Eine Wiedereröffnung einer Akte im Hinblick auf die medizinische Behandlung infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit beantragen, die ab dem 1. Januar 2011 eingetreten sind

Zum letzten Mal aktualisiert am

Für alle von der Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) anerkannten Unfälle und Berufskrankheiten gilt, dass Leistungen nur in begrenztem Maße übernommen werden.

Die Übernahme von Leistungen kann in folgenden Fällen von Amts wegen ohne Stellungnahme des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale) oder entsprechenden Bescheid begrenzt werden:

  • 3 Monate nach einem Unfall, der keine vollständige Arbeitsunfähigkeit von mehr als 8 aufeinanderfolgenden Tagen ab dem Tag des Unfalls zur Folge hat;
  • 12 Monate nach einem Unfall, der eine längere vollständige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, sofern keine gegenteilige Stellungnahme des Kontrollärztlichen Dienstes vorliegt.

Der Kontrollärztliche Dienst kann die Akte schließen, wenn er feststellt, dass die Folgen des Unfalls oder der Berufskrankheit die Übernahme der Leistungen durch die Unfallversicherung nicht länger rechtfertigen.

Um in den Genuss neuer Leistungen im Zusammenhang mit dem erlittenen Unfall zu kommen, muss der Versicherte die Wiedereröffnung der Akte beantragen und eine positive Stellungnahme des Kontrollärztlichen Dienstes einholen.

Betroffene Personen

Eine Wiedereröffnung der Akte kann dann beantragt werden, wenn die Übernahme der Leistungen des Versicherten von Amts wegen oder durch einen Bescheid (décision présidentielle) begrenzt wurde.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Sowohl Arbeits-, Wege- und Schulunfälle als auch Berufskrankheiten müssen zuvor bei der Unfallversicherung (AAA) gemeldet worden sein.

Fristen

Außer im Falle eines neuen medizinischen Sachverhalts ist der Antrag auf Wiedereröffnung vor Ablauf einer einjährigen Frist ab der Zustellung der Entscheidung betreffend die zeitliche Begrenzung der Übernahme oder die Ablehnung eines früheren Antrags auf Wiedereröffnung nicht zulässig.

Der Versicherte muss ein Jahr warten, bevor er die Wiedereröffnung seiner Akte beantragen kann, es sei denn, es liegt ein neuer medizinischer Sachverhalt vor.

Die Frist von einem Jahr beginnt am Folgetag der Zustellung der Entscheidung, mit der:

  • die Übernahme zeitlich begrenzt wurde oder;
  • ein vorheriger Antrag auf Wiedereröffnung abgelehnt wurde.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Versicherte muss folgendes Formular ausfüllen: Antrag auf Wiedereröffnung einer Unfallakte zur medizinischen Behandlung (siehe Online-Dienste und Formulare). Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist anschließend an die AAA zu senden.

Der Versicherte muss den Antrag auf Wiedereröffnung der Unfallakte begründen.

Beispiel: Sind weitere Krankengymnastiksitzungen erforderlich oder ist ein chirurgischer Eingriff vorgesehen, muss der Versicherte dies angeben.

Der Vertrauensarzt des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung nimmt die beim Antrag auf Wiedereröffnung angegebenen Gründe zur Kenntnis und:

  • gibt entweder seine Stellungnahme aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen ab oder;
  • fordert den Versicherten auf, ihm weitere medizinische Berichte zukommen zu lassen, die für die Behandlung der Akte erforderlich sind.

Im Falle der Wiedereröffnung der Akte kann der Vertrauensarzt bewilligen, dass die Akte auf unbestimmte Zeit wiedereröffnet wird. In diesem Fall wird der Versicherte auf dem normalen Postweg über die Wiedereröffnung der Akte informiert.

Lehnt der Vertrauensarzt die Wiedereröffnung ab oder bewilligt sie erneut auf Zeit, wird der Versicherte in Form einer Entscheidung des Vorstands über den Ausgang seines Antrags unterrichtet.

Rechtsmittel

Den Betroffenen stehen mehrere Rechtsmittel zur Verfügung, um ihre Rechte geltend zu machen.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Unfallversicherung

  • Unfallversicherung (AAA)

    Adresse:
    4, rue Mercier L-2144 Luxemburg Luxemburg
    L-2976 Luxemburg

    Schalteröffnung (mit oder ohne Terminvereinbarung über MyGuichet.lu):

    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
  • Unfallversicherung (AAA) Abteilung für Leistung

    Adresse:
    Fax:
    (+352) 49 53 35
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 9h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Dienstag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Donnerstag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
  • Unfallversicherung (AAA)

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    8.00 bis 12.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr
  • Unfallversicherung (AAA) Abteilung für Leistung

    Adresse:
    Fax:
    (+352) 49 53 35
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag à 9h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Dienstag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Mittwoch:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Donnerstag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
    Freitag:
    9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Begrenzung der Leistungen

auf der Website der Unfallversicherung (AAA)

Rechtsgrundlagen

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