Eine gebührenpflichtige Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid infolge einer automatischen Radarmessung bezahlen oder anfechten
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Zusammenfassung:
Bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (Code de la route) kann Ihnen infolge einer automatischen Radarmessung eine gebührenpflichtige Verwarnung oder ein Bußgeldbescheid zugestellt werden. Sie können online eine gebührenpflichtige Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid bezahlen oder anfechten sowie zu dem Bußgeldbescheid Stellung nehmen.
In Luxemburg wird der Verkehr durch die Straßenverkehrsordnung (Code de la route) geregelt.
Jeder, der gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, kann nach einer automatischen Radarmessung für jegliche Geschwindigkeitsüberschreitung Folgendes erhalten:
- entweder eine gebührenpflichtige Verwarnung (avertissement taxé);
- oder einen Bußgeldbescheid (procès-verbal).
Verwarnungs- und Bußgeldbescheide können zu einem Punkteabzug beim Führerschein führen.
Sie können online eine gebührenpflichtige Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid bezahlen oder anfechten sowie zu dem Bußgeldbescheid Stellung nehmen.
Betroffene Personen
Jeder Halter, Eigentümer oder Fahrer eines Fahrzeugs, der gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.
Sie können dann:
- entweder zugeben, den besagten Verstoß begangen zu haben;
- oder eine dritte Person als den Fahrer benennen, der den Verstoß begangen hat;
- oder Einspruch gegen den Verstoß einlegen.
Fristen
Sie müssen den geschuldeten Betrag innerhalb von 45 Tagen ab dem Datum des Schreibens begleichen.
Für Nichtansässige dauert diese Frist einen Monat länger.
Vorgehensweise und Details
Verwarnungsgeldbescheid
Der Verwarnungsgeldbescheid wird in Form eines einfachen Briefs zugestellt und enthält unter anderem Informationen über:
- die Art der Ordnungswidrigkeit;
- die Geschwindigkeitsbegrenzung am Ort der Feststellung;
- die gemessene Geschwindigkeit;
- die berücksichtigte Geschwindigkeit;
- Ort, Datum und Uhrzeit der Feststellung;
- die Kennnummer des verwendeten Messgeräts;
- das Kennzeichen des betreffenden Fahrzeugs;
- die Nummer des Führerscheins des Fahrzeughalters;
- den zu zahlenden Betrag: je nach Schwere der festgestellten Ordnungswidrigkeit zwischen 49 und 145 Euro;
- gegebenenfalls die Anzahl der Punkte, die vom Führerschein abgezogen werden sollen.
Ergeht ein Bußgeldbescheid wird die verantwortliche Person aufgefordert, zum Zwecke der Anhörung Stellung zu beziehen.
Diese Stellungnahme kann auch online über MyGuichet.lu abgegeben werden.
Einsicht in das Blitzerfoto
Das Foto wird nicht per Post versandt.
Wenn Sie einen Verwarnungsgeldbescheid infolge einer automatischen Radarmessung erhalten, können Sie einen Termin in der Bearbeitungszentrale der Zentraleinheit der Verkehrspolizei (Unité centrale de la police de la route - UCPR) in Bertrange vereinbaren, um Ihr Foto einzusehen.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr eigenes Foto einzusehen, können Sie einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Die übrigen Fahrzeuginsassen und alle anderen Fahrzeuge auf dem Bild werden unkenntlich gemacht.
Bezahlung einer gebührenpflichtigen Verwarnung infolge einer automatischen Radarmessung
Wenn Sie zugeben, die besagte Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, müssen Sie das Verwarnungsgeld innerhalb der gesetzten Frist begleichen:
- per Banküberweisung auf das Konto der Großherzoglichen Polizei: IBAN LU51 0019 6055 8045 8000 (BIC: BCEELULL); oder
- in einer Polizeidienststelle (in bar oder eventuell per Kreditkarte).
Bei einer Banküberweisung müssen Sie die Referenznummer der gebührenpflichtigen Verwarnung und das Kennzeichen des Fahrzeugs angeben.
Schecks und Lastschrift-Formulare von einer ausländischen Bank, die per Post geschickt werden, werden nicht akzeptiert.
Sie können Ihre gebührenpflichtige Verwarnung auch online oder per Payconiq bezahlen.
Zustellung des zweiten Bescheids
Erfolgt innerhalb der 45-tägigen Frist keine Zahlung oder Anfechtung, erhält der Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs ein Einschreiben mit näheren Angaben zu den Folgen einer Nichtzahlung innerhalb einer weiteren 45-tägigen Frist:
- ab dem Datum, an dem die betreffende Person das Einschreiben entgegengenommen hat; oder
- ansonsten ab dem Tag der Vorlage des Einschreibens; oder
- ab dem Tag der Hinterlegung des Benachrichtigungsscheins durch den Briefträger.
Anfechtung einer gebührenpflichtigen Verwarnung infolge einer automatischen Radarmessung
Anfechtungsgrund
Der Empfänger der gebührenpflichtigen Verwarnung kann bestreiten, der Zuwiderhandelnde zu sein, wenn:
- das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit von einer anderen Person gefahren wurde;
- das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit einer anderen Person überlassen wurde;
- das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit zerstört war;
- das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit an eine andere Person vermietet worden war;
- sich das Fahrzeug wegen eines Diebstahls oder einer betrügerischen Aneignung zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit nicht in seiner Obhut befand;
- die Anfechtung anderweitig begründet werden kann.
Falsche Angaben werden mit einer Geldstrafe zwischen 251 und 10.000 Euro geahndet.
