Großraum- und Schwertransporte

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Als Güterkraftverkehrsunternehmer müssen Sie für bestimmte Sondertransporte eine spezielle Genehmigung (Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte oder Sondergenehmigung für den Straßenverkehr) beantragen.

Um bestimmte Sondertransporte durchzuführen, benötigen Sie eine Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte. Zudem müssen Sie bei nicht zur Güterbeförderung bestimmten Fahrzeugen einen Antrag stellen:

  • für ihre Inbetriebnahme auf öffentlichen Verkehrswegen; oder
  • für ihre Sondergenehmigung für den Straßenverkehr.

Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten stellt die Sondergenehmigungen aus.

Betroffene Personen

Als Güterkraftverkehrsunternehmer benötigen Sie eine Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte, wenn Sie planen, über die Straße eine Ladung zu befördern:

  • die nicht maß- oder gewichtsgerecht in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben für ein zur Güterbeförderung bestimmtes Straßenfahrzeug ist; und
  • die unteilbar ist, das heißt, dass sie nicht in mehrere Teile zerlegt werden kann, ohne dass dem Unternehmer Kosten oder Schäden entstehen.

Sie benötigen ebenfalls eine Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte für die Inbetriebnahme eines „Sonderfahrzeugs“ auf öffentlichen Verkehrswegen. Unter „Sonderfahrzeug“ ist ein beladenes oder nicht beladenes zur Güterbeförderung bestimmtes Straßenfahrzeug zu verstehen, das aufgrund seiner Bauweise nicht maß- oder gewichtsgerecht in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben ist.

Als Güterkraftverkehrsunternehmer benötigen Sie eine Sondergenehmigung für den Straßenverkehr, wenn Sie planen, ein nicht zur Güterbeförderung bestimmtes Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrswegen in Betrieb zu nehmen. Darunter ist eine mobile oder selbstfahrende Maschine zu verstehen, die aufgrund ihrer Bauweise oder des montierten Anbaugeräts nicht maß- oder gewichtsgerecht in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben ist.

Kosten

Die Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte und die Sondergenehmigung für den Straßenverkehr werden kostenlos ausgestellt.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie können eine Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte beantragen:

Über MyGuichet.lu eingereichte Anträge werden vorrangig bearbeitet.

Sie können Ihren Online-Antrag mit oder ohne Authentifizierung stellen. Für den Antrag mit Authentifizierung wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Um eine Sondergenehmigung für den Straßenverkehr zu erhalten, müssen Sie das entsprechende Antragsformular (siehe „Online-Dienste und Formulare“) datiert und unterzeichnet mit allen Belegen per E-Mail an autorisations@mmtp.etat.lu schicken.

Anzugebende Informationen

In Ihrem Antrag müssen Sie Folgendes angeben:

  • Namen und Vornamen oder Firma des Inhabers der Genehmigung;
  • Anschrift des Inhabers der Genehmigung;
  • Anschrift des Empfängers der Genehmigung;
  • Angaben zu den Zug- oder Einzelfahrzeugen;
  • Angaben zu den Anhängefahrzeugen;
  • genaue Länge des Einzelfahrzeugs oder Lastzugs;
  • Art der Ladung;
  • Fahrtwegbeschreibung (außer Kategorie 1 und Kategorie 2 Baufahrzeug-Ausnahme);
  • zusätzliche Informationen zu dem bzw. den auszuführenden Transporten.

Wenn es einfacher ist, können Sie in einem Dokument, das Sie am Ende des Vorgangs beifügen, Folgendes angeben:

  • Achslasten; und
  • Fahrtwegbeschreibung.

In Ihrem Antrag müssen Sie Folgendes angeben:

  • Namen und Vornamen oder Firma des Inhabers der Genehmigung;
  • Anschrift des Inhabers der Genehmigung;
  • Anschrift des Empfängers der Genehmigung;
  • Merkmale des bzw. der Straßenfahrzeuge;
  • Abmessungen und Gewicht des Fahrzeugs;
  • Fahrtwegbeschreibung (außer Kategorie 1);
  • voraussichtliches Datum des Transports.

