Antrag auf Genehmigung einer benannten Person

Zum letzten Mal aktualisiert am

Betreiber, die im Besitz eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) sind, müssen eine Gruppe von Personen benennen, die auf die Einhaltung der europäischen Anforderungen achten, nämlich:

  • eine Führungskraft, die für die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines effektiven Managementsystems verantwortlich ist;
  • eine für den Flugbetrieb verantwortliche Person;
  • eine für die Ausbildung der Besatzung verantwortliche Person;
  • eine für den Bodenbetrieb verantwortliche Person;
  • eine für die Sicherheit verantwortliche Person;
  • eine für die Konformität verantwortliche Person.

Zielgruppe

Jeder bei der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’Aviation Civile - DAC) gemeldete gewerbliche Flugverkehrsbetreiber muss eine Gruppe von verantwortlichen Personen benennen.

Fristen

Bei Änderung einer benannten Person muss der Betreiber die DAC mindestens 10 Tage vor Dienstantritt der neuen benannten Person informieren.

Unvorhergesehene Änderungen müssen schnellstmöglich gemeldet werden, damit die zuständige Behörde prüfen kann, ob die anwendbaren Anforderungen immer noch erfüllt werden, und gegebenenfalls das Luftverkehrsbetreiberzeugnis (AOC) und die entsprechenden Genehmigungsbedingungen ändern kann.

Kosten

Die Kosten für diese Genehmigung sind in der vom Betreiber zu zahlenden Gebühr enthalten.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Betreiber muss der DAC den ordnungsgemäß ausgefüllten und unterzeichneten Genehmigungsantrag unter Verwendung folgender Adresse zuschicken: ops@av.etat.lu.

Belege

Der Betreiber muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • einen ausführlichen Lebenslauf der vorgeschlagenen Person;
  • Kopien der Bescheinigungen über die absolvierten Schulungen;
  • eine Kopie des durchgeführten Änderungsmanagements (MoC);
  • einen Vorschlag zur Aktualisierung der Dokumentation.

Antwortfristen der Behörde

Die DAC prüft den Antrag binnen 10 Werktagen nach dessen Eingang.

Die zuständige Behörde kann sich das Recht vorbehalten, den Bewerber zu befragen oder einen Nachweis für seine Befähigung zu verlangen, bevor sie entscheidet, ob er geeignet ist.

Gültigkeitsdauer

Die Genehmigung der benannten Person ist solange gültig, bis der Betreiber eine Änderung beantragt.

Verpflichtung

Die zuständige Behörde muss über jede Änderung beim Personal informiert werden, die einen Einfluss auf das Zeugnis oder die Genehmigungsbedingungen des Betreibers haben könnte.

Betreiber, die im Besitz eines AOC sind, müssen ein Managementsystem haben, das ihrer Größe, ihrer Art und der Komplexität ihrer Tätigkeiten entspricht und insbesondere Folgendes beinhaltet:

  • klar definierte Linien der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht beim gesamten Betreiber;
  • eine Beschreibung seiner Sicherheitsgrundsätze;
  • eine Beschreibung der mit seinen Tätigkeiten verbundenen Gefahren, ihrer Bewertung und des Umgangs mit den damit verbundenen Risiken;
  • ein Verzeichnis der Maßnahmen zur Senkung der Risiken und ihrer Wirksamkeit;
  • zur Durchführung seiner Aufgaben geschultes und befähigtes Personal mit insbesondere einer Person, die dafür verantwortlich ist, darauf zu achten, dass der Betreiber die europäischen Anforderungen erfüllt;
  • Dokumentation aller wichtigen Verfahren des Managementsystems (zum Beispiel: ein Verfahren, das dem Personal seine Verantwortlichkeiten deutlich macht);
  • eine Funktion für die Überwachung der Einhaltung der einschlägigen An­forderungen durch den Betreiber.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde (DAC)

  • Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)

    Adresse:
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012
    Geschlossen ⋅ Öffnet um 13.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 17.00 Uhr
    Öffnungszeiten: 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Antrag auf Genehmigung von Dokumenten (Flugbetrieb)

Links

Rechtsgrundlagen

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