Beantragung eines Kennzeichens

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug muss mit Nummernschildern ausgestattet sein, um in Luxemburg auf den öffentlichen Verkehrswegen geführt zu werden. Um diese Nummernschilder zu erhalten, muss zuerst ein amtliches Kennzeichen beantragt werden.

Zielgruppe: alle Personen oder Unternehmen, die ein Fahrzeug zulassen möchten.

Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug muss mit einem Nummernschildern ausgestattet sein, um auf den öffentlichen Verkehrswegen geführt zu werden.

Das luxemburgische System sieht 2 Arten von Kennzeichen vor:

  • die Kennzeichen des laufenden Nummernkreises, die dem Inhaber für einen Zeitraum von einem Jahr nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs zugeteilt bleiben;
  • die Wunschkennzeichen, die dem Inhaber für einen Zeitraum von einem Jahr nach der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs zugeteilt bleiben.

Es ist untersagt, das bereits auf den Namen einer Person eingetragene amtliche Kennzeichen zu ändern, es sei denn, die Nummernschilder wurden gestohlen.

Zielgruppe

Alle Personen oder Unternehmen, die ein Fahrzeug auf ihren Namen zulassen möchten.

Alle Dienstleister aus der Automobilbranche, das heißt:

  • Unternehmen, die mit Straßenfahrzeugen handeln;
  • Fahrzeugvermietungen;
  • Kfz-Zulassungsdienste;
  • Transportunternehmen.

Betroffene Fahrzeuge

Sie müssen ein Kennzeichen beantragen, wenn Sie ein Fahrzeug aus einer der folgenden Kategorien anmelden möchten:

  • Pkw;
  • Lieferwagen;
  • dreirädrige Fahrzeuge;
  • vierrädrige Fahrzeuge;
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge;
  • Anhänger;
  • Campingwagen;
  • Wohnwagen;
  • Maschinen;
  • Stadt- und Reisebusse;
  • Lkw;
  • Lastzüge mit Anhänger oder Sattelauflieger;
  • Wohnmobile;
  • Kleinkrafträder.

Voraussetzungen

Zulassungspflicht

In folgenden Fällen müssen Sie zunächst ein neues Kennzeichen beantragen, bevor das Fahrzeug zugelassen wird:

  • Zulassung eines Neufahrzeugs;
  • Kauf/Zulassung eines in einem anderen Land zugelassenen Fahrzeugs;
  • Kauf eines bereits in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugs mit einem Wunschkennzeichen, das dem ehemaligen Eigentümer zugeteilt ist;
  • Kauf eines mit einem alten Kennzeichen (2 Buchstaben und 3 Ziffern bzw. 1 Buchstabe und 4 Ziffern) zugelassenen Fahrzeugs;
  • Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeugs.

Kosten

Für die Zulassung eines Fahrzeugs wird die Zahlung einer Gebührenmarke von 50 Euro an den Staat fällig.

Die Benutzung eines Wunschkennzeichens an einem anderen Fahrzeug durch denselben Inhaber unterliegt der Zahlung einer Gebührenmarke von 24 Euro zugunsten des Staates.

Die Reservierung eines amtlichen Kennzeichens aus dem laufenden Nummernkreis ist kostenlos.

Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens wird die Zahlung einer Gebührenmarke von 200 Euro fällig.

Für jede Reservierung eines Wunschkennzeichens vor dem 1. November 2023 muss die in Form einer Gebührenmarke fällige Reservierungsgebühr von 200 Euro bei der Zulassung des Fahrzeugs gezahlt werden.

Bei Diebstahl eines Nummernschildes ist die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung wegen Änderung des Kennzeichens kostenlos. In diesem Fall müssen Sie eine Diebstahlanzeige vorlegen. Allerdings müssen Sie die Kosten für den Kauf neuer Nummernschilder einplanen.

Vorgehensweise und Details

Beantragung eines Kennzeichens durch einen Dienstleister aus der Automobilbranche

Die Reservierung eines amtlichen Kennzeichens aus dem laufenden Nummernkreis durch einen Dienstleister aus der Automobilbranche muss über den Online-Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“) oder die App MyGuichet.lu vorgenommen werden.

Die Reservierung eines Wunschkennzeichens müssen Sie anhand des Online-Vorgangs ohne LuxTrust-Authentifizierung (siehe „Online-Dienste und Formulare“) vornehmen.

Der Antrag muss mit den Daten der Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen wird, ergänzt werden.

Beantragung eines Kennzeichens durch eine andere Person oder ein anderes Unternehmen

Kennzeichen des laufenden Nummernkreises

Sie müssen Ihr Kennzeichen des laufenden Nummernkreises folgendermaßen beantragen:

Ihnen wird das 1. verfügbare Kennzeichen des laufenden Nummernkreises zugeordnet.

