Einen Auslandsaufenthalt beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel registrieren (Lëtzebuerger am Ausland)

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Bei kurzen oder längeren Reisen (innerhalb der Europäischen Union oder in andere Länder) kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu mehr oder weniger großen Unannehmlichkeiten kommt.

Luxemburgische Staatsangehörige haben dann die Möglichkeit, um konsularische Unterstützung bei einer zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung zu ersuchen.

Um diese Unterstützung bestmöglich zu nutzen, haben Reisende die Möglichkeit, ihre Reisen beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel (MAEE) zu melden, das dann schneller reagieren kann.

Zielgruppe

Gebietsansässige mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit sowie Personen anderer Staatsangehörigkeit, die sie begleiten, können ihren vorübergehenden Auslandsaufenthalt (innerhalb der Europäischen Union oder in einem Drittland) melden.

Luxemburger, die Luxemburg verlassen, um ständig im Ausland zu wohnen, haben ebenfalls die Möglichkeit, dies beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel zu melden.

Diese Meldung ist nicht vorgeschrieben.

Kosten

Das Registrierungsverfahren beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Aufenthaltsmeldung

Die Meldung eines Aufenthaltes oder Wohnortes im Ausland erfolgt über einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“).

Dies kann ohne Authentifizierung auf MyGuichet.lu erfolgen, das heißt, ohne LuxTrust-Zertifikat bzw. elektronischen Personalausweis (eID).

Personen, die über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen, der mit der App gekoppelt ist, können die Meldung auch über die App einreichen.

Interessenten können:

  • den vorübergehenden Aufenthalt melden, den sie planen; oder
  • angeben, ob sie beabsichtigen, dauerhaft im Ausland zu wohnen.

Die meldende Person gibt verschiedene Auskünfte (einige sind freiwillig):

  • die Art des geplanten Aufenthalts:
    • vorübergehender Aufenthalt, mit einer oder mehreren Etappen;
    • dauerhafter Wohnsitz im Ausland;
  • die Adresse(n) des/der Aufenthaltsorte(s) im Ausland sowie den Zeitraum des Aufenthalts;
  • das Fortbewegungsmittel, das genutzt wird, um ins Ausland zu gelangen;
  • persönliche Daten (nationale Identifikationsnummer, Name, Vorname);
  • ob sie sich alleine aufhält oder in Begleitung;
  • eine E-Mail-Adresse, unter der sie erreichbar ist;
  • eine Kontaktperson in Luxemburg;
  • usw.

Die meldende Person hat auch die Möglichkeit, dem Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel Kommentare und Bemerkungen zukommen zu lassen, wie zum Beispiel ihre Krankenversicherung, den Namen ihres Hotels, spezielle Bedürfnisse.

Wenn sich der Aufenthalt über mehrere Länder oder Orte innerhalb eines Landes erstreckt, kann eine einzige Meldung für alle Reiseziele abgegeben werden.

Genauso ist es möglich, für einen Aufenthalt mehrere Personen anhand einer einzigen Meldung zu melden. So kann zum Beispiel bei einer Klassenfahrt oder einer organisierten Reise eine einzige Person alle Teilnehmer melden.

Die abgegebene Meldung kann jederzeit annulliert oder geändert werden.

Nutzen der Aufenthaltsmeldung

Die Meldung eines Auslandsaufenthaltes oder -wohnsitzes beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel (MAEE) kann in mehrerlei Hinsicht nützlich sein:

  • die normalen konsularischen Leistungen der diplomatischen und konsularischen Vertretungen sind leichter umzusetzen (Verlustanzeige für Dokumente und Ausstellung eines neuen Dokuments);
  • bei Ersuchen um konsularische Unterstützung können das MAEE und die diplomatischen und konsularischen Vertretungen schneller reagieren;
  • bei Not- oder Krisenfällen in dem Land, in dem sich eine gemeldete Person befindet, verfügen das MAEE sowie die in diesem Land befindliche diplomatische und konsularische Vertretung über ihre Daten und können sie so leichter kontaktieren, um ihr Anweisungen zukommen zu lassen;
  • gegebenenfalls kann das MAEE auch die in Luxemburg verbliebene Kontaktperson kontaktieren, die die ins Ausland reisende Person oder im Ausland wohnende Person bezeichnet hat, um sie über etwaige Probleme zu informieren;
  • im Falle eines dauerhaften Wohnsitzes im Ausland kann die registrierte Person auch beantragen, Informationen über die Wahlen in Luxemburg usw. zu erhalten.

Datenschutz

Die angegebenen personenbezogenen Daten werden gemäß dem geänderten Datenschutzgesetz behandelt.

Bei Luxemburgern mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland werden die Daten bis zu anderslautender Angabe seitens des Meldenden gespeichert oder bis das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel oder eine diplomatische oder konsularische Vertretung Kenntnis über einen Wohnortwechsel erlangen.

Im Rahmen des Datenschutzgesetzes hat die meldende Person mehrere Rechte bezüglich ihrer personenbezogenen Daten. Sie hat ein Recht auf:

  • Information;
  • Zugang;
  • Berichtigung;
  • Löschen ihrer Daten.

Um diese Rechte wahrzunehmen, muss die betreffende Person sich an die Direktion für konsularische Angelegenheiten und internationale kulturelle Beziehungen (Direction des affaires consulaires et relations culturelles internationales) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel wenden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel

Es werden 2 von 4 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Bei Auslandsreisen um konsularische Unterstützung ersuchen Einen luxemburgischen Personalausweis beantragen – Gebietsansässige Einen luxemburgischen Personalausweis beantragen – Nichtansässige Visum für einen Aufenthalt außerhalb der EU

Links

Weitere Informationen

Missions diplomatiques et consulaires luxembourgeoises

sur le site du ministère des Affaires étrangères et européennes, de la Défense, de la Coopération et du Commerce extérieur

Rechtsgrundlagen

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