Änderung der Satzung einer Stiftung

Zum letzten Mal aktualisiert am

Eine Stiftung kann nach ihrer Gründung ihre Satzung ändern.

Hat der Gründer die Bedingungen für Satzungsänderungen nicht festgelegt, muss die Stiftung zuerst einen Antrag auf Genehmigung einer Satzungsänderung beim Minister der Justiz stellen. Dem Antrag muss ein Entwurf einer notariellen Urkunde (öffentliche Urkunde) beigelegt werden, in dem die gewünschten Satzungsänderungen festgehalten werden.

Um gültig zu sein, müssen die Änderungen der Satzung einer Stiftung zunächst durch großherzoglichen Erlass genehmigt werden.

Sobald der Minister der Justiz die Änderung der Satzung einer Stiftung genehmigt hat, muss sie schriftlich in einer öffentlichen Urkunde (notarielle Urkunde) festgehalten werden.

Jede spätere Satzungsänderung muss ebenfalls vom Minister der Justiz genehmigt werden.

Zielgruppe

Stiftungen, die nach ihrer Gründung ihre Satzung ändern wollen.

Vorgehensweise und Details

Satzungsänderungen

Einreichung des Antrags auf Genehmigung einer Satzungsänderung

Der Entwurf der notariellen Urkunde zur Änderung der Satzung einer Stiftung ist zwecks Genehmigung durch großherzoglichen Erlass an den Minister der Justiz zu richten.

Es sei angemerkt, dass dieser Entwurf der notariellen Urkunde im Track-Changes-Modus eingereicht werden muss, damit der Minister der Justiz die gewünschten Änderungen mit der aktuellen Fassung der Satzung vergleichen kann.

Der Antrag kann wie folgt eingereicht werden:

  • formlos; oder
  • online über MyGuichet.lu oder über die App MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Formulare/Online-Dienste“).

Der MyGuichet.lu-Vorgang erfolgt mit Authentifizierung anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID).

Wie wird ein beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu erstellt?

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich. Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:
    1. Registrierung als Nutzer;
    2. Erstellung des beruflichen Bereichs.

    Es steht ein Tutorial im Video- (mp4, 9,91 MB) und PDF-Format (Pdf, 1,42 MB) zur Verfügung, das Ihnen bei diesem Schritt hilft.

  • Die Person ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.

    Es steht ein Tutorial im Video- (mp4, 5,72 MB) und PDF-Format (Pdf, 995 KB) zur Verfügung, das Ihnen bei diesem Schritt hilft.

Sie können auch die Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu aufrufen.

Hinterlegung und Veröffentlichung der Satzungsänderung

Sobald die Änderung durch großherzoglichen Erlass seitens des Ministers der Justiz genehmigt wurde, muss die notarielle Urkunde zur Änderung der Satzung vollständig im Handels- und Firmenregister (Registre de Commerce et des Sociétés - RCS) veröffentlicht werden.

Hierzu muss die Stiftung Folgendes im RCS hinterlegen:

  • die notarielle Urkunde zur Änderung ihrer Satzung; und
  • den großherzoglichen Erlass zur Genehmigung dieser Änderung.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium der Justiz

Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt

Luxembourg Business Registers

  • Luxembourg Business Registers
    Luxemburg
  • Luxembourg Business Registers – Luxemburg
    14, rue Erasme L-1468 Luxemburg-Kirchberg Luxemburg
    L-2961 Luxemburg
    Fax : (+352) 26 42 85 55
    Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Anlaufstelle für die Unterstützung bei der Eintragung: Montag–Freitag (nur mit Termin)
  • Luxembourg Business Registers – Diekirch
    Place Joseph Bech L-9211 Diekirch Luxemburg
    Fax : (+352) 26 42 85 55
    Montags nach Terminvereinbarung

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Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Gründung einer Stiftung

Links

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 21 avril 1928

sur les associations sans but lucratif et les établissements d'utilité publique

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