Einstellung der Geschäftstätigkeit durch den Kaufmann

Zum letzten Mal aktualisiert am

Ein Kaufmann, der seine Geschäftstätigkeit einstellt, hat bestimmte Verwaltungsformalitäten zu erledigen. Diese betreffen folgende Bereiche:

  • die Niederlassungsgenehmigung (autorisation d’établissement);
  • die Sozialversicherung;
  • die Mehrwertsteuer;
  • das Handelsregister;
  • die Steuern usw.

Die Gesellschaft muss für einen Ersatz des Kaufmanns sorgen, wenn der Kaufmann:

  • seine Tätigkeit als Personengesellschaft ausgeübt hat und wenn die Gesellschaft ihre Tätigkeit fortsetzt oder;
  • persönlich Inhaber von Genehmigungen oder Patenten war, die für die Ausübung der Geschäftstätigkeit erforderlich sind.

Zielgruppe

Natürliche Personen, die ihre Geschäftstätigkeit als Kaufmann in Form eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft ausüben und die ihre Geschäftstätigkeit einstellen, müssen dies den verschiedenen Behörden und sonstigen Stellen anzeigen, bei denen sie angemeldet bzw. Mitglied sind.

Kosten

Nur die Formalitäten zur Löschung, die beim Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS) vorzunehmen sind, sind gebührenpflichtig.

Diese Gebühren richten sich nach der Gebührenliste des RCS.

Vorgehensweise und Details

Aufhebung der Niederlassungsgenehmigung

Der in Sachen Niederlassungsgenehmigung zuständige Minister für Wirtschaft muss binnen einem Monat über das Ausscheiden des zugelassenen Geschäftsführers informiert werden.
Der Geschäftsführer muss die Originalversion der Niederlassungsgenehmigung an die Generaldirektion für Mittelstand des Ministeriums für Wirtschaft schicken, zusammen mit:

  • dem Formular betreffend die Amtsaufgabe (formulaire de cessation);
  • einer Kopie seines Personalausweises oder seines Reisepasses;
  • dem Grund für den Rücktritt.

Abmeldung von der Sozialversicherung

Der Kaufmann muss nach Einstellung der Geschäftstätigkeit binnen 8 Tagen:

  • sich selbst als Selbstständiger mithilfe einer Abmeldeerklärung für Selbstständige von der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) abmelden;
  • etwaige Mitarbeiter mithilfe einer Abmeldeerklärung für Arbeitnehmer von der CCSS abmelden.

Die Erklärungen müssen vom Kaufmann ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden. Darin sind insbesondere folgende Angaben zu machen:

  • die nationale Identifikationsnummer (matricule – 13-stellige Sozialversicherungsnummer) des Selbstständigen / die nationale Identifikationsnummer des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers;
  • die Anschrift, an der die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird;
  • der Grund für die Einstellung der Geschäftstätigkeit;
  • das Datum des Tätigkeitsendes / des letzten Arbeitstags.

Die erklärende Person erhält zur Prüfung dann eine Empfangsbestätigung.

Meldung der Geschäftsaufgabe bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung

Der Kaufmann muss binnen 15 Tagen nach Einstellung der Geschäftstätigkeit eine Meldung der Geschäftsaufgabe an die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) übermitteln.

Die Erklärung muss vom Kaufmann ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden. Darin sind insbesondere folgende Angaben zu machen:

  • die MwSt.-Identifikationsnummer des Unternehmens;
  • die Kontaktdaten des Unternehmers;
  • ggf. die Kontaktdaten des künftigen Kaufmanns;
  • der Firmenwert, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Umsatzsteuerarten, die bei der Veräußerung anwendbar sind.

Löschung aus dem Handels- und Firmenregister

Der Kaufmann muss die Löschung per elektronischer Eintragung im RCS selbst veranlassen.

Mitteilung der Geschäftsaufgabe an die Steuerverwaltung

Außer im Falle eines Wegzugs ins Ausland bleibt der Kaufmann als natürliche Person steuerpflichtig.

Er muss die Einstellung der Geschäftstätigkeit daher nicht bei der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes) melden. Er kann jedoch im Falle eines voraussichtlichen Einkommensrückgangs die von seinem Steueramt festgesetzten Vorauszahlungen anpassen lassen.

Als Unternehmensleiter muss der Kaufmann zudem, abhängig von der Art seiner Tätigkeit, insbesondere:

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Niederlassungsrecht)

Generaldirektion für Mittelstand (Abteilung Niederlassungsrecht)

Zentralstelle der Sozialversicherungen

Zentralstelle der Sozialversicherungen

  • Zentralstelle der Sozialversicherungen
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg Luxemburg
    L-2975 Luxemburg
    Telefon : (+352) 40141-1
    von 8.00 bis 16.00 Uhr
    Weiter zur Internetseite von : https://ccss.public.lu/fr.html
    Geöffnet Schließt um 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 16.00 Uhr

    Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.

Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

  • Zentralstelle der Sozialversicherungen
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg Luxemburg
    L-2975 Luxemburg
    Telefon : (+352) 40141-1
    von 8.00 bis 16.00 Uhr
    Weiter zur Internetseite von : https://ccss.public.lu/fr.html
    Geöffnet Schließt um 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 16.00 Uhr

    Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.

Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

Luxembourg Business Registers

  • Luxembourg Business Registers
    Luxemburg
  • Luxembourg Business Registers – Luxemburg
    14, rue Erasme L-1468 Luxemburg-Kirchberg Luxemburg
    L-2961 Luxemburg
    Fax : (+352) 26 42 85 55
    Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Anlaufstelle für die Unterstützung bei der Eintragung: Montag–Freitag (nur mit Termin)
  • Luxembourg Business Registers – Diekirch
    Place Joseph Bech L-9211 Diekirch Luxemburg
    Fax : (+352) 26 42 85 55
    Montags nach Terminvereinbarung

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Luxembourg Business Registers

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    Luxemburg
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    Place Joseph Bech L-9211 Diekirch Luxemburg
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    Montags nach Terminvereinbarung

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Handelskammer

  • Handelskammer Handelskammer
    7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxemburg Luxemburg
    Weiter zur Internetseite von : http://www.cc.lu/index.php?page=13
    Geöffnet ⋅ 8.00 - 12.00 Uhr , 14.00 - 18.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr
    8.00–12.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr

Handelskammer

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    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr
    8.00–12.00 Uhr und 14.00–18.00 Uhr

Handwerkskammer

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Vorgänge

Kommerzielle Tätigkeiten und Dienstleistungen Einstellung der Geschäftstätigkeit einer Gesellschaft Aufgabe des Amts eines Geschäftsführers einer Gesellschaft

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