Einstellung der Tätigkeit als Kaufmann/-frau

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Zusammenfassung:

Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Kaufmann/-frau einstellen, müssen Sie die Einrichtungen informieren, denen Sie angeschlossen oder bei denen Sie eingetragen sind.

Kaufleute, die ihre Tätigkeit einstellen, müssen eine Reihe von Behördengängen und Verwaltungsformalitäten erledigen, die Folgendes betreffen:

  • die Niederlassungsgenehmigung;
  • die Sozialversicherung;
  • die Mehrwertsteuer;
  • das Handelsregister;
  • die Steuern usw.

Das Unternehmen muss für eine Neubesetzung sorgen, wenn diese Person:

  • ihre Tätigkeit als Personengesellschaft ausgeübt hat und das Unternehmen seine Tätigkeit fortsetzt; oder
  • persönlich Inhaber von Genehmigungen oder Patenten war, die für die Ausübung der Tätigkeiten erforderlich sind.

Betroffene Personen

Natürliche Personen, die eine Berufstätigkeit als Kaufmann/-frau in Form eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft ausüben und ihre Tätigkeit einstellen, müssen dies den verschiedenen Einrichtungen melden, denen Sie angeschlossen oder bei denen Sie eingetragen sind.

Kosten

Nur die beim Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS) zu erledigenden Formalitäten für die Löschung sind gebührenpflichtig.

Diese Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des RCS.

Vorgehensweise und Details

Aufhebung der Niederlassungsgenehmigung

Der Minister für Wirtschaft, in dessen Zuständigkeit die Niederlassungsgenehmigung fällt, muss innerhalb eines Monats über das Ausscheiden des Leiters, auf dessen Namen die Genehmigung ausgestellt, ist informiert werden.

Sie können Ihren Antrag auf 2 verschiedene Weisen einreichen (siehe Online-Dienste und Formulare), von denen erstere dringend empfohlen wird:

  • indem Sie Ihren Antrag auf Aufhebung der Niederlassungsgenehmigung selbst online über MyGuichet.lu von Ihrem beruflichen Bereich aus mit einem LuxTrust-Produkt eingeben. Anhand der von Ihnen eingegebenen Informationen ermittelt das System die dem Antrag beizufügenden Unterlagen; oder
  • indem Sie das Formular für die Beantragung der Einstellung der Tätigkeit per Post an das Ministerium für Wirtschaft senden, zusammen mit:
    • dem Original der Niederlassungsgenehmigung (falls vorhanden);
    • einer Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses;
    • dem Grund für die Rücksendung.

Abmeldung von der Sozialversicherung

Innerhalb von 8 Tagen nach Einstellung der Tätigkeit müssen Sie:

  • sich als Selbstständiger über eine Abmeldeerklärung für Selbstständige von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) abmelden;
  • etwaige Arbeitnehmer über eine Abmeldeerklärung für Arbeitnehmer von der CCSS abmelden.

Die Formulare müssen ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden. Es sind insbesondere folgende Angaben zu machen:

  • die 13-stellige nationale Identifikationsnummer (matricule) des Selbstständigen / die nationale Identifikationsnummer des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers;
  • die Anschrift, an der die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird;
  • der Grund für die Einstellung der Tätigkeit;
  • das Datum der Beendigung der Tätigkeit / des letzten Arbeitstages.

Die CCSS sendet Ihnen dann eine Empfangsbestätigung zur Überprüfung.

Abmeldung bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Einstellung Ihrer Tätigkeit müssen Sie innerhalb von 15 Tagen nach der Einstellung eine Abmeldung (siehe Online-Dienste und Formulare) an die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) richten:

  • über MyGuichet.lu; oder
  • per Post an folgende Adresse:

Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA
Postfach 31
L-2010 Luxemburg

Für den Online-Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Löschung aus dem Handels- und Firmenregister (RCS)

Sie müssen Ihre Löschung als Kaufmann/-frau im RCS auf elektronischem Wege vornehmen (siehe Online-Dienste und Formulare).

