Großraum- und Schwertransporte
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Um bestimmte Sondertransporte durchzuführen, benötigen Sie eine Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte. Zudem müssen Sie bei nicht zur Güterbeförderung bestimmten Fahrzeugen einen Antrag stellen:
- für ihre Inbetriebnahme auf öffentlichen Verkehrswegen; oder
- für ihre Sondergenehmigung für den Straßenverkehr.
Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten stellt die Sondergenehmigungen aus.
Betroffene Personen
- Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte
- Sondergenehmigung für den Straßenverkehr
Als Güterkraftverkehrsunternehmer benötigen Sie eine Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte, wenn Sie planen, über die Straße eine Ladung zu befördern:
- die nicht maß- oder gewichtsgerecht in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben für ein zur Güterbeförderung bestimmtes Straßenfahrzeug ist; und
- die unteilbar ist, das heißt, dass sie nicht in mehrere Teile zerlegt werden kann, ohne dass dem Unternehmer Kosten oder Schäden entstehen.
Sie benötigen ebenfalls eine Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte für die Inbetriebnahme eines „Sonderfahrzeugs“ auf öffentlichen Verkehrswegen. Unter „Sonderfahrzeug“ ist ein beladenes oder nicht beladenes zur Güterbeförderung bestimmtes Straßenfahrzeug zu verstehen, das aufgrund seiner Bauweise nicht maß- oder gewichtsgerecht in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben ist.
Als Güterkraftverkehrsunternehmer benötigen Sie eine Sondergenehmigung für den Straßenverkehr, wenn Sie planen, ein nicht zur Güterbeförderung bestimmtes Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrswegen in Betrieb zu nehmen. Darunter ist eine mobile oder selbstfahrende Maschine zu verstehen, die aufgrund ihrer Bauweise oder des montierten Anbaugeräts nicht maß- oder gewichtsgerecht in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben ist.
Kosten
Die Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte und die Sondergenehmigung für den Straßenverkehr werden kostenlos ausgestellt.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
- Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte
- Sondergenehmigung für den Straßenverkehr
Sie können eine Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte beantragen:
- online über MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“);
- per E-Mail an autorisations@tr.etat.lu.
Über MyGuichet.lu eingereichte Anträge werden vorrangig bearbeitet.
Sie können Ihren Online-Antrag mit oder ohne Authentifizierung stellen. Für den Antrag mit Authentifizierung wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.
Um eine Sondergenehmigung für den Straßenverkehr zu erhalten, müssen Sie das entsprechende Antragsformular (siehe „Online-Dienste und Formulare“) datiert und unterzeichnet mit allen Belegen per E-Mail an autorisations@tr.etat.lu schicken.
Anzugebende Informationen
- Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte
- Sondergenehmigung für den Straßenverkehr
In Ihrem Antrag müssen Sie Folgendes angeben:
- Namen und Vornamen oder Firma des Inhabers der Genehmigung;
- Anschrift des Inhabers der Genehmigung;
- Anschrift des Empfängers der Genehmigung;
- Angaben zu den Zug- oder Einzelfahrzeugen;
- Angaben zu den Anhängefahrzeugen;
- genaue Länge des Einzelfahrzeugs oder Lastzugs;
- Art der Ladung;
- Fahrtwegbeschreibung (außer Kategorie 1 und Kategorie 2 Baufahrzeug-Ausnahme);
- zusätzliche Informationen zu dem bzw. den auszuführenden Transporten.
Wenn es einfacher ist, können Sie in einem Dokument, das Sie am Ende des Vorgangs beifügen, Folgendes angeben:
- Achslasten; und
- Fahrtwegbeschreibung.
In Ihrem Antrag müssen Sie Folgendes angeben:
- Namen und Vornamen oder Firma des Inhabers der Genehmigung;
- Anschrift des Inhabers der Genehmigung;
- Anschrift des Empfängers der Genehmigung;
- Merkmale des bzw. der Straßenfahrzeuge;
- Abmessungen und Gewicht des Fahrzeugs;
- Fahrtwegbeschreibung (außer Kategorie 1);
- voraussichtliches Datum des Transports.