Die Kennzeichen des laufenden Nummernkreises setzen sich wie folgt zusammen:

  • für Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: 2 Buchstaben und 2 Ziffern;
  • für alle anderen Fahrzeugkategorien: 2 Buchstaben und 4 Ziffern.

Wunschkennzeichen

Es gibt 4 verschiedene Nummernkreise für Wunschkennzeichen:

  • für Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: 2 Buchstaben und 2 Ziffern;
  • für alle anderen Fahrzeugkategorien:
    • 5-stellige Zahlen; oder
    • 2 Buchstaben und 4 Ziffern; oder
    • 4-stellige Zahlen.

Sie müssen Ihre Reservierung eines Wunschkennzeichens vornehmen über:

  • den Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“); oder
  • die App MyGuichet.lu.

Benutzung eines Wunschkennzeichens an einem anderen Fahrzeug

Ein Wunschkennzeichen, das sich an einem auf Ihren Namen zugelassenen Fahrzeug befindet, kann automatisch behalten und auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden, dies unter der Bedingung, dass das erste Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird.

Nach dieser Außerbetriebsetzung bleibt das Kennzeichen während 12 Monaten auf Ihren Namen reserviert. Nach diesem Zeitraum ist das Kennzeichen Ihnen nicht mehr zugeteilt und wird anderen Antragstellern zur Verfügung gestellt, wenn keine Zulassung erfolgt ist.

Nummernschilder für Oldtimer und sonstige Nummernschildformate

Das Aussehen der Nummernschilder (Französisch, Pdf, 153 KB) kann je nach Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs unterschiedlich ausfallen.

Falls es technisch unmöglich ist, ein Nummernschild im europäischen Format an einem Fahrzeug anzubringen, können Sie ein Nummernschild in einem anderen Format verwenden. In einem solchen Fall ist es empfehlenswert, per E-Mail einen Antrag mit einem Foto bei der SNCA einzureichen, um sich über die Sonderbedingungen zu erkundigen.

Herstellung der Nummernschilder

Nach der Reservierung eines Kennzeichens wird Ihnen die ministerielle Genehmigung bezüglich der Zuteilung eines Kennzeichens per Post zugestellt.

Nach der Zuteilung des Kennzeichens müssen Sie sich an einen in Luxemburg zugelassenen Nummernschildhersteller wenden, um das Schild herstellen zu lassen.

Ist ein Nummernschild beschädigt oder abgenutzt, sollte es ersetzt werden.

Übertragung eines Wunschkennzeichens

Die Übertragung eines Wunschkennzeichens an eine andere Person ist nicht gestattet.

Im Falle des Todes des Inhabers eines Wunschkennzeichens ist der Erbe der verstorbenen Person (Verwandter oder Verschwägerter ersten Grades) berechtigt, das Wunschkennzeichen an dem geerbten Fahrzeug zu behalten, wenn dieses auf seinen Namen zugelassen wird.

Diebstahl von Nummernschildern

Wurden ein oder mehrere Nummernschilder gestohlen, müssen Sie als Inhaber, Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs den Diebstahl bei der Polizei anzeigen, woraufhin diese eine Diebstahlanzeige oder ein Protokoll der Anzeige verfasst.

Anschließend müssen Sie schnellstmöglich ein neues Kennzeichen als Ersatz für das alte beantragen.

Für das Führen eines Fahrzeugs ohne Kennzeichen kann ein Bußgeld verhängt werden.

Zur Änderung der Nummer auf der Bescheinigung müssen Sie folgende Unterlagen an die Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr (SNCA) senden oder dort hinterlegen:

  • das ausgefüllte und unterzeichnete Formular „demande en obtention d’un certificat d’immatriculation“ (siehe „Online-Dienste und Formulare“);
  • eine von einer in Luxemburg zugelassenen Versicherungsgesellschaft ausgestellte gültige Versicherungsbescheinigung mit dem neuen Kennzeichen;
  • die von der Polizei erstellte Diebstahlanzeige;
  • die ehemalige Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 (grau und gelb);
  • die gültige Prüfbescheinigung (falls vorhanden);
  • eine Kopie eines Identitätsnachweises des Inhabers, des Eigentümers oder des Halters des Fahrzeugs.

Die Person, die die Zulassungsunterlagen bei der SNCA einreicht, muss dazu ihren Personalausweis mitbringen. Werden die Unterlagen durch eine Drittperson eingereicht, muss diese eine Vollmacht vorlegen (siehe „Online-Dienste und Formulare“). In diesem Fall sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass auf allen Unterlagen der Name des Inhabers, des Eigentümers oder des Halters und nicht der Name des Bevollmächtigten angegeben ist.

Das alte Kennzeichen wird während 10 Jahren ab dem mutmaßlichen Datum des Diebstahls nicht mehr zugeteilt, bleibt jedoch dem Eigentümer oder Halter des betroffenen Fahrzeugs vorbehalten.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen

  • Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr Zuteilung der Kraftfahrzeugkennzeichen

    Adresse:
    11, route de Luxembourg L-5230 Sandweiler Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

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