Anzeige eines Schulunfalls oder eines Unfalls im Rahmen einer außercurricularen Aktivität
Zum letzten Mal aktualisiert am
Zusammenfassung:
Ein Unfall, der einem Schüler oder Studierenden im Rahmen des Schulunterrichts oder einer außercurricularen Aktivität zugestoßen ist, muss bei der Unfallversicherung (Association d’assurances accident - AAA) angezeigt werden, damit das Opfer in den Genuss der entsprechenden Leistungen gelangen kann.
Der Bürgermeister oder der Verantwortliche der jeweiligen Einrichtung bzw. deren Stellvertreter oder der Vertreter der luxemburgischen Organisation, die die betreffende Aktivität organisiert hat, muss jeden Unfall anzeigen, der:
- sich in einer Einrichtung der Früherziehung (précoce), des Vorschulwesens, des Grundschulwesens, des weiterführenden Schulwesens oder des Hochschulwesens ereignet hat, einschließlich außercurricularer Aktivitäten;
- einen Schüler oder Studierenden betrifft.
Schüler und Studierende, die in Luxemburg leben, aber eine Einrichtung der Früherziehung (précoce), Vorschule, Grundschule, weiterführende Schule oder Hochschule im Ausland besuchen, sind ebenfalls durch die Unfallversicherung (AAA) gegen Schulunfälle versichert.
Die Anzeige ist an die Unfallversicherung zu richten. Sie kann online über MyGuichet.lu erfolgen.
Außer in gebührend begründeten Ausnahmefällen muss jeder Versicherte, der Opfer eines Schulunfalls geworden ist, unverzüglich ein Mitglied des Personals, das die versicherte Aktivität organisiert oder überwacht hat, über den Unfall informieren.
Betroffene Personen
Schüler oder Studierende, die während des Unterrichts in der Früherziehung (précoce), im Vorschulwesen, im Grundschulwesen, im weiterführenden Schulwesen oder im Hochschulwesen, einschließlich außercurricularer Aktivitäten, Opfer eines Unfalls geworden sind.
Die Anzeige muss von folgenden Personen vorgenommen werden:
- vom Bürgermeister der betreffenden Gemeinde;
- vom Verantwortlichen der Einrichtung;
- von deren Stellvertreter; oder
- vom Vertreter der luxemburgischen Organisation, die die Aktivität organisiert hat.
Voraussetzungen
Schulunfall oder Unfall im Rahmen einer außercurricularen Aktivität
Ein Schulunfall ist ein Unfall:
- der sich im Rahmen des Schulunterrichts oder einer außercurricularen Aktivität ereignet hat; und
- bei dem das Opfer verletzt wurde.
Wenn die Unfallursache unbekannt ist und die Unfallversicherung (AAA) eine Entschädigung verweigert, muss diese nachweisen können, dass der Schaden durch einen Umstand verursacht wurde, der nicht im Zusammenhang mit der versicherten Aktivität steht.
Wegeunfall
Der Versicherte erleidet einen Wegeunfall, wenn sich der Unfall ereignet:
- auf dem Hin- und Rückweg zwischen:
- seinem gewöhnlichen Wohnsitz, das heißt seinem Hauptwohnsitz, seinem festen Zweitwohnsitz oder jedem anderen Ort, den der Versicherte üblicherweise aus familiären Gründen aufsucht; und
- der Bildungseinrichtung oder dem Ort der außercurricularen Aktivität;
- seinem gewöhnlichen Wohnsitz, das heißt seinem Hauptwohnsitz, seinem festen Zweitwohnsitz oder jedem anderen Ort, den der Versicherte üblicherweise aus familiären Gründen aufsucht; und
- zwischen der Bildungseinrichtung oder dem Ort der außercurricularen Aktivität und dem Ort, an dem der Versicherte üblicherweise sein Mittagessen zu sich nimmt;
- auf seinem normalen und dem direktesten Weg.
Der Versicherte erhält keine Entschädigung, wenn der Unfall:
- durch seine eigene grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde
(Beispiel: Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung); - auf einem Weg erfolgte, der aus persönlichen Gründen, die nicht mit der versicherten Tätigkeit im Zusammenhang stehen, unterbrochen oder umgeleitet wurde.
Hinweis: Der Versicherungsschutz bei einem Wegeunfall beginnt dann, wenn der Versicherte seine Wohnung verlässt, und endet, wenn er seine Bildungseinrichtung betritt („Tür zu Tür“).
