Genehmigung von Schenkungen und Vermächtnissen an eine ASBL oder Stiftung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Sämtliche Vermächtnisse und Schenkungen zugunsten einer Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL) oder einer Stiftung, die 30.000 Euro übersteigen, müssen durch einen Erlass des Ministers der Justiz genehmigt werden.

Zielgruppe

Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL) sowie Stiftungen, die Schenkungen oder Vermächtnisse von über 30.000 Euro erhalten, müssen eine Genehmigung beim Minister der Justiz beantragen.

Vorgehensweise und Details

Antrag auf Genehmigung einer Schenkung oder eines Vermächtnisses

Der Antrag auf Genehmigung von Schenkungen oder Vermächtnissen von über 30.000 Euro ist beim Minister der Justiz zu stellen. Diese Obergrenze von 30.000 Euro kann durch eine einmalige Zahlung oder mehrfache Zahlungen erreicht werden.

Hinweis: Bei Zuwendungen unter Lebenden, die mittels Banküberweisung von einem Kreditinstitut erfolgen, das zur Ausübung seiner Tätigkeiten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums befugt ist, muss keine Genehmigung beantragt werden.

Der Antrag auf Genehmigung einer Schenkung oder eines Vermächtnisses kann folgendermaßen gestellt werden:

  • formlos; oder
  • online über MyGuichet.lu oder über die App MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Formulare/Online-Dienste“).

Der MyGuichet.lu-Vorgang erfolgt mit Authentifizierung anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID).

Hinweis: Der Antrag auf Genehmigung kann von der ASBL oder Stiftung provisorisch, als Sicherungsmaßnahme, gestellt werden. Die Genehmigung gilt ab dem Tag, an dem der Minister der Justiz dem Antrag stattgibt.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Die Person, die den Antrag einreicht, ist ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie muss:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Die Person, die den Antrag einreicht, verfügt bereits über einen privaten Bereich. Sie muss sich nicht erneut registrieren, sondern kann direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Belege

Antrag auf Genehmigung eines Vermächtnisses

Im Falle eines Antrags auf Genehmigung einer testamentarischen Zuwendung muss die Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL) oder Stiftung folgende Unterlagen beifügen:

Antrag auf Genehmigung einer Schenkung

Im Falle eines Antrags auf Genehmigung einer Schenkung muss die Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL) oder Stiftung folgende Unterlagen beifügen:

  • eine Bescheinigung des Schenkers (Schenkungsurkunde), die von diesem unterzeichnet wurde;
  • eine Kopie des Belegs der Banküberweisung, aus der Folgendes hervorgeht:
    • die Identität des Schenkers;
    • die Höhe der Schenkung; und
  • die formlose Annahme der Schenkung durch den Beschenkten.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium der Justiz

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Luxembourg Business Registers

  • Luxembourg Business Registers

    Adresse:
    Luxemburg
  • Luxembourg Business Registers – Luxemburg

    Adresse:
    14, rue Erasme L-1468 Luxemburg-Kirchberg Luxemburg
    L-2961 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 42 85 55
    Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Anlaufstelle für die Unterstützung bei der Eintragung: Montag–Freitag (nur mit Termin)
  • Luxembourg Business Registers – Diekirch

    Adresse:
    Place Joseph Bech L-9211 Diekirch Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 42 85 55
    Montags nach Terminvereinbarung

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Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

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