Pauschalreisen: Ihre Rechte
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Zusammenfassung:
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, sind Sie durch das Recht der Europäischen Union (EU) geschützt. Bei Problemen oder Annullierungen haben Sie je nach den Umständen Anspruch auf Beistand, Rückerstattung oder Entschädigung.
Die Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Pauschalreisen zielen insbesondere darauf ab, ein hohes Schutzniveau für Reisende sicherzustellen.
Wenn Sie eine Pauschalreise buchen, muss der Reiseveranstalter Sie klar und deutlich über Ihre Rechte informieren. Wenn Sie sich in Schwierigkeiten befinden, haben Sie außerdem das Recht auf Beistand. Und im Falle einer Annullierung haben Sie je nach Umständen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Entschädigung.
Betroffene Personen
Personen, die eine Pauschalreise gebucht haben.
Bei einer Pauschalreise handelt es sich um eine Buchung von Reiseleistungen:
- entweder über einen Veranstalter (zum Beispiel einen Reiseveranstalter oder ein Reisebüro) im Rahmen eines einzigen Vertrags;
- oder über verschiedene Leistungserbringer im Rahmen von getrennten Verträgen (unter bestimmten Bedingungen).
Die Leistungen, die Sie im Rahmen einer Pauschalreise buchen, können zum Beispiel den Transport, die Unterkunft und die Autovermietung umfassen.
Vorgehensweise und Details
Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller in der Pauschalreise zusammengefassten Reiseleistungen verantwortlich. Wenn Sie eine ursprünglich vorgesehene Leistung nicht in Anspruch nehmen können oder eine Leistung nicht in der vereinbarten Form erbracht wird, muss der Reiseveranstalter ohne Mehrkosten Abhilfe schaffen.
Der Reiseveranstalter muss Ihnen eine Rückbeförderung anbieten, wenn es ein Problem mit der Beförderung gibt und es ihm nicht möglich ist, Ihnen Ersatzleistungen anzubieten, oder Sie diese aus triftigen Gründen ablehnen.
Wenn die Reiseleistungen nicht den vereinbarten Standards entsprechen und das Problem nicht vor Ort gelöst werden kann, haben Sie unter Umständen ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung.
Der Veranstalter Ihrer Pauschalreise ist auch haftbar, wenn während des Buchungsvorgangs Folgendes auftritt:
- ein technischer Mangel im Buchungssystem;
- ein Fehler seitens des für die Buchung verantwortlichen Reisevermittlers.
Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter nicht für Buchungsfehler haftet, die Ihnen zuzurechnen oder die auf außergewöhnliche oder unvermeidbare Umstände zurückzuführen sind.
Recht auf Information
Bevor Sie Ihre Pauschalreise buchen, muss der Veranstalter Ihnen alle Standardinformationen zur Verfügung stellen, die Folgendes betreffen:
- den Bestimmungsort der Reise (Reiseroute, Daten und Dauer des Aufenthalts, Einzelheiten zu eventuellen Transfers, Besichtigungen oder Ausflügen) und die Liste der inbegriffenen Leistungen;
- den Namen und die Kontaktdaten des Veranstalters der Pauschalreise und des Vermittlers, falls die Pauschalreise über diesen verkauft wird;
- den Gesamtpreis, einschließlich aller Steuern und etwaiger zusätzlicher Gebühren, sowie die Zahlungsmodalitäten;
- die Modalitäten für den Rücktritt vom Vertrag vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen Rücktrittsgebühr;
- die Reisepässe und erforderlichen Visa;
- die Beschwerdeverfahren, die alternativen Streitbeilegungsverfahren (AS) und gegebenenfalls die AS-Stelle und die Online-Streitbeilegungsplattform.
Außerdem sollten Sie ein standardisiertes Formblatt der EU erhalten, in dem erklärt wird, dass Ihnen ein Pauschalangebot unterbreitet wurde, und in dem Ihre Rechte dargelegt werden.
Vertragsänderung oder Rücktritt vom Vertrag
Preiserhöhung
Der Veranstalter kann den Preis der Pauschalreise erhöhen, wenn ein Anstieg bestimmter Kosten (zum Beispiel der Treibstoffpreise) zu beobachten ist, vorausgesetzt, dass:
- die Möglichkeit einer solchen Preiserhöhung im Vertrag vorgesehen ist; und
- die Preiserhöhung nicht innerhalb von 20 Tagen vor Beginn der Reise vorgenommen wird.
