Genehmigung von Schenkungen und Vermächtnissen an eine ASBL oder Stiftung
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Sämtliche Vermächtnisse und Schenkungen zugunsten einer Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL) oder einer Stiftung, die 30.000 Euro übersteigen, müssen durch einen Erlass des Ministers der Justizgenehmigt werden.
Zielgruppe
Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL) sowie Stiftungen, die Schenkungen oder Vermächtnisse von über 30.000 Euro erhalten, müssen eine Genehmigung beim Minister der Justiz beantragen.
Vorgehensweise und Details
Antrag auf Genehmigung einer Schenkung oder eines Vermächtnisses
Der Antrag auf Genehmigung von Schenkungen oder Vermächtnissen von über 30.000 Euro ist beim Minister der Justiz zu stellen. Diese Obergrenze von 30.000 Euro kann durch eine einmalige Zahlung oder mehrfache Zahlungen erreicht werden.
Hinweis: Bei Zuwendungen unter Lebenden, die mittels Banküberweisung von einem Kreditinstitut erfolgen, das zur Ausübung seiner Tätigkeiten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums befugt ist, muss keine Genehmigung beantragt werden.
Der Antrag auf Genehmigung einer Schenkung oder eines Vermächtnisses kann folgendermaßen gestellt werden:
formlos; oder
online über MyGuichet.lu oder über die App MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Formulare/Online-Dienste“).
Der MyGuichet.lu-Vorgang erfolgt mit Authentifizierung anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID).
Hinweis: Der Antrag auf Genehmigung kann von der ASBL oder Stiftung provisorisch, als Sicherungsmaßnahme, gestellt werden.
Die Genehmigung gilt ab dem Tag, an dem der Minister der Justiz dem Antrag stattgibt.
Wie wird ein beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu erstellt?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich. Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:
Im Falle eines Antrags auf Genehmigung einer testamentarischen Zuwendung muss die Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL) oder Stiftung folgende Unterlagen beifügen:
Im Falle eines Antrags auf Genehmigung einer Schenkung muss die Vereinigung ohne Gewinnzweck (ASBL) oder Stiftung folgende Unterlagen beifügen:
eine Bescheinigung des Schenkers (Schenkungsurkunde), die von diesem unterzeichnet wurde;
eine Kopie des Belegs der Banküberweisung, aus der Folgendes hervorgeht:
die Identität des Schenkers;
die Höhe der Schenkung; und
die formlose Annahme der Schenkung durch den Beschenkten.
Formulare/Online-Dienste
Demande d'approbation de dons & legs pour une ASBL ou une fondation
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Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.
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Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).
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