Aufgabe des Amts eines Geschäftsführers einer Gesellschaft
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Das Amt des Geschäftsführers einer Gesellschaft kann auf unterschiedliche Weise enden, insbesondere aufgrund:
- des Endes seiner Amtszeit;
- seiner Kündigung;
- seiner Abberufung durch die Gesellschaft, seines Ablebens usw.
Es müssen gewisse Formalitäten eingehalten werden, damit die Aufgabe des Amts des Geschäftsführers aus rechtlicher Sicht wirksam wird.
Eine Handelsgesellschaft, deren Geschäftsführer, Geschäftsleiter oder Verwaltungsmitglied aus seinem Amt ausscheidet, muss eine Reihe von Vorgängen und Formalitäten erledigen. Dies betrifft folgende Bereiche:
- die Sozialversicherung;
- die Niederlassungsgenehmigung;
- die Eintragung im Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS).
Betroffene Personen
Jede Handelsgesellschaft, deren Geschäftsleiter/Verwaltungsratsmitglied ausscheidet, muss dies den verschiedenen Behörden und Stellen anzeigen, bei denen dieser/dieses angemeldet bzw. Mitglied ist.
Diese Vorgänge müssen entsprechend den Gründen für die Amtsaufgabe von den im Falle des Ausscheidens eines Geschäftsleiters/Verwaltungsratsmitglieds zeichnungsberechtigten Personen erledigt werden.
Der ausscheidende Geschäftsführer muss eine Reihe von Vorgängen persönlich tätigen.
Fristen
Der Geschäftsführer eines Unternehmens, der persönlich mehrwertsteuerpflichtig ist (z. B. ein Verwaltungsratsmitglied), muss die Einstellung dieser Tätigkeit binnen 15 Tagen nach deren tatsächlicher Aufgabe melden.
Der in Sachen Niederlassungsgenehmigung zuständige Minister für Wirtschaft muss binnen einem Monat über das Ausscheiden des zugelassenen Geschäftsführers informiert werden.
Der Geschäftsführer muss die Originalversion der Niederlassungsgenehmigung an das Ministerium für Wirtschaft schicken, zusammen mit:
- dem Formular betreffend die Amtsaufgabe (formulaire de cessation);
- einer Kopie seines Personalausweises oder seines Reisepasses;
- dem Grund für den Rücktritt.
Die Abmeldung des angestellten Geschäftsführers von der Sozialversicherung muss binnen 8 Tagen nach Ende des Vertrags durch die Gesellschaft oder den Versicherten erfolgen.
Kosten
Nur die Formalitäten zur Eintragung/Hinterlegung/Veröffentlichung, die beim RCS vorzunehmen sind, sind gebührenpflichtig.
Diese Gebühren werden anhand der Gebührentabelle des RCS festgesetzt und sind von der Rechtsform des Unternehmens und der Art der hinterlegten Urkunde abhängig.
Vorgehensweise und Details
Modalitäten der Amtsaufgabe
Endet das Amt des Geschäftsführers, besteht keine gegenseitige Informationspflicht mehr zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft.
Wurde der Geschäftsführer von der Gesellschafter-/Aktionärsversammlung ernannt, muss er von dieser abberufen werden.
Wurde der Geschäftsführer in der Satzung benannt, unterliegt seine Abberufung den Vorschriften für Satzungsänderungen und bedarf somit der Einstimmigkeit.
In den folgenden Gesellschaften kann jedoch von jedem Gesellschafter aus berechtigten Gründen um seine Abberufung ersucht werden:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (sociétés à responsabilité limitée - SARL);
- offene Handelsgesellschaften (sociétés en nom collectif - SENC);
- einfache Kommanditgesellschaften (sociétés en commandite simple - SCS).
Dies setzt dann eine Unvereinbarkeit zwischen der Fortführung seiner Tätigkeit und den Interessen der Gesellschaft voraus.
In Aktiengesellschaften (sociétés anonymes - SA) werden die Geschäftsführer von der Versammlung frei abberufen.
