Antrag auf Genehmigung einer benannten Person
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Betreiber, die im Besitz eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) sind, müssen eine Gruppe von Personen benennen, die auf die Einhaltung der europäischen Anforderungen achten, nämlich:
- eine Führungskraft, die für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines effektiven Managementsystems verantwortlich ist;
- eine für den Flugbetrieb verantwortliche Person;
- eine für die Ausbildung der Besatzung verantwortliche Person;
- eine für den Bodenbetrieb verantwortliche Person;
- eine für die Sicherheit verantwortliche Person;
- eine für die Konformität verantwortliche Person.
Betroffene Personen
Jeder bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’Aviation Civile - DAC) gemeldete gewerbliche Flugverkehrsbetreiber muss eine Gruppe von verantwortlichen Personen benennen.
Fristen
Bei Änderung einer benannten Person muss der Betreiber die DAC mindestens 10 Tage vor Dienstantritt der neuen benannten Person informieren.
Unvorhergesehene Änderungen müssen schnellstmöglich gemeldet werden, damit die zuständige Behörde prüfen kann, ob die anwendbaren Anforderungen immer noch erfüllt werden, und gegebenenfalls das Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) und die entsprechenden Genehmigungsbedingungen ändern kann.
Kosten
Die Kosten für diese Genehmigung sind in der vom Betreiber zu zahlenden Gebühr enthalten.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Betreiber muss der DAC den ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Genehmigungsantrag unter Verwendung folgender Adresse zuschicken: ops@av.etat.lu.
Belege
Der Betreiber muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
- einen ausführlichen Lebenslauf der vorgeschlagenen Person;
- Kopien der Bescheinigungen über die absolvierten Schulungen;
- eine Kopie des durchgeführten Änderungsmanagements (MoC);
- einen Vorschlag zur Aktualisierung der Dokumentation.
Antwortfristen der Behörde
Die DAC prüft den Antrag binnen 10 Werktagen nach dessen Eingang.
Die zuständige Behörde kann sich das Recht vorbehalten, den Bewerber zu befragen oder einen Nachweis für seine Befähigung zu verlangen, bevor sie entscheidet, ob er geeignet ist.
Gültigkeitsdauer
Die Genehmigung der benannten Person ist solange gültig, bis der Betreiber eine Änderung beantragt.
Verpflichtung
Die zuständige Behörde muss über jede Änderung beim Personal informiert werden, die einen Einfluss auf das Zeugnis oder die Genehmigungsbedingungen des Betreibers haben könnte.
Betreiber, die im Besitz eines AOC sind, müssen ein Managementsystem haben, das ihrer Größe, ihrer Art und der Komplexität ihrer Tätigkeiten entspricht und insbesondere Folgendes beinhaltet:
- klar definierte Linien der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht beim gesamten Betreiber;
- eine Beschreibung seiner Sicherheitsgrundsätze;
- eine Beschreibung der mit seinen Tätigkeiten verbundenen Gefahren, ihrer Bewertung und des Umgangs mit den damit verbundenen Risiken;
- ein Verzeichnis der Maßnahmen zur Senkung der Risiken und ihrer Wirksamkeit;
- zur Durchführung seiner Aufgaben geschultes und befähigtes Personal mit insbesondere einer Person, die dafür verantwortlich ist, darauf zu achten, dass der Betreiber die europäischen Anforderungen erfüllt;
- Dokumentation aller wichtigen Verfahren des Managementsystems (zum Beispiel: ein Verfahren, das dem Personal seine Verantwortlichkeiten deutlich macht);
- eine Funktion für die Überwachung der Einhaltung der einschlägigen Anforderungen durch den Betreiber.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
-
Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)
- Adresse:
-
4, rue Lou Hemmer
L-1748
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 283 / L-2012
- Telefon:
- (+352) 247 74 900
- Fax:
- (+352) 46 77 90
- E-Mail:
- info@dac.gouvernement.lu
- Website:
- https://dac.gouvernement.lu/en.html
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- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
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- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Règlement (UE) N° 965/2012 de la Commission du 5 octobre 2012
déterminant les exigences techniques et les procédures administratives applicables aux opérations aériennes conformément au règlement (CE) n ° 216/2008 du Parlement européen et du Conseil
-
Règlement grand-ducal du 19 novembre 2019
instituant la perception de taxes et de redevances relatives aux inspections et contrôles techniques dans le domaine de la navigabilité des aéronefs et des opérations aériennes
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