Belege
- Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte
- Sondergenehmigung für den Straßenverkehr
Sie müssen dem Antrag auf Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte folgende Dokumente im PDF-Format beifügen:
- Vollmacht des Inhabers der Genehmigung (wenn Sie nicht der Inhaber der Genehmigung sind);
- Zulassungsbescheinigung des bzw. der Straßenfahrzeuge;
- Konformitätsbescheinigung des bzw. der Straßenfahrzeuge;
- Nachweis für die Unteilbarkeit des Frachtguts (Bestellschein, technisches Datenblatt usw.);
- Liste(n) mit den Kennzeichen, wenn der Transport mit mehreren Straßenfahrzeugen erfolgt und die Abmessungen und Gewichte im Vergleich zum Antrag unverändert bleiben (siehe „Download“);
- bei einem Transport oder einer Inbetriebnahme eines Fahrzeugs im Rahmen einer Genehmigung der Kategorie 3: eine technische Zeichnung, aus der die Achslastverteilung der Gesamtmasse hervorgeht.
Anmerkungen:
- Bei Großraum- und Schwertransporten, deren Gesamtmasse 44 Tonnen überschreitet oder die in Kategorie 3 eingestuft sind, ist die zulässige Höchstzahl der Lkw oder Sattelzugmaschinen auf der Liste auf 10 begrenzt.
- Das Gleiche gilt für Großraum- und Schwertransporte mit Fünfachsern mit einer zulässigen Gesamtmasse von 50 Tonnen, bei denen die Gesamtmasse mehr als 50 Tonnen beträgt.
- Bei Transporten, die 44 Tonnen überschreiten, ist die Einreichung der Zulassungsbescheinigungen und der Konformitätsbescheinigungen obligatorisch.
Sie müssen dem Antrag auf Sondergenehmigung für den Straßenverkehr für nicht zur Güterbeförderung bestimmte Fahrzeuge folgende Dokumente im PDF-Format beifügen:
- Vollmacht des Inhabers der Genehmigung (wenn Sie nicht der Inhaber der Genehmigung sind);
- Zulassungsbescheinigung des bzw. der Straßenfahrzeuge;
- Konformitätsbescheinigung des bzw. der Straßenfahrzeuge oder jedes sonstige technische Dokument;
- Liste(n) mit den Kennzeichen, wenn der Transport mit mehreren Fahrzeugen oder selbstfahrenden Maschinen erfolgt und die Abmessungen und Gewichte unverändert bleiben (siehe „Download“).
Bearbeitung des Antrags
Nach Eingang des Antrags prüft die Abteilung für Sondergenehmigungen des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten den Antrag und die Belege und erteilt die beantragte Sondergenehmigung, sofern:
- alle von Ihnen angegebenen Informationen richtig sind; und
- sämtliche Bedingungen erfüllt sind.
Sie können die Genehmigung in PDF-Form in Ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu herunterladen.
Sie können auch beantragen, die Genehmigung auf dem Postweg zu erhalten.
Gut zu wissen
Die Abteilung für Sondergenehmigungen behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen von Ihnen zu verlangen, um die Zulässigkeit Ihres Antrags und die Begründetheit einer Sondergenehmigung zu prüfen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Abteilung für Sondergenehmigungen
- Adresse:
- 4, place de l’Europe L-1499 Luxembourg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 74 400
- E-Mail:
- autorisations@tr.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 9.00 Uhr
- Dienstag:
- 9.00 bis 11.30 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 9.00 bis 11.30 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 9.00 bis 11.30 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 9.00 bis 11.30 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9.00 bis 11.30 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf dem Transportportal
Download
-
Liste der LKW oder Sattelzugmaschinen
Pdf • 149 KB
-
Liste der Anhänger oder Auflieger die dem Antrag beizufügen ist
Pdf • 155 KB
-
Liste für das Inverkehrbringen selbstfahrender Maschinen
Pdf • 153 KB
-
Liste für das Inverkehrbringen gezogener Fahrzeuge
Pdf • 153 KB
Rechtsgrundlagen
portant règlement de la circulation sur toutes les voies publiques
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