Qualitätslabel „bed+bike“

Zum letzten Mal aktualisiert am

In Luxemburg gilt das Label „bed+bike“, das vom Ministerium für Wirtschaft in Zusammenarbeit mit der „Lëtzebuerger Vëlos-Initiativ“ (LVI) verliehen wird, als Qualitätslabel für Beherbergungsbetriebe für Fahrradtouristen.

Dieses Label garantiert den Fahrradtouristen zuverlässige und leicht erhältliche Informationen über die Betriebe, die auf ihre Bedürfnisse angepasste Dienstleistungen und Infrastrukturen anbieten.

Der Antrag auf Erteilung des Labels ist an die LVI zu richten.

Betroffene Personen

Das Label „bed+bike“ richtet sich an alle Beherbergungsbetriebe, insbesondere an Hotels/Familienpensionen, Campingplätze und Land-/Jugendherbergen.

Alle Betriebe, die die Mindestanforderungen für das Label „bed+bike“ (wie nachfolgend beschrieben) erfüllen, können mit dem Label ausgezeichnet werden. 

Voraussetzungen

Kriterien für Beherbergungsbetriebe

Die Besitzer oder Betreiber von Beherbergungsbetrieben (Hotels und Familienpensionen, Land- und Jugendherbergen) müssen:

  • sich verpflichten, Fahrradtouristen auch für nur eine Nacht aufzunehmen;
  • während der Nacht kostenlos abgeschlossene Abstellräume für Fahrräder bereitstellen;
  • Fahrradtouristen die Möglichkeit bieten, ihre Kleidung und Ausrüstung zu trocknen;
  • ein Frühstück für Sportler anbieten oder eine Liste der nächstgelegenen Geschäfte aushängen, damit sich die Gäste verpflegen können;
  • Karten und Führer für Radwanderungen in der Region sowie Bus-, Zug- und Bootsfahrpläne aushängen, verleihen oder verkaufen;
  • den Fahrradtouristen Folgendes zur Verfügung stellen:
    • ein Reparaturset mit den wichtigsten Reparaturwerkzeugen;
    • Informationen, Öffnungszeiten und Telefonnummern der nächstgelegenen Fahrradläden, sollten größere Reparaturen anfallen.

Neben diesen Mindestanforderungen muss der Beherbergungsbetrieb mindestens 2 weitere Serviceleistungen aus einer Liste von zusätzlichen Angeboten anbieten, die auf der Website der „Lëtzebuerger Vëlos-Initiativ“ (LVI) einsehbar ist.

Kriterien für Campingplätze

Besitzer oder Betreiber von Campingplätzen müssen:

  • sich verpflichten, Fahrradtouristen auch für nur eine Nacht aufzunehmen;
  • über Zeltplätze verfügen, die:
    • Fahrradfahrern und sonstigen nicht motorisierten Reisenden vorbehalten sind;
    • mit Rasengrund (kein Schotter- oder Kiesuntergrund) ausgestattet sind;
  • über gesicherte Stellplätze innerhalb eines Fahrradparkplatzes oder in der Nähe der Zeltplätze verfügen;
  • Fahrradtouristen die Möglichkeit bieten, ihre Kleidung und Ausrüstung zu trocknen;
  • sich verpflichten, keine zusätzliche Gebühr für Fahrradfahrer zu erheben;
  • Karten und Führer für Radwanderungen in der Region sowie Bus-, Zug- und Bootsfahrpläne aushängen, verleihen oder verkaufen;
  • den Fahrradtouristen Folgendes zur Verfügung stellen:
    • ein Reparaturset mit den wichtigsten Reparaturwerkzeugen;
    • Informationen, Öffnungszeiten und Telefonnummern der nächstgelegenen Fahrradläden, sollten größere Reparaturen anfallen.

Neben diesen Mindestanforderungen muss der Campingplatz mindestens 2 weitere Serviceleistungen aus einer Liste von zusätzlichen Angeboten anbieten, die auf der Website der „Lëtzebuerger Vëlos-Initiativ“ (LVI) einsehbar ist.

Vorgehensweise und Details

Antrag auf „bed+bike“-Zertifizierung

Um das Label „bed+bike“ zu erhalten, muss der Antragsteller das Formular für die Auszeichnung mit „bed+bike“ (Erhebungsbogen + Vereinbarung) ausfüllen und an folgende Adresse schicken:

LVI a.s.b.l „bed+bike“
4, rue Vauban
L-2663 Luxemburg

Die Eintragung wird von der LVI auf Betreiben des Ministeriums für Wirtschaft vorgenommen.

Dem Antrag beizufügende Unterlagen

Dem Anmeldeformular sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • 2 Farbfotos des Betriebes im Querformat (Innen- und Außenansicht, Abzüge oder digitalisierte Fotos im Format .tif oder .jpg, Auflösung 300 dpi, Größe 4x3 cm), einzusenden an: info@bedandbike.lu;
  • eine Broschüre des Betriebs und die geltenden Tarife;
  • gegebenenfalls Bescheinigung des Beherbergungsbetriebs in Bezug auf die Hotelklassifikation.

Erteilung der Zertifizierung

Nach dem Antrag auf Zertifizierung wird von der LVI eine Prüfung durchgeführt, bei der sie sich davon überzeugt, dass der Betrieb die Kriterien für die Zertifizierung erfüllt.

Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Betrieb leihweise die Plakette „bed+bike“ (die Plakette bleibt Eigentum des Ministeriums für Wirtschaft).

Jedes Jahr erhält der Betrieb eine Vignette, die auf die Plakette aufzukleben ist, um den Besuchern anzuzeigen, dass ihm das Label für das laufende Jahr zuerkannt wurde.

Gebühren für die Zertifizierung

Hotels/Familienpensionen/Land- und Jugendherbergen

Einmalige Anmeldegebühr

Betriebe bis 8 Betten

82 Euro

Betriebe ab 9 Betten

123 Euro

Jahresbeitrag

Grundgebühr +

35 Euro/Jahr

Betreibergebühr

Gesamtzahl der verfügbaren Zimmer x 6 (bis höchstens 420 Euro)

Campingplätze

Einmalige Anmeldegebühr

Die einmalige Anmeldegebühr für Campingplätze beträgt 123 Euro.

Jahresbeitrag

Der Jahresbeitrag für Eigentümer oder Betreiber von Campingplätzen beträgt 125 Euro.

Online-Dienste und Formulare

Zum Download bereitgestellte Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion – Tourismus (Gütesiegel Bed&Bike / Meldescheine)

Generaldirektion – Tourismus (Gütesiegel Bed&Bike / Meldescheine)

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