Einstellung der Geschäftstätigkeit einer Gesellschaft
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Eine Handelsgesellschaft, die ihre Tätigkeit einstellt, muss bestimmte Vorgänge und Formalitäten erledigen, um sich abzumelden oder bestimmte Genehmigungen aufheben zu lassen. Dies betrifft folgende Bereiche:
- die Niederlassungsgenehmigung;
- die Sozialversicherung;
- die Mehrwertsteuer;
- das Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS);
- die direkten Steuern usw.
Betroffene Personen
Jede Handelsgesellschaft, die ihre Tätigkeit einstellt, muss dies den verschiedenen Behörden und Stellen anzeigen, bei denen sie angemeldet oder Mitglied ist.
Die Anzeige ist je nach Grund der Einstellung von folgenden Personen durchzuführen:
- im Falle des Ausscheidens eines Geschäftsleiters/Verwaltungsratsmitglieds von den zeichnungsberechtigten Personen;
- im Falle einer Abtretung/Übertragung vom Zedenten;
- im Falle einer Auflösung/Liquidation vom Liquidator;
- im Falle einer Insolvenz vom Insolvenzverwalter.
Diese Abmeldungen/Austritte/Genehmigungsaufhebungen können insbesondere erforderlich sein infolge:
- der freiwilligen Auflösung/Liquidation der Gesellschaft;
- der gerichtlichen Auflösung/Liquidation der Gesellschaft;
- der Insolvenz der Gesellschaft.
Fristen
Der in Sachen Niederlassungsgenehmigung zuständige Minister für Wirtschaft muss binnen einem Monat über die Einstellung der Geschäftstätigkeit informiert werden.
Die Gesellschaft muss sich binnen 8 Tagen nach Einstellung der Geschäftstätigkeit von der Sozialversicherung abmelden.
Die Gesellschaft muss binnen 15 Tagen nach Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit eine diesbezügliche Meldung an die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA) senden.
Im Falle von vor einem Notar unterzeichneten Urkunden über den Abschluss der Auflösung/Liquidation oder Übertragung ins Ausland muss der Notar die Urkunden:
- binnen 15 Tagen nach ihrer Unterzeichnung bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung eintragen lassen;
- anschließend im Handels- und Firmenregister (RCS) hinterlegen;
- in der Elektronischen Sammlung der Gesellschaften und Vereinigungen (Recueil électronique des sociétés et associations - RESA) veröffentlichen lassen.
Die Unterzeichner von privatschriftlichen Urkunden (also ohne Heranziehung eines Notars) müssen ihre Urkunden innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung eintragen lassen und zu Veröffentlichungszwecken hinterlegen.
Kosten
Nur die Formalitäten zur Eintragung/Hinterlegung/Veröffentlichung, die beim RCS vorzunehmen sind, sind gebührenpflichtig.
Diese Kosten:
- werden entsprechend der Gebührentabelle des RCS festgelegt;
- hängen von der Rechtsform des Unternehmens und der Art der hinterlegten Urkunde ab.
Vorgehensweise und Details
Aufhebung der Niederlassungsgenehmigung
Der zugelassene Geschäftsleiter muss über die Einstellung der Geschäftstätigkeit informieren:
- den in Sachen Niederlassungsgenehmigung zuständigen Minister für Wirtschaft;
- binnen einem Monat.
Der Geschäftsführer muss die Originalversion der Niederlassungsgenehmigung an das Ministerium für Wirtschaft schicken, zusammen mit:
- dem Formular betreffend die Amtsaufgabe (formulaire de cessation);
- einer Kopie seines Personalausweises oder seines Reisepasses;
- dem Grund für den Rücktritt.
Die erklärende Person erhält dann einen Ministerialerlass per Post.
Abmeldung von der Sozialversicherung
Die Gesellschaft muss binnen 8 Tagen nach Einstellung der Geschäftstätigkeit:
- folgende Personen bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) abmelden:
- den Versicherten, der die Funktion eines Geschäftsleiters/Verwaltungsratsmitglieds ausübt, oder;
- den Versicherten, auf den die Niederlassungsgenehmigung ausgestellt ist, mittels einer Abmeldung für Selbstständige;
- etwaige Angestellte mittels einer Abmeldung für Arbeitnehmer bei der CCSS abmelden.
Diese Meldungen müssen von der/den für die Gesellschaft zeichnungsberechtigten Person(en) ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden. Darin sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
- die 13-stellige nationale Identifikationsnummer (matricule) des Selbstständigen / die nationale Identifikationsnummer des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers;
- die Anschrift, an der die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird;
- der Grund für die Einstellung der Tätigkeit / den Austritt des Arbeitnehmers;
- das Datum des Tätigkeitsendes / des letzten Arbeitstages.
