Antrag auf Genehmigung von Dokumenten (Flugbetrieb)
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Betreiber, die im Besitz eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) sind, müssen der zuständigen Behörde ihr Betriebshandbuch (OM) zur vorherigen Genehmigung vorlegen. Diese Genehmigung ist erforderlich, wenn die Änderung des betreffenden Handbuchs Verfahren aus der Liste der Elemente, die einer vorherigen Genehmigung bedürfen (siehe Anforderung ORO.GEN.130 aus Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 965/2012), betrifft.
Die Mindestausrüstungslisten (MEL), die Teil des Betriebshandbuchs Teil B sind, bedürfen gemäß Absatz ORO.MLR.105 aus Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 bei jeder Änderung einer vorherigen Genehmigung.
Zudem müssen die wichtigen Verfahren des Managementsystems laut Anforderung ORO.GEN.200 aus Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 beschrieben und dokumentiert sein. Diese Beschreibung kann folgendermaßen erfolgen:
- entweder über das Betriebshandbuch (OMA);
- oder über ein spezielles Handbuch:
- Organisation Management Manual (OMM);
- Management System Manual (MSM);
- Safety Management Manual (SMM);
- Compliance Monitoring Manual (CMM).
Betrifft die Änderung des betreffenden Handbuchs Verfahren aus der Liste der Elemente, die einer vorherigen Genehmigung bedürfen (siehe Anforderung ORO.GEN.130 aus Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 965/2012), muss sie entsprechend diesem Vorgang zwecks Genehmigung vorgelegt werden.
In Luxemburg ist die Zivilluftfahrtbehörde (Direction de l’Aviation Civile - DAC) die zuständige Behörde.
Betroffene Personen
Betroffene Luftverkehrsbetreiber
Gewerbliche Luftverkehrsbetreiber, die im Besitz eines von der DAC ausgestellten Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) sind.
Zur Erinnerung: Ein Betreiber von Luftfahrzeugen ist jede juristische oder natürliche Person, die ein oder mehrere Luftfahrzeuge betreibt oder zu betreiben beabsichtigt.
Voraussetzungen
Der Inhalt des Betriebshandbuchs muss die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 erfüllen.
Fristen
Die genehmigungspflichtige Änderung des Betriebshandbuchs muss 30 Tage vor dem Datum der gewünschten Umsetzung bei der DAC eingehen.
Kosten
Entsprechend den Modalitäten der großherzoglichen Verordnung vom 19. November 2019.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung / Einreichung der Erklärung
Der Antragsteller muss das Formular „Antrag auf Genehmigung von Dokumenten DAC-OPS-600“ ordnungsgemäß ausfüllen und unterzeichnen.
Der Antrag ist an ops@av.etat.lu zu schicken.
Belege
Der Antragsteller muss seinem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
- eine elektronische Kopie des betreffenden Handbuchs;
- einen Nachweis, dass das Änderungsmanagement durchgeführt wurde.
Antwortfristen der Behörde
Das zwecks Genehmigung vorgelegte Handbuch wird binnen 30 Tagen nach Eingang des Antrags geprüft.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Abteilung Flugbetrieb
-
Abteilung Flugbetrieb
- Adresse:
-
4, rue Lou Hemmer
L-1748
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 283 / L-2012
- Telefon:
- (+352) 247 74 900
- E-Mail:
- ops@av.etat.lu
Geöffnet Schließt um 17.00 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.00 bis 17.00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
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Règlement (UE) N° 965/2012 de la Commission du 5 octobre 2012
déterminant les exigences techniques et les procédures administratives applicables aux opérations aériennes conformément au règlement (CE) n ° 216/2008 du Parlement européen et du Conseil
-
Règlement (UE) 748/2012 de la Commission du 3 août 2012
établissant des règles d'application pour la certification de navigabilité et environnementale des aéronefs et produits, pièces et équipements associés, ainsi que pour la certification des organismes de conception et de production
-
Règlement grand-ducal du 19 novembre 2019
instituant la perception de taxes et de redevances relatives aux inspections et contrôles techniques dans le domaine de la navigabilité des aéronefs et des opérations aériennes
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