Einen Auslandsaufenthalt beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel registrieren (Lëtzebuerger am Ausland)
Zum letzten Mal aktualisiert am
Bei kurzen oder längeren Reisen (innerhalb der Europäischen Union oder in andere Länder) kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu mehr oder weniger großen Unannehmlichkeiten kommt.
Luxemburgische Staatsangehörige haben dann die Möglichkeit, um konsularische Unterstützung bei einer zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung zu ersuchen.
Um diese Unterstützung bestmöglich zu nutzen, haben Reisende die Möglichkeit, ihre Reisen beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel (MAEE) zu melden, das dann schneller reagieren kann.
Zielgruppe
Gebietsansässige mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit sowie Personen anderer Staatsangehörigkeit, die sie begleiten, können ihren vorübergehenden Auslandsaufenthalt (innerhalb der Europäischen Union oder in einem Drittland) melden.
Luxemburger, die Luxemburg verlassen, um ständig im Ausland zu wohnen, haben ebenfalls die Möglichkeit, dies beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel zu melden.
Diese Meldung ist nicht vorgeschrieben.
Kosten
Das Registrierungsverfahren beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel ist kostenlos.
Vorgehensweise und Details
Aufenthaltsmeldung
Die Meldung eines Aufenthaltes oder Wohnortes im Ausland erfolgt über einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe Rubrik „Online-Dienste und Formulare“).
Dies kann ohne Authentifizierung auf MyGuichet.lu erfolgen, das heißt, ohne LuxTrust-Zertifikat bzw. elektronischen Personalausweis (eID).
Personen, die über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen, der mit der App gekoppelt ist, können die Meldung auch über die App einreichen.
Interessenten können:
- den vorübergehenden Aufenthalt melden, den sie planen; oder
- angeben, ob sie beabsichtigen, dauerhaft im Ausland zu wohnen.
Die meldende Person gibt verschiedene Auskünfte (einige sind freiwillig):
- die Art des geplanten Aufenthalts:
- vorübergehender Aufenthalt, mit einer oder mehreren Etappen;
- dauerhafter Wohnsitz im Ausland;
- die Adresse(n) des/der Aufenthaltsorte(s) im Ausland sowie den Zeitraum des Aufenthalts;
- das Fortbewegungsmittel, das genutzt wird, um ins Ausland zu gelangen;
- persönliche Daten (nationale Identifikationsnummer, Name, Vorname);
- ob sie sich alleine aufhält oder in Begleitung;
- eine E-Mail-Adresse, unter der sie erreichbar ist;
- eine Kontaktperson in Luxemburg;
- usw.
Die meldende Person hat auch die Möglichkeit, dem Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel Kommentare und Bemerkungen zukommen zu lassen, wie zum Beispiel ihre Krankenversicherung, den Namen ihres Hotels, spezielle Bedürfnisse.
Wenn sich der Aufenthalt über mehrere Länder oder Orte innerhalb eines Landes erstreckt, kann eine einzige Meldung für alle Reiseziele abgegeben werden.
Genauso ist es möglich, für einen Aufenthalt mehrere Personen anhand einer einzigen Meldung zu melden. So kann zum Beispiel bei einer Klassenfahrt oder einer organisierten Reise eine einzige Person alle Teilnehmer melden.
Die abgegebene Meldung kann jederzeit annulliert oder geändert werden.
Nutzen der Aufenthaltsmeldung
Die Meldung eines Auslandsaufenthaltes oder -wohnsitzes beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel (MAEE) kann in mehrerlei Hinsicht nützlich sein:
- die normalen konsularischen Leistungen der diplomatischen und konsularischen Vertretungen sind leichter umzusetzen (Verlustanzeige für Dokumente und Ausstellung eines neuen Dokuments);
- bei Ersuchen um konsularische Unterstützung können das MAEE und die diplomatischen und konsularischen Vertretungen schneller reagieren;
- bei Not- oder Krisenfällen in dem Land, in dem sich eine gemeldete Person befindet, verfügen das MAEE sowie die in diesem Land befindliche diplomatische und konsularische Vertretung über ihre Daten und können sie so leichter kontaktieren, um ihr Anweisungen zukommen zu lassen;
- gegebenenfalls kann das MAEE auch die in Luxemburg verbliebene Kontaktperson kontaktieren, die die ins Ausland reisende Person oder im Ausland wohnende Person bezeichnet hat, um sie über etwaige Probleme zu informieren;
- im Falle eines dauerhaften Wohnsitzes im Ausland kann die registrierte Person auch beantragen, Informationen über die Wahlen in Luxemburg usw. zu erhalten.
Datenschutz
Die angegebenen personenbezogenen Daten werden gemäß dem geänderten Datenschutzgesetz behandelt.
Bei Luxemburgern mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland werden die Daten bis zu anderslautender Angabe seitens des Meldenden gespeichert oder bis das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel oder eine diplomatische oder konsularische Vertretung Kenntnis über einen Wohnortwechsel erlangen.
Im Rahmen des Datenschutzgesetzes hat die meldende Person mehrere Rechte bezüglich ihrer personenbezogenen Daten. Sie hat ein Recht auf:
- Information;
- Zugang;
- Berichtigung;
- Löschen ihrer Daten.
Um diese Rechte wahrzunehmen, muss die betreffende Person sich an die Direktion für konsularische Angelegenheiten und internationale kulturelle Beziehungen (Direction des affaires consulaires et relations culturelles internationales) des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel wenden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel
-
Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel
- Adresse:
- 9, rue du Palais de Justice L-1841 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-82300
- Fax:
- (+352) 22 31 44
- E-Mail:
- boite.officielle@mae.etat.lu
- Website:
- https://maee.gouvernement.lu/de.html
-
Amt für Reisepässe, Visa und Beglaubigungen (BPVL-MAEE)
- Adresse:
- 6, rue de l'Ancien Athénée L-1144 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-88300
- Fax:
- (+352) 22 29 07 oder (+352) 46 49 80 (Visa) / (+352) 22 02 91 (Reisepässe)
Montag–Freitag, 8.30–11.30 Uhr und 13.00–16.00 Uhr -
Direktion für konsularische Angelegenheiten und internationale kulturelle Beziehungen
- Adresse:
- 9, rue du Palais de Justice L-1841 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-82386
- E-Mail:
- D6@mae.etat.lu
-
Direktion für Entwicklungszusammenarbeit
- Adresse:
- 6, rue de la Congrégation L-1352 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247-82351
- Fax:
- (+352) 46 38 42
Es werden 2 von 4 Stellen angezeigt
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
sur le site du ministère des Affaires étrangères et européennes, de la Défense, de la Coopération et du Commerce extérieur
Publikationen
-
Ich gehe auf Nummer sicher und registriere meinen Auslandsaufenthalt!
Pdf • 451 KB
-
Unbesorgt ins Ausland reisen
Pdf • 7,36 MB
Datum: 15.05.2018
Rechtsgrundlagen
-
Directive (UE) 2015/637 du Conseil du 20 avril 2015
établissant les mesures de coordination et de coopération nécessaires pour faciliter la protection consulaire des citoyens de l'Union non représentés dans des pays tiers
-
Loi du 20 avril 1923
concernant la promulgation de règlements consulaires et l'introduction de certaines taxes à percevoir par les agents du corps consulaire
-
Arrêté grand-ducal modifié du 29 juin 1923
portant règlement du service consulaire et introduction de certaines taxes à percevoir par les agents du corps consulaire
-
Loi modifiée du 2 août 2002
relative à la protection des personnes à l'égard du traitement des données à caractère personnel
Es ist ein Fehler aufgetreten
Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.