Maschine (selbstfahrend oder fahrbar)

Fahrzeug, das in erster Linie zur Ausführung von Arbeiten bestimmt ist und dauerhaft mit einer Ausrüstung zur Ausführung dieser Arbeiten oder mit einer Vorrichtung ausgestattet ist, die verschiedene austauschbare Ausrüstungen aufnehmen kann, und das so konzipiert ist, dass es außer dem Fahrer, dem Personal, das die Ausrüstung bedient, und dem Zubehör weder Personen noch Gegenstände befördern kann.

  • Selbstfahrende oder fahrbare Maschine: selbstfahrendes Fahrzeug, das ansonsten die Kriterien der Definition einer Maschine erfüllt.
  • Selbstfahrende oder fahrbare Hochgeschwindigkeitsmaschine: selbstfahrende oder fahrbare Maschine mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h.

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