Anzeige eines Schulunfalls oder eines Unfalls im Rahmen einer außercurricularen Aktivität

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Ein Unfall, der einem Schüler oder Studierenden im Rahmen des Schulunterrichts oder einer außercurricularen Aktivität zugestoßen ist, muss bei der Unfallversicherung (Association d’assurances accident - AAA) angezeigt werden, damit das Opfer in den Genuss der entsprechenden Leistungen gelangen kann.

Der Bürgermeister oder der Verantwortliche der jeweiligen Einrichtung bzw. deren Stellvertreter oder der Vertreter der luxemburgischen Organisation, die die betreffende Aktivität organisiert hat, muss jeden Unfall anzeigen, der:

  • sich in einer Einrichtung der Früherziehung (précoce), des Vorschulwesens, des Grundschulwesens, des weiterführenden Schulwesens oder des Hochschulwesens ereignet hat, einschließlich außercurricularer Aktivitäten;
  • einen Schüler oder Studierenden betrifft.

Schüler und Studierende, die in Luxemburg leben, aber eine Einrichtung der Früherziehung (précoce), Vorschule, Grundschule, weiterführende Schule oder Hochschule im Ausland besuchen, sind ebenfalls durch die Unfallversicherung (AAA) gegen Schulunfälle versichert.

Die Anzeige ist an die Unfallversicherung zu richten. Sie kann online über MyGuichet.lu erfolgen.

Außer in gebührend begründeten Ausnahmefällen muss jeder Versicherte, der Opfer eines Schulunfalls geworden ist, unverzüglich ein Mitglied des Personals, das die versicherte Aktivität organisiert oder überwacht hat, über den Unfall informieren.

Betroffene Personen

Schüler oder Studierende, die während des Unterrichts in der Früherziehung (précoce), im Vorschulwesen, im Grundschulwesen, im weiterführenden Schulwesen oder im Hochschulwesen, einschließlich außercurricularer Aktivitäten, Opfer eines Unfalls geworden sind.

Die Anzeige muss von folgenden Personen vorgenommen werden:

  • vom Bürgermeister der betreffenden Gemeinde;
  • vom Verantwortlichen der Einrichtung;
  • von deren Stellvertreter; oder
  • vom Vertreter der luxemburgischen Organisation, die die Aktivität organisiert hat.

Voraussetzungen

Schulunfall oder Unfall im Rahmen einer außercurricularen Aktivität

Ein Schulunfall ist ein Unfall:

  • der sich im Rahmen des Schulunterrichts oder einer außercurricularen Aktivität ereignet hat; und
  • bei dem das Opfer verletzt wurde.

Wenn die Unfallursache unbekannt ist und die Unfallversicherung (AAA) eine Entschädigung verweigert, muss diese nachweisen können, dass der Schaden durch einen Umstand verursacht wurde, der nicht im Zusammenhang mit der versicherten Aktivität steht.

Wegeunfall

Der Versicherte erleidet einen Wegeunfall, wenn sich der Unfall ereignet:

  • auf dem Hin- und Rückweg zwischen:
    • seinem gewöhnlichen Wohnsitz, das heißt seinem Hauptwohnsitz, seinem festen Zweitwohnsitz oder jedem anderen Ort, den der Versicherte üblicherweise aus familiären Gründen aufsucht; und
    • der Bildungseinrichtung oder dem Ort der außercurricularen Aktivität;
  • zwischen der Bildungseinrichtung oder dem Ort der außercurricularen Aktivität und dem Ort, an dem der Versicherte üblicherweise sein Mittagessen zu sich nimmt;
  • auf seinem normalen und dem direktesten Weg.

Der Versicherte erhält keine Entschädigung, wenn der Unfall:

  • durch seine eigene grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde
    (Beispiel: Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung);
  • auf einem Weg erfolgte, der aus persönlichen Gründen, die nicht mit der versicherten Tätigkeit im Zusammenhang stehen, unterbrochen oder umgeleitet wurde.

Hinweis: Der Versicherungsschutz bei einem Wegeunfall beginnt dann, wenn der Versicherte seine Wohnung verlässt, und endet, wenn er seine Bildungseinrichtung betritt („Tür zu Tür“).

Schüler und Studierende haben im Übrigen nur dann Anspruch auf Entschädigung des Sachschadens am Fahrzeug, wenn sie aus ernstzunehmenden und von ihnen nicht zu verantwortenden Gründen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen konnten.

Fristen

Die Unfallanzeige muss schnellstmöglich verschickt werden.

Wird keine Anzeige an die AAA gerichtet, kann das Opfer eines Schulunfalls oder eines Unfalls im Rahmen einer außercurricularen Aktivität binnen einem Jahr ab dem Folgetag des Unfalls eine Beschwerde bei der AAA einreichen.

Vorgehensweise und Details

Anzeige

Anzeigende Personen

Folgende Personen müssen einen Unfall bei der AAA anzeigen:

  • der Bürgermeister oder der Schulleiter bzw. der Verantwortliche der Einrichtung oder deren Vertreter (je nachdem, ob es sich um eine Grundschule oder eine andere Einrichtung handelt) bei Unfällen, die Schülern oder Studierenden in einer Bildungseinrichtung in Luxemburg zugestoßen sind;
  • der Vertreter der luxemburgischen Organisation, die die Aktivität organisiert hat, bei Unfällen, die im Rahmen einer außercurricularen Aktivität passiert sind;
  • der Verantwortliche (oder sein Stellvertreter) der Stelle, Behörde, Einrichtung oder Vereinigung, die die Aktivität organisiert hat.

Einreichung der Anzeige

Die Anzeige kann wie folgt eingereicht werden:

  • online über MyGuichet.lu. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung; oder
  • anhand eines PDF-Formulars, das an die AAA zu richten ist:

    Association d’assurance accident
    L-2976 Luxemburg

Die Anzeige muss alle erforderlichen Angaben enthalten.

Beschwerde

Wird keine Anzeige an die AAA gerichtet, kann das Unfallopfer eine Beschwerde bei der AAA einreichen.

Bevor sie eine Entscheidung trifft, bittet die AAA die Person, die die Anzeige hätte einreichen sollen, um Stellungnahme.

Leistungen bei Schulunfällen oder Unfällen im Rahmen einer außercurricularen Aktivität

Im Falle einer Kostenübernahme durch die AAA können die Versicherten folgende Leistungen erhalten:

Stirbt der Versicherte an den Folgen eines anerkannten Schulunfalls, können seine Rechtsnachfolger folgende Leistungen beantragen:

Rechtsbehelfe

Den betreffenden Personen stehen mehrere Rechtsbehelfe zur Verfügung, um ihre Rechte geltend zu machen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Unfallversicherung (AAA)

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg Luxemburg
    L-2976 Luxemburg

    Schalteröffnung (mit oder ohne Terminvereinbarung über MyGuichet.lu):

    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
  • Unfallversicherung (AAA) Abteilung für Leistung

    Adresse:
    Fax:
    (+352) 49 53 35
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 9h00
    Mittwoch:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Donnerstag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Dienstag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00

Verwandte Vorgänge und Links

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.