Änderung der Satzung einer Stiftung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Eine Stiftung kann nach ihrer Gründung ihre Satzung ändern.

Hat der Gründer die Bedingungen für Satzungsänderungen nicht festgelegt, muss die Stiftung zuerst einen Antrag auf Genehmigung einer Satzungsänderung beim Minister der Justiz stellen. Dem Antrag muss ein Entwurf einer notariellen Urkunde (öffentliche Urkunde) beigelegt werden, in dem die gewünschten Satzungsänderungen festgehalten werden.

Um gültig zu sein, müssen die Änderungen der Satzung einer Stiftung zunächst durch großherzoglichen Erlass genehmigt werden.

Sobald der Minister der Justiz die Änderung der Satzung einer Stiftung genehmigt hat, muss sie schriftlich in einer öffentlichen Urkunde (notarielle Urkunde) festgehalten werden.

Jede spätere Satzungsänderung muss ebenfalls vom Minister der Justiz genehmigt werden.

Betroffene Personen

Stiftungen, die nach ihrer Gründung ihre Satzung ändern wollen.

Vorgehensweise und Details

Satzungsänderungen

Einreichung des Antrags auf Genehmigung einer Satzungsänderung

Der Entwurf der notariellen Urkunde zur Änderung der Satzung einer Stiftung ist zwecks Genehmigung durch großherzoglichen Erlass an den Minister der Justiz zu richten.

Es sei angemerkt, dass dieser Entwurf der notariellen Urkunde im Track-Changes-Modus eingereicht werden muss, damit der Minister der Justiz die gewünschten Änderungen mit der aktuellen Fassung der Satzung vergleichen kann.

Der Antrag kann wie folgt eingereicht werden:

  • in freier Schriftform; oder
  • online über MyGuichet.lu oder über die App MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

Der MyGuichet.lu-Vorgang erfolgt mit Authentifizierung anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID).

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzungsänderung

Sobald die Änderung durch großherzoglichen Erlass seitens des Ministers der Justiz genehmigt wurde, muss die notarielle Urkunde zur Änderung der Satzung vollständig im Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS) veröffentlicht werden.

Hierzu muss die Stiftung Folgendes im RCS hinterlegen:

  • die notarielle Urkunde zur Änderung ihrer Satzung; und
  • den großherzoglichen Erlass zur Genehmigung dieser Änderung.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium der Justiz

Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt

Luxembourg Business Registers

  • Luxembourg Business Registers (LBR)

    Adresse:
    Luxemburg
  • Luxembourg Business Registers (LBR) Luxemburg

    Adresse:
    31, Avenue de la Gare L-1611 Luxemburg-Kirchberg
    L-2961 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 26 42 85 55
    Geöffnet Ferme à 16h00
    Donnerstag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Dienstag:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
    Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, Assistenzbüro für elektronische Einreichungen: nur nach Terminvereinbarung.
  • Luxembourg Business Registers (LBR) Diekirch

    Adresse:
    Bei der Aaler Kirch - Place Joseph Bech L-9211 Diekirch
    B.P. 20 / L-9201
    Fax:
    (+352) 26 42 85 55
    Montags nur nach Terminvereinbarung.

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Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Gründung einer Stiftung

Links

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 21 avril 1928

sur les associations sans but lucratif et les établissements d'utilité publique

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