Meldung der Einstellung der Tätigkeit bei der Steuerverwaltung (ACD)

Außer im Falle eines Umzugs ins Ausland bleiben Kaufleute als natürliche Person steuerpflichtig.

Sie müssen die Einstellung der Tätigkeit daher nicht bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) melden. Bei einem voraussichtlichen Einkommensrückgang können Sie jedoch die von Ihrem Steueramt festgelegten Vorauszahlungen anpassen lassen.

Sonstige Formalitäten

Abhängig von der Art Ihrer Tätigkeit, müssen Sie insbesondere:

  • als Kaufmann/-frau: der Handelskammer (Chambre de commerce) die Einstellung Ihrer Tätigkeit melden;
  • als Handwerker: die Handwerkskarte an die Handwerkskammer (Chambre des métiers) zurücksenden, die dann die Sozialversicherungsträger informiert;
  • bei industrieller Tätigkeit: das Ministerium für Wirtschaft / Fedil informieren;
  • falls das Unternehmen eine sogenannte „Commodo/Incommodo“-Genehmigung hatte: die zuständige Behörde informieren usw.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Verwaltungsvereinfachung, Handwerk und Handel (Abteilung Niederlassungsgenehmigungen)

    Adresse:
    Luxemburg
    Postfach 535 / L-2937 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 74 700
    montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr (außer an Feiertagen)
  • Zentralstelle der Sozialversicherungen

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
    L-2975 Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 16.00 Uhr

    Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.

  • Luxembourg Business Registers (LBR)

    Adresse:
    Luxemburg
  • Luxembourg Business Registers (LBR) Luxemburg

    Adresse:
    31, Avenue de la Gare L-1611 Luxemburg-Kirchberg
    L-2961 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 42 85 55
    Geöffnet Ferme à 12h00
    Dienstag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Donnerstag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, Assistenzbüro für elektronische Einreichungen: nur nach Terminvereinbarung.
  • Luxembourg Business Registers (LBR) Diekirch

    Adresse:
    Bei der Aaler Kirch - Place Joseph Bech L-9211 Diekirch
    B.P. 20 / L-9201
    Fax:
    (+352) 26 42 85 55
    Montags nur nach Terminvereinbarung.

Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt

  • Handelskammer Handelskammer

    Adresse:
    7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxemburg Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 12.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr

Es werden 2 von 7 Stellen angezeigt

Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Niederlassungsrecht)

  • Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Verwaltungsvereinfachung, Handwerk und Handel (Abteilung Niederlassungsgenehmigungen)

    Adresse:
    Luxemburg
    Postfach 535 / L-2937 Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 74 700
    montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr (außer an Feiertagen)

Zentralstelle der Sozialversicherungen

  • Zentralstelle der Sozialversicherungen

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg
    L-2975 Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 16.00 Uhr

    Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.

Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

Luxembourg Business Registers

  • Luxembourg Business Registers (LBR)

    Adresse:
    Luxemburg
  • Luxembourg Business Registers (LBR) Luxemburg

    Adresse:
    31, Avenue de la Gare L-1611 Luxemburg-Kirchberg
    L-2961 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 42 85 55
    Geöffnet Ferme à 12h00
    Dienstag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Donnerstag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, Assistenzbüro für elektronische Einreichungen: nur nach Terminvereinbarung.
  • Luxembourg Business Registers (LBR) Diekirch

    Adresse:
    Bei der Aaler Kirch - Place Joseph Bech L-9211 Diekirch
    B.P. 20 / L-9201
    Fax:
    (+352) 26 42 85 55
    Montags nur nach Terminvereinbarung.

Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt

Handelskammer

  • Handelskammer Handelskammer

    Adresse:
    7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxemburg Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 12.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr

Handwerkskammer

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