Schüler und Studierende haben im Übrigen nur dann Anspruch auf Entschädigung des Sachschadens am Fahrzeug, wenn sie aus ernstzunehmenden und von ihnen nicht zu verantwortenden Gründen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen konnten.
Fristen
Die Unfallanzeige muss schnellstmöglich verschickt werden.
Wird keine Anzeige an die AAA gerichtet, kann das Opfer eines Schulunfalls oder eines Unfalls im Rahmen einer außercurricularen Aktivität binnen einem Jahr ab dem Folgetag des Unfalls eine Beschwerde bei der AAA einreichen.
Vorgehensweise und Details
Anzeige
Anzeigende Personen
Folgende Personen müssen einen Unfall bei der AAA anzeigen:
- der Bürgermeister oder der Schulleiter bzw. der Verantwortliche der Einrichtung oder deren Vertreter (je nachdem, ob es sich um eine Grundschule oder eine andere Einrichtung handelt) bei Unfällen, die Schülern oder Studierenden in einer Bildungseinrichtung in Luxemburg zugestoßen sind;
- der Vertreter der luxemburgischen Organisation, die die Aktivität organisiert hat, bei Unfällen, die im Rahmen einer außercurricularen Aktivität passiert sind;
- der Verantwortliche (oder sein Stellvertreter) der Stelle, Behörde, Einrichtung oder Vereinigung, die die Aktivität organisiert hat.
Einreichung der Anzeige
Die Anzeige kann wie folgt eingereicht werden:
- online über MyGuichet.lu. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung; oder
- anhand eines PDF-Formulars, das an die AAA zu richten ist:
- per E-Mail an declaration.aaa@secu.lu; oder
- per Fax an (+352) 49 53 35; oder
- per Post an:
Association d’assurance accident
L-2976 Luxemburg
Die Anzeige muss alle erforderlichen Angaben enthalten.
Beschwerde
Wird keine Anzeige an die AAA gerichtet, kann das Unfallopfer eine Beschwerde bei der AAA einreichen.
Bevor sie eine Entscheidung trifft, bittet die AAA die Person, die die Anzeige hätte einreichen sollen, um Stellungnahme.
Leistungen bei Schulunfällen oder Unfällen im Rahmen einer außercurricularen Aktivität
Im Falle einer Kostenübernahme durch die AAA können die Versicherten folgende Leistungen erhalten:
- Entschädigung der Fahrzeugschäden;
- Entschädigung der nebensächlichen Sachschäden;
- Entschädigung für Schäden an Zahnkronen, Prothesen, Orthesen und Epithesen, die der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls trug;
- Übernahme:
- der Sachleistungen, das heißt Abdeckung der Gesundheitsleistungen im Zusammenhang mit dem Schulunfall bzw. dem Unfall im Rahmen einer außercurricularen Aktivität;
- der Geldleistungen bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit während der ersten 78 Wochen, das heißt Erstattung des Gehalts wie auch anderer Vorteile während der Arbeitsunfähigkeit;
- Gewährung:
- einer Vollrente im Falle einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Bedingungen;
- einer Teilrente im Falle einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit mit Einkommensverlust unter bestimmten Bedingungen;
- Entschädigungen für Nichtvermögensschäden.
Stirbt der Versicherte an den Folgen eines anerkannten Schulunfalls, können seine Rechtsnachfolger folgende Leistungen beantragen:
Rechtsbehelfe
Den betreffenden Personen stehen mehrere Rechtsbehelfe zur Verfügung, um ihre Rechte geltend zu machen.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Terminvereinbarung
Zuständige Kontaktstellen
-
Unfallversicherung (AAA)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2976 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 19 15 1
- Website:
- https://aaa.public.lu/de.html
Schalteröffnung (mit oder ohne Terminvereinbarung über MyGuichet.lu):
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr
-
Unfallversicherung (AAA) Abteilung für Leistung
- Adresse:
- Telefon:
- (+352) 261915 2000
- Fax:
- (+352) 49 53 35
- E-Mail:
- prestations.aaa@secu.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen à 9h00
- Mittwoch:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Leistungen / Beiträge
auf der Website der Unfallversicherung (AAA)
-
Schulunfall oder außerschulischer Unfall
auf der Website der Unfallversicherung (AAA)
Rechtsgrundlagen
- Code de la sécurité sociale - Livre II
- Association d'assurance accident - Statuts
-
Loi du 12 mai 2010
portant réforme de l'assurance accident
-
Règlement grand-ducal modifié du 17 décembre 2010
déterminant la procédure de déclaration des accidents et précisant la prise en charge de certaines prestations par l'assurance accident
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