Der Geschäftsführer als Bevollmächtigter kann ohne Angabe von Gründen frei kündigen. Er muss seine Entscheidung dann der Gesellschaft mitteilen.
Seine Kündigung wird gegenüber der Gesellschaft wirksam, sobald Letztere sie erhalten hat. Die Kündigung kann nicht rückwirkend sein. Erteilt die Gesellschaft dem Geschäftsführer Entlastung für sein Amt, wird er von seinen Pflichten gegenüber der Gesellschaft befreit.
Ist der Geschäftsführer zudem per Arbeitsvertrag an die Gesellschaft gebunden, unterliegt seine Kündigung dem Arbeitsrecht.
Führt die Kündigung des Geschäftsführers zu einer nicht ordnungsgemäßen Zusammensetzung eines Leitungsorgans der Gesellschaft, wird die Kündigung erst wirksam, wenn Ersatz gefunden wurde.
Die Aufgabe des Amts eines Geschäftsführers wird Dritten gegenüber erst nach der ordnungsgemäßen Veröffentlichung im RCS wirksam.
Niederlassungsgenehmigung
Ist in der Niederlassungsgenehmigung der Gesellschaft der ausscheidende Geschäftsführer als Inhaber angegeben, muss der Minister davon in Kenntnis gesetzt werden. Jeder Wechsel eines Geschäftsführers dieses Unternehmens bedarf einer neuen Genehmigung.
Es kann eine für höchstens 6 Monate gültige vorläufige Genehmigung erteilt werden, damit ein neuer Geschäftsführer eingestellt werden kann. Die vorläufige Genehmigung kann nur einmal für höchstens 6 Monate verlängert werden.
Laut Gesetz gibt es verschiedene Möglichkeiten für die vorläufige oder endgültige Übertragung der Niederlassungsgenehmigung auf einzelne Familienmitglieder oder Mitarbeiter, wenn der Geschäftsführer eines Unternehmens, das dem Handelssektor angehört oder im Handwerk tätig ist:
- stirbt;
- erwerbsunfähig ist;
- sich nach ordnungsgemäßer Feststellung als arbeitsunfähig erweist;
- in Rente geht.
Abmeldung von der Sozialversicherung
Je nach Status muss der Geschäftsführer bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) wie folgt abgemeldet werden:
- mittels einer Abmeldung für Selbstständige oder;
- mittels einer Abmeldung für Arbeitnehmer.
Diese Meldungen müssen von der/den für die Gesellschaft zeichnungsberechtigten Person(en) ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden.
Die meldende Person erhält zur Prüfung dann eine Empfangsbestätigung.
Meldung der Amtsaufgabe bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Im Falle einer bestehenden Mehrwertsteuerpflicht (z. B. ein Verwaltungsratsmitglied) muss ein Geschäftsführer, der seine Tätigkeit, aufgrund derer er der Mehrwertsteuer unterliegt, aufgibt, diese Amtsaufgabe beim Steueramt der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED), bei dem er gemeldet war, anzeigen.
Binnen 2 Monaten nach der Amtsaufgabe muss die (jährliche oder zusammenfassende) Mehrwertsteuererklärung eingereicht und jedwede überschüssige Steuer gezahlt werden.
Der Steuerpflichtige, der seine Tätigkeit als Verwaltungsratsmitglied einer Gesellschaft einstellt, jedoch aufgrund anderer Tätigkeiten weiterhin mehrwertsteuerpflichtig ist, muss diese teilweise Einstellung binnen 15 Tagen beim Steueramt, bei dem er gemeldet ist, anzeigen.
Änderung der Eintragungen im Handels- und Firmenregister (RCS)
Jede Gesellschaft muss unabhängig von ihrer Rechtsform die sie betreffenden Änderungen der Eintragungen im RCS vornehmen lassen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel (Abteilung Niederlassungsgenehmigungen)
- Adresse:
-
Luxemburg
Postfach 535 / L-2937 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 74 700
montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr (außer an Feiertagen)
- E-Mail:
- info.pme@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2975 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- E-Mail:
- ccss@secu.lu
- Website:
- https://ccss.public.lu/de.html
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Luxembourg Business Registers (LBR)
- Adresse:
- Luxemburg
-
Luxembourg Business Registers (LBR) Luxemburg
- Adresse:
-
31, Avenue de la Gare
L-1611
Luxemburg-Kirchberg
L-2961 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 42 81
- Fax:
- (+352) 26 42 85 55
- E-Mail:
- helpdesk@lbr.lu
- Website:
- https://lbr.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet à 9h00
- Freitag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, Assistenzbüro für elektronische Einreichungen: nur nach Terminvereinbarung. -
Luxembourg Business Registers (LBR) Diekirch
- Adresse:
-
Bei der Aaler Kirch - Place Joseph Bech
L-9211
Diekirch
B.P. 20 / L-9201
- Telefon:
- (+352) 26 42 81
- Fax:
- (+352) 26 42 85 55
- E-Mail:
- helpdesk@lbr.lu
- Website:
- https://lbr.lu
Montags nur nach Terminvereinbarung.
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-
Handelskammer Handelskammer
- Adresse:
- 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 39 39 1
- E-Mail:
- chamcom@cc.lu
- Website:
- http://www.cc.lu/index.php?page=13
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
-
Handwerkskammer
- Adresse:
-
2, circuit de la Foire Internationale
L-1016
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1604
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 1
- Fax:
- (+352) 42 67 87
- E-Mail:
- contact@cdm.lu
- Website:
- http://www.cdm.lu
-
Handwerkskammer Unternehmensbörse
- Adresse:
-
2, circuit de la Foire Internationale
L-1347
Luxemburg
Postfach 1604 / L-1016
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 1
- Fax:
- (+352) 42 67 87
- E-Mail:
- bourse-entreprises@cdm.lu
- Website:
- http://www.cdm.lu
-
Handwerkskammer Meisterbrief
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 540
- Fax:
- (+352) 43 60 67
- E-Mail:
- brevet@cdm.lu
-
Handwerkskammer Team „Contact Entreprise“
- Adresse:
-
2, circuit de la Foire Internationale
L-1347
Luxemburg-Kirchberg
Postfach 1604 / L-1016
- E-Mail:
- contact@cdm.lu
- Website:
- http://www.cdm.lu/
-
Handwerkskammer Entreprise Europe Network (EEN)
- Adresse:
-
2, circuit de la Foire Internationale
L-1347
Luxemburg-Kirchberg
Postfach 1604 / L-1016
- Telefon:
- (+352 ) 42 67 67 366
- Fax:
- (+352) 42 67 87
- E-Mail:
- een@cdm.lu
- Website:
- http://www.enterprise-europe.lu/
-
Handwerkskammer SME packages
- Adresse:
- 2, circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 305
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 306
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 307
- E-Mail:
- ehandwierk@cdm.lu
- Website:
- http://www.cdm.lu
-
Handwerkskammer Abteilung eHandwierk
- Adresse:
-
2, circuit de la foire internationale
L-1347
Luxemburg-Kirchberg
Postfach 1604 / L-1016
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 505
- E-Mail:
- ehandwierk@cdm.lu
- Website:
- https://www.cdm.lu/
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Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 20 avril 2009
sur le dépôt par voie électronique auprès du registre de commerce et des sociétés
-
Loi modifiée du 19 décembre 2002
concernant le registre de commerce et des sociétés ainsi que la comptabilité et les comptes annuels des entreprises
-
Règlement grand-ducal modifié du 1er décembre 2011
ayant pour objet d'établir la liste et le champ d'application des activités artisanales prévues à l'article 12(1) de la loi du 2 septembre 2011 réglementant l'accès aux professions d'artisan, de commerçant, d'industriel ainsi qu'à certaines professions libérales;
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