Antrag auf Änderung eines AOC

Zum letzten Mal aktualisiert am

Jede Änderung, die den Geltungsbereich des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) oder der Betriebsbedingungen (Ops Spec) eines Betreibers betrifft, muss im Vorfeld von der Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’Aviation Civile - DAC) genehmigt werden.

Die häufigsten Änderungen (nicht erschöpfende Liste) sind:

  • Hinzufügen eines Luftfahrzeugs zur Flottenliste;
  • Änderung der Betriebszone;
  • Änderung der Betriebsart (Passagiere, Fracht, medizinische Notfalleinsätze, Lufttaxi usw.);
  • Gefahrgutbeförderung;
  • Hinzufügen einer Sondergenehmigung wie:
    • Flugbetrieb in Lufträumen mit verringerter Höhenstaffelung (RVSM);
    • Start bei geringer Sicht (LVTO);
    • Betrieb zweimotoriger Flugzeuge mit erweiterter Reichweite (ETOPS);
    • Flugbetrieb mit leistungsbasierter Navigation (PBN);
    • Flugbetrieb mit Spezifikationen für Mindestnavigationsleistungen (MNPS);
    • Flugbetrieb mit einmotorigen Turbinenflug­zeugen unter besonderen Wetterbedingungen (SET-IMC);
    • Hubschrauberbetrieb mithilfe von Nacht­flugsichtsystemen (NVIS);
    • Hubschrauberwindenbetrieb (HHO);
    • medizinische Hubschraubernotfalleinsätze (HEMS);
    • Verwendung von EFB-Anwendungen Typ B usw.

Betroffene Personen

Gewerbliche Luftverkehrsbetreiber, die im Besitz eines von der DAC ausgestellten Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) sind, müssen für jede Änderung, die den Geltungsbereich des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) oder der Betriebsbedingungen (Ops Spec) betrifft, eine Genehmigung beantragen.

Voraussetzungen

Wer eine Änderung eines AOC beantragen will, muss im Besitz eines von der DAC ausgestellten Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) sein.

Fristen

Der Antrag muss mindestens 30 Tage vor dem Datum der gewünschten Umsetzung bei der DAC eingehen.

Kosten

Die Kosten einer Änderung werden gemäß den Modalitäten der großherzoglichen Verordnung vom 19. November 2019 festgesetzt.

Die Höhe der Gebühr für die Änderung des Geltungsbereichs eines AOC oder der Betriebsbedingungen richtet sich nach dem Bearbeitungsaufwand.

Für das Hinzufügen eines bereits betriebenen Luftfahrzeugtyps zum AOC wird eine Gebühr von 2.000 Euro fällig. Wird der Luftfahrzeugtyp noch nicht betrieben, beträgt diese Gebühr 5.000 Euro.

Für weitere Auskünfte kann sich der Antragsteller im Vorfeld an die DAC wenden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Betreiber füllt das Formular ordnungsgemäß aus und schickt es datiert und unterzeichnet per Post oder per E-Mail (ops@av.etat.lu) samt der erforderlichen Belege an die DAC.

Belege

Die erforderlichen Belege hängen von der Art der Änderung des AOC ab.

Um zu wissen, um welche Belege es sich handelt, sollte der Betreiber sich per E-Mail (ops@av.etat.lu) an die DAC wenden.

Verpflichtungen

Der Betreiber darf die Änderung erst nach Erhalt einer offiziellen Genehmigung seitens der DAC umsetzen.

Alle nicht genehmigungspflichtigen Änderungen müssen der DAC schnellstmöglich gemeldet werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Zivilluftfahrtbehörde (DAC)

  • Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten Zivilluftfahrtbehörde (DAC)

    Adresse:
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012
    Geöffnet Schließt um 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Antrag auf Genehmigung von Dokumenten (Flugbetrieb) Beantragung einer Sondergenehmigung

Links

Rechtsgrundlagen

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