Von der Anwendung eines Tarifvertrages profitieren
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Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag bezüglich der Arbeitsverhältnisse und -bedingungen. Er ermöglicht die Festlegung eines gesetzlichen Rahmens, der einheitlich auf die Arbeitnehmer des jeweiligen Sektors angewandt wird.
Das Bestehen eines auf das Unternehmen anwendbaren Tarifvertrags muss im Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer erwähnt werden.
Zudem darf der Arbeitsvertrag keine ungünstigeren Bestimmungen enthalten, als diejenigen, die im Tarifvertrag vorgesehen sind.
Betroffene Personen
Als Arbeitnehmer mit privatrechtlichem Statut (ehemals „Angestellte“ (employés) und „Arbeiter des Privatsektors“ (ouvriers privés)/„Gemeindearbeiter“ (ouvriers communaux)), gelten diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber einen Tarifvertrag unterzeichnet hat oder Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist, welcher einen Tarifvertrag unterzeichnet hat.
Demnach sind Arbeitnehmer mit einem anderen Statut, wie z. B. Staatsbeamte und -angestellte, Gemeindebeamte und -angestellte, Auszubildende sowie während der Schulferien beschäftigte Schüler und Studenten ausgeschlossen.
Vorgehensweise und Details
Abschluss eines Tarifvertrags
Ein Tarifvertrag kann abgeschlossen werden zwischen einer oder mehreren die gesetzlichen Bedingungen erfüllenden Gewerkschaften (für die Arbeitnehmer) und:
- einem oder mehreren Arbeitgeberverbänden;
- einem einzelnen Unternehmen;
- einem Unternehmenskonzern oder einer Gruppe von Unternehmen mit gleichartiger Produktion, gleichartiger Aktivität oder gleichartigem Beruf;
- einem Unternehmenskonzern oder einer Gruppe von Unternehmen, die eine wirtschaftliche und soziale Einheit bilden, sofern die zum Abschluss von Verträgen berechtigten Parteien dies beschließen. Eine wirtschaftliche und soziale Einheit ist eine Gruppe von Unternehmen/Einheiten, die ein oder mehrere Elemente aufweisen, aufgrund welcher davon ausgegangen werden kann, dass es sich nicht um unabhängige und/oder autonome Einheiten handelt, sondern dass sie eine Bündelung der Weisungsrechte sowie identische und sich ergänzende Aktivitäten, beziehungsweise eine durch identische, ähnliche oder sich ergänzende Interessen verbundene Arbeitnehmergemeinschaft mit einem vergleichbaren sozialen Statut aufweisen. Das Bestehen von Einheiten mit verschiedenen Rechtspersönlichkeiten oder das Vorhandensein eines Franchisesystems stehen nicht im Widerspruch zur Einstufung als wirtschaftliche und soziale Einheit.
Die Bestimmungen des Tarifvertrags gelten demnach sowohl für Arbeitgeber, die selbst mit einer Gewerkschaft verhandelt haben, als auch für Arbeitgeber, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, welcher seinerseits mit einer Gewerkschaft verhandelt hat.
Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrags
Jeder den gesetzlichen Bedingungen entsprechende Tarifvertrag kann für allgemeinverbindlich erklärt werden. Durch dieses Verfahren wird ein einfacher Tarifvertrag für sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer der jeweiligen Berufssparte, Tätigkeit, Branche oder des jeweiligen Wirtschaftssektors zur Verbindlichkeit.
Dieses Verfahren der Allgemeinverbindlichkeitserklärung wird auf Antrag des Arbeitgeberverbandes des jeweiligen Sektors oder einer Gewerkschaft mit allgemeiner nationaler Tariffähigkeit oder mit Tariffähigkeit für einen besonders wichtigen Sektor der luxemburgischen Wirtschaft eingeleitet, wobei der entsprechende Antrag an den Arbeitsminister zu richten ist. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfolgt durch eine im Amtsblatt (Mémorial) veröffentlichte großherzogliche Verordnung.
Anwendung des Tarifvertrags
Mit der Einführung eines einheitlichen Systems für Arbeiter des Privatsektors/Gemeindearbeiter und Angestellte des Privatsektors (als „Arbeitnehmer“ (salarié) bezeichnet) gilt weiterhin der Grundsatz der Tarifeinheit, d. h. ein Tarifvertrag pro Unternehmen oder Sektor.
Der luxemburgische Gesetzgeber wollte jedoch nicht, dass die bisher nicht durch einen Tarifvertrag abgedeckten Arbeitnehmer aufgrund der Einführung des Einheitsstatuts automatisch in den Anwendungsbereich der Tarifverträge eingebunden werden. Demnach wurde ein Übergangszeitraum vom 1. Januar 2009, Datum des Inkrafttretens des Gesetzes über das Einheitsstatut, bis zum 31. Dezember 2013 vorgesehen, in dem es noch möglich ist, unterschiedliche Tarifverträge für Angestellte und Arbeiter abzuschließen.
Demzufolge können die Tarifpartner beschließen, einen Tarifvertrag für die Arbeiter und einen Tarifvertrag für die Angestellten oder für eine der beiden Personalkategorien keinen Tarifvertrag abzuschließen. Aufgrund dessen ist ein automatischer Einschluss sämtlicher Arbeitnehmer, die noch nicht durch einen Tarifvertrag abgedeckt sind, ausgeschlossen.
Sämtliche vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Tarifverträge bleiben unverändert gültig.
Bei Fragen zur Anwendung des Tarifvertrags und seinen Bedingungen, können Arbeitnehmer sich an den Betriebsrat ihres jeweiligen Unternehmens wenden.
Bestimmungen bezüglich des Tarifvertrags
Ab dem 1. Januar 2014 dürfen Unternehmen und kommunale Arbeitgeber nur noch einen einzigen Tarifvertrag für all ihre Arbeitnehmer abschließen.
Der Grundsatz der Tarifeinheit wurde jedoch durch das Gesetz über das Einheitsstatut gelockert.
Demzufolge haben die Tarifpartner aus objektiven Gründen fortan die Möglichkeit, die nicht unmittelbar mit der Ausführung der Haupttätigkeit des Unternehmens oder des Sektors verbundenen Führungs- und Supportfunktionen von verschiedenen im Tarifvertrag enthaltenen Bestimmungen auszuschließen oder abweichende Bestimmungen vorzusehen.
Bei folgenden Bestimmungen der Tarifverträge können die oben erwähnten Führungs- und Supportfunktionen ausgeschlossen oder abweichend behandelt werden:
- Bedingungen für die Einstellung und Entlassung der Arbeitnehmer, einschließlich der angemessenen Maßnahmen zur Einweisung in und Vorbereitung auf die auszuführenden Aufgaben;
- Arbeitszeit und deren Verteilung, Überstunden, tägliche und wöchentliche Ruhezeit;
- Feiertage;
- anwendbare Urlaubsregelung, darunter namentlich der Jahresurlaub;
- Vergütungssystem sowie Zusammensetzung von Lohn und Gehalt nach beruflichen Kategorien;
- Zuschläge für Nachtarbeit;
- Zuschläge für beschwerliche, gefährliche und gesundheitsgefährdende Arbeiten.
So soll den Tarifpartnern ermöglicht werden, den Besonderheiten verschiedener Sektoren, Unternehmen und Funktionen in den Unternehmen besser Rechnung zu tragen.
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