Belege

Sie müssen dem Antrag auf Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte folgende Dokumente im PDF-Format beifügen:

  • Vollmacht des Inhabers der Genehmigung (wenn Sie nicht der Inhaber der Genehmigung sind);
  • Zulassungsbescheinigung des bzw. der Straßenfahrzeuge;
  • Konformitätsbescheinigung des bzw. der Straßenfahrzeuge;
  • Nachweis für die Unteilbarkeit des Frachtguts (Bestellschein, technisches Datenblatt usw.);
  • Liste(n) mit den Kennzeichen, wenn der Transport mit mehreren Straßenfahrzeugen erfolgt und die Abmessungen und Gewichte im Vergleich zum Antrag unverändert bleiben (siehe „Download“);
  • bei einem Transport oder einer Inbetriebnahme eines Fahrzeugs im Rahmen einer Genehmigung der Kategorie 3: eine technische Zeichnung, aus der die Achslastverteilung der Gesamtmasse hervorgeht.

Anmerkungen:

  • Bei Großraum- und Schwertransporten, deren Gesamtmasse 44 Tonnen überschreitet oder die in Kategorie 3 eingestuft sind, ist die zulässige Höchstzahl der Lkw oder Sattelzugmaschinen auf der Liste auf 10 begrenzt.
  • Das Gleiche gilt für Großraum- und Schwertransporte mit Fünfachsern mit einer zulässigen Gesamtmasse von 50 Tonnen, bei denen die Gesamtmasse mehr als 50 Tonnen beträgt.
  • Bei Transporten, die 44 Tonnen überschreiten, ist die Einreichung der Zulassungsbescheinigungen und der Konformitätsbescheinigungen obligatorisch.

Sie müssen dem Antrag auf Sondergenehmigung für den Straßenverkehr für nicht zur Güterbeförderung bestimmte Fahrzeuge folgende Dokumente im PDF-Format beifügen:

  • Vollmacht des Inhabers der Genehmigung (wenn Sie nicht der Inhaber der Genehmigung sind);
  • Zulassungsbescheinigung des bzw. der Straßenfahrzeuge;
  • Konformitätsbescheinigung des bzw. der Straßenfahrzeuge oder jedes sonstige technische Dokument;
  • Liste(n) mit den Kennzeichen, wenn der Transport mit mehreren Fahrzeugen oder selbstfahrenden Maschinen erfolgt und die Abmessungen und Gewichte unverändert bleiben (siehe „Download“).

Bearbeitung des Antrags

Nach Eingang des Antrags prüft die Abteilung für Sondergenehmigungen des Ministeriums für Mobilität und öffentliche Arbeiten den Antrag und die Belege und erteilt die beantragte Sondergenehmigung, sofern:

  • alle von Ihnen angegebenen Informationen richtig sind; und
  • sämtliche Bedingungen erfüllt sind.

Sie können die Genehmigung in PDF-Form in Ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu herunterladen.

Sie können auch beantragen, die Genehmigung auf dem Postweg zu erhalten.

Gut zu wissen

Die Abteilung für Sondergenehmigungen behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen von Ihnen zu verlangen, um die Zulässigkeit Ihres Antrags und die Begründetheit einer Sondergenehmigung zu prüfen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Abteilung für Sondergenehmigungen

    Adresse:
    4, place de l’Europe L-1499 Luxembourg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 9.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9.00 bis 11.30 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    9.00 bis 11.30 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    9.00 bis 11.30 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    9.00 bis 11.30 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    9.00 bis 11.30 Uhr , 13.30 bis 16.00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Straßenverkehr

Links

Weitere Informationen

Sondertransporte

auf dem Transportportal

Rechtsgrundlagen

Arrêté grand-ducal modifié du 23 novembre 1955

portant règlement de la circulation sur toutes les voies publiques

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