Antrag auf Genehmigung von Dokumenten (Flugbetrieb)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Betreiber, die im Besitz eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) sind, müssen der zuständigen Behörde ihr Betriebshandbuch (OM) zur vorherigen Genehmigung vorlegen. Diese Genehmigung ist erforderlich, wenn die Änderung des betreffenden Handbuchs Verfahren aus der Liste der Elemente, die einer vorherigen Genehmigung bedürfen (siehe Anforderung ORO.GEN.130 aus Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 965/2012), betrifft.

Die Mindestausrüstungslisten (MEL), die Teil des Betriebshandbuchs Teil B sind, bedürfen gemäß Absatz ORO.MLR.105 aus Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 bei jeder Änderung einer vorherigen Genehmigung.

Zudem müssen die wichtigen Verfahren des Managementsystems laut Anforderung ORO.GEN.200 aus Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 beschrieben und dokumentiert sein. Diese Beschreibung kann folgendermaßen erfolgen:

  • entweder über das Betriebshandbuch (OMA);
  • oder über ein spezielles Handbuch:
    • Organisation Management Manual (OMM);
    • Management System Manual (MSM);
    • Safety Management Manual (SMM);
    • Compliance Monitoring Manual (CMM).

Betrifft die Änderung des betreffenden Handbuchs Verfahren aus der Liste der Elemente, die einer vorherigen Genehmigung bedürfen (siehe Anforderung ORO.GEN.130 aus Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 965/2012), muss sie entsprechend diesem Vorgang zwecks Genehmigung vorgelegt werden.

In Luxemburg ist die Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’Aviation Civile - DAC) die zuständige Behörde.

Betroffene Personen

Betroffene Luftverkehrsbetreiber

Gewerbliche Luftverkehrsbetreiber, die im Besitz eines von der DAC ausgestellten Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) sind.

Zur Erinnerung: Ein Betreiber von Luftfahrzeugen ist jede juristische oder natürliche Person, die ein oder mehrere Luftfahrzeuge betreibt oder zu betreiben beabsichtigt.

Voraussetzungen

Der Inhalt des Betriebshandbuchs muss die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 erfüllen.

Fristen

Die genehmigungspflichtige Änderung des Betriebshandbuchs muss 30 Tage vor dem Datum der gewünschten Umsetzung bei der DAC eingehen.

Kosten

Vorgehensweise und Details

Antragstellung / Einreichung der Erklärung

Der Antragsteller muss das Formular „Antrag auf Genehmigung von Dokumenten DAC-OPS-600“ ordnungsgemäß ausfüllen und unterzeichnen.

Der Antrag ist an ops@av.etat.lu zu schicken.

Belege

Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  • eine elektronische Kopie des betreffenden Handbuchs;
  • einen Nachweis, dass das Änderungsmanagement durchgeführt wurde.

Antwortfristen der Behörde

Das zwecks Genehmigung vorgelegte Handbuch wird binnen 30 Tagen nach Eingang des Antrags geprüft.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung Flugbetrieb

  • Abteilung Flugbetrieb

    Adresse:
    4, rue Lou Hemmer L-1748 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 283 / L-2012
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.30 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Dienstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
    Freitag:
    8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Beantragung einer Sondergenehmigung Antrag auf Änderung eines AOC Antrag auf Genehmigung einer benannten Person

Links

Rechtsgrundlagen

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