Änderung der Satzung einer Stiftung
Zum letzten Mal aktualisiert am
Eine Stiftung kann nach ihrer Gründung ihre Satzung ändern.
Hat der Gründer die Bedingungen für Satzungsänderungen nicht festgelegt, muss die Stiftung zuerst einen Antrag auf Genehmigung einer Satzungsänderung beim Minister der Justiz stellen. Dem Antrag muss ein Entwurf einer notariellen Urkunde (öffentliche Urkunde) beigelegt werden, in dem die gewünschten Satzungsänderungen festgehalten werden.
Um gültig zu sein, müssen die Änderungen der Satzung einer Stiftung zunächst durch großherzoglichen Erlass genehmigt werden.
Sobald der Minister der Justiz die Änderung der Satzung einer Stiftung genehmigt hat, muss sie schriftlich in einer öffentlichen Urkunde (notarielle Urkunde) festgehalten werden.
Jede spätere Satzungsänderung muss ebenfalls vom Minister der Justiz genehmigt werden.
Zielgruppe
Stiftungen, die nach ihrer Gründung ihre Satzung ändern wollen.
Vorgehensweise und Details
Satzungsänderungen
Einreichung des Antrags auf Genehmigung einer Satzungsänderung
Der Entwurf der notariellen Urkunde zur Änderung der Satzung einer Stiftung ist zwecks Genehmigung durch großherzoglichen Erlass an den Minister der Justiz zu richten.
Der Antrag kann wie folgt eingereicht werden:
- formlos; oder
- online über MyGuichet.lu oder über die App MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Formulare/Online-Dienste“).
Der MyGuichet.lu-Vorgang erfolgt mit Authentifizierung anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID).
Wie wird ein beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu erstellt?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich. Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:
- Registrierung als Nutzer;
- Erstellung des beruflichen Bereichs.
Es steht ein Tutorial im Video- (mp4, 9,91 MB) und PDF-Format (Pdf, 1,42 MB) zur Verfügung, das Ihnen bei diesem Schritt hilft.
- Die Person ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.
Es steht ein Tutorial im Video- (mp4, 5,72 MB) und PDF-Format (Pdf, 995 KB) zur Verfügung, das Ihnen bei diesem Schritt hilft.
Sie können auch die Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu aufrufen.
Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzungsänderung
Sobald die Änderung durch großherzoglichen Erlass seitens des Ministers der Justiz genehmigt wurde, muss die notarielle Urkunde zur Änderung der Satzung vollständig im Handels- und Firmenregister (Registre de Commerce et des Sociétés - RCS) veröffentlicht werden.
Hierzu muss die Stiftung Folgendes im RCS hinterlegen:
- die notarielle Urkunde zur Änderung ihrer Satzung; und
- den großherzoglichen Erlass zur Genehmigung dieser Änderung.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium der Justiz
-
Ministerium der Justiz13, Rue Erasme, Centre administratif Pierre Werner L-1468 Luxemburg LuxemburgL-2934 LuxemburgTelefon : (+352) 247-84537Fax : (+352) 26 68 48 61E-Mail : info@mj.public.luWeiter zur Internetseite von : http://www.mj.public.lu
-
Abteilung für Waffen und Wachdienste13, rue Erasme L-1468 Luxemburg LuxemburgTelefon : (+352) 247 - 84514 / 84523 / 84054Fax : (+352) 22 05 19E-Mail : armes@mj.etat.luAb Mittwoch, 17. März 2020, ist der Schalter bis auf Weiteres geschlossen
-
Vermögensverwaltungsstelle13, rue Erasme L-1468 Luxemburg LuxemburgTelefon : (+352) 247-88559Fax : (+352) 247-84027E-Mail : bga.info@mj.etat.lu
Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt
Luxembourg Business Registers
-
Luxembourg Business RegistersLuxemburg
-
Luxembourg Business Registers – Luxemburg14, rue Erasme L-1468 Luxemburg-Kirchberg LuxemburgL-2961 LuxemburgTelefon : (+352) 26 428-1Fax : (+352) 26 42 85 55E-Mail : helpdesk@lbr.luWebseite : https://www.lbr.lu/Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Anlaufstelle für die Unterstützung bei der Eintragung: Montag–Freitag (nur mit Termin)
-
Luxembourg Business Registers – DiekirchPlace Joseph Bech L-9211 Diekirch LuxemburgTelefon : (+352) 26 428-1Fax : (+352) 26 42 85 55E-Mail : helpdesk@lbr.luWebseite : https://www.lbr.lu/Montags nach Terminvereinbarung
Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
sur les associations sans but lucratif et les établissements d'utilité publique
Es ist ein Fehler aufgetreten
Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.