Änderung der Satzung einer Stiftung
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Eine Stiftung kann nach ihrer Gründung ihre Satzung ändern.
Hat der Gründer die Bedingungen für Satzungsänderungen nicht festgelegt, muss die Stiftung zuerst einen Antrag auf Genehmigung einer Satzungsänderung beim Minister der Justiz stellen. Dem Antrag muss ein Entwurf einer notariellen Urkunde (öffentliche Urkunde) beigelegt werden, in dem die gewünschten Satzungsänderungen festgehalten werden.
Um gültig zu sein, müssen die Änderungen der Satzung einer Stiftung zunächst durch großherzoglichen Erlass genehmigt werden.
Sobald der Minister der Justiz die Änderung der Satzung einer Stiftung genehmigt hat, muss sie schriftlich in einer öffentlichen Urkunde (notarielle Urkunde) festgehalten werden.
Jede spätere Satzungsänderung muss ebenfalls vom Minister der Justiz genehmigt werden.
Betroffene Personen
Stiftungen, die nach ihrer Gründung ihre Satzung ändern wollen.
Vorgehensweise und Details
Satzungsänderungen
Einreichung des Antrags auf Genehmigung einer Satzungsänderung
Der Entwurf der notariellen Urkunde zur Änderung der Satzung einer Stiftung ist zwecks Genehmigung durch großherzoglichen Erlass an den Minister der Justiz zu richten.
Es sei angemerkt, dass dieser Entwurf der notariellen Urkunde im Track-Changes-Modus eingereicht werden muss, damit der Minister der Justiz die gewünschten Änderungen mit der aktuellen Fassung der Satzung vergleichen kann.
Der Antrag kann wie folgt eingereicht werden:
- in freier Schriftform; oder
- online über MyGuichet.lu oder über die App MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Der MyGuichet.lu-Vorgang erfolgt mit Authentifizierung anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID).
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzungsänderung
Sobald die Änderung durch großherzoglichen Erlass seitens des Ministers der Justiz genehmigt wurde, muss die notarielle Urkunde zur Änderung der Satzung vollständig im Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS) veröffentlicht werden.
Hierzu muss die Stiftung Folgendes im RCS hinterlegen:
- die notarielle Urkunde zur Änderung ihrer Satzung; und
- den großherzoglichen Erlass zur Genehmigung dieser Änderung.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium der Justiz
-
Ministerium der Justiz
- Adresse:
-
13, rue Erasme, Centre administratif Pierre Werner
L-1468
Luxemburg
Luxemburg
L-2934 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 537
- Fax:
- (+352) 26 68 48 61
- E-Mail:
- info@mj.public.lu
- Website:
- http://www.mj.public.lu
-
Ministerium der Justiz Abteilung für Waffen und Wachdienste
- Adresse:
- 13, rue Erasme L-1468 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 514
- Telefon:
- (+352) 247 84 523
- Telefon:
- (+352) 247 84 054
- Fax:
- (+352) 22 05 19
- E-Mail:
- armes@mj.etat.lu
-
Ministerium der Justiz Vermögensverwaltungsstelle
- Adresse:
- 13, rue Erasme L-1468 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 70 301
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Luxemburg-Kirchberg
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L-2961 Luxemburg
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- Dienstag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
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Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, Assistenzbüro für elektronische Einreichungen: nur nach Terminvereinbarung. -
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Bei der Aaler Kirch - Place Joseph Bech
L-9211
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