Großraum- und/oder Schwertransport

Beförderung einer unteilbaren Ladung auf der Straße oder Inverkehrsetzung eines Sonderfahrzeugs im beladenen oder unbeladenen Zustand, durchgeführt mit einer vom für Transport zuständigen Minister erteilten individuellen „Genehmigung für Großraum- und Schwertransporte“.

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