Entschädigung für Sachschäden sowie Schäden an Zahnkronen, Prothesen, Orthesen oder Epithesen infolge eines Unfalls, der ab dem 1. Januar 2011 eingetreten ist
Zum letzten Mal aktualisiert am
Jeder Arbeitsunfall oder Wegeunfall kann Folgendes verursachen:
- Schäden an Kraftfahrzeugen; und/oder
- Sachschäden; und/oder
- Schäden an Zahnkronen, Prothesen, Orthesen oder Epithesen, mit denen der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls ausgestattet war.
Betroffene Personen
Voraussetzungen
Der Arbeits-, Wege- oder Schulunfall muss zuvor gemeldet worden sein.
Fristen
Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Anerkennung des Unfalls gestellt werden. Danach erlischt der Anspruch auf Entschädigung.
Vorgehensweise und Details
Entschädigung für Schäden an Kraftfahrzeugen
Als versicherte Person haben Sie Anspruch auf Entschädigung für den Schaden, der an dem zum Zeitpunkt des Unfalls auf einem öffentlichen Verkehrsweg benutzten Kraftfahrzeug entstanden ist.
In Bezug auf die Entschädigung müssen Sie einen Selbstbehalt in Höhe von 2/3 des sozialen Mindestlohns tragen.
Die Obergrenze der Entschädigung beläuft sich auf:
- das 5-Fache des sozialen Mindestlohns bei Wegeunfällen; und
- das 7-Fache des sozialen Mindestlohns bei Arbeitsunfällen.
Sie können auch dann entschädigt werden, wenn Sie keine körperlichen Verletzungen erlitten haben, allerdings nur, wenn:
- die Versicherung des beschädigten Fahrzeugs nicht für Sachschäden aufkommt (Kasko);
- der Unfall nicht von einem Dritten verursacht wurde.
Sie werden für den Schaden am Fahrzeug entschädigt im Falle:
- der Reparatur des Fahrzeugs:
- Der Fahrzeugwert wird bestimmt:
- anhand eines Gutachtens; oder
- in Ermangelung eines solchen – durch Bezugnahme auf den Vergleichswert auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
- Um die Entschädigung zu erhalten, müssen Sie eine quittierte Rechnung eines ordnungsgemäß in Luxemburg oder im Ausland niedergelassenen Dienstleisters vorlegen;
- Der Fahrzeugwert wird bestimmt:
- der Stilllegung des Fahrzeugs: Der Fahrzeugwert wird bestimmt:
- anhand eines Gutachtens; oder
- in Ermangelung eines solchen – durch Bezugnahme auf den Vergleichswert auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Von diesem Betrag wird ein Pauschalbetrag von 110 Euro (bei Index 100) abgezogen, der den Wert des Autowracks darstellt. Durch eine Rechnung, die von einem ordnungsgemäß in Luxemburg oder im Ausland niedergelassenen Dienstleister ausgestellt wurde, kann nachgewiesen werden, dass das Autowrack weniger wert ist. Der Selbstbehalt muss ebenfalls vom Entschädigungsbetrag abgezogen werden.
Die Unfallversicherung (Association d’assurance accident - AAA) erstattet die Kosten für das Sachverständigengutachten, sofern dieses Gutachten auf Antrag des Versicherten vorgenommen wurde und dieser dafür bezahlt hat.
Folgende Kosten werden nicht von der AAA übernommen:
- Pannenhilfe;
- Abschleppdienst;
- Aufbewahrung;
- Fahrzeugersatz.
Hinweis: Schüler und Studierende haben nur dann Anspruch auf Entschädigung für Schäden am Kraftfahrzeug, wenn sie aus triftigen Gründen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen konnten.
Der Fahrzeugschaden wird auf Antrag erstattet, der per Post an die AAA zu richten ist (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Entschädigung für unfallbedingte Sachschäden
Als versicherte Person haben Sie Anspruch auf Entschädigung für unfallbedingte Sachschäden, vorausgesetzt, der Unfall hat einen Personenschaden zur Folge.
Eine Entschädigung für Schäden an Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen wird gewährt:
- gegen Vorlage der vor dem Unfall ausgestellten Originalrechnung;
- abzüglich eines Prozentsatzes von 20 % pro Jahr für die Abnutzung des Gegenstandes.
Der Schaden wird auf Antrag erstattet, der per Post an die AAA zu richten ist (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Entschädigung für Schäden an Zahnkronen, Prothesen, Orthesen und Epithesen
Als versicherte Person haben Sie Anspruch auf Entschädigung für Schäden an Zahnkronen, Prothesen, Orthesen und Epithesen, mit denen Sie zum Zeitpunkt des Unfalls ausgestattet waren, auch wenn kein Personenschaden vorliegt.
Sie erhalten eine Entschädigung für:
- Prothesen, die in den Körper implantiert werden, um ein fehlendes oder versagendes Organ zu ersetzen; oder
- Prothesen, die nicht implantiert sind, aber eine beeinträchtigte Körperfunktion wiederherstellen; oder
- orthopädische Prothesen; oder
- Zahnkronen.
Schäden an einer Brille werden nur dann erstattet, wenn eine körperliche Verletzung vorliegt, da es sich nicht um eine Prothese handelt, die einen Teil des menschlichen Körpers ersetzt.
Der Schaden wird auf Antrag erstattet, der per Post an die AAA zu richten ist (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Rechtsbehelfe
Es stehen Ihnen mehrere Rechtsbehelfe zur Verfügung, um Ihre Rechte geltend zu machen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Terminvereinbarung
Zuständige Kontaktstellen
-
Unfallversicherung (AAA)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2976 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 19 15 1
- Website:
- https://aaa.public.lu/de.html
Schalteröffnung (mit oder ohne Terminvereinbarung über MyGuichet.lu):
Geöffnet ⋅ Schließt um 12:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr
-
Unfallversicherung (AAA)
Abteilung für Leistung
- Adresse:
- Telefon:
- (+352) 261915 2000
- Fax:
- (+352) 49 53 35
- E-Mail:
- prestations.aaa@secu.lu
Heures de bureau :
Geschlossen ⋅ Öffnet um 13:30 Uhr
- Donnerstag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
- Freitag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
- Dienstag:
- 9:00 bis 11:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
- Mittwoch:
- 9:00 bis 11:30 Uhr, 13:30 bis 16:00 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Tools
Hier finden Sie die aktuellen Eckdaten der Sozialversicherung.
Weitere Informationen
auf der Website der Unfallversicherung (AAA)
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.