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Betreiber, die im Besitz eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) sind, müssen der zuständigen Behörde ihr Betriebshandbuch (OM) zur vorherigen Genehmigung vorlegen. Diese Genehmigung ist erforderlich, wenn die Änderung des betreffenden Handbuchs Verfahren aus der Liste der Elemente, die einer vorherigen Genehmigung bedürfen (siehe Anforderung ORO.GEN.130 aus Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 965/2012), betrifft.
Die Mindestausrüstungslisten (MEL), die Teil des Betriebshandbuchs Teil B sind, bedürfen gemäß Absatz ORO.MLR.105 aus Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 bei jeder Änderung einer vorherigen Genehmigung.
Zudem müssen die wichtigen Verfahren des Managementsystems laut Anforderung ORO.GEN.200 aus Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 beschrieben und dokumentiert sein. Diese Beschreibung kann folgendermaßen erfolgen:
Betrifft die Änderung des betreffenden Handbuchs Verfahren aus der Liste der Elemente, die einer vorherigen Genehmigung bedürfen (siehe Anforderung ORO.GEN.130 aus Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 965/2012), muss sie entsprechend diesem Vorgang zwecks Genehmigung vorgelegt werden.
In Luxemburg ist die Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’Aviation Civile - DAC) die zuständige Behörde.
Gewerbliche Luftverkehrsbetreiber, die im Besitz eines von der DAC ausgestellten Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) sind.
Zur Erinnerung: Ein Betreiber von Luftfahrzeugen ist jede juristische oder natürliche Person, die ein oder mehrere Luftfahrzeuge betreibt oder zu betreiben beabsichtigt.
Der Inhalt des Betriebshandbuchs muss die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 erfüllen.
Die genehmigungspflichtige Änderung des Betriebshandbuchs muss 30 Tage vor dem Datum der gewünschten Umsetzung bei der DAC eingehen.
Entsprechend den Modalitäten der großherzoglichen Verordnung vom 19. November 2019.
Der Antragsteller muss das Formular „Antrag auf Genehmigung von Dokumenten DAC-OPS-600“ ordnungsgemäß ausfüllen und unterzeichnen.
Der Antrag ist an ops@av.etat.lu zu schicken.
Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
Das zwecks Genehmigung vorgelegte Handbuch wird binnen 30 Tagen nach Eingang des Antrags geprüft.
Application for Document Approval