Wenn die Preiserhöhung mehr als 8 % des Preises der Pauschalreise beträgt, haben Sie das Recht, gebührenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
Unmöglichkeit, die Reise anzutreten
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Reise anzutreten, können Sie:
- die Pauschalreise auf eine andere Person übertragen:
- unter bestimmten Bedingungen; und
- gegen Zahlung einer angemessenen Gebühr, die nicht höher ist als die tatsächlichen Kosten, die dem Reiseveranstalter durch die Übertragung Ihres Pauschalreisevertrags entstanden sind;
- vom Vertrag zurücktreten und eine Rückerstattung erhalten: In diesem Fall kann der Veranstalter jedoch einen angemessenen Betrag von der Rückerstattung abziehen, der unter anderem vom Zeitpunkt des Rücktritts abhängt.
Diese Rechte gelten unabhängig von allen anderen Rechten im Zusammenhang mit einer eventuellen Reiserücktrittsversicherung, die Sie abgeschlossen haben.
Annullierung durch den Veranstalter
Wenn der Reiseveranstalter die Reise vor Reisebeginn annulliert, haben Sie unter normalen Umständen Anspruch auf eine Rückerstattung und gegebenenfalls auf eine Entschädigung.
Außergewöhnliche Umstände
Der Veranstalter kann die Pauschalreise annullieren im Falle:
- einer Naturkatastrophe; oder
- von schwerwiegenden Sicherheitsproblemen am Bestimmungsort.
Als Reisender können Sie Ihre Pauschalreise aus denselben Gründen ebenfalls gebührenfrei stornieren. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung aller von Ihnen geleisteten Zahlungen, aber keinen Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.
Insolvenz
Für den Fall, dass der Veranstalter Ihrer Pauschalreise Insolvenz anmelden muss, hat dieser eine Insolvenzabsicherung abgeschlossen. Dabei kann es sich um einen Garantiefonds, eine Versicherungsgesellschaft oder einen anderen Mechanismus handeln, der in Ihrem EU-Land eingerichtet wurde. Auf diese Weise können Sie:
- alle geleisteten Zahlungen zurückerstattet bekommen; und
- erforderlichenfalls zurückbefördert werden, sofern die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise ist.
Beistand
Wenn während Ihrer Pauschalreise Probleme auftreten (und Sie zum Beispiel gesundheitliche Probleme haben oder Ihren Reisepass verlieren), muss der Veranstalter Ihnen Beistand leisten und Ihnen gegebenenfalls bei der Suche nach Ersatzleistungen behilflich sein.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel (Pauschalreisen)
- Adresse:
- 19-21, boulevard Royal L-2449 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 74 700
- E-Mail:
- travel@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
-
Direktion für Verbraucherschutz Direktion für Verbraucherschutz
- Adresse:
-
271, route d’Arlon
L-1150
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 119 / L-2011 Luxemburg
- E-Mail:
- info@mpc.etat.lu
-
Europäisches Verbraucherzentrum
- Adresse:
- 271, route d’Arlon L-1150 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 26 84 64 1
Telefonisch erreichbar montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9:00 bis 16:00 Uhr.
- Fax:
- (+352) 26 84 57 61
- E-Mail:
- info@cecluxembourg.lu
Beratungen nach Terminvereinbarung.
-
Nationaler Dienst des Mediators für Verbrauchergeschäfte
- Adresse:
- 6, rue du Palais de Justice L-1841 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 46 13 11
- Fax:
- (+352) 46 36 03
- E-Mail:
- info@mediateurconsommation.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet um 9.00 Uhr
- Dienstag:
- 9.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch:
- 9.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag:
- 9.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag:
- 9.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9.00 bis 12.00 Uhr , 14.00 bis 17.00 Uhr
montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen
auf dem Portal Your Europe
-
Die Rechte der Reisenden: Ein unverzichtbarer Leitfaden
auf der Website des Luxemburgischen Verbraucherverbands (ULC)
-
Unternehmer, die eine Insolvenz- und Rückbeförderungsgarantie besitzen (24. Mai 2024))
Pdf • 452 KB
-
Pauschalreise
auf der website der CECL
Rechtsgrundlagen
- Code de la consommation, Partie règlementaire, Section VI
- Code de la consommation, Livre II, Titre II, Chapitre V
-
Loi du 25 avril 2018
portant modification du Code de la consommation en ce qui concerne les voyages à forfait et les prestations de voyages liées, et modifiant la loi modifiée du 2 septembre 2011 réglementant l’accès aux professions d’artisan, de commerçant, d’industriel ainsi qu’à certaines professions libérales
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