Ausschank von alkoholischen Getränken – stellvertretende Geschäftsführung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Der Geschäftsführer eines Getränkeausschanks kann einen stellvertretenden Geschäftsführer bestellen, der befugt ist, in Abwesenheit des Geschäftsführers alkoholische Getränke zu verkaufen.

Der Antrag auf Bestellung eines stellvertretenden Geschäftsführers muss bei der Dienststelle für Schanklizenzen (Service Cabaretage) der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) eingereicht werden.

Zielgruppe

Der Antrag muss vom Geschäftsführer des Getränkeausschanks eingereicht werden.

Jeder Bürger der Europäischen Union mit Wohnsitz in Luxemburg oder im Ausland kann stellvertretender Geschäftsführer eines Getränkeausschanks werden.

Angehörige eines Staates außerhalb der Europäischen Union müssen seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Luxemburg wohnhaft sein.

Vorgehensweise und Details

Antrag auf Bestellung eines stellvertretenden Geschäftsführers

Der Geschäftsführer/Gastwirt muss einen Antrag auf Bestellung eines stellvertretenden Geschäftsführers ausfüllen und seine Unterschrift beglaubigen lassen, indem er mit dem ausgefüllten Formular und einem Ausweisdokument bei einer der folgenden Stelle vorstellig wird:

  • entweder bei der Gemeindeverwaltung oder bei einem Notar, und zwar vor dem Versand der Unterlagen an die Dienststelle für Schanklizenzen der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung;
  • oder direkt bei der Dienststelle für Schanklizenzen im Rahmen der Einreichung der Unterlagen.

Beizufügende Belege

Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:

  • ein Strafregisterauszug (des zu bestellenden stellvertretenden Geschäftsführers);
  • eine Kopie des ausländischen Identitätsnachweises (stellvertretender Geschäftsführer, der nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzt);
  • eine Wohnsitzbescheinigung für die letzten 5 Jahre (Angehörige eines Staates außerhalb der Europäischen Union).

Gültigkeit der Genehmigung

Nachdem die stellvertretende Geschäftsführung genehmigt wurde, erhält der Geschäftsführer kostenlos eine Bescheinigung der stellvertretenden Geschäftsführung, die ständig in der Gastwirtschaft aufzubewahren ist.

Der stellvertretende Geschäftsführer ist dann befugt, in Abwesenheit des Geschäftsführers Alkohol zu verkaufen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Dienststelle für Schanklizenzen

  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung Dienststelle für Schanklizenzen
    Centre douanier Luxembourg-Howald Croix de Gasperich – 1, rue in Bouler L-1350 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
    Weiter zur Internetseite von : https://douanes.public.lu/fr.html
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 17.00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Betreiber einer Schankwirtschaft oder eines Gaststättenbetriebs Verkauf von Tabakwaren, Alkohol, Erdöl

Links

Rechtsgrundlagen

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