Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer ASBL
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Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL), die eine gewisse Anzahl von Bedingungen erfüllen, können eine Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit beantragen.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss beim Minister der Justiz beantragt werden und wird per großherzoglichen Erlass festgestellt.
Zielgruppe
Vereinigungen ohne Gewinnzweck, die einem Ziel allgemeinen Interesses dienen, können einen solchen Antrag stellen.
Voraussetzungen
Eine Vereinigung kann die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit beantragen, wenn sie ein Ziel allgemeinen Interesses mit philanthropischem, sozialem, religiösem, wissenschaftlichem, kulturellem, künstlerischem, pädagogischem, sportlichem oder touristischem Charakter verfolgt.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit:
- kann folgendermaßen beantragt werden:
- formlos; oder
- online über MyGuichet.lu oder über die App MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Formulare/Online-Dienste“); und
- muss zwecks Genehmigung an den Minister der Justiz gerichtet werden.
Der MyGuichet.lu-Vorgang erfolgt mit Authentifizierung anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID).
Wie wird ein beruflicher Bereich auf MyGuichet.lu erstellt?
Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Die Person, die den Antrag einreicht, nutzt MyGuichet.lu zum ersten Mal und hat daher noch keinen persönlichen Bereich. Die Erstellung des Bereichs erfolgt in 2 Schritten:
- Registrierung als Nutzer;
- Erstellung des beruflichen Bereichs.
Es steht ein Tutorial im Video- (mp4, 9,91 MB) und PDF-Format (Pdf, 1,42 MB) zur Verfügung, das Ihnen bei diesem Schritt hilft.
- Die Person ist bereits MyGuichet.lu-Nutzer und verfügt über einen privaten Bereich: Ein neuer beruflicher Bereich muss erstellt werden.
Es steht ein Tutorial im Video- (mp4, 5,72 MB) und PDF-Format (Pdf, 995 KB) zur Verfügung, das Ihnen bei diesem Schritt hilft.
Sie können auch die Anleitungen für die Nutzung von MyGuichet.lu aufrufen.
Der Minister der Justiz entscheidet auf Stellungnahme des Ministers der Finanzen über die Genehmigung.
Erfüllt die Vereinigung die Bedingungen, wird sie durch großherzoglichen Erlass als gemeinnützig anerkannt.
Belege
Dem Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein offizielles Schreiben, in dem um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Vereinigung gebeten wird;
- eine koordinierte Fassung der Satzung;
- die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrats der ASBL;
- eine aktuelle Liste der Mitglieder der ASBL;
- Kopien der Jahresabschlüsse der ASBL seit ihrer Gründung;
- ein Bericht mit einer genauen Beschreibung:
- der von der Vereinigung im Laufe der letzten 3 Jahre umgesetzten Projekte, um ihren satzungsmäßigen Zweck zu erfüllen.
Die ASBL muss auch den Nachweis erbringen, dass die Informationen bezüglich:
- der Satzung;
- der Zusammensetzung des Verwaltungsrats; und
- der Jahresabschlüsse;
ordnungsgemäß im Handels- und Firmenregister (Registre de Commerce et des Sociétés - RCS) hinterlegt wurden.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium der Justiz
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Ministerium der Justiz13, Rue Erasme, Centre administratif Pierre Werner L-1468 Luxemburg LuxemburgL-2934 LuxemburgTelefon : (+352) 247-84537Fax : (+352) 26 68 48 61E-Mail : info@mj.public.luWeiter zur Internetseite von : http://www.mj.public.lu
-
Abteilung für Waffen und Wachdienste13, rue Erasme L-1468 Luxemburg LuxemburgTelefon : (+352) 247 - 84514 / 84523 / 84054Fax : (+352) 22 05 19E-Mail : armes@mj.etat.luAb Mittwoch, 17. März 2020, ist der Schalter bis auf Weiteres geschlossen
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Vermögensverwaltungsstelle13, rue Erasme L-1468 Luxemburg LuxemburgTelefon : (+352) 247-88559Fax : (+352) 247-84027E-Mail : bga.info@mj.etat.lu
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Ministerium der Finanzen
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Ministerium der Finanzen3, rue de la Congrégation L-1352 Luxembourg LuxemburgTelefon : (+352) 247 82 600Fax : (+352) 47 52 41E-Mail : ministere-finances@fi.etat.luWeiter zur Internetseite von : http://www.mf.public.lu/
Luxembourg Business Registers
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Luxembourg Business RegistersLuxemburg
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Luxembourg Business Registers – Luxemburg14, rue Erasme L-1468 Luxemburg-Kirchberg LuxemburgL-2961 LuxemburgTelefon : (+352) 26 428-1Fax : (+352) 26 42 85 55E-Mail : helpdesk@lbr.luWebseite : https://www.lbr.lu/Montag–Freitag, 9.00–12.00 Uhr und 13.30–16.00 Uhr / Anlaufstelle für die Unterstützung bei der Eintragung: Montag–Freitag (nur mit Termin)
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Luxembourg Business Registers – DiekirchPlace Joseph Bech L-9211 Diekirch LuxemburgTelefon : (+352) 26 428-1Fax : (+352) 26 42 85 55E-Mail : helpdesk@lbr.luWebseite : https://www.lbr.lu/Montags nach Terminvereinbarung
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