Visum für einen Aufenthalt außerhalb der EU

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Einreise- und Aufenthaltsvisum ist ein offizielles vom Einreiseland ausgestelltes Dokument und gilt als Beleg dafür, dass dem Inhaber die Einreise in das jeweilige Land genehmigt wurde. Mit der Erteilung des Visums wird ebenfalls die Entrichtung der dafür anfallenden Gebühr bestätigt. Das Visum wird in Form eines Stempels oder eines Aufklebers im gültigen Reisedokument eingetragen.

Betroffene Personen

Einen Reisepass beantragen kann jeder luxemburgische Staatsangehörige, unabhängig von seinem Alter, der:

  • einen Reisepass besitzt;
  • einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU in einem Land mit Visumpflicht plant.

Voraussetzungen

Luxemburgische Reisende müssen vor jeder Abreise unbedingt:

  • Auskünfte über die Reisedokumente (Reisepass, Visum usw.) einholen, die für die Einreise in das jeweilige Land erforderlich sind;
  • Auskünfte hinsichtlich eventuell zu erfüllender Gesundheitsvorschriften (Impfungen, ärztliche Bescheinigungen usw.) einholen;
  • wenn möglich, eine von der Gemeindeverwaltung oder Polizeidienststelle des Wohnsitzes ordnungsgemäß beglaubigte Ausreisegenehmigung einholen, wenn ein minderjähriges Kind ohne seine Eltern reist;
  • sicherstellen, dass jedes Reisedokument für die vorgesehene Dauer des Aufenthalts lange genug gültig ist.

Luxemburgische Staatsangehörige müssen unabhängig von ihrem Alter einen Reisepass besitzen, der bei allen Reisen außerhalb der EU über das Datum des Reisebeginns hinaus 6 Monate gültig ist. Überdies gewähren bestimmte Länder nur dann ein Einreisevisum, wenn ein Reisedokument vorgelegt wird, das nach Ablauf des beantragten Visums mindestens noch 6 Monate gültig ist. Eine entsprechende Überprüfung bei den Botschaften des Ziellandes ist erforderlich.

Vorgehensweise und Details

Ist ein Einreisevisum erforderlich, müssen die Formalitäten für die Beantragung des Visums bei folgenden Stellen erledigt werden:

  • bei den in Luxemburg akkreditierten diplomatischen Auslandsvertretungen;
  • falls nicht vorhanden, bei den Konsularstellen der in Luxemburg akkreditierten diplomatischen Auslandsvertretungen.

Dabei sind unbedingt die Dauer und die Art der geplanten Reise anzugeben (zum Beispiel mit einer Reiseagentur).

Die Kosten, die Ausstellungsfrist und die Gültigkeitsdauer des Visums hängen von der Gesetzgebung des Einreiselandes ab.

Zuständige Kontaktstellen

Botschaften und Konsulate

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

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