Einen Auslandsaufenthalt beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel melden - MAE (Lëtzebuerger am Ausland)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Sie können Ihren Auslandsaufenthalt melden, um zu den bestmöglichen Bedingungen konsularische Hilfe in Anspruch nehmen zu können.

Bei kurzen oder längeren Reisen (innerhalb der Europäischen Union oder in andere Länder) kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu mehr oder weniger großen Unannehmlichkeiten kommt.

Luxemburgische Staatsangehörige haben dann die Möglichkeit, bei einer zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung konsularische Unterstützung zu beantragen.

Um diese Unterstützung zu den bestmöglichen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Reisen beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel zu melden, das dann schneller reagieren kann.

Betroffene Personen

Gebietsansässige mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit sowie Personen anderer Staatsangehörigkeit, die sie begleiten, können ihren vorübergehenden Auslandsaufenthalt (innerhalb der Europäischen Union oder in einem Drittland) melden.

Luxemburger, die Luxemburg verlassen und ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen, haben ebenfalls die Möglichkeit, dies beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel zu melden.

Die Meldung ist freiwillig.

Kosten

Die Registrierung des Aufenthalts beim Ministerium ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Aufenthaltsmeldung

Die Meldung Ihres Aufenthalts oder Wohnsitzes im Ausland erfolgt über einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

Der Online-Vorgang ist mit und ohne Authentifizierung möglich.

Wenn Sie über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen und diesen mit der App gekoppelt haben, können Sie die Meldung Ihres Aufenthalts auch über die App vornehmen.

Auf diese Weise können Sie:

  • den vorübergehenden Aufenthalt melden, den Sie planen; oder
  • angeben, ob Sie beabsichtigen, dauerhaft im Ausland zu wohnen.

Sie geben verschiedene Auskünfte (einige sind freiwillig):

  • die Art des geplanten Aufenthalts:
    • vorübergehender Aufenthalt, mit einer oder mehreren Etappen;
    • dauerhafter Wohnsitz im Ausland;
  • die Adresse(n) Ihres bzw. Ihrer Aufenthaltsorte im Ausland sowie den Zeitraum des Aufenthalts;
  • das Fortbewegungsmittel, das Sie nutzen, um ins Ausland zu gelangen;
  • Ihre personenbezogenen Daten (nationale Identifikationsnummer, Name, Vorname);
  • ob Sie sich allein dort aufhalten oder in Begleitung sind;
  • eine E-Mail-Adresse zwecks Kontaktaufnahme;
  • eine Kontaktperson in Luxemburg;
  • usw.

Sie haben auch die Möglichkeit, dem Ministerium Kommentare und Anmerkungen zukommen zu lassen, wie zum Beispiel Ihre Krankenversicherung, den Namen Ihres Hotels, besondere Bedürfnisse.

Wenn sich der Aufenthalt über mehrere Länder oder Orte innerhalb eines Landes erstreckt, kann eine einzige Meldung für alle Reiseziele abgegeben werden.

Genauso ist es möglich, für einen Aufenthalt mehrere Personen anhand einer einzigen Meldung zu melden. So kann zum Beispiel bei einer Klassenfahrt oder einer organisierten Reise eine einzige Person alle Teilnehmer melden.

Die abgegebene Meldung kann jederzeit annulliert oder geändert werden.

Nutzen der Aufenthaltsmeldung

Die Meldung Ihres Aufenthalts oder Ihres ständigen Wohnsitzes im Ausland beim Ministerium kann in mehrerlei Hinsicht nützlich sein:

  • Die normalen konsularischen Leistungen der diplomatischen und konsularischen Vertretungen sind leichter umzusetzen (Verlustanzeige für Dokumente und Ausstellung eines neuen Dokuments).
  • Wenn Sie konsularische Unterstützung benötigen, können das Ministerium und die diplomatischen und konsularischen Vertretungen schneller reagieren.
  • Bei Not- oder Krisenfällen in Ihrem Aufenthaltsland verfügen das Ministerium sowie die in diesem Land befindliche diplomatische und konsularische Vertretung über Ihre Daten und können Sie so leichter kontaktieren, um Ihnen Anweisungen zukommen zu lassen.
  • Gegebenenfalls kann das Ministerium auch die in Luxemburg verbliebene Kontaktperson kontaktieren, die Sie angegeben haben, um sie über etwaige Probleme zu informieren.
  • Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen, können Sie auch beantragen, Informationen über die Wahlen in Luxemburg usw. zu erhalten.

Datenschutz

Die angegebenen personenbezogenen Daten werden gemäß dem geänderten Datenschutzgesetz verarbeitet.

Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen und dies melden, werden Ihre Daten so lange gespeichert, bis Sie etwas anderes angeben oder bis das Ministerium oder eine diplomatische oder konsularische Vertretung Kenntnis von einem Wohnortwechsel erlangt.

Im Rahmen des Datenschutzgesetzes haben Sie mehrere Rechte bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten. Sie haben ein Recht auf:

  • Unterrichtung;
  • Auskunft;
  • Berichtigung;
  • Löschung Ihrer Daten.

Um diese Rechte wahrzunehmen, müssen Sie sich an die Direktion für konsularische Angelegenheiten und internationale kulturelle Beziehungen (Direction des affaires consulaires et relations culturelles internationales) des Ministeriums wenden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Es werden 2 von 4 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Diplomatische und konsularische Vertretungen Luxemburgs (auf Französisch)

auf der Website des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel

Publikationen

Rechtsgrundlagen

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