Registrierung von Lebensmittelbetrieben

Zum letzten Mal aktualisiert am

Alle an der Lebensmittelkette beteiligten Unternehmen und Betriebe müssen den zuständigen Behörden bekannt sein, damit:

  • die Übereinstimmung der Lebensmittel sowie der Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen (Lebensmittelbedarfsgegenstände), mit der nationalen und europäischen Gesetzgebung sichergestellt wird; und
  • eine effiziente Organisation der amtlichen Kontrollen von Betrieben der Lebensmittelkette ermöglicht wird.

Hierfür müssen die Betreiber der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (Administration luxembourgeoise vétérinaire et alimentaire - ALVA) die Tätigkeiten jedes unter ihrer Verantwortung stehenden Betriebs melden, in dem eine der Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln stattfindet.

Zielgruppe

Betroffene Betriebe

Alle Unternehmen (ob öffentlich-rechtlich oder privat, ob mit oder ohne Erwerbszweck) oder Betriebe, die eine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln oder Lebensmittelbedarfsgegenständen ausüben.

Beispiele: Lebensmittelgeschäfte, Restaurants, Kindertagesstätten, Unternehmen, die Lebensmittel verpacken, ausführen oder einführen, Hersteller von Lebensmittelverpackungsmaterialien usw.

Schlachthöfe und Betriebe aus dem Futtermittelsektor sind nicht betroffen, unterliegen aber anderen Arten von Registrierungen.

Zu meldende Informationen

Der Betreiber muss folgende Informationen angeben:

  • den Firmennamen;
  • die tatsächliche Adresse, an der die Tätigkeiten ausgeübt werden;
  • die Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln.

Hinweis: Die Angabe eines Gesellschaftssitzes bei einem Treuhänder ist nicht konform.

Des Weiteren müssen die Kontaktdaten und die Adresse des Lebensmittelbetreibers angegeben werden, um:

  • eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit verantwortlich ist;
  • folgende Personen zu bestimmen:
    • den Empfänger der Berichte über die amtlichen Kontrollen; und
    • die Ansprechpartner im Falle von Schnellwarnungen oder Vorfällen im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen.

Ist der Betreiber eine juristische Person, muss darüber hinaus mindestens eine natürliche Person ernannt werden, die im Namen der juristischen Person als Empfänger der Berichte und Ansprechpartner bei Vorfällen fungiert.

Wird dies nicht getan, fungieren folgende Personen als Empfänger:

Vorgehensweise und Details

Registrierungsverfahren

Die antragstellende Person muss einen Online-Registrierungsantrag via MyGuichet.lu stellen, indem:

  • sie entweder den Vorgang mit LuxTrust-Authentifizierung verwendet;
  • oder den Vorgang ohne LuxTrust-Authentifizierung verwendet.

Meldung einer Änderung oder der Einstellung der Tätigkeit

Der Betreiber muss der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) jede Änderung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit(en) über den Online-Registrierungsantrag mit LuxTrust-Authentifizierung auf MyGuichet.lu melden. Das Verfahren ist das gleiche wie für die Registrierung.

Um diesen Vorgang über MyGuichet.lu durchzuführen, muss die antragstellende Person über einen von der ALVA zertifizierten beruflichen Bereich verfügen. Ein entsprechender Zugangscode kann per E-Mail an enreg@alva.etat.lu beantragt werden.

Bei der Meldung der Einstellung der Tätigkeit muss die antragstellende Person unter anderem das Datum angeben, ab dem sie ihre Aktivität einstellt.

Der Betreiber kann der ALVA die Einstellung seiner Tätigkeit ebenfalls per E-Mail an enreg@alva.etat.lu melden. In der E-Mail muss er Folgendes angeben:

  • den Namen und die Adresse des Betriebs;
  • die nationale Registrierungsnummer (LU-XXXXX-Et oder LU-XXXXX-En).

Bestätigung der Meldung

Innerhalb von 15 Werktagen nach der Meldung erhält der Betreiber von der Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung:

  • entweder eine Empfangsbestätigung der Meldung, in der die nationale Registrierungsnummer des Betreibers angegeben ist (zum Beispiel LU-XXXXX-Et oder LU-XXXXX-En);
  • oder ein Schreiben mit der Bitte um Änderung der Meldung.

Der Betreiber kann seine Tätigkeit unmittelbar nach dem Einsenden der Meldung aufnehmen, ohne den Erhalt der Empfangsbestätigung oder des Schreibens mit der Bitte um Änderung abzuwarten.

Datenspeicherung

Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) führt eine Datei mit allen Betrieben, in der die gemeldeten Daten gespeichert sind.

Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren nach Ende der Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln aufbewahrt.

Online-Einsicht in die Registrierungsdaten

Auf Anfrage per E-Mail an enreg@alva.etat.lu wird dem Betreiber per Post ein Zugangscode zugeschickt. Mit diesem Code kann er seine Registrierungsdaten online auf MyGuichet.lu einsehen, ändern und an die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA) senden.

Hierfür muss der Betreiber in der E-Mail Folgendes angeben:

  • seine nationale Registrierungsnummer (LU-XXXXX-Et oder LU-XXXXX-En); oder
  • den Namen und die Adresse des Lebensmittelbetriebs.

Zu dieser Funktion gibt es eine Anleitung (Pdf, 2,10 MB).

MyGuichet.lu: Wie funktioniert die Zertifizierung des beruflichen Bereichs?

Um Ihren beruflichen Bereich zu zertifizieren und die Registrierungsdaten online einsehen zu können, müssen Sie mehrere Schritte durchführen. Es gibt 3 Möglichkeiten:

1. Sie nutzen MyGuichet.lu zum ersten Mal und haben daher noch keinen beruflichen Bereich:

Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:

  • Registrierung als Nutzer; und
  • Erstellung des beruflichen Bereichs.

Ein Tutorial im Video- oder PDF (Pdf, 1,42 MB)-Format hilft Ihnen dabei.

2. Sie sind bereits MyGuichet.lu-Nutzer und haben einen privaten Bereich: Sie müssen einen beruflichen Bereich erstellen.

Ein Tutorial im Video- oder PDF (Pdf, 995 KB)-Format hilft Ihnen dabei.

3. Sie haben bereits einen beruflichen Bereich für das Unternehmen, dessen Registrierungsdaten Sie einsehen wollen: Der bestehende berufliche Bereich kann genutzt werden.

Anschließend benötigen Sie für die Zertifizierung Ihres beruflichen Bereichs einen Zugangscode:

Hier geht es zu den Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)

  • Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)
    7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg
  • Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA)
    7, rue Thomas Edison L-1445 Strassen Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Rücknahme- und Rückrufmeldungen (Lebens- und Futtermittelsektor)

Links

Weitere Informationen

Enregistrement des établissements du secteur alimentaire

sur le site de la Sécurité Alimentaire

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Rechtsgrundlagen

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