Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer ASBL
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Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL), die eine gewisse Anzahl von Bedingungen erfüllen, können eine Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit beantragen.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit muss beim Minister der Justiz beantragt werden und wird per großherzoglichen Erlass festgestellt.
Betroffene Personen
Vereinigungen ohne Gewinnzweck, die einem Ziel allgemeinen Interesses dienen, können einen solchen Antrag stellen.
Voraussetzungen
Eine Vereinigung kann die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit beantragen, wenn sie ein Ziel allgemeinen Interesses mit philanthropischem, sozialem, religiösem, wissenschaftlichem, kulturellem, künstlerischem, pädagogischem, sportlichem oder touristischem Charakter verfolgt.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit:
- kann folgendermaßen beantragt werden:
- formlos; oder
- online über MyGuichet.lu oder über die App MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“); und
- muss zwecks Genehmigung an den Minister der Justiz gerichtet werden.
Der MyGuichet.lu-Vorgang erfolgt mit Authentifizierung anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID).
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Der Minister der Justiz entscheidet auf Stellungnahme des Ministers der Finanzen über die Genehmigung.
Erfüllt die Vereinigung die Bedingungen, wird sie durch großherzoglichen Erlass als gemeinnützig anerkannt.
Belege
Dem Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ein offizielles Schreiben, in dem um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Vereinigung gebeten wird;
- eine koordinierte Fassung der Satzung;
- die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrats der ASBL;
- eine aktuelle Liste der Mitglieder der ASBL;
- Kopien der Jahresabschlüsse der ASBL seit ihrer Gründung;
- ein Bericht mit einer genauen Beschreibung:
- der von der Vereinigung im Laufe der letzten 3 Jahre umgesetzten Projekte, um ihren satzungsmäßigen Zweck zu erfüllen.
Die ASBL muss auch den Nachweis erbringen, dass die Informationen bezüglich:
- der Satzung;
- der Zusammensetzung des Verwaltungsrats; und
- der Jahresabschlüsse;
ordnungsgemäß im Handels- und Firmenregister (Registre de commerce et des sociétés - RCS) hinterlegt wurden.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium der Justiz
-
Ministerium der Justiz
- Adresse:
-
13, rue Erasme, Centre administratif Pierre Werner
L-1468
Luxemburg
Luxemburg
L-2934 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 537
- Fax:
- (+352) 26 68 48 61
- E-Mail:
- info@mj.public.lu
- Website:
- http://www.mj.public.lu
-
Ministerium der Justiz Abteilung für Waffen und Wachdienste
- Adresse:
- 13, rue Erasme L-1468 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 84 514
- Telefon:
- (+352) 247 84 523
- Telefon:
- (+352) 247 84 054
- Fax:
- (+352) 22 05 19
- E-Mail:
- armes@mj.etat.lu
-
Ministerium der Justiz Vermögensverwaltungsstelle
- Adresse:
- 13, rue Erasme L-1468 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 70 301
- E-Mail:
- info@bga.etat.lu
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Ministerium der Finanzen
-
Ministerium der Finanzen
- Adresse:
- 3, rue de la Congrégation L-1352 Luxembourg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 82 600
- Fax:
- (+352) 47 52 41
- E-Mail:
- ministere-finances@fi.etat.lu
- Website:
- http://www.mf.public.lu/
Luxembourg Business Registers
-
Luxembourg Business Registers (LBR)
- Adresse:
- Luxemburg
-
Luxembourg Business Registers (LBR) Luxemburg
- Adresse:
-
31, Avenue de la Gare
L-1611
Luxemburg-Kirchberg
Luxemburg
L-2961 Luxemburg
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Geschlossen ⋅ Öffnet à 9h00
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- Donnerstag:
- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
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- 9h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Samstag:
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- Sonntag:
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Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, Assistenzbüro für elektronische Einreichungen: nur nach Terminvereinbarung. -
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- Adresse:
-
Bei der Aaler Kirch - Place Joseph Bech
L-9211
Diekirch
Luxemburg
B.P. 20 / L-9201
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- (+352) 26 42 81
- Fax:
- (+352) 26 42 85 55
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