Anfechtungsfrist
Einspruch einlegen können Sie innerhalb von 45 Tagen:
- ab dem Datum des Schreibens; oder
- ab dem Tag, an dem Sie das Einschreiben entgegengenommen haben; oder
- ansonsten ab dem Tag, an dem Ihnen das Einschreiben vorgelegt wurde; oder
- ab dem Tag der Hinterlegung des Benachrichtigungsscheins durch den Briefträger.
Für Nichtansässige dauert diese Frist einen Monat länger.
Anfechtungsverfahren
Sie müssen das Einspruchsformular (das der gebührenpflichtigen Warnung beigefügt ist) ausfüllen, unterschreiben und an die Adresse senden, die auf der gebührenpflichtigen Warnung angegeben ist.
Je nach Art der Anfechtung müssen Sie die folgenden Belege beifügen:
- die Anzeige im Falle eines Fahrzeugdiebstahls;
- eine Kopie des Verwertungsnachweises (Nachweis über die Verschrottung des Fahrzeugs);
- eine Kopie des Vertrags über die Abtretung oder Vermietung des Fahrzeugs;
- einen Nachweis über die Transaktion in der Kartei der Straßenfahrzeuge sowie einen Nachweis über die Eigentümer und Halter des Fahrzeugs;
- eine datierte und unterschriebene schriftliche Bescheinigung mit Angabe der Namen, Vornamen, des Geburtsdatums, Geschlechts und der Anschrift der Person, von der Sie sagen, dass sie zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit das Fahrzeug gefahren hat.
Sie können Ihren Einspruch auch online über MyGuichet.lu einlegen.
Pauschales Bußgeld
Bei ausbleibender Zahlung nach Erhalt der Mahnung wird die gebührenpflichtige Verwarnung, die Sie für eine Ordnungswidrigkeit erhalten haben, die:
- einen Punktabzug mit sich bringt, durch einen Bußgeldbescheid ersetzt. Sie können entscheiden, ob Sie zu diesem Bußgeldbescheid und dem Ihnen vorgeworfenen Verstoß Stellung nehmen wollen oder nicht. Dieser Bußgeldbescheid sowie Ihre eventuelle Stellungnahme werden an den Staatsanwalt weitergeleitet, der über das weitere Vorgehen entscheidet;
- keinen Punkteabzug mit sich bringt, durch die Zahlung eines pauschalen Bußgeldes ersetzt. Dieses entspricht dem doppelten Betrag der gebührenpflichtigen Verwarnung.
Der Beschluss des Staatsanwalts über die Verhängung eines pauschalen Bußgeldes ist ein vollstreckbarer Titel.
Sie werden per Einschreiben über die Entscheidung im Zusammenhang mit dem pauschalen Bußgeld und Ihr Recht auf Einspruch informiert.
Das Bußgeld muss binnen 30 Tagen gezahlt werden, gerechnet:
- ab dem Tag, an dem Sie das Einschreiben entgegengenommen haben; oder
- ansonsten ab dem Tag, an dem Ihnen das Einschreiben vorgelegt wurde; oder
- ab dem Tag der Hinterlegung des Benachrichtigungsscheins durch den Briefträger.
Bei Nichtzahlung wird das Bußgeld von der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) beigetrieben, und zwar:
- durch Zahlungsaufforderung an den Drittschuldner, die es der AED ermöglicht, den geschuldeten Betrag bei Finanzinstituten, Notaren, staatlichen Behörden, Ministerien oder anderen Stellen einzutreiben; oder
- durch eine Pfändung von Eigentum und Einkommen.
Die Strafverfolgung wird bei Eingang der Zahlung eingestellt.
Anfechtung des pauschalen Bußgeldes
Der Beschluss über die Verhängung eines Bußgeldes gilt als nichtig, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen einen begründeten Einspruch einlegen, dem folgende Dokumente beiliegen:
- Mitteilung über den Beschluss über die Verhängung des pauschalen Bußgeldes; oder
- begründete schriftliche Stellungnahme; und
- Nachweis über die Zahlung des pauschalen Bußgeldes an die Polizei auf das in der Mitteilung angegebene Konto.
Der Staatsanwalt kann auf die Strafverfolgung verzichten oder Sie vor das Polizeigericht (tribunal de police) laden. Im Falle einer Verurteilung darf die Höhe der verhängten Geldstrafe nicht unter dem Betrag des pauschalen Bußgeldes liegen. Bei einer Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch erhalten Sie die eventuell gezahlte Kaution zurück.
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Meine Daten
Zuständige Kontaktstellen
-
Großherzogliche Polizei – Generaldirektion Zentraleinheit der Verkehrspolizei (CSA)
- Adresse:
- 12e, rue Guillaume J. Kroll L-1882 Luxembourg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 244 17 52 52
- E-Mail:
- upr.csa@police.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 11.30 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 11.30 Uhr
Nachmittags nur mit Termin.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Questions relatives aux contraventions (Réclamations, Règlement, arrêt, stationnement et parcage.)
sur le site de la Police Lëtzebuerg
-
Le système de contrôle et de sanction automatisés (radars)
sur le site de la Police Lëtzebuerg
Rechtsgrundlagen
- Code de la route
-
Annexe 2 du Règlement grand-ducal du 2 août 2017
relatif aux avertissements taxés, aux consignations pour contrevenants non résidents ainsi qu’aux mesures d’exécution de la législation en matière de mise en fourrière des véhicules et en matière de permis à points
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