Steuerverwaltung (ACD)

Die Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD) ist eine der 3 Finanzverwaltungen Luxemburgs, neben der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) und der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises).

Aufgaben

Hauptaufgabe der Steuerverwaltung ist die Umsetzung der Gesetzgebung in Sachen Einkommensteuer, nämlich:

  • Festsetzung und Beitreibung der direkten Steuern (Einkommensteuer von natürlichen Personen, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Steuerabzug von Gehältern, Löhnen und Renten, usw.);
  • die Festsetzung der Erhebungsgrundlage für die Grundsteuer (steuerliche Bewertung sämtlicher Immobilien in Luxemburg);
  • Festsetzung und Erhebung von verschiedenen Abgaben und Gebühren.

Gebietsansässigen und nicht gebietsansässigen Steuerpflichtigen, die aus Luxemburg stammende Einkünfte haben, können verschiedene steuerliche Pflichten in Luxemburg auferlegt werden.

In der Regel hat der Steuerpflichtig nur mit den 2 Verwaltungsabteilungen zu tun, d. h. der Steuerabteilung (Service d'imposition) (welche den Steuerbetrag festlegt) und der Einnahmenabteilung (Service des recettes) (welche den Steuereinzug vornimmt). Die Steuerverwaltung hat neben der Revisionsabteilung noch 3 Aufsichtsabteilungen.

Direktion

Die Steuerpflichtigen haben mit der Direktion der Steuerverwaltung zu tun, wenn diese sich um deren Widersprüche bezüglich der Steuerbescheide kümmert. Außerdem entscheidet sie in Sachen Steuererlassgesuche.

Steuerabteilungen 

Die Steuerabteilungen setzen die von den Steuerpflichtigen zu entrichtenden Steuerbeträge fest. Sie ist in verschiedene Unterabteilungen aufgeteilt.

Unterabteilung für Gesellschaften

Diese Unterabteilung zählt 8 Dienststellen, von denen jede für einen Teil des Staatsgebietes oder einen Wirtschaftssektor zuständig ist.

Unterabteilung für natürliche Personen 

Diese Unterabteilung zählt 28 über das ganze Land verteilte Steuerämter, von denen jedes für einen Teil des Hoheitsgebiets zuständig ist. Sie sammeln die Einkommensteuererklärungen der ansässigen und nicht ansässigen Steuerpflichtigen. Der Vorsteher eines Steueramts ist verantwortlich für die Erstellung der Steuerbescheide und die Festlegung von gegebenenfalls zu leistenden Steuervorauszahlungen.

Unterabteilung für Besteuerung von Löhnen und Gehältern (RTS) 

Diese Unterabteilung zählt 6 Steuerämter, die in folgenden Bereichen zuständig sind:

  • Erstellung der Lohnsteuerkarten (Steuerkarte) und Festlegung des Steuerabzugs auf den Löhnen und Gehältern durch die Arbeitgeber oder Renten-/Pensionskassen;
  • Festsetzung und Eintragung in die Lohnsteuerkarten der Steuerermäßigungen, der Steuerklassenwechsel und der Freibeträge auf dem steuerpflichtigen Einkommen;
  • Berechnung des Jahresausgleichs für Arbeitnehmer und Rentner. Muss der Steuerpflichtige keine Steuererklärung abgeben, kann er sich für den Lohnsteuerjahresausgleich entscheiden und einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich stellen.

Unterabteilung Gebäudebewertung 

Die Unterabteilung Gebäudebewertung hat zur Aufgabe, sämtliche bebauten und unbebauten Immobilien auf dem Hoheitsgebiet zu bewerten, um die geschuldete Grundsteuer festzulegen.

Einnahmenabteilung

Die Einnahmenabteilung zählt 3 Büros, die von einem Bürovorsteher geleitet werden. Sie nehmen die Beitreibung von Steuern sowie die Steuervorauszahlungen vor und schicken Zahlungsbescheide an die Steuerschuldner. Im Hinblick auf die Einleitung des Zwangsbeitreibungsverfahrens melden die Bürovorsteher ebenfalls die möglichen Zahlungsverzüge.

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