• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Ausschank von alkoholischen Getränken – stellvertretende Geschäftsführung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Der Geschäftsführer eines Getränkeausschanks kann einen stellvertretenden Geschäftsführer bestellen, der befugt ist, in Abwesenheit des Geschäftsführers alkoholische Getränke zu verkaufen.

Der Antrag auf Bestellung eines stellvertretenden Geschäftsführers muss bei der Dienststelle für Schanklizenzen (Service Cabaretage) der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) eingereicht werden.

Betroffene Personen

Der Antrag muss vom Geschäftsführer des Getränkeausschanks eingereicht werden.

Jeder Bürger der Europäischen Union mit Wohnsitz in Luxemburg oder im Ausland kann stellvertretender Geschäftsführer eines Getränkeausschanks werden.

Angehörige eines Staates außerhalb der Europäischen Union müssen seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Luxemburg wohnhaft sein.

Vorgehensweise und Details

Antrag auf Bestellung eines stellvertretenden Geschäftsführers

Der Geschäftsführer/Gastwirt muss einen Antrag auf Bestellung eines stellvertretenden Geschäftsführers ausfüllen und seine Unterschrift beglaubigen lassen, indem er mit dem ausgefüllten Formular und einem Ausweisdokument bei einer der folgenden Stelle vorstellig wird:

  • entweder bei der Gemeindeverwaltung oder bei einem Notar, und zwar vor dem Versand der Unterlagen an die Dienststelle für Schanklizenzen der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung;
  • oder direkt bei der Dienststelle für Schanklizenzen im Rahmen der Einreichung der Unterlagen.

Beizufügende Belege

Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:

  • ein Strafregisterauszug (des zu bestellenden stellvertretenden Geschäftsführers);
  • eine Kopie des ausländischen Identitätsnachweises (stellvertretender Geschäftsführer, der nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt);
  • eine Wohnsitzbescheinigung für die letzten 5 Jahre (Angehörige eines Staates außerhalb der Europäischen Union).

Gültigkeit der Genehmigung

Nachdem die stellvertretende Geschäftsführung genehmigt wurde, erhält der Geschäftsführer kostenlos eine Bescheinigung der stellvertretenden Geschäftsführung, die ständig in der Gastwirtschaft aufzubewahren ist.

Der stellvertretende Geschäftsführer ist dann befugt, in Abwesenheit des Geschäftsführers Alkohol zu verkaufen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Dienststelle für Schanklizenzen

    Adresse:
    Centre douanier Luxembourg-Howald Croix de Gasperich – 1, rue in Bouler L-1350 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 17.00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Débit de boissons alcooliques - Cabaretage

sur le Portail des douanes et accises

Rechtsgrundlagen

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