Der Abmeldung für Selbstständige sind je nach Fall folgende Dokumente beizufügen:
- die eingetragene Urkunde über die Abtretung von Anteilen bzw. den Rücktritt oder;
- die Kopie der Niederlassungsgenehmigung (das Original muss an das Ministerium für Wirtschaft geschickt werden).
Die erklärende Person erhält zur Prüfung dann eine Empfangsbestätigung.
Meldung der Geschäftsaufgabe bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung
Die Gesellschaft muss:
- binnen 15 Tagen nach Einstellung der Geschäftstätigkeit;
- eine Meldung der Geschäftsaufgabe bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung einreichen.
Die Meldung muss von der/den für die Gesellschaft zeichnungsberechtigten Person(en) ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden. Darin sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
- die MwSt.-Identifikationsnummer des Unternehmens;
- die Kontaktdaten der Gesellschaft;
- die Kontaktdaten der potenziell übernehmenden Gesellschaft;
- der Firmenwert, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Mehrwertsteuersätzen, die bei der Veräußerung anwendbar sind.
Bei jeder Veräußerung, ausgenommen Veräußerungen eines Gesamtvermögens oder Teilvermögens an einen anderen Steuerpflichtigen, hat der Zedent die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen und die fällige Steuer zu melden und abzuführen.
Löschung aus dem Handels- und Firmenregister (RCS)
Gesellschaften, die ihre Tätigkeit einstellen, müssen ungeachtet ihrer Rechtsform ihre Löschung aus dem RCS beantragen und die Urkunde, die die Einstellung beurkundet, veröffentlichen.
Wenn die Urkunde über die Auflösung/Abwicklung/Übertragung von einem Notar erstellt wird, stellt dieser die Eintragung im RCS und deren Veröffentlichung sicher.
Bei einer Privaturkunde muss der Unternehmer/Abwickler selbst die Löschung per elektronischer Eintragung im RCS veranlassen, wobei er insbesondere Folgendes angeben muss:
- die Eintragungsnummer beim RCS;
- den Namen und die Adresse der Gesellschaft;
- das Datum der Geschäftsaufgabe;
- den Grund der Löschung.
Der Erklärende muss seinem Hinterlegungsantrag das zur Veröffentlichung bestimmte Dokument beifügen, was je nach Fall, den Grund der Löschung benennen muss.
Mitteilung der Geschäftsaufgabe an die Steuerverwaltung (ACD)
Nach der Löschung der Gesellschaft aus dem RCS übernimmt die Steuerverwaltung (Administration des contributions directes) die Löschung der Gesellschaft aus ihren Büchern, und zwar nach:
- dem Abschluss des Steuerjahres;
- der Überprüfung, ob die Gesellschaft ihre steuerlichen Pflichten in den folgenden Bereichen eingehalten hat:
- Lohnsteuerabzug;
- Entrichtung von Vorauszahlungen und Hauptsumme.
Die Gesellschaft kann dem zuständigen Steueramt (Bureau d'imposition) die Einstellung ihrer Tätigkeit jedoch auch per Post anzeigen, um die für das folgende oder das laufende Jahr festgesetzten Vorauszahlungen aufheben zu lassen.
Meldung der Betriebseinstellung bei genehmigungspflichtigen Betrieben
Betreiber genehmigungspflichtiger Betriebe, die den Betrieb endgültig einstellen, müssen dies melden.
Diesbezüglich muss der Betreiber wie folgt eine Meldung einsenden:
- per Einschreiben mit Rückschein;
- in vierfacher Ausführung;
- an die zuständige Behörde, die ihm die Betriebsgenehmigung für genehmigungspflichtige Betriebe ausgestellt hat.
Binnen 60 Tagen nach Eingang der Meldung über die Einstellung des Betriebs setzen die zuständigen Behörden die Maßnahmen fest, um:
- den Umweltschutz sicherzustellen;
- falls erforderlich – die Sicherheit der Arbeitnehmer, der Öffentlichkeit und der Nachbarschaft im Allgemeinen zu gewährleisten.
Der Betreiber muss gegebenenfalls:
- das Gelände dekontaminieren;
- Verschmutzungen beseitigen;
- das Gelände instand setzen.
Die Gesellschaft muss ferner abhängig von der Art ihrer Tätigkeit insbesondere:
- im Falle eines Kaufmanns: der Handelskammer (Chambre de commerce) die Einstellung der Tätigkeit melden;
- im Falle eines Handwerkers: die Handwerkskarte an die Handwerkskammer (Chambre des métiers) zurücksenden, die dann die entsprechende Meldung an die Sozialversicherungsträger vornimmt;
- im Falle einer industriellen Tätigkeit: das Ministerium für Wirtschaft / den Unternehmerverband (Fedil) in Kenntnis setzen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel (Abteilung Niederlassungsgenehmigungen)
- Adresse:
-
Luxemburg
Postfach 535 / L-2937 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 74 700
montags bis freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr (außer an Feiertagen)
- E-Mail:
- info.pme@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
-
Zentralstelle der Sozialversicherungen
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2975 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 40 14 11
- E-Mail:
- ccss@secu.lu
- Website:
- https://ccss.public.lu/de.html
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 16.00 Uhr
Die Schalter können nur nach Terminvereinbarung aufgesucht werden.
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
-
Luxembourg Business Registers (LBR)
- Adresse:
- Luxemburg
-
Luxembourg Business Registers (LBR) Luxemburg
- Adresse:
-
31, Avenue de la Gare
L-1611
Luxemburg-Kirchberg
L-2961 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 42 81
- Fax:
- (+352) 26 42 85 55
- E-Mail:
- helpdesk@lbr.lu
- Website:
- https://lbr.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 9h00
- Donnerstag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, Assistenzbüro für elektronische Einreichungen: nur nach Terminvereinbarung. -
Luxembourg Business Registers (LBR) Diekirch
- Adresse:
-
Bei der Aaler Kirch - Place Joseph Bech
L-9211
Diekirch
B.P. 20 / L-9201
- Telefon:
- (+352) 26 42 81
- Fax:
- (+352) 26 42 85 55
- E-Mail:
- helpdesk@lbr.lu
- Website:
- https://lbr.lu
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Handelskammer Handelskammer
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- 7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxemburg Luxemburg
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- (+352) 42 39 39 1
- E-Mail:
- chamcom@cc.lu
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- http://www.cc.lu/index.php?page=13
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- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 18.00 Uhr
-
Handwerkskammer
- Adresse:
-
2, circuit de la Foire Internationale
L-1016
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1604
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 1
- Fax:
- (+352) 42 67 87
- E-Mail:
- contact@cdm.lu
- Website:
- http://www.cdm.lu
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Handwerkskammer Unternehmensbörse
- Adresse:
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2, circuit de la Foire Internationale
L-1347
Luxemburg
Postfach 1604 / L-1016
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 1
- Fax:
- (+352) 42 67 87
- E-Mail:
- bourse-entreprises@cdm.lu
- Website:
- http://www.cdm.lu
-
Handwerkskammer Meisterbrief
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 540
- Fax:
- (+352) 43 60 67
- E-Mail:
- brevet@cdm.lu
-
Handwerkskammer Team „Contact Entreprise“
- Adresse:
-
2, circuit de la Foire Internationale
L-1347
Luxemburg-Kirchberg
Postfach 1604 / L-1016
- E-Mail:
- contact@cdm.lu
- Website:
- http://www.cdm.lu/
-
Handwerkskammer Entreprise Europe Network (EEN)
- Adresse:
-
2, circuit de la Foire Internationale
L-1347
Luxemburg-Kirchberg
Postfach 1604 / L-1016
- Telefon:
- (+352 ) 42 67 67 366
- Fax:
- (+352) 42 67 87
- E-Mail:
- een@cdm.lu
- Website:
- http://www.enterprise-europe.lu/
-
Handwerkskammer SME packages
- Adresse:
- 2, circuit de la Foire Internationale L-1347 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 305
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 306
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 307
- E-Mail:
- ehandwierk@cdm.lu
- Website:
- http://www.cdm.lu
-
Handwerkskammer Abteilung eHandwierk
- Adresse:
-
2, circuit de la foire internationale
L-1347
Luxemburg-Kirchberg
Postfach 1604 / L-1016
- Telefon:
- (+352) 42 67 67 505
- E-Mail:
- ehandwierk@cdm.lu
- Website:
- https://www.cdm.lu/
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Loi du 20 avril 2009
sur le dépôt par voie électronique auprès du registre de commerce et des sociétés
-
Loi modifiée du 19 décembre 2002
concernant le registre de commerce et des sociétés ainsi que la comptabilité et les comptes annuels des entreprises
-
Règlement grand-ducal modifié du 23 janvier 2003
portant exécution de la loi du 19 décembre 2002 concernant le Registre de commerce et des sociétés ainsi que la comptabilité et les comptes annuels des entreprises
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