Eine Wiedereröffnung einer Akte im Hinblick auf die medizinische Behandlung infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit beantragen, die ab dem 1. Januar 2011 eingetreten sind
Zum letzten Mal aktualisiert am
Für alle von der Unfallversicherung (Association d'assurance accident - AAA) anerkannten Unfälle und Berufskrankheiten gilt, dass Leistungen nur in begrenztem Maße übernommen werden.
Die Übernahme von Leistungen kann in folgenden Fällen von Amts wegen ohne Stellungnahme des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung (Contrôle médical de la sécurité sociale) oder entsprechenden Bescheid begrenzt werden:
- 3 Monate nach einem Unfall, der keine vollständige Arbeitsunfähigkeit von mehr als 8 aufeinanderfolgenden Tagen ab dem Tag des Unfalls zur Folge hat;
- 12 Monate nach einem Unfall, der eine längere vollständige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, sofern keine gegenteilige Stellungnahme des Kontrollärztlichen Dienstes vorliegt.
Der Kontrollärztliche Dienst kann die Akte schließen, wenn er feststellt, dass die Folgen des Unfalls oder der Berufskrankheit die Übernahme der Leistungen durch die Unfallversicherung nicht länger rechtfertigen.
Um in den Genuss neuer Leistungen im Zusammenhang mit dem erlittenen Unfall zu kommen, muss der Versicherte die Wiedereröffnung der Akte beantragen und eine positive Stellungnahme des Kontrollärztlichen Dienstes einholen.
Betroffene Personen
Eine Wiedereröffnung der Akte kann dann beantragt werden, wenn die Übernahme der Leistungen des Versicherten von Amts wegen oder durch einen Bescheid (décision présidentielle) begrenzt wurde.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Sowohl Arbeits-, Wege- und Schulunfälle als auch Berufskrankheiten müssen zuvor bei der Unfallversicherung (AAA) gemeldet worden sein.
Fristen
Außer im Falle eines neuen medizinischen Sachverhalts ist der Antrag auf Wiedereröffnung vor Ablauf einer einjährigen Frist ab der Zustellung der Entscheidung betreffend die zeitliche Begrenzung der Übernahme oder die Ablehnung eines früheren Antrags auf Wiedereröffnung nicht zulässig.
Der Versicherte muss ein Jahr warten, bevor er die Wiedereröffnung seiner Akte beantragen kann, es sei denn, es liegt ein neuer medizinischer Sachverhalt vor.
Die Frist von einem Jahr beginnt am Folgetag der Zustellung der Entscheidung, mit der:
- die Übernahme zeitlich begrenzt wurde oder;
- ein vorheriger Antrag auf Wiedereröffnung abgelehnt wurde.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Der Versicherte muss folgendes Formular ausfüllen: Antrag auf Wiedereröffnung einer Unfallakte zur medizinischen Behandlung (siehe Online-Dienste und Formulare). Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist anschließend an die AAA zu senden.
Der Versicherte muss den Antrag auf Wiedereröffnung der Unfallakte begründen.
Beispiel: Sind weitere Krankengymnastiksitzungen erforderlich oder ist ein chirurgischer Eingriff vorgesehen, muss der Versicherte dies angeben.
Der Vertrauensarzt des Kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung nimmt die beim Antrag auf Wiedereröffnung angegebenen Gründe zur Kenntnis und:
- gibt entweder seine Stellungnahme aufgrund der ihm vorliegenden Unterlagen ab oder;
- fordert den Versicherten auf, ihm weitere medizinische Berichte zukommen zu lassen, die für die Behandlung der Akte erforderlich sind.
Im Falle der Wiedereröffnung der Akte kann der Vertrauensarzt bewilligen, dass die Akte auf unbestimmte Zeit wiedereröffnet wird. In diesem Fall wird der Versicherte auf dem normalen Postweg über die Wiedereröffnung der Akte informiert.
Lehnt der Vertrauensarzt die Wiedereröffnung ab oder bewilligt sie erneut auf Zeit, wird der Versicherte in Form einer Entscheidung des Vorstands über den Ausgang seines Antrags unterrichtet.
Rechtsmittel
Den Betroffenen stehen mehrere Rechtsmittel zur Verfügung, um ihre Rechte geltend zu machen.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Terminvereinbarung
Zuständige Kontaktstellen
Unfallversicherung
-
Unfallversicherung (AAA)
- Adresse:
-
4, rue Mercier
L-2144
Luxemburg
Luxemburg
L-2976 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 26 19 15 1
- Website:
- https://aaa.public.lu/de.html
Schalteröffnung (mit oder ohne Terminvereinbarung über MyGuichet.lu):
Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.00 Uhr
- Donnerstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr
- Freitag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr
- Dienstag:
- 8.00 bis 12.00 Uhr
- Mittwoch:
- 8.00 bis 12.00 Uhr
-
Unfallversicherung (AAA) Abteilung für Leistung
- Adresse:
- Telefon:
- (+352) 261915 2000
- Fax:
- (+352) 49 53 35
- E-Mail:
- prestations.aaa@secu.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet à 13h30
- Donnerstag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Freitag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
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- Dienstag:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
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Geschlossen ⋅ Öffnet à 13h30
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- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
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- Samstag:
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- Sonntag:
- Geschlossen
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- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
- Dienstag:
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- Mittwoch:
- 9h00 à 11h30, 13h30 à 16h00
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf der Website der Unfallversicherung (AAA)
Rechtsgrundlagen
- Code de la sécurité sociale - Livre II
-
Loi du 12 mai 2010
portant réforme de l'assurance accident
-
Règlement grand-ducal modifié du 17 décembre 2010
déterminant la procédure de déclaration des accidents et précisant la prise en charge de certaines prestations par l'assurance accident
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