
    Postfach 9 / L-9901 Troisvierges
    Fax:
    (+352) 99 82 38
  • Useldange

    Adresse:
    2, rue de l'Eglise L-8706 Useldange Luxemburg
    Fax:
    (+352) 23 63 82 27
  • Vallée de l'Ernz

    Adresse:
    18, rue de Larochette L-7661 Medernach Luxemburg
    Fax:
    (+352) 87 96 65
  • Vianden

    Adresse:
    Place Vic. Abens L-9401 Vianden Luxemburg
    Postfach 10 / L-9401 Vianden
    Fax:
    (+352) 83 48 26
  • Vichten

    Adresse:
    1, rue de l'Eglise L-9188 Vichten Luxemburg
    Fax:
    (+352) 88 92 10
    Montag und Freitag, 8.00–11.30 Uhr / Donnerstag, 14.00–19.00 Uhr
  • Waldbillig

    Adresse:
    1, rue André Hentges L-7680 Waldbillig Luxemburg
    Fax:
    (+352) 83 77 89
    Montag–Freitag, 7.30–12.00 Uhr / Dienstag, 13.30–17.00 Uhr / Donnerstag, 13.30–19.00 Uhr
  • Walferdange

    Adresse:
    Place de la mairie L-7201 Walferdange Luxemburg
    Postfach 1 / L-7201 Walferdange
    Fax:
    (+352) 33 30 60
  • Weiler-la-Tour

    Adresse:
    7, rue du Schlammestee L-5770 Weiler-la-Tour Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 61 71-200
  • Weiswampach

    Adresse:
    Om Leempuddel L-9991 Weiswampach Luxemburg
    Fax:
    (+352) 97 80 78
  • Wiltz

    Adresse:
    8-10, Grand-Rue L-9530 Wiltz Luxemburg
    Postfach 60 / L-9501 Wiltz
    Fax:
    (+352) 95 99 39-45
    Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.30–16.30 Uhr / Mittwoch bis 19.00 Uhr
  • Wincrange

    Adresse:
    Maison n°85 L-9780 Wincrange Luxemburg
    Fax:
    (+352) 99 46 96-222
  • Winseler

    Adresse:
    27, Duerfstrooss L-9696 Winseler Luxemburg
    Fax:
    (+352) 95 77 73
    Dienstag, Mittwoch, Freitag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr
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