Genehmigung von Schenkungen und Vermächtnissen an eine ASBL oder Stiftung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Sämtliche Vermächtnisse und Schenkungen zugunsten einer Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL) oder einer Stiftung, die 30.000 Euro übersteigen, müssen durch einen Erlass des Ministers der Justiz genehmigt werden.

Betroffene Personen

Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL) sowie Stiftungen, die Schenkungen oder Vermächtnisse von über 30.000 Euro erhalten, müssen eine Genehmigung beim Minister der Justiz beantragen.

Vorgehensweise und Details

Antrag auf Genehmigung einer Schenkung oder eines Vermächtnisses

Der Antrag auf Genehmigung von Schenkungen oder Vermächtnissen von über 30.000 Euro ist beim Minister der Justiz zu stellen. Diese Obergrenze von 30.000 Euro kann durch eine einmalige Zahlung oder mehrfache Zahlungen erreicht werden.

Hinweis: Bei Zuwendungen unter Lebenden, die mittels Banküberweisung von einem Kreditinstitut erfolgen, das zur Ausübung seiner Tätigkeiten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums befugt ist, muss keine Genehmigung beantragt werden.

Der Antrag auf Genehmigung einer Schenkung oder eines Vermächtnisses kann folgendermaßen gestellt werden:

  • formlos; oder
  • online über MyGuichet.lu oder über die App MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Formulare/Online-Dienste“).

Der MyGuichet.lu-Vorgang erfolgt mit Authentifizierung anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID).

Hinweis: Der Antrag auf Genehmigung kann von der ASBL oder Stiftung provisorisch, als Sicherungsmaßnahme, gestellt werden. Die Genehmigung gilt ab dem Tag, an dem der Minister der Justiz dem Antrag stattgibt.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Belege

Antrag auf Genehmigung eines Vermächtnisses

Im Falle eines Antrags auf Genehmigung einer testamentarischen Zuwendung muss die Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL) oder Stiftung folgende Unterlagen beifügen:

Antrag auf Genehmigung einer Schenkung

Im Falle eines Antrags auf Genehmigung einer Schenkung muss die Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL) oder Stiftung folgende Unterlagen beifügen:

  • eine Bescheinigung des Schenkers (Schenkungsurkunde), die von diesem unterzeichnet wurde;
  • eine Kopie des Belegs der Banküberweisung, aus der Folgendes hervorgeht:
    • die Identität des Schenkers;
    • die Höhe der Schenkung; und
  • die formlose Annahme der Schenkung durch den Beschenkten.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium der Justiz

  • Ministerium der Justiz

    Adresse:
    13, Rue Erasme, Centre administratif Pierre Werner L-1468 Luxemburg Luxemburg
    L-2934 Luxemburg
  • Ministerium der Justiz Abteilung für Waffen und Wachdienste

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 22 05 19
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Montags bis freitags von 08.30 bis 11.30 und von 14.30 bis 16.00 (spezielle Öffnungszeiten während der Weihnachtszeit und Sommerferien)
  • Ministerium der Justiz Staatsangehörigkeitsabteilung

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
    L-2934 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 20 27 59
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.30 bis 16.00 Uhr (spezielle Öffnungszeiten in der Weihnachtszeit und den Sommerferien)
  • Ministerium der Justiz Staatsangehörigkeitsabteilung – Einbürgerung

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 20 27 59
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Der Schalter der Staatsangehörigkeitsabteilung ist montags bis freitags von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.30 bis 16.00 Uhr (außer an Feiertagen) für die Öffentlichkeit geöffnet.
  • Ministerium der Justiz Staatsangehörigkeitsabteilung – Bescheinigungen in Bezug auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 20 27 59
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
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    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Der Schalter der Staatsangehörigkeitsabteilung ist montags bis freitags von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.30 bis 16.00 Uhr (außer an Feiertagen) für die Öffentlichkeit geöffnet.
  • Ministerium der Justiz Staatsangehörigkeitsabteilung – Wiedereinbürgerung

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 20 27 59
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
  • Ministerium der Justiz Staatsangehörigkeitsabteilung – Staatsangehörigkeit durch Option

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 20 27 59
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
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    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Der Schalter der Staatsangehörigkeitsabteilung ist montags bis freitags von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.30 bis 16.00 Uhr (außer an Feiertagen) für die Öffentlichkeit geöffnet.
  • Ministerium der Justiz Staatsangehörigkeitsabteilung – Allgemeine Fragen und Sekretariat

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 20 27 59
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 8h30
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Dienstag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Mittwoch:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Donnerstag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Freitag:
    8h30 à 11h30, 14h30 à 16h00
    Der Schalter der Staatsangehörigkeitsabteilung ist montags bis freitags von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.30 bis 16.00 Uhr (außer an Feiertagen) für die Öffentlichkeit geöffnet.
  • Ministerium der Justiz Meldeamt für Hinweisgeber

    Adresse:
    13, rue Erasme L-1468 Luxemburg

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Luxembourg Business Registers

  • Luxembourg Business Registers (LBR)

    Adresse:
    Luxemburg
  • Luxembourg Business Registers (LBR) Luxemburg

    Adresse:
    31, Avenue de la Gare L-1611 Luxemburg-Kirchberg
    L-2961 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 42 85 55
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 9h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Dienstag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Donnerstag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, Assistenzbüro für elektronische Einreichungen: nur nach Terminvereinbarung.
  • Luxembourg Business Registers (LBR) Diekirch

    Adresse:
    Bei der Aaler Kirch - Place Joseph Bech L-9211 Diekirch
    B.P. 20 / L-9201
    Fax:
    (+352) 26 42 85 55
    Montags nur nach Terminvereinbarung.

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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

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