Einstellung der Tätigkeit einer Gesellschaft
Zum letzten Mal aktualisiert am
Eine Handelsgesellschaft, die ihre Tätigkeit einstellt, muss bestimmte Vorgänge und Formalitäten erledigen, um sich abzumelden oder bestimmte Genehmigungen aufheben zu lassen. Dies betrifft folgende Bereiche:
- die Niederlassungsgenehmigung;
- die Sozialversicherung;
- die Mehrwertsteuer;
- das Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS);
- die direkten Steuern usw.
Betroffene Personen
Handelsgesellschaften, die ihre Tätigkeit einstellen, müssen dies den verschiedenen Einrichtungen anzeigen, denen sie angeschlossen oder bei denen sie eingetragen sind.
Die Anzeige ist je nach Grund der Einstellung von folgenden Personen durchzuführen:
- im Falle des Ausscheidens des Geschäftsführers/Verwaltungsratsmitglieds: von den Personen, die befugt sind, für die Gesellschaft Verpflichtungen einzugehen;
- im Falle einer Abtretung/Übertragung: vom Zedenten;
- im Falle einer Auflösung/Liquidation: vom Liquidator;
- im Falle einer Insolvenz: vom Insolvenzverwalter.
Diese Abmeldungen/Austritte/Genehmigungsaufhebungen können insbesondere erforderlich sein infolge:
- der freiwilligen Auflösung/Liquidation der Gesellschaft;
- der gerichtlichen Auflösung/Liquidation der Gesellschaft;
- der Insolvenz der Gesellschaft.
Fristen
Der Minister für Wirtschaft, in dessen Zuständigkeit die Niederlassungsgenehmigung fällt, muss innerhalb eines Monats über die Einstellung der Tätigkeit informiert werden.
Die Gesellschaft muss sich innerhalb von 8 Tagen nach Einstellung der Tätigkeit von der Sozialversicherung abmelden.
Die Gesellschaft muss die Einstellung dieser Tätigkeit innerhalb von 15 Tagen nach der tatsächlichen Einstellung bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) melden.
Im Falle von vor einem Notar unterzeichneten Urkunden über den Abschluss der Auflösung/Liquidation oder Übertragung ins Ausland muss der Notar die Urkunden:
- innerhalb von 15 Tagen nach ihrer Unterzeichnung bei der AED eintragen lassen;
- anschließend im Handels- und Firmenregister (RCS) hinterlegen;
- in der Elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (Recueil électronique des sociétés et associations - RESA) veröffentlichen lassen.
Die Unterzeichner von privatschriftlichen Urkunden (also ohne Heranziehung eines Notars) müssen ihre Urkunden innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung eintragen lassen und zu Veröffentlichungszwecken hinterlegen.
Kosten
Nur die Formalitäten für die Eintragung/Hinterlegung/Veröffentlichung, die beim RCS vorzunehmen sind, sind gebührenpflichtig.
Diese Kosten:
- werden entsprechend der Gebührenordnung des RCS festgelegt;
- hängen von der Rechtsform des Unternehmens und der Art der hinterlegten Urkunde ab.
Vorgehensweise und Details
Aufhebung der Niederlassungsgenehmigung
Der Leiter, auf dessen Namen die Genehmigung ausgestellt ist, kann seinen Antrag auf 2 verschiedene Weisen einreichen (siehe Online-Dienste und Formulare), von denen erstere dringend empfohlen wird:
- indem er seinen Antrag auf Aufhebung der Niederlassungsgenehmigung online über MyGuichet.lu von seinem beruflichen Bereich aus mit einem LuxTrust-Produkt stellt. Anhand der eingegebenen Informationen ermittelt das System die dem Antrag beizufügenden Unterlagen; oder
- indem er das Formular für die Beantragung der Einstellung der Tätigkeit per Post an das Ministerium für Wirtschaft sendet, zusammen mit:
- dem Original der Niederlassungsgenehmigung (falls vorhanden);
- einer Kopie seines Personalausweises oder seines Reisepasses;
- dem Grund für die Rücksendung.
Abmeldung von der Sozialversicherung
Die Gesellschaft muss innerhalb von 8 Tagen nach Einstellung der Tätigkeit:
- folgende Personen bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) abmelden:
- den Versicherten, der die Funktion des Geschäftsführers/Verwaltungsratsmitglieds ausübt; oder
- den Versicherten, auf den die Niederlassungsgenehmigung ausgestellt ist, über eine Abmeldung für Selbstständige;
- etwaige Arbeitnehmer über eine Abmeldung für Arbeitnehmer bei der CCSS abmelden.
Diese Formulare müssen von der bzw. den Personen, die befugt sind, für die Gesellschaft Verpflichtungen einzugehen, ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden. Es sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
- die 13-stellige nationale Identifikationsnummer (matricule) des Selbstständigen / die nationale Identifikationsnummer des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers;
- die Anschrift, an der die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird;
- der Grund für die Einstellung der Tätigkeit / den Austritt des Arbeitnehmers;
- das Datum der Beendigung der Tätigkeit / des letzten Arbeitstages.
Der Abmeldung für Selbstständige sind je nach Fall folgende Dokumente beizufügen:
- die eingetragene Urkunde über die Abtretung von Anteilen bzw. den Rücktritt; oder
- die Kopie der Niederlassungsgenehmigung (das Original muss an das Ministerium für Wirtschaft zurückgeschickt werden).
Die erklärende Person erhält dann eine Empfangsbestätigung zur Überprüfung.
Abmeldung bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
Die Gesellschaft muss innerhalb von 15 Tagen nach Einstellung der Geschäftstätigkeit eine Abmeldung (siehe „Online-Dienste und Formulare“) an die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung richten:
- über MyGuichet.lu; oder
- per Post an folgende Adresse:
Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA
Postfach 31
L-2010 Luxemburg
Für den Online-Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.
Erfolgt die Meldung auf Papier, so muss sie von der bzw. den Personen, die befugt sind, für die Gesellschaft Verpflichtungen einzugehen, ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden.
Bei jeder Veräußerung, ausgenommen Veräußerungen eines Gesamtvermögens oder Teilvermögens an einen anderen Steuerpflichtigen, muss der Zedent die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und die fällige Steuer melden und abführen.
Löschung aus dem Handels- und Firmenregister (RCS)
Gesellschaften, die ihre Tätigkeit einstellen, müssen ungeachtet ihrer Rechtsform ihre Löschung aus dem RCS beantragen und die Urkunde, die die Einstellung beurkundet, veröffentlichen.
Wenn die Urkunde über die Auflösung/Abwicklung/Übertragung von einem Notar erstellt wurde, stellt dieser die Hinterlegung beim RCS und ihre Veröffentlichung sicher.
Bei einer Privaturkunde muss der Leiter/Liquidator selbst die Löschung per elektronische Hinterlegung im RCS veranlassen, wobei er insbesondere Folgendes angeben muss:
- die Nummer der Eintragung im RCS;
- den Namen und die Adresse der Gesellschaft;
- das Datum der Geschäftsaufgabe;
- den Grund für die Löschung.
Die erklärende Person muss ihrer Hinterlegung das zur Veröffentlichung bestimmte Dokument beifügen, das, je nach Fall, den Grund für die Löschung benennen muss.
Meldung der Einstellung der Tätigkeit bei der Steuerverwaltung (ACD)
Nach der Löschung der Gesellschaft aus dem RCS übernimmt die Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) die Löschung der Gesellschaft aus ihren Büchern, und zwar nach:
- dem Abschluss des Steuerjahres;
- der Überprüfung, ob die Gesellschaft ihre steuerlichen Pflichten in den folgenden Bereichen eingehalten hat:
- Lohnsteuerabzug;
- Entrichtung von Vorauszahlungen und Hauptsumme.
Die Gesellschaft kann dem zuständigen Steueramt die Einstellung ihrer Tätigkeit jedoch auch per Post anzeigen, um die für das folgende oder das laufende Jahr festgesetzten Vorauszahlungen aufheben zu lassen.
Meldung der Betriebseinstellung bei genehmigungspflichtigen Betrieben
Betreiber genehmigungspflichtiger Betriebe, die den Betrieb endgültig einstellen, müssen dies melden.
Sonstige Formalitäten
Die Gesellschaft muss ferner, abhängig von der Art ihrer Tätigkeit, insbesondere:
- bei Kaufleuten: der Handelskammer (Chambre de commerce) die Einstellung der Tätigkeit melden;
- bei Handwerkern: die Handwerkskarte an die Handwerkskammer (Chambre des métiers) zurücksenden, die dann die Sozialversicherungsträger informiert;
- bei industrieller Tätigkeit: das Ministerium für Wirtschaft / (Fedil) informieren.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Verwaltungsvereinfachung, Handwerk und Handel (Abteilung Niederlassungsgenehmigungen)
- Adresse:
-
Luxemburg
Postfach 535 / L-2937 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 74 700
montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr (außer an Feiertagen)
- E-Mail:
- info.pme@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
L-2975 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- E-Mail:
- ccss@secu.lu
- Website:
- https://ccss.lu/de.html
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Luxembourg Business Registers (LBR)
- Adresse:
- Luxemburg
-
Luxembourg Business Registers (LBR) Luxemburg
- Adresse:
-
31, Avenue de la Gare
L-1611
Luxemburg-Kirchberg
L-2961 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 42 81
- Fax:
- (+352) 26 42 85 55
- E-Mail:
- helpdesk@lbr.lu
- Website:
- https://lbr.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet à 9h00
- Mittwoch:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, Assistenzbüro für elektronische Einreichungen: nur nach Terminvereinbarung. -
Luxembourg Business Registers (LBR) Diekirch
- Adresse:
-
Bei der Aaler Kirch - Place Joseph Bech
L-9211
Diekirch
B.P. 20 / L-9201
- Telefon:
- (+352) 26 42 81
- Fax:
- (+352) 26 42 85 55
- E-Mail:
- helpdesk@lbr.lu
- Website:
- https://lbr.lu
Montags nur nach Terminvereinbarung.
Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt
-
Handelskammer Handelskammer
- Adresse:
- 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 39 39 1
- E-Mail:
- chamcom@cc.lu
- Website:
- http://www.cc.lu/index.php?page=13
Geschlossen ⋅ Öffnet um 8.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
-
Handwerkskammer
- Adresse:
-
2, circuit de la Foire Internationale
L-1016
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1604
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 1
- Fax:
- (+352) 42 67 87
- E-Mail:
- contact@cdm.lu
- Website:
- http://www.cdm.lu
-
Handwerkskammer Unternehmensbörse
- Adresse:
-
2, circuit de la Foire Internationale
L-1347
Luxemburg
Postfach 1604 / L-1016
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 1
- Fax:
- (+352) 42 67 87
- E-Mail:
- bourse-entreprises@cdm.lu
- Website:
- http://www.cdm.lu
-
Handwerkskammer Meisterbrief
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 540
- Fax:
- (+352) 43 60 67
- E-Mail:
- brevet@cdm.lu
-
Handwerkskammer Team „Contact Entreprise“
- Adresse:
-
2, circuit de la Foire Internationale
L-1347
Luxemburg-Kirchberg
Postfach 1604 / L-1016
- E-Mail:
- contact@cdm.lu
- Website:
- http://www.cdm.lu/
-
Handwerkskammer Entreprise Europe Network (EEN)
- Adresse:
-
2, circuit de la Foire Internationale
L-1347
Luxemburg-Kirchberg
Postfach 1604 / L-1016
- Telefon:
- (+352 ) 42 67 67 366
- Fax:
- (+352) 42 67 87
- E-Mail:
- een@cdm.lu
- Website:
- http://www.enterprise-europe.lu/
-
Handwerkskammer SME packages
- Adresse:
- 2, circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 305
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 306
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 307
- E-Mail:
- ehandwierk@cdm.lu
- Website:
- http://www.cdm.lu
-
Handwerkskammer Abteilung eHandwierk
- Adresse:
-
2, circuit de la foire internationale
L-1347
Luxemburg-Kirchberg
Postfach 1604 / L-1016
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 505
- E-Mail:
- ehandwierk@cdm.lu
- Website:
- https://www.cdm.lu/
Es werden 2 von 7 Stellen angezeigt
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 20 avril 2009
sur le dépôt par voie électronique auprès du registre de commerce et des sociétés
-
Loi modifiée du 19 décembre 2002
concernant le registre de commerce et des sociétés ainsi que la comptabilité et les comptes annuels des entreprises
-
Règlement grand-ducal modifié du 23 janvier 2003
portant exécution de la loi du 19 décembre 2002 concernant le Registre de commerce et des sociétés ainsi que la comptabilité et les comptes annuels des entreprises
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.