• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Die Stellung des leitenden Angestellten im Arbeitsrecht

Zum letzten Mal aktualisiert am

Der leitende Angestellte (cadre supérieur) ist mit Führungsaufgaben betraut und hat einen speziellen Platz innerhalb eines Unternehmens, weswegen er über eine spezielle Rechtsstellung verfügt. Das Innehaben dieser Rechtsstellung bringt bedeutende Auswirkungen auf die Rechte als Arbeitnehmer mit sich.

Vorgehensweise und Details

Wer gilt als leitender Angestellter?

Mehrere Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Arbeitnehmer als leitender Angestellter gilt.

Gehaltsbezogenes Kriterium

In erster Linie muss der leitende Angestellte ein wesentlich höheres Gehalt beziehen als die anderen Arbeitnehmer.

Die Beurteilung, ob ein Gehalt wesentlich höher als andere Gehälter ist, erfolgt durch Bezugnahme auf das globale Jahresgehalt des Arbeitnehmers, wobei sämtliche Prämien und Geld- oder Sachleistungen (zum Beispiel ein Dienstwagen) berücksichtigt werden, die neben dem Monatsgehalt bezogen werden.

Dieses Gehalt muss ebenfalls die Zeit berücksichtigen, die der Arbeitnehmer aufwendet, um seine sämtlichen Aufgaben zu erfüllen.

Aufgabenbezogenes Kriterium

Um als leitender Angestellter zu gelten, muss ein Arbeitnehmer eine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Arbeitnehmern ausüben, doch dieses Kriterium alleine reicht nicht aus, um die Rechtsstellung als leitender Angestellter zu erlangen.

Als leitender Angestellter gelten kann auch ein Arbeitnehmer, der ziemlich selbstständig einen Verantwortungsbereich oder eine Abteilung führt, unabhängig davon, ob ihm weitere Personen unterstehen oder nicht.

Die Aufgaben eines leitenden Angestellten sind im Übrigen durch eine weitgehende Unabhängigkeit dieser Person in Bezug auf die Organisation ihrer Arbeit sowie durch eine bedeutende Flexibilität in Bezug auf ihre Arbeitszeiten (keine Stempelpflicht) gekennzeichnet.

Erwerb der Rechtsstellung als leitender Angestellter

Die Rechtsstellung als leitender Angestellter muss in der Regel zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrags vorgesehen werden.

Ein Arbeitnehmer kann diese Rechtsstellung aber auch aufgrund einer Beförderung erlangen, in welchem Fall ein Nachtrag zum Arbeitsvertrag ausreicht, um die neue Rechtsstellung als leitender Angestellter zu erhalten.

Die Rechtsstellung als leitender Angestellter kann sich ebenfalls implizit aus den tatsächlich vom Arbeitnehmer ausgeführten Aufgaben ergeben.

Die Auswirkungen der Rechtsstellung als leitender Angestellter

Ein leitender Angestellter fällt in der Regel nicht in den Anwendungsbereich des für das Unternehmen geltenden Tarifvertrags. Er gelangt demnach nicht in den Genuss der Vorteile, die darin vorgesehen sein können, wie zum Beispiel ein 13. Monatsgehalt, eine Konjunkturprämie oder die im Falle einer Beendigung des Arbeitsvertrags einzuhaltenden Kündigungsfristen.

In Ausnahmefällen gelten für leitende Angestellte auch nicht die Vorschriften in Bezug auf die Arbeitsdauer oder die wöchentliche Ruhezeit der Arbeitnehmer, sofern ihre Präsenz zwingend erforderlich ist, um den ordnungsgemäßen Betrieb des Unternehmens zu sichern. Sie haben jedoch Anspruch auf die gesetzlich vorgesehenen Feiertage sowie den gesetzlichen Jahresurlaub.

Ein Arbeitnehmer, der aufgrund der Besonderheit der von ihm wahrgenommenen Aufgaben nicht unersetzlich ist, muss hingegen die Regeln in Sachen sonntägliche Ruhezeit und Arbeitsdauer einhalten dürfen. Sein Arbeitstag darf demnach nicht mehr als 10 Stunden und seine Arbeitswoche nicht mehr als 48 Stunden betragen.

Leitende Angestellte gelangen jedoch nicht in den Genuss der arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Sachen Überstunden, das heißt die Bezahlung von Überstunden oder den Ausgleich von Überstunden, unabhängig davon, ob sie für den ordnungsgemäßen Betrieb des Unternehmens unerlässlich sind oder nicht.

Grenzen der Rechtsstellung als leitender Angestellter

Ein Arbeitnehmer, der die Bedingungen des erforderlichen Gehalts sowie der nötigen Autonomie und Weisungsbefugnis nicht erfüllt, kann nicht als leitender Angestellter gelten, selbst wenn dies mit seiner Zustimmung oder auf seinen Antrag hin in seinem Vertrag vorgesehen ist.

Arbeitnehmer, die nicht unter die Begriffsbestimmung der Führungskraft fallen, gelangen in den Genuss des Tarifvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Arbeitsdauer.

Im Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehene Klauseln, die gegen diese Vorschrift verstoßen, sind von Rechts wegen nichtig.

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