Qualitätslabel „Wëllkomm“
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Das Qualitätslabel „Wëllkomm“ ist eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Hotel- und Gaststättenverband Horesca. Es richtet sich an Gastbetriebe aller Art mit und ohne Alkoholausschank (Gaststätten, Kneipen, Bistros usw.).
Ziel der Initiative ist es, das Image des Gastgewerbes zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen die Qualität und der Service der lokalen Gastbetriebe. Das „Wëllkomm“-Label soll künftig zu einem wichtigen Entscheidungskriterium für Kunden werden.
Jeder Gastbetrieb, der mit dem Label ausgezeichnet wird, verpflichtet sich, verschiedene Qualitätsanforderungen einzuhalten. Sie sind in einer Charta definiert, die dem Label zugrunde liegt, und betreffen folgende Bereiche:
- Servicequalität und Gastfreundschaft;
- Hygiene und Lebensmittelsicherheit;
- Nachhaltigkeit.
Betroffene Personen
Folgende Gastbetriebe können das Label erhalten:
- Ausschänke alkoholischer Getränke (Kneipen, Gaststätten);
- Ausschänke alkoholfreier Getränke (Konditoreien, Milchbars, Imbisse usw.);
- Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe mit Getränkeausschank.
Das „Wëllkomm“-Label bietet den Inhabern mehrere Vorteile:
- Signalisierung der Qualität des Gastbetriebs nach außen;
- Mehr Gäste durch die Werbewirkung der Zugehörigkeit zum Netz der „Wëllkomm“-Gastbetriebe;
- Wichtige Informationen zu den Themen Hygiene und Lebensmittelsicherheit;
- Zugang zu staatlichen Fördermitteln für Investitionen.
Voraussetzungen
Servicequalität und Gastfreundschaft
Im Bereich Servicequalität und Gastfreundschaft sind folgende Konditionen zu erfüllen:
- Alle Kunden erwartet eine besondere Gastfreundschaft.
Niemand wird wegen seiner Rasse, seiner Religion, seines Geschlechts o. ä. diskriminiert.
- Die Gäste können jederzeit eine Kleinigkeit zu Essen erhalten (Sandwich, Snack usw.).
- Einheimischen Gästen genau wie Touristen stehen Informationen zum Ort und zur Region zur Verfügung.
- Der Gastbetrieb ist ein geselliger Treffpunkt. Jedes Jahr werden mindestens 2 Unterhaltungsveranstaltungen organisiert.
Hygiene und Lebensmittelsicherheit
Im Bereich Hygiene und Lebensmittelsicherheit sind folgende Konditionen zu erfüllen:
- Der Betreiber muss den Leitfaden für bewährte Hygienemaßnahmen im Gaststättengewerbe einhalten, um ein Maximum an Hygiene und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.
- Vor allem bei jungen Menschen und Autofahrern soll ein verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol gefördert werden.
Nachhaltigkeit
Als Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung sind folgende Konditionen zu erfüllen:
- Förderung regionaler Produkte ;
- verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen.
Kosten
Mitglieder des Hotel- und Gaststättenverbands Horesca erhalten das Label „Wëllkomm“ kostenlos.
Die Kosten für Nichtmitglieder belaufen sich auf 50 Euro jährlich. Nach der offiziellen Unterzeichnung der Charta geht ihnen eine Rechnung zu.
Vorgehensweise und Details
Antrag auf Unterzeichnung der Charta
Um das Label „Wëllkomm“ zu erhalten, müssen Interessenten den Antrag auf Unterzeichnung der Charta ausfüllen, unterschreiben und an das Sekretariat des Hotel- und Gaststättenverbands Horesca schicken.
Kurs
Nach der Unterzeichnung der Charta muss der Betriebsinhaber an einem dreistündigen Kurs teilnehmen. Der Kurs umfasst folgende Punkte:
- Erklärungen zum Inhalt der Qualitätscharta für neue Unterzeichner;
- Sensibilisierung für bewährte Hygienemaßnahmen;
- Überblick über alle von einem „Wëllkomm“-Gastbetrieb zu erfüllenden Anforderungen.
Der Kurs findet in den Räumlichkeiten des Hotel- und Gaststättenverbands Horesca statt. Auf der Website des Horesca werden mehrere Termine zur Auswahl angegeben, an denen der Kurs stattfindet. Alle Antragsteller sind gebeten, einen dieser Kurstermine auszusuchen.
Nach dem Kurs erhalten die neuen „Wëllkomm“-Gastbetriebe ein Dossier mit allen Informationen des Kurses.
Investitionshilfe
„Wëllkomm“-Mitglieder, die in ihrem Betrieb größere Investitionsprojekte planen, können eine staatliche Investitionshilfe beantragen.
Hierzu ist ein Antrag auf Investitionshilfe zu stellen, der u. a. folgende Informationen enthält:
- Eckdaten zum Betrieb (Anschrift, Art der Tätigkeit, Nummer der Niederlassungsgenehmigung, Mitarbeiterzahl usw.);
- Beschreibung des Investitionsprojekts, auf das sich der Antrag bezieht;
- Beginn und Ende des Investitionsprojekts;
- Gesamtinvestitionskosten.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Horesca
-
Horesca
- Adresse:
- 7, rue Alcide de Gasperi L-1615 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 13 55 1
- Fax:
- (+352) 42 13 55 299
- E-Mail:
- horesca@pt.lu
- Website:
- http://www.horesca.lu
Horesca
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Horesca
- Adresse:
- 7, rue Alcide de Gasperi L-1615 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 13 55 1
- Fax:
- (+352) 42 13 55 299
- E-Mail:
- horesca